{"id":1492,"date":"2024-03-13T09:40:12","date_gmt":"2024-03-13T02:40:12","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/?p=1492"},"modified":"2024-03-13T09:40:12","modified_gmt":"2024-03-13T02:40:12","slug":"anwalt-in-vietnam-dr-oliver-massmann-corporate-sustainability-due-diligence-directive-csddd-oder-das-eu-lieferkettengesetz-umfassende-analyse-und-ausblick-auf-die-auswirkungen-auf-unternehmen-in-v","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2024\/03\/13\/anwalt-in-vietnam-dr-oliver-massmann-corporate-sustainability-due-diligence-directive-csddd-oder-das-eu-lieferkettengesetz-umfassende-analyse-und-ausblick-auf-die-auswirkungen-auf-unternehmen-in-v\/","title":{"rendered":"Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder das EU-Lieferkettengesetz): Umfassende Analyse und Ausblick auf die Auswirkungen auf Unternehmen in Vietnam"},"content":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren wurde dem Thema Nachhaltigkeit in der Europ\u00e4ischen Union eine immer h\u00f6here Priorit\u00e4t einger\u00e4umt und dessen Schl\u00fcsselrolle bei der Bew\u00e4ltigung globaler Herausforderungen erkannt. So wurden verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensf\u00fchrung (ESG) in Unternehmensstrategien zu integrieren, darunter die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die EU-Taxonomie-Verordnung, die Richtlinie \u00fcber die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) usw.<br \/>\nIn j\u00fcngster Zeit haben auch einzelne EU-Mitgliedstaaten eigene Lieferkettengesetze erlassen, welche in Umfang und Rechtswirkung voneinander divergieren. In dem Bestreben, eine gemeinsame Grundlage f\u00fcr alle Mitgliedstaaten zu schaffen, will der europ\u00e4ische Gesetzgeber den bestehenden regulatorischen Flickenteppich durch die Richtlinie \u00fcber die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), gemeinhin als das EU-Lieferkettengesetz bezeichnet, abl\u00f6sen.<br \/>\nDie Richtlinie, \u00fcber die momentan in der EU intensiv diskutiert wird, soll einen umfassenden Rahmen f\u00fcr die Sorgfaltspflicht von Unternehmen schaffen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt und verantwortungsvolle Unternehmensf\u00fchrung in der gesamten Lieferkette zu erkennen, zu verhindern und zu mildern.  Die CSDDD wird voraussichtlich ein breites Spektrum von Unternehmen abdecken und Auswirkungen auf verschiedene Branchen und Sektoren haben.<br \/>\nTrotz der Unw\u00e4gbarkeiten, die mit der Umsetzung verbunden sind, w\u00fcrde die CSDDD \u2013 im Falle ihres Inkrafttretens \u2013 Unternehmen, einschlie\u00dflich derer, die in Vietnam t\u00e4tig sind, erhebliche Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung ihrer Bestimmungen sowie die wirksame Durchsetzung der Sorgfaltspflicht auferlegen. Da sich die Gesetzeslandschaft st\u00e4ndig \u00e4ndert, sollten Unternehmen wachsam bleiben und sich auf m\u00f6gliche \u00c4nderungen ihrer Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten einstellen.<br \/>\nCSDDD \u2013 \u00dcberblick<br \/>\nAktueller Stand<br \/>\nDie Umsetzung der Richtlinie ist in der Schwebe, da mehrere Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, Bedenken hinsichtlich des damit verbundenen b\u00fcrokratischen Aufwands und einer drohenden Beeintr\u00e4chtigung der Wettbewerbsf\u00e4higkeit europ\u00e4ischer Unternehmen haben. Die urspr\u00fcnglich f\u00fcr den 9. Februar 2024 geplante, dann auf den 14. Februar und schlie\u00dflich auf den 28. Februar 2024 verschobene Abstimmung im Europ\u00e4ischen Rat ist indes gescheitert. Nach diesem j\u00fcngsten R\u00fcckschlag erscheint eine Verabschiedung der Richtlinie vor den Europawahlen im Juni 2024 unwahrscheinlich.