{"id":117,"date":"2015-01-30T11:09:46","date_gmt":"2015-01-30T04:09:46","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/?p=117"},"modified":"2015-02-13T04:25:09","modified_gmt":"2015-02-12T21:25:09","slug":"rechtsanwalt-vietnam-oliver-massmann-wettbewerbsrecht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2015\/01\/30\/rechtsanwalt-vietnam-oliver-massmann-wettbewerbsrecht\/","title":{"rendered":"Rechtsanwalt Vietnam Oliver Massmann Wettbewerbsrecht"},"content":{"rendered":"<p>Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 widmet sich das am 9. November 2004 erlassene Wettbewerbsgesetz neben Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen und unlauterem Wettbewerb auch den Formalit\u00e4ten und Verfahren zur L\u00f6sung von Wettbewerbsf\u00e4llen sowie den Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Wettbewerbsgesetz. Auch dieses neue Wettbewerbsgesetz steht in einem engen Zusammenhang mit den Liberalisierungsbem\u00fchungen Vietnams. Wieweit es insbesondere mit Blick auf die staatlichen Unternehmen fairen Wettbewerb und effektiven Wettbewerbsschutz garantieren wird, kann erst die Zukunft zeigen. Zumindest ist aber ein erster Schritt hin zu einer Wettbewerbsordnung getan. <!--more--><\/p>\n<p>a)Anwendungsbereich<br \/>\nDas Gesetz findet auf Unternehmensvereinigungen und auf einzelne Unternehmen Anwendung, darunter Unternehmen des produzierenden Gewerbes und Unternehmen f\u00fcr Produktlieferungen oder Dienstleistungen des \u00f6ffentlichen Interesses. Daneben fallen unter das Wettbewerbsgesetz sowohl Unternehmen, die im industriellen Bereich und dem staatlichen Monopolbereich t\u00e4tig sind als auch ausl\u00e4ndische Unternehmen mit Aktivit\u00e4ten in Vietnam. Schlie\u00dflich findet das Wettbewerbsgesetz auch auf in Vietnam t\u00e4tige Handelsorganisationen Anwendung. Staatlichen Beh\u00f6rden ist es nach diesem Gesetz verboten, bestimmte Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die mit dem Marktwettbewerb in Konflikt geraten. Gegen\u00fcber anderen Gesetzen und Vorschriften hat das Wettbewerbsgesetz Anwendungsvorrang, soweit es sich um Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen oder unlauterer Wettbewerb handelt und sich die Vorschriften widersprechen. Einen Anwendungsvorrang sieht das Wettbewerbsgesetz auch f\u00fcr internationale Vertr\u00e4ge vor, bei denen Vietnam Mitgliedsstaat ist oder die von Vietnam unterzeichnet worden sind, soweit die Vorschriften des Wettbewerbsgesetzes zu den internationalen Vertr\u00e4gen im Widerspruch stehen. <\/p>\n<p>b)Wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Vereinbarungen<br \/>\nNach dem Wettbewerbsgesetz fallen unter wettbewerbsbeschr\u00e4nkende Vereinbarungen:<br \/>\n\u2022\tDirekte oder indirekte Preisabsprachen;<br \/>\n\u2022\tAbsprachen zur Aufteilung des Marktes oder der Lieferanten;<br \/>\n\u2022\tAbsprachen zur Beschr\u00e4nkung der Produktions-, Einkaufs- oder Verkaufsmenge; oder<br \/>\n\u2022\tzur Beschr\u00e4nkung der technischen\/technologischen Entwicklung und Investition;<br \/>\n\u2022\tVereinbarungen, die sachfremde Verpflichtungen oder Bedingungen aufzuzwingen;<br \/>\n\u2022\tVereinbarungen, die den Marktzutritt anderer hindern oder verhindern; oder<br \/>\n\u2022\tdie Unternehmen, die nicht Parteien der Absprache sind, vom Markt<br \/>\nausschlie\u00dfen; und<br \/>\n\u2022\tGeheime Absprachen bei Bietverfahren.