Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann STEUERRECHT – AUSBLICK AUF DAS EU – VIETNAM FREIHANDELSABKOMMEN (EVFTA)

Die neu gebildete Regierung hat bekundet, durch Reformen die Wirtschaft unterstützen zu wollen. Kurz nachdem der Amtseid geschworen war, wurde eine Konferenz mit vietnamesischen Unternehmen organisiert, die zur Verabschiedung Verordnung 35/2016 / NQ-CP vom 16. Mai 2016 führte. Der Schwerpunkt lag auf der Verbesserung des Investitionsumfelds. Dennoch bestehen nach wie vor einige Schwierigkeiten und eine Überprüfung der Steuerpolitik aus bestimmten Perspektiven.

Gewährung steuerlicher Anreize

Die Regierung kann ausländischen Unternehmen durch Investitionszulassung oder -zertifikat bevorzugte Steuersätze gewähren, was der sicherste Weg für Unternehmen ist trotz steuerrechtlicher Änderungen ihre bevorzugte Stellung zu behalten. Einige kommunale Steuerbehörden widersprechen jedoch der Politik der Staatsregierung und verpflichten Unternehmen, die geltenden Vorschriften ungeachtet der zugesicherten Unternehmensbevorzugungen anzuwenden. Dieser Widerspruch ist verletzt den zugesicherten Schutz von Investments und Investoren durch die Regierung und muss verhindert werden.

Rundschreiben 12404 / BTC-TCT und Rundschreiben 96/2015 / TT-BTC, vom Finanzministerium (MOF), gewähren steuerliche Rabatte für die Unternehmenssteuern für Einkommen von Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2014 gegründet und noch nicht betriebsbereit sind. Einige kommunale Steuerbehörden weigerten sich, diese Anreize zu akzeptieren und forderten Unternehmen auf, ihre Satzung zu ändern, um den Geschäftsbeginn auf das Jahr 2014 zu verlegen, damit ein Anspruch auf Rabatte für die Unternehmenssteuern gewährt wird. Diese Forderungen stellen die Bereitschaft des Finanzministeriums zur Investitionsförderung in Frage und sollten aufhören.

Nach dem Verständnis der Finanzämter ist jedes Projekt, das die Erhöhung der Kapazitäten der Unternehmen oder Anlagevermögen plant, notwendigerweise als eine Investition zu betrachten, soweit die Kapazitätserhöhung einhergeht mit Kapitalerhöhung. Die Steuerbehörden lassen dann Rabatte für die Unternehmenssteuern wegfallen, weil sie davon ausgehen, dass Investmentzertifikate aufgrund des Anstiegs nicht mehr anwendbar wären. Dennoch beschränken sich die anfänglichen Anlagezertifikate nicht auf die Kapazitäten und sollten solange anwendbar sein, wie die Zunahmen nur die Unternehmenskapazität und nicht das Kapital betreffen. Ein Gesetz sollte präzisieren, dass die Projektausweitung nur dann als Investitionen gilt, wenn Kapitalanpassungen vorgenommen werden.

Die von der Regierung verabschiedete Verordnung 218/2013 / ND-CP, verlängert den gesonderten Steuersatz auf 15 Jahre für Investitionsprojekte unter VND 6 Mio. (umgerechnet 260.000 US-Dollar). Um eine gerechtere Behandlung von Unternehmen zu gewährleisten, könnten weitere Ebenen der Besteuerung eingeführt werden, wie z.B. drei Jahre den bevorzugten Steuersatz für Projekte zwischen VND 10 bis 20 Mia. (umgerechnet 450.000 US-Dollar bis 900.000US-Dollar).

Gemäß dem Entwurf der Verordnung Nr. 12 sind Prämien und Provisionen, die auf der Grundlage des Verkaufsvolumens gewährt werden, abzugsfähige Ausgaben für Unternehmen. Nichtsdestotrotz müssen Vermittler, die Einzelpersonen oder Organisationen sind, Steuern auf diese Ausgaben zahlen, da diese Ausgaben im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit stehen. Es wäre einfacher für Vermittler, wenn ihre Provisionen und Verkaufsprämien von der Verpflichtung einer Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen befreit wären.

