{"id":144,"date":"2015-02-24T14:34:42","date_gmt":"2015-02-24T07:34:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/?p=144"},"modified":"2015-02-25T03:34:03","modified_gmt":"2015-02-24T20:34:03","slug":"rechtsanwalt-in-vietnam-oliver-massmann-auswirkungen-des-doppelbesteuerungs%c2%acabkommens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2015\/02\/24\/rechtsanwalt-in-vietnam-oliver-massmann-auswirkungen-des-doppelbesteuerungs%c2%acabkommens\/","title":{"rendered":"Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann Auswirkungen des Doppelbesteuerungs\u00acabkommens"},"content":{"rendered":"<p>Das am 16. November 1995 zwischen Deutschland und Vietnam abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)1 gilt ohne R\u00fccksicht auf die Art der Erhebung f\u00fcr Steuern vom Einkommen und vom Verm\u00f6gen2. Insbesondere erfolgt keine Doppelbesteuerung im Hinblick auf die deutsche K\u00f6rperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer, sowie auf die vietnamesische K\u00f6rperschaftsteuer, Einkommensteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt bislang nicht f\u00fcr die Mehrwert-, bzw. Umsatzsteuer.<br \/>\nDas Abkommen gilt f\u00fcr Personen, die in einem oder beiden der Vertragsstaaten ans\u00e4ssig sind. Die Anwendbarkeit des Abkommens h\u00e4ngt also nicht von der Staatsangeh\u00f6rigkeit ab. \u201ePersonen\u201c bedeutet in diesem Zusammenhang nat\u00fcrliche und juristische Personen.<br \/>\nNach dem Doppelbesteuerungsabkommen werden Unternehmen grunds\u00e4tzlich im Land des Firmensitzes mit ihrem ganzen Welteinkommen besteuert. Wenn ein deutsches Unternehmen aber in Vietnam eine Betriebsst\u00e4tte, das hei\u00dft eine feste Gesch\u00e4ftseinrichtung unterh\u00e4lt, durch die seine T\u00e4tigkeit ganz oder teilweise ausge\u00fcbt wird (mit Ausnahmen) oder bestimmte, vom Doppelbesteuerungsabkommen definierte Eink\u00fcnfte aus Vietnam erzielt, wird dieses Unternehmen in Vietnam besteuert. Dies jedoch nur in dem Umfang, in welchem das Unternehmen mittels seiner Betriebsst\u00e4tte Gewinne erzielt hat.<!--more--><br \/>\nArtikel 14 Absatz 1 bestimmt, dass \u201eEink\u00fcnfte, die eine in einem Vertragsstaat ans\u00e4ssige Person aus einem freien Beruf oder aus sonstiger selbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit bezieht, k\u00f6nnen nur in diesem Land besteuert werden, es sei denn, dass der Person im anderen Vertragsstaat f\u00fcr die Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeit gew\u00f6hnlich eine feste Einrichtung zur Verf\u00fcgung steht.\u201c Soweit Eink\u00fcnfte einer solchen festen Einrichtung zugerechnet werden k\u00f6nnen, k\u00f6nnen sie vom anderen Staat besteuert werden.<br \/>\nEink\u00fcnfte aus unselbst\u00e4ndiger Arbeit, die eine in einem Vertragsstaat ans\u00e4ssige Person bezieht, k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich nur in diesem Staat besteuert werden, es sei denn, die Arbeit wird im anderen Vertragsstaat ausge\u00fcbt (Artikel 15 Absatz 1). Abweichend davon k\u00f6nnen \u201eVerg\u00fctungen, die eine in einem Vertragsstaat ans\u00e4ssige Person f\u00fcr eine im anderen Vertragsstaat ausge\u00fcbte unselbst\u00e4ndige T\u00e4tigkeit bezieht nur im erstgenannten Staat besteuert werden, wenn der Empf\u00e4nger sich im anderen Staat insgesamt nicht l\u00e4nger als 183 Tage w\u00e4hrend des betreffenden Kalenderjahres aufh\u00e4lt und die Verg\u00fctungen nicht von einem Staat bezahlt werden, der nicht im anderen Staat ans\u00e4ssig<\/p>\n<p>________________________<\/p>\n<p>1 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen<br \/>\nRepublik Vietnam, unterzeichnet am 16.11.1995 und inkraft getreten am 12.11.1996, BGBl Teil 2 1996,<br \/>\nS.49.