<br \/>\nAnwendungsbereich (Pflichtenadressaten)<br \/>\nSollte die Richtlinie in Kraft treten und von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, w\u00e4ren Pflichtenadressaten Unternehmen unabh\u00e4ngig von ihrer Rechtsform, einschlie\u00dflich KMU sowie bestimmte in der Richtlinie n\u00e4her aufgef\u00fchrte beaufsichtigte Finanzunternehmen.<br \/>\nIm Einzelnen werden Unternehmen erfasst, die nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegr\u00fcndet wurden und eine der folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllen (\u201eKategorie 1\u201c):<br \/>\n\u2022\tDas Unternehmen hatte im letzten Gesch\u00e4ftsjahr, f\u00fcr das ein Jahresabschluss erstellt wurde, im Durchschnitt mehr als 500 Besch\u00e4ftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von \u00fcber 150 Mio. EUR.<br \/>\n\u2022\tDas Unternehmen erreichte die o.g. Schwellenwerte nicht, hatte aber im letzten Gesch\u00e4ftsjahr, f\u00fcr das ein Jahresabschluss erstellt wurde, im Durchschnitt mehr als 250 Besch\u00e4ftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von \u00fcber 40 Mio. EUR, sofern mindestens 50 % hiervon in einem oder mehreren der folgenden Sektoren erwirtschaftet wurden:<br \/>\no\tHerstellung von Textilien, Leder und verwandten Erzeugnissen (einschlie\u00dflich Schuhe) sowie Gro\u00dfhandel mit Textilien, Bekleidung und Schuhen;<br \/>\no\tLandwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei (einschlie\u00dflich Aquakultur), Herstellung von Lebensmittelprodukten und Gro\u00dfhandel mit landwirtschaftlichen Rohstoffen, lebenden Tieren, Holz, Lebensmitteln und Getr\u00e4nken;<br \/>\no\tGewinnung mineralischer Ressourcen unabh\u00e4ngig davon, wo sie gewonnen werden (einschlie\u00dflich Roh\u00f6l, Erdgas, Steinkohle, Braunkohle, Metalle und Metallerze sowie aller anderen, nichtmetallischen Mineralien und Steinbruchprodukte), Herstellung von Grundmetallerzeugnissen, sonstigen Erzeugnissen aus nichtmetallischen Mineralien und Metallerzeugnissen (ausgenommen Maschinen und Ausr\u00fcstungen) sowie Gro\u00dfhandel mit mineralischen Rohstoffen, mineralischen Grunderzeugnissen und Zwischenerzeugnissen (einschlie\u00dflich Metalle und Metallerze, Baustoffe, Brennstoffe, Chemikalien und andere Zwischenprodukte).<br \/>\nDar\u00fcber hinaus sollen die Verpflichtungen auch f\u00fcr nach den Rechtsvorschriften eines Drittlandes gegr\u00fcndete Unternehmen gelten, welche eine der folgenden Voraussetzungen erf\u00fcllen (\u201eKategorie 2\u201c):<br \/>\n\u2022\tDas Unternehmen erzielte im Gesch\u00e4ftsjahr vor dem letzten Gesch\u00e4ftsjahr in der Union einen Nettoumsatz von mehr als 150 Mio. EUR.<br \/>\n\u2022\tDas Unternehmen erzielte im Gesch\u00e4ftsjahr vor dem letzten Gesch\u00e4ftsjahr in der Union einen Nettoumsatz von mehr als 40 Mio. EUR, aber nicht mehr als 150 Mio. EUR, sofern mindestens 50 % seines weltweiten Nettoumsatzes in einem oder mehreren der o.g. Sektoren erwirtschaftet wurden.<br \/>\nInhalt \u2013 Was Unternehmen mit Sitz in Vietnam wissen m\u00fcssen?