Andererseits sollten die den Mitarbeitern gewährten Leistungen teilweise auf ihre Familie ausgedehnt werden dürfen: Sozial- und Freizeitausgaben, Visumanträge für Familienangehörige der Arbeitnehmer usw. Durch diese Vorteile wird eine längere Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem Arbeitnehmer gewährleistet. Aufwendungen für Arbeitnehmerfamilien sind für Unternehmen nur abzugsfähig, wenn sie im Arbeitsvertrag oder in der Personalentwicklungsstrategie der Unternehmen angegeben sind. Die Verordnung 218/2013 / ND-CP sollte dahingehend abgeändert werden.

Beheben von Steuerproblemen

Steuerrechtliche Regelungen werden häufig von Jahr zu Jahr unterschiedlich ausgelegt und interpretiert. Da Steuerprüfungen oft nach dem entsprechenden Geschäftsjahr stattfinden, ist es für Unternehmen unmöglich, zu wissen, was zu beachten ist. Viele Unternehmen müssen Sanktionen und hohe Interessen bezahlen, da sich die Regelungen zwischen dem Zeitpunkt der Steuerzahlung und dem Zeitpunkt der Steuerprüfung ändern. Außerdem werden viele Unternehmen wegen fehlender Steuern vom Finanzamt auf unbezahlte Steuern gejagt, obwohl die Steuern ordnungsgemäß gezahlt wurden. Im Finanzamt sind die Mitarbeiter nicht eng genug, um Steuerverpflichtungen und Zahlungen in Einklang zu bringen.

Eine jährliche Steuerprüfung oder eine Änderung der Berechnungsweise von Sanktionen und Verzugszinsen sollte in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wäre die Nominierung einer Task Force ausschließlich zur Vereinbarkeit von Steuerverpflichtungen und Zahlungen eine gute Verbesserung.

Eine Untertreibung der zu zahlenden Steuern oder eine Überbewertung der Steuererstattung ist mit einer Geldbuße von 20% der Differenz zwischen der zu zahlenden Steuer und dem erklärten oder gezahlten Steuerbetrag verbunden. In Artikel 107 des Steuerverwaltungsgesetzes genannte Haushalte oder natürliche Personen sind von der Geldbuße befreit. Unternehmen sind manchmal in überbezahlter Position und sind immer noch mit einer Geldstrafe, wenn die Inspektion erfolgt, unabhängig von der Absicht, eine falsche Erklärung zu machen oder nicht bezahlt. Die Umsetzung klarerer Vorschriften würde Verwirrung und falsche Erklärungen, die zu Geldstrafen in solchen Fällen führen, vermeiden.

Eine jährliche Steuerprüfung oder eine Änderung der Berechnungsweise von Sanktionen und Verzugszinsen sollte in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus wäre die Nominierung einer Task Force ausschließlich zur Vereinbarkeit von Steuerverpflichtungen und Zahlungen eine gute Verbesserung.

Eine nicht legale Steuerverkürzung wird mit einer Geldbuße von 20% der Differenz zwischen der zu zahlenden Steuer und dem erklärten oder gezahlten Steuerbetrag bestraft. In Art. 107 des Steuerverwaltungsgesetzes genannte Haushalte oder natürliche Personen sind von der Geldbuße befreit. Unternehmen haben manchmal Überzahlungen und werden nach einer Betriebsprüfung mit einer Geldstrafe belangt, obwohl kein Vorsatz bestand eine falsche Erklärung zu machen oder nicht ausreichend Steuern zu bezahlen. Die Umsetzung klarerer Vorschriften würde Konfusion und fehlerhafte Erklärungen, die zu Geldstrafen in solchen Fällen führen, vermeiden.