<br \/>\n2 Vgl. Art. 2 Abs. 1 DBA.<br \/>\nist, und die Verg\u00fctungen nicht von einer Betriebsst\u00e4tte oder einer festen Einrichtung getragen werden, die der Arbeitgeber im anderen Staat hat.\u201d (Artikel 15 Absatz 1)<br \/>\nSonderregeln gelten unter anderem f\u00fcr die Besatzung der internationalen Seeschiff- und Luftfahrt, Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsverg\u00fctungen, K\u00fcnstler und Sportler, Ruhegeh\u00e4lter, Verg\u00fctungen aus dem \u00d6ffentlichen Dienst sowie Lehrer, Studenten und andere Auszubildende.<br \/>\n1.3 Besteuerung in Abh\u00e4ngigkeit der Investitions\u00acform<br \/>\nAusl\u00e4ndischen Unternehmen stehen in Vietnam zwei unterschiedliche M\u00f6glichkeiten der wirtschaftlichen Bet\u00e4tigung zur Verf\u00fcgung: die gesellschaftliche Direktinvestitionen oder Projekte auf vertraglicher Basis.<br \/>\nDer wesentliche Unterschied besteht darin, dass direkt investierte Projekte immer durch eine Betriebsst\u00e4tte in Vietnam operieren, w\u00e4hrend Projekte auf rein vertraglicher Basis auch ausschlie\u00dflich vom Ausland aus durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, also ohne das Erfordernis einer dauernden Niederlassung in Vietnam. Neben rechtlichen Auswirkungen wird diese Unterscheidung hinsichtlich der Investitionsform auch im vietnamesischen Steuerrecht ber\u00fccksichtigt.<br \/>\nDie wesentlichen steuerrechtlichen Gesetze f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren sind das LI (Law on Investment)3 f\u00fcr Direktinvestitionen sowie Circular 1344 f\u00fcr Vertragsprojekte.<br \/>\n1.3.1 Besteuerung nach dem Investitionsgesetz<br \/>\nDas wichtigste Gesetz zur Besteuerung von Unternehmen mit Auslandskapital in Vietnam ist das LI. Das LI und seine Ausf\u00fchrungsbestimmungen (v.a. Decree 108)5 regeln allerdings prim\u00e4r die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Direktinvestitionen; daneben beinhalten diese Gesetze eine Reihe von steuerrechtlichen Sonderregelungen mit Verweisen auf die jeweiligen Steuerfachgesetze. Das LI ist daher in steuerrechtlicher Hinsicht gewisserma\u00dfen ein Rahmengesetz (Hierzu Weiteres bei den Erl\u00e4uterungen der einzelnen Steuergesetze).<\/p>\n<p>________________________<\/p>\n<p>3 Law No. 59-2005-QH11 on Investment, erlassen am 29.11.2005. 4 Circular No. 134-2008-TT-BTC on Foreign Contractor Tax, erlassen am 31.12.2008. 5 Decree No. 108-2206-ND-CP, erlassen am 22.09.2006.<br \/>\n1.3.2 Die Besteuerung von reinen Lieferfirmen unter Circular 134 (Foreign Contractor Tax)<br \/>\nAusl\u00e4ndische Investoren, die nicht unter den Rahmenbedingungen des Investitionsgesetzes in Vietnam t\u00e4tig sind, sondern Projekte auf rein vertraglicher Basis durchf\u00fchren, als \u201eforeign contractors\u201c bezeichnet, unter Umst\u00e4nden auch ohne dauernde Niederlassung in Vietnam, werden nach den Vorschriften des Circular 134 besteuert. Vergleichbar mit dem LI ist auch das Circular 134 ein Rahmengesetz, welches die bestehenden Steuergesetze modifiziert.<br \/>\nCircular 134 erfasst alle vertraglichen Beziehungen zwischen einem ausl\u00e4ndischen Unternehmen und einem vietnamesischen Unternehmen oder Verbraucher mit (Wohn-) Sitz in Vietnam. Dies schlie\u00dft juristische Personen ein, die nach vietnamesischem Recht ordnungsgem\u00e4\u00df errichtet worden sind, sodass auch Unternehmen mit ausl\u00e4ndischem Kapitalanteil, Zweigstellen ausl\u00e4ndischer Unternehmen, B\u00fcros ausl\u00e4ndischer Organisationen und andere Arten von Organisationen und Individuen als vietnamesisches Unternehmen gelten.