<br \/>\nHauptpflichten<br \/>\nUnternehmen sollen ihre Sorgfaltspflicht durch die folgenden Ma\u00dfnahmen erf\u00fcllen und zu diesem Zweck Ressourcen und Informationen mit ihrer jeweiligen Unternehmensgruppe im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht austauschen:<br \/>\n\u2022\tEinbeziehung der Sorgfaltspflicht in ihre Unternehmenspolitik: Dies beinhaltet insbesondere die Aufnahme einer j\u00e4hrlich zu aktualisierenden Strategie zur Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflicht, die den (langfristig) verfolgten Ansatz, einen von Besch\u00e4ftigten und Tochterunternehmen einzuhaltenden Verhaltenskodex sowie eine Beschreibung der diesbez\u00fcglichen Verfahren und \u00dcberpr\u00fcfungsma\u00dfnahmen umfasst.<br \/>\n\u2022\tErmittlung tats\u00e4chlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, die sich aus den T\u00e4tigkeiten des Unternehmens (einschlie\u00dflich aus jener seiner Tochtergesellschaften und \u2013 sofern sie mit ihren Wertsch\u00f6pfungsketten im Zusammenhang stehen \u2013 aus ihren etablierten Gesch\u00e4ftsbeziehungen) ergeben, durch \u201egeeignete Ma\u00dfnahmen\u201c. F\u00fcr Unternehmen der 2. Kategorie beschr\u00e4nkt sich die Verpflichtung auf den jeweils relevanten Sektor, w\u00e4hrend Finanzunternehmen die Auswirkungen bereits vor Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermitteln sollen. In jedem Fall sollen Unternehmen die M\u00f6glichkeit haben, auf angemessene Ressourcen zuzugreifen sowie Konsultationen mit potenziell betroffenen Arbeitnehmern\/Interessentr\u00e4gern zwecks Informationssammlung durchzuf\u00fchren.<br \/>\n\u2022\tAn die Ermittlung schlie\u00dft sich ein abgestuftes Regelungskonzept an, welches der Unterscheidung zwischen \u201epotenziellen\u201c und \u201etats\u00e4chlichen\u201c negativen Auswirkungen Rechnung tr\u00e4gt:<br \/>\no\tPotenzielle negative Auswirkungen sollen mithilfe geeigneter Ma\u00dfnahmen prim\u00e4r vermieden und \u2014 wenn dies nicht (unmittelbar) m\u00f6glich ist \u2014 angemessen abgeschw\u00e4cht werden. Dies schlie\u00dft ggf. die folgenden Verpflichtungen ein:<br \/>\n\uf0a7\tEntwicklung eines \u201ePr\u00e4ventionsaktionsplans\u201c mit angemessenen und klar festgelegten Zeitpl\u00e4nen f\u00fcr Ma\u00dfnahmen sowie qualitativen und quantitativen Indikatoren zur Messung von Verbesserungen;<br \/>\n\uf0a7\tEinholung vertraglicher Zusicherungen von direkten Gesch\u00e4ftspartnern \u2014 und von deren Partnern, soweit ihre T\u00e4tigkeiten Teil der Wertsch\u00f6pfungskette des Unternehmens sind (sog. Vertragskaskaden) \u2014 bez\u00fcglich der Einhaltung des Verhaltenskodex des Unternehmens und erforderlichenfalls der Sicherstellung eines Pr\u00e4ventionsplans;<br \/>\n\uf0a7\tT\u00e4tigung notwendiger Investitionen in diesem Zusammenhang;<br \/>\n\uf0a7\tGezielte und verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Unterst\u00fctzung von KMU, mit denen das Unternehmen eine etablierte Gesch\u00e4ftsbeziehung unterh\u00e4lt, sofern die Einhaltung des Verhaltenskodex oder des Pr\u00e4ventionsaktionsplans die Tragf\u00e4higkeit des KMU gef\u00e4hrden w\u00fcrde;<br \/>\n\uf0a7\tZusammenarbeit mit anderen Unternehmen im Einklang mit den Unionsrecht zwecks Verbesserung der F\u00e4higkeit des Unternehmens zur Behebung negativer Auswirkungen, insbesondere wenn keine anderen Ma\u00dfnahmen geeignet oder wirksam sind;<br \/>\n\uf0a7\tBem\u00fchungen des Unternehmens zum Abschluss von Vertr\u00e4gen mit indirekten Partnern f\u00fcr den Fall, dass die Vermeidung\/Abschw\u00e4chung der Auswirkungen nicht m\u00f6glich ist, und Flankierung der vertraglichen Zusicherungen