Eine verspätete Steuerzahlung unterliegt ebenfalls einer Geldstrafe. Dennoch werden mehrere widersprüchliche Dokumente ausgestellt, und es wurde kompliziert zu bestimmen, auf welcher Grundlage die Verzugszinsen berechnet werden. Das vom Finanzministerium erlassene Rundschreiben 26/2015 / TT-BTC sieht einen Zinssatz von 0,05 % pro Tag des Verzuges vor, abhängig vom Defizit der Steuerschuld, für Steuern die vor dem 1. Januar 2015 erklärt wurden und nach diesem Datum unzureichend gezahlt wurden. Das Rundschreiben 130 erläutert hingegen, dass Verzugszinsen für jeden Zeitraum speziell geregelt werden. Die beiden Dokumente liefern gegenteilige Informationen, was für Unternehmen hochproblematisch werden kann.

Artikel 14 des Rundschreibens 78/2014 / TT-BTC besagt, dass die Übertragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung das Ausfüllen eines Formulars erfordert, das der Immobilienübertragung gleichkommt, unabhängig davon wieviel Prozent des Unternehmens in Immobilien angelegt ist. Darüber hinaus fällt aufgrund des Umstands, dass die indirekte Kapitalübertragung sowohl in Vietnam als auch im Herkunftsland steuerpflichtig ist, eine Doppelbesteuerung in beiden Ländern an. Das System sollte revidiert und die Anwendung von sog. latenten Steueransprüchen (DTA, engl. Deferred Tax Assets) überprüft werden.

Erläuterung der Mehrwertsteuerberechnung und -erstattung

Das Rundschreiben 130/2016 / TT-BTC (Rundschreiben 130) sieht eine Steuerrückerstattung für kurzfristige Investitionen (unter 12 Monaten) vor, wobei Sonderregelungen für Unternehmen bestehen, soweit Projekte nicht innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden können, wie z.B. im Schiffsbau. Die Mehrwertsteuer kann erst dann für den gesamten Zeitraum zurückerstattet werden, wenn das Schiff vollendet und ins Ausland exportiert wurde, unabhängig von der Gesamtinvestition. Dieser spezielle Ausnahmefall sollte auf ähnliche Branchen ausgedehnt werden können.

Das Rundschreiben 130 bezieht sich auf den Deklarationszeitraum für die Steuerrückerstattung und beschreibt das gesamte System ohne klare Definitionen der Begriffe oder Eingrenzungen. Gemäß Rundschreiben 130 wird die Mehrwertsteuer nicht für inländische Verkaufstätigkeiten zurückerstattet, ist aber bis zu 10 % des Umsatzes der exportierten Waren und Dienstleistungen erstattungsfähig. Allerdings ist die Unterscheidung für Unternehmen, die in beiden Bereichen aktiv sind, kaum stichhaltig.

Außerdem wird die Mehrwertsteuererstattung für den Handel mit importierten und exportierten Waren in Art. 1 des Rundschreibens 130 nicht eindeutig erläutert, insbesondere bezüglich der Bestimmung der für die Erstattung der Mehrwertsteuer zulässigen Tätigkeiten. Das Rundschreiben 119/2014 / TT-BTC fügt hinzu, dass der Vorsteuerabzug eine nicht zahlungswirksame Ausgabe erfordert, mit Ausnahme für Geschenke und Spenden, aber enthält keinerlei Muster oder Hilfestellung.

Darüber hinaus unterliegen gemäß Art. 10.11 des Rundschreibens 219/2013 / TT-BTC einige importierte Waren und Dienstleistungen 5% Mehrwertsteuer, insbesondere im Gesundheitswesen. Art. 10 des Entwurfes für die Verordnung 106/2016 / QH13 verhindert, dass Unternehmen mit 5% Mehrwertsteuer Anspruch auf Mehrwertsteuererstattung haben. Die Umstände, dass Kosten der Investition die im Zusammenhang mit solchen Unternehmen stehen 10% Mehrwertsteuer unterliegen und ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist, hat signifikante Folgen für Unternehmen, um deren Aktivitäten weiterzuführen.