<br \/>\nDie letzten drei aufgez\u00e4hlten Vereinbarungen sind streng verboten. Dagegen sind die ersten f\u00fcnf Vereinbarungen nur dann verboten, wenn die Parteien der Absprache zusammen auf einen Marktanteil von mindestens 30% kommen, wobei Ausnahmen von dem Verbot dann gemacht werden k\u00f6nnen, wenn bestimmte Kriterien wie etwa Kostenreduzierungen und andere Vorteile f\u00fcr die Verbraucher erf\u00fcllt werden. <\/p>\n<p>c)Marktbeherrschende Stellung und Monopolstellung<br \/>\nVon einem Unternehmen wird angenommen, dass es eine marktbeherrschende Stellung hat, wenn es einen Marktanteil von mindestens 30% hat oder in der Lage ist, den Wettbewerb erheblich zu beeintr\u00e4chtigen. Bei einer Gruppe von Unternehmen wird davon ausgegangen, das sie eine marktbeherrschende Stellung hat, wenn die Unternehmen gemeinsam handeln, um den Wettbewerb einzuschr\u00e4nken und (i) auf einem Marktanteil von insgesamt 50 % oder mehr bei zwei Unternehmen, (ii) 65% und mehr bei drei Unternehmen, und (iii) 75 % und mehr bei vier Unternehmen kommen. Bei einem Unternehmen wird von einer Monopolstellung ausgegangen, wenn es keinen Wettbewerber hat. <\/p>\n<p>d)Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung oder einer Monopolstellung<br \/>\nUnternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung oder einer Monopolstellung sind folgende Verhaltensweisen untersagt:<br \/>\n\u2022\tVerkauf von Waren oder Dienstleistungen zu Preisen unterhalb der Gesamtkosten in<br \/>\nder Absicht, andere Wettbewerber vom Wettbewerb auszuschlie\u00dfen;<br \/>\n\u2022\tAufzwingen unvern\u00fcnftiger Kauf- oder Verkaufspreise f\u00fcr Waren oder Dienstleistungen sowie Festsetzung von Mindestverkaufspreisen, die den Verbrauchern Schaden zuf\u00fcgen;<br \/>\n\u2022\tVerwendung unterschiedlicher Gesch\u00e4ftsbedingungen auf identische Gesch\u00e4fte zur<br \/>\nSchaffung von ungleichem Wettbewerb; und<br \/>\n\u2022\tVerwehrung des Marktzutritts f\u00fcr neue Wettbewerber<\/p>\n<p>Die oben genannten Verbote gelten auch f\u00fcr Unternehmen, die in Bereichen eines staatlichen Monopols t\u00e4tig sind. Zus\u00e4tzlich ist es diesen Unternehmen untersagt, (i) Verbrauchern ung\u00fcnstige Bedingungen aufzuzwingen, sowie (ii) die Monopolstellung zur einseitigen Vertrags\u00e4nderung oder \u2013aufhebung ohne legitimen Grund auszunutzen. <\/p>\n<p>e)\u201c\u00d6konomische Konzentration\u201d<br \/>\nDas Wettbewerbsgesetz beinhaltet auch ein Konzept der \u201e\u00f6konomischen Konzentration\u201c. Dieser Begriff umfasst Unternehmensfusionen und -k\u00e4ufe, Konsolidierungen, Joint Ventures und andere Formen \u00f6konomischer Konzentration. Fusionen, Konsolidierungen, Unternehmensk\u00e4ufe und Joint Ventures werden im Wettbewerbsgesetz definiert. \u00d6konomische Konzentration ist dann untersagt, wenn der gemeinsame Marktanteil der teilnehmenden Unternehmen mehr als 50 % des relevanten Marktes betr\u00e4gt, wobei einige Ausnahmen m\u00f6glich sind. Haben die beteiligten Unternehmen einer \u00f6konomischen Konzentration in dem relevanten Markt gemeinsam zwischen 30 % und 50 % Marktanteil, muss der gesetzliche Vertreter dieser Unternehmen die beabsichtigte \u00f6konomische Konzentration