durch geeignete Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberpr\u00fcfung ihrer Einhaltung. Zur Erleichterung von KMU sieht die Richtlinie vor, dass die angewandten Bedingungen fair, angemessen und nichtdiskriminierend sein m\u00fcssen und die \u00dcberpr\u00fcfungskosten durch das Unternehmen zu tragen sind;<br \/>\n\uf0a7\tTragen die o.g. Ma\u00dfnahmen zu einer Vermeidung\/Abschw\u00e4chung nicht bei, darf das Unternehmen mit dem direkten\/indirekten Partner, von dem die Auswirkungen ausgehen, keine neuen Beziehungen eingehen bzw. bestehende ausbauen; sofern dies gesetzlich vorgesehen ist und zu erwarten ist, dass gleichzeitige Bem\u00fchungen zur Vermeidung\/Abschw\u00e4chung kurzfristig erfolgreich sein werden, sind die Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit diesem vor\u00fcbergehend auszusetzen bzw. \u2014 bei schwerwiegenden Auswirkungen \u2014 zu beenden. Abweichend hiervon sind Finanzunternehmen nicht zur K\u00fcndigung bestehender Kredit-, Darlehens- oder Finanzdienstleistungsvertr\u00e4ge verpflichtet, wenn dies nach vern\u00fcnftigem Ermessen zu einem erheblichen Schaden f\u00fcr den Dienstleistungsempf\u00e4nger f\u00fchren w\u00fcrde.<br \/>\no\tTats\u00e4chliche negative Auswirkungen sollen prim\u00e4r behoben und \u2014 wenn dies nicht m\u00f6glich ist \u2014 in ihrem Ausma\u00df minimiert werden. Dies umfasst ggf. die nachfolgenden Verpflichtungen:<br \/>\n\uf0a7\tNeutralisierung\/Minimierung der Auswirkungen durch Zahlung von Schadensersatz\/finanzieller Entsch\u00e4digung an die betroffenen Personen\/Gemeinschaften;<br \/>\n\uf0a7\tEntwicklung und Umsetzung eines Korrekturma\u00dfnahmenplans mit angemessenen und klar festgestellten Zeitpl\u00e4nen f\u00fcr Ma\u00dfnahmen, f\u00fcr den Fall, dass dies aufgrund der fehlenden (unmittelbaren) Behebung der Auswirkungen notwendig ist;<br \/>\n\uf0a7\tVertragliche Zusicherung eines direkten Partners bei etablierter Gesch\u00e4ftsbeziehung (sowie seiner Partner bei sog. Vertragskaskaden) zur Sicherstellung der Einhaltung des Verhaltenskodexes und ggf. des Korrekturma\u00dfnahmenplans, flankiert von geeigneten Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberpr\u00fcfung. Zur Erleichterung von KMU sieht die Richtlinie vor, dass die angewandten Bedingungen fair, angemessen und nichtdiskriminierend sein und die \u00dcberpr\u00fcfungskosten durch das Unternehmen getragen werden m\u00fcssen;<br \/>\n\uf0a7\tTragen die o.g. Ma\u00dfnahmen zur einer Behebung\/Minimierung nicht bei, darf das Unternehmen mit dem direkten\/indirekten Partner, von dem die Auswirkungen ausgehen, keine neuen Beziehungen eingehen oder bestehende ausbauen. Abweichend hiervon sind Finanzunternehmen nicht zur K\u00fcndigung bestehender Kredit-, Darlehens- oder Finanzdienstleistungsvertr\u00e4ge verpflichtet, wenn dies nach vern\u00fcnftigem Ermessen zu einem erheblichen Schaden f\u00fcr den Dienstleistungsempf\u00e4nger f\u00fchren w\u00fcrde.