Die „exportierten“ Dienstleistungen die außerhalb Vietnams ausgeführt werden, unterliegen einem Mehrwertsteuersatz von 0%, während ein Mehrwertsteuersatz von 10% gilt, wenn diese Dienstleistungen in Vietnam ausgeführt werden. Die Steuerbehörden konzentrieren sich eher auf den Ort, an dem die Dienstleistung durchgeführt wird, als auf den Ort, an dem die Dienstleistung ihre Wirkung zeigt. Der Begriff der Exportdienstleistung sollte revidiert werden, damit unterschiedliche Interpretationen ausgeschlossen werden, um Rechtssicherheit herzustellen.

Nach dem vietnamesischen Recht ist der Gewährleistungsanspruch einer Dienstleistung, die der Lieferant auf Kosten des Käufers erbringt, nicht gebunden an die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen. Das vom Finanzministerium erlassene Rundschreiben 103/2014 / TT-BTC machte deutlich, dass für die Gewährleistung von Waren die an die Grenzen Vietnams geliefert wurden, nicht Steuern einbehalten werden. Für die vor der Geltung des Rundschreibens 103 unterzeichneten Verträge ist die Situation unklar, und das Finanzministerium sollte klare Bestimmungen erlassen. Darüber hinaus würden Richtlinien für ausländische Lieferanten dazu beitragen, Garantien für Käufer effektiv zu gewährleisten.

Das Rundschreiben 39/2014 / TT-BTC legt die Kriterien für die Erteilung von Rechnungen als Bedingung für die Feststellung des Enddatums fest, ohne den Begriff „beendet” zu erläutern. Es kann von Typ, Häufigkeit oder Zeitraum (pro Monat, pro Stunde) der Dienstleistung variieren. Weitere Einzelheiten über die Frage ab wann eine Dienstleistung fertiggestellt ist und ab wann die Rechnungstellung erfolgen soll, sollten vorgelegt werden.

Ausblick auf das EVFTA:

Das EVFTA, welches am 2. Dezember 2015 unterzeichnet wurde, wird große Investitionsmöglichkeiten für Vietnam schaffen. Mit der Abschaffung fast aller Tarifbarrieren (85% direkt nach dem Inkrafttreten des EVFTA, 99% nach wenigen Jahren) wird die Automobilindustrie sowie der Handel in Sektoren wie Textil und Schuhen gestärkt.

Die Regierung unterstützt bereits ausländische Investitionen, indem sie begünstigende Strategien erstellt, die Bedeutung einer stabilen Wirtschaft achtet und die Inflation kontrolliert ablaufen lässt. Es steht zu erwarten, dass die EU zur Lösung von Problemen der Besteuerung beitragen wird und Vietnam strikte und festgelegte Steuervorschriften auferlegen wird.

Die wichtigsten Fragestellungen:

– Kommunale Steuerbehörden sollte klare Anordnungen erhalten bezüglich der Steueroptimierung der Unternehmen und dem Begriff der Projektausweitung.

– Das Steuersystem mit Erklärungen und Anreizen in mehreren Dokumenten ist zu komplex für Unternehmen. Die Berechnungsmethode für Steuerermäßigung muss nachvollziehbar angegeben werden, um einen Beitrag für die ordnungsgemäße Anwendung von Steuerzahlern zu leisten.

– Mehrwertsteuererstattungen für Unternehmen zu gewähren, die Waren und Dienstleistungen exportieren, aber nicht für Unternehmen mit einer Mehrwertsteuer von 5%, könnte als Benachteiligung hinsichtlich der Steuerlast unter Unternehmen betrachtet werden.

 

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Bitte zögern Sie nicht, Herrn Rechtsanwalt Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.comzu kontaktieren, sofern Sie Fragen haben oder mehr darüber erfahren möchten. Oliver Massmann ist der Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.

Vielen Dank!

 

 

 

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