<br \/>\nDie Dienstleistung selbst kann in Vietnam, aber auch im Ausland erbracht werden. Ma\u00dfgeblich ist, dass wirtschaftlicher Umsatz in Vietnam erzielt wird, unabh\u00e4ngig vom physischen Sitz des Handelnden.<br \/>\n\u201cAusl\u00e4ndische Vertragspartner\u201d eines Projektes k\u00f6nnen die Durchf\u00fchrung des Projektes vom Ausland aus leiten. In bestimmten Bereichen, wie bei Bauprojekten oder Projekten zur Rohstofff\u00f6rderung, k\u00f6nnen zudem f\u00fcr die Dauer des Projektes B\u00fcros zur Durchf\u00fchrung des Vorhabens in Vietnam eingerichtet werden.<br \/>\nAusl\u00e4ndische Unternehmen sowie Tochterunternehmen von vietnamesischen Unternehmen k\u00f6nnen im Namen der ausl\u00e4ndischen Unternehmen Waren bzw. Dienstleistungen im Ausland einkaufen. Soweit die durch die ausl\u00e4ndische Tochtergesellschaft im Ausland eingekauften Waren und Dienstleistungen in Vietnam verwandt werden, kann das ausl\u00e4ndische Unternehmen die diesbez\u00fcglichen Kosten an die vietnamesischen Unternehmer oder die Verbraucher weitergeben. Das ausl\u00e4ndische Unternehmen wird in diesem Zusammenhang aber als \u201causl\u00e4ndische Vertragspartei\u201d angesehen und unterliegt der Quellensteuer.<br \/>\nCircular 134 unterscheidet zwischen ausl\u00e4ndischen Unternehmen, die das vietnamesische Buchf\u00fchrungssystem (\u201eVietnamese Accounting System, VAS\u201c) verwenden und solchen Unternehmen, die das VAS nicht benutzen. Dementsprechend regelt es unterschiedliche Besteuerungsmethoden. Da das VAS nicht internationalen Standards entspricht, werden wir nur auf die Besteuerung von Unternehmen eingehen, die das VAS nicht verwenden. Dies entspricht auch der weit \u00fcberwiegenden Praxis ausl\u00e4ndischer Unternehmen.<br \/>\nDer Regelungsgehalt von Circular 134 umfasst Regeln zu der Mehrwertsteuer und der K\u00f6rperschaftssteuer. Andere vietnamesische Steuern bleiben unber\u00fchrt und sind gem\u00e4\u00df den allgemeinen Vorschriften zu entrichten.<br \/>\nCircular 134 und die Mehrwertsteuer<br \/>\nAusl\u00e4ndische Unternehmen und Subunternehmen, die Gesch\u00e4fte t\u00e4tigen sind unter dem Regime des Circular 134 mehrwertsteuerpflichtig. Die Mehrwertsteuer ist anhand folgender Formel zu berechnen: Mehrwertsteuer = Mehrwert x Steuersatz<br \/>\n\u2022 Dabei richtet sich der jeweilige Steuersatz nach dem allgemeinen Mehrwertsteuergesetz, liegt also zwischen 0%, 5%, 10% und 20%. Das Besondere an der Besteuerung unter Circular 134 ist die Bestimmung des geschaffenen Mehrwertes. Dieser wird nicht real ermittelt, sondern pauschal und in Abh\u00e4ngigkeit des T\u00e4tigkeitsfeldes festgelegt.<br \/>\nNo. Business line Value added rate as % of taxable No. Business line Value added rate as % of taxable turnover<br \/>\n1. Services, machinery and equipment leasing 50 business and insurance<br \/>\n2. (a) Construction and assembly and installation 30 where the tender included supply of materials, machinery and equipment in the construction work 50<br \/>\n(b) Construction and assembly and installation where the tender did not include supply of materials, machinery and equipment in the construction work<br \/>\n3. Transportation and other business and 30 production<\/p>\n<p>Ausl\u00e4ndische Investoren und Subunternehmen, die unter das Regime dem Circular 134 mehrwertsteuerpflichtig sind, k\u00f6nnen weitere, durch Dienstleistungs-und Warenkaufvertr\u00e4ge mit vietnamesischen Vertragspartnern entstehende Mehrwertsteuer nicht als Abzugsposten geltend machen.<br \/>\nCircular 134 und die K\u00f6rperschaftssteuer<br \/>\nAusl\u00e4ndische Unternehmen und Subunternehmen sind gem\u00e4\u00df Circular 134 k\u00f6rperschaftssteuerpflichtig. Die K\u00f6rperschaftssteuers\u00e4tze liegen in Abh\u00e4ngigkeit vom jeweiligen Gesch\u00e4ftsfeld zwischen 1% und 10% des erzielten Umsatzes.