<br \/>\n\u2022\tDar\u00fcber hinaus m\u00fcssen Unternehmen k\u00fcnftig eine in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassene bzw. ans\u00e4ssige nat\u00fcrliche oder juristische Person als Bevollm\u00e4chtigten benennen, um eine effektive Zusammenarbeit mit der \u2013 f\u00fcr die \u00dcberwachung der Einhaltung von Verpflichtungen zust\u00e4ndigen \u2014 mitgliedsstaatlichen Aufsichtsbeh\u00f6rde zu gew\u00e4hrleisten. Auch in Vietnam niedergelassene Unternehmen sollen k\u00fcnftig der aufsichtsbeh\u00f6rdlichen \u00dcberwachung mit der Ma\u00dfgabe unterliegen, dass f\u00fcr diese die Aufsichtsbeh\u00f6rde des Mitgliedstaats zust\u00e4ndig ist, in dem das Unternehmen eine Zweigstelle unterh\u00e4lt. Hat das Unternehmen keine Zweigstelle in einem Mitgliedstaat oder befinden sich seine Zweigstellen in verschiedenen Mitgliedstaaten, so ist die Aufsichtsbeh\u00f6rde des Mitgliedstaats zust\u00e4ndig, in dem das Unternehmen den gr\u00f6\u00dften Teil seines Nettoumsatzes in der Union in dem Gesch\u00e4ftsjahr erzielt hat, das dem letzten Gesch\u00e4ftsjahr, einem durch die Mitgliedstaaten n\u00e4her bestimmten Zeitpunkt oder dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen erstmals die Kriterien der Kategorie 2 erf\u00fcllt, vorangeht, je nachdem, welcher Zeitpunkt der sp\u00e4tere ist. In diesem Zusammenhang soll es \u2013 im Falle einer relevanten Umstands\u00e4nderung \u2013 m\u00f6glich sein, die Aufsichtsbeh\u00f6rde auf Antrag des Unternehmens zu wechseln.<br \/>\nSonstige Bestimmungen<br \/>\nDie Richtlinie sieht unter anderem folgende weitere Bestimmungen vor:<br \/>\n\u2022\tEinrichtung und Aufrechterhaltung eines Beschwerdeverfahrens durch die Mitgliedstaaten. Personen und Organisationen, die berechtigte Bedenken hinsichtlich tats\u00e4chlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen von Unternehmen, ihren Tochterunternehmen oder Wertsch\u00f6pfungsketten haben, k\u00f6nnen sich demnach bei dem Unternehmen beschweren, angemessene Folgema\u00dfnahmen fordern und \u2014 zur Er\u00f6rterung dieser Auswirkungen \u2014 mit Unternehmensvertreter auf geeigneter Ebene zusammentreffen. Das Vorliegen negativer Auswirkungen soll im Falle einer begr\u00fcndeten Beschwerde als ermittelt gelten.<br \/>\n\u2022\t\u00dcberwachung der Wirksamkeit von Strategien und Ma\u00dfnahmen zur Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflicht: Unternehmen sollen mindestens alle zw\u00f6lf Monate \u2014 jedenfalls aber bei begr\u00fcndetem Anlass zur Annahme, dass erhebliche neue Risiken im Hinblick auf negative Auswirkungen auftreten k\u00f6nnen \u2014 Bewertungen ihrer eigenen T\u00e4tigkeiten und Ma\u00dfnahmen, derjenigen ihrer Tochterunternehmen oder ihrer etablierten Gesch\u00e4ftsbeziehungen durchf\u00fchren und ihre Strategie zur Erf\u00fcllung der Sorgfaltspflicht entsprechend aktualisieren.<br \/>\n\u2022\tUnternehmen, die nicht bereits Berufspflichten nach der Bilanz-Richtlinie (2013\/34\/EU) unterliegen, sollen \u2013 bis zum 30. April jedes Jahres f\u00fcr das vorangegangene Kalenderjahr \u2013 einen j\u00e4hrlichen Bericht \u00fcber ihre Sorgfaltspflicht, die potenziellen und tats\u00e4chlichen negativen Auswirkungen sowie die ergriffenen Gegenma\u00dfnahmen auf ihrer Website in einer in der internationalen Wirtschaftswelt gebr\u00e4uchlichen Verkehrssprache ver\u00f6ffentlichen. Inhalt und Kriterien der Berichterstattung sollen durch die EU-Kommission weiter konkretisiert werden.<br \/>\n\u2022\tK\u00fcnftig werden die geplanten Leitlinien der EU-Kommission zu freiwilligen Mustervertragsklauseln, zu bestimmten Sektoren und speziellen negativen Auswirkungen zu ber\u00fccksichtigen sein.<br \/>\n\u2022\tDar\u00fcber hinaus sollen die Mitgliedstaaten zwecks Unterst\u00fctzung der Unternehmen und ihrer Partner begleitend Websites, Plattformen und Portale einrichten und betreiben. Besonderes Augenmerk wird dabei auf KMU gelegt, denen die Mitgliedstaaten unbeschadet der geltenden Vorschriften f\u00fcr staatliche Beihilfen finanzielle Hilfe gew\u00e4hren sollen.