der Wettbewerbsbeh\u00f6rde anzeigen, bevor das Vorhaben weitergef\u00fchrt werden kann. <\/p>\n<p>f)Unlauterer Wettbewerb<\/p>\n<p>Folgende Verhaltensweisen stellen nach dem Wettbewerbsgesetz u.a. unlauteren Wettbewerb dar:<br \/>\n\u2022\tIrref\u00fchrende Angaben;<br \/>\n\u2022\tVerletzung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen anderer;<br \/>\n\u2022\tN\u00f6tigung zu einer bestimmten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung;<br \/>\n\u2022\tVerunglimpfung anderer Unternehmen;<br \/>\n\u2022\tSt\u00f6rung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten anderer;<br \/>\n\u2022\tWerbema\u00dfnahmen zum Zwecke eines unlauteren Wettbewerbs;<br \/>\n\u2022\tSonderverk\u00e4ufe zum Zwecke eines unlauteren Wettbewerbs;<br \/>\n\u2022\tDiskriminierenden Behandlung durch eine Vereinigung;<br \/>\n\u2022\tUnzul\u00e4ssiger mehrstufiger Verkauf; und<br \/>\n\u2022\tAndere unzul\u00e4ssige Ma\u00dfnahmen des unlauteren Wettbewerbs nach diesen Kriterien. <\/p>\n<p>Das Wettbewerbsgesetz f\u00fchrt auch n\u00e4her aus, was unlauterer Wettbewerb nach den oben genannten Kriterien darstellen kann. <\/p>\n<p>g)Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Wettbewerbsgesetz<\/p>\n<p>Die Sanktionen f\u00fcr Verletzungen des Wettbewerbsgesetzes umfassen Verwarnungen,<br \/>\nGeldbu\u00dfen in H\u00f6he von bis zu 10 % des gesamten Jahresertrags des betroffenen Unternehmens sowie die M\u00f6glichkeit der Entziehung von Unternehmenslizenzen. <\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich k\u00f6nnen gegen das betroffene Unternehmen auch folgende Gegenma\u00dfnahmen ergriffen werden:<br \/>\n\u2022\tRestrukturierung der Gesellschaft, die ihre beherrschende Stellung missbraucht;<br \/>\n\u2022\tTeilung oder Aufspaltung des fusionierten oder konsolidierten Unternehmens oder<br \/>\n\u2022\tzwangsweise R\u00fcckabwicklung des Unternehmenskaufs;<br \/>\n\u2022\t\u00f6ffentlicher Widerruf;<br \/>\n\u2022\tAusschluss der wettbewerbswidrigen Abrede aus dem betroffenen Vertrag oder<br \/>\nGesch\u00e4ft; und<br \/>\n\u2022\tAndere notwendige Ma\u00dfnahmen zur Beseitigung der wettbewerbsverletzenden Handlung. <\/p>\n<p>Das Wettbewerbsgesetz enth\u00e4lt weiterhin einige Vorschriften bez\u00fcglich der Ermittlung und Behandlung von Wettbewerbsf\u00e4llen durch die Wettbewerbsbeh\u00f6rde (Competition Board), das Wettbewerbsverfahren sowie das Verfahren \u00fcber eine Ausnahmeerteilung von den oben genannten Verboten.<\/p>\n<p>Bitte kontaktieren Sie den Autor Oliver Massmann direkt unter omassmann@duanemorris.com wenn Sie Fragen haben. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.<\/p>\n<p>INTERESSE AN VIETNAM? Besuchen Sie: www.vietnamlaws.xyz<\/p>\n<p>VIELEN DANK!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Wirkung vom 1. Juli 2005 widmet sich das am 9. November 2004 erlassene Wettbewerbsgesetz neben Wettbewerbsbeschr\u00e4nkungen und unlauterem Wettbewerb auch den Formalit\u00e4ten und Verfahren zur L\u00f6sung von Wettbewerbsf\u00e4llen sowie den Sanktionen bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das Wettbewerbsgesetz. Auch dieses neue Wettbewerbsgesetz steht in einem engen Zusammenhang mit den Liberalisierungsbem\u00fchungen Vietnams. 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