<br \/>\nNo. Business line CIT rates as % of taxable turnover<br \/>\n1. Trading: distribution and supply f goods, raw 1 materials, supplies, machinery and equipment associated with services in Vietnam<br \/>\n2. Services, lease of machinery and equipment, 5 insurance<br \/>\n3. Construction 2<br \/>\n4. Other production or business activities and 2 transportation (including sea and air transportation)<br \/>\n5. Lease of aircraft, aircraft engines, aircraft spare 2 parts and sea going vessels<br \/>\n6. Reinsurance 2<br \/>\n7. Assignments [transfer] of securities 0.1<br \/>\n8. Loan interests 10<br \/>\n9. Income from royalties 10<\/p>\n<p>Dabei beinhaltet der erzielte Umsatz s\u00e4mtliche Steuern und sonstigen Abgaben, die der vietnamesische Vertragspartner im Namen des ausl\u00e4ndischen Unternehmers bezahlt hat. Der steuerbare Umsatz ist anhand der folgenden Formel zu ermitteln:<br \/>\nEinkommen ohne K\u00f6rperschaftssteuer steuerbarer Umsatz = &#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;- 1 &#8211; (K\u00f6rperschaftssteuerrate als Prozentsatz des Umsatzes)<br \/>\nBeispiel: Der Netto-Wert eines Dienstleistungsvertrages betr\u00e4gt US$ 250.000, die veranschlagte K\u00f6rperschaftssteuer berechnet sich demnach wie folgt:<br \/>\n= 250.000 = US$ 263,158 1- 0.05<br \/>\nAbf\u00fchrung der Unternehmersteuer<br \/>\nDas vietnamesische Unternehmen ist daf\u00fcr verantwortlich, dass die abzuf\u00fchrende Steuer einbehalten wird bevor es seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber dem ausl\u00e4ndischen Unternehmen nachkommt.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus muss das vietnamesische Unternehmen innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Vertrages mit dem ausl\u00e4ndischen Unternehmen diesen Vertrag bei der betreffenden Steuerbeh\u00f6rde registrieren lassen. Sowohl die abzuf\u00fchrende Mehrwertsteuer, als auch die K\u00f6rperschaftsteuer m\u00fcssen innerhalb von fuenfzehn Tagen nach Zahlung des Vertragspreises an das ausl\u00e4ndische Unternehmen, an das Finanzamt abgef\u00fchrt werden.<br \/>\n1.3.3 Steuerpr\u00fcfung<\/p>\n<p>Unter den folgenden Voraussetzungen soll eine Steuerpr\u00fcfung erfolgen:<\/p>\n<p>\u2022 ein neu errichtetes Unternehmen in mehr als drei aufeinander folgenden Jahren Verluste verbucht;<br \/>\n\u2022 ein Unternehmen unrichtige oder unklare Steuererkl\u00e4rungen einreicht oder diese nicht alle Angaben enthalten, die zur Berechnung der Steuer erforderlich sind;<br \/>\n\u2022 ein Unternehmen es vers\u00e4umt, die Steuererkl\u00e4rung (termingerecht) einzureichen; oder die finanzielle Situation des Unternehmens im Vergleich zum Vorjahr gro\u00dfe Unterschiede aufweist.<\/p>\n<p>Bitte kontaktieren Sie den Autor Oliver Massmann direkt unter omassmann@duanemorris.com wenn Sie Fragen haben. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.<\/p>\n<p>INTERESSE AN VIETNAM? Besuchen Sie: www.vietnamlaws.xyz<\/p>\n<p>VIELEN DANK!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das am 16. November 1995 zwischen Deutschland und Vietnam abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)1 gilt ohne R\u00fccksicht auf die Art der Erhebung f\u00fcr Steuern vom Einkommen und vom Verm\u00f6gen2. Insbesondere erfolgt keine Doppelbesteuerung im Hinblick auf die deutsche K\u00f6rperschaftsteuer, Einkommensteuer und Gewerbesteuer, sowie auf die vietnamesische K\u00f6rperschaftsteuer, Einkommensteuer. Das Doppelbesteuerungsabkommen gilt bislang nicht f\u00fcr die Mehrwert-, bzw. 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