<br \/>\n\u2022\tDie Mitgliedstaaten sollen zudem sicherstellen, dass Unternehmen, bei denen der Klimawandel als ein Hauptrisiko oder eine Hauptauswirkung ihrer T\u00e4tigkeit ermittelt wurde bzw. h\u00e4tte ermittelt werden sollen, Emissionsreduktionsziele in ihre Pl\u00e4ne aufnehmen.<br \/>\n\u2022\tDes Weiteren sollen Aufsichtsbeh\u00f6rden von Amts wegen oder bei begr\u00fcndeten Bedenken \u2013 im Falle drohender Beeintr\u00e4chtigung der Wirksamkeit des Untersuchungserfolgs sogar ohne vorherige Warnung des betreffenden Unternehmens \u2013 Untersuchungen einleiten d\u00fcrfen, gegebenenfalls im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates im Wege der Amtshilfe. Ergibt die Untersuchung das Vorliegen eines Versto\u00dfes, so soll dem Unternehmen nach M\u00f6glichkeit eine angemessene Abhilfefrist einger\u00e4umt werden, wobei etwaige von der Aufsichtsbeh\u00f6rde angeordnete Abhilfema\u00dfnahmen die Verh\u00e4ngung verwaltungsrechtlicher Sanktionen oder eine zivilrechtliche Haftung im Schadensfall nicht ausschlie\u00dfen. Aufsichtsbeh\u00f6rden sollen in diesem Zusammenhang auch die Beendigung von Verst\u00f6\u00dfen und die Unterlassung jeglicher Wiederholung anordnen, finanzielle Sanktionen verh\u00e4ngen und vorl\u00e4ufige Ma\u00dfnahmen treffen d\u00fcrfen. Spiegelbildlich dazu sieht die CSDDD vor, dass das Recht nat\u00fcrlicher Personen auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen sie betreffende rechtsverbindliche Entscheidungen sichergestellt werden soll.<br \/>\n\u2022\tNat\u00fcrliche und juristische Personen, die einen auf objektive Umst\u00e4nde gest\u00fctzten Grund zur Annahme haben, dass ein Unternehmen gegen die CSDDD-Vorgaben verst\u00f6\u00dft, sollen ihre begr\u00fcndeten Bedenken k\u00fcnftig vor jeder Aufsichtsbeh\u00f6rde geltend machen d\u00fcrfen und \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung jener Bedenken und der aufsichtsbeh\u00f6rdlichen Entscheidung informiert werden. Zur \u00dcberpr\u00fcfung der verfahrens- und materiell-rechtlichen Rechtm\u00e4\u00dfigkeit aufsichtsbeh\u00f6rdlicher Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen soll nat\u00fcrlichen und juristischen Personen der Zugang zu nationalen Gerichten oder anderen unabh\u00e4ngigen \u00f6ffentlichen Stellen er\u00f6ffnet werden.<br \/>\n\u2022\tDie Meldung von Verst\u00f6\u00dfen richtet sich nach der Whistleblower-Richtlinie und den jeweiligen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetzen.<br \/>\nSanktionen<br \/>\nDie Mitgliedstaaten sollen k\u00fcnftig Vorschriften \u00fcber Sanktionen erlassen, wobei diese nach den Vorgaben des europ\u00e4ischen Gesetzgebers \u201ewirksam, verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig und abschreckend\u201c sein sollen und dabei Bem\u00fchungen des Unternehmens zur Erf\u00fcllung angeordneter Abhilfema\u00dfnahmen, etwaige get\u00e4tigte Investitionen, geleistete Unterst\u00fctzung bzw. Zusammenarbeit mit anderen Stellen bei der Beseitigung negativer Auswirkungen innerhalb der Wertsch\u00f6pfungsketten geb\u00fchrend ber\u00fccksichtigen. Wenn die Sanktionen finanzieller Natur sind, sollen sie sich ferner am Umsatz des jeweiligen Unternehmens richten.<br \/>\nEin rechtliches Novum stellt die vorgesehene zivilrechtliche Haftung von Unternehmen dar, die ihren Verpflichtungen zur Vermeidung potenzieller und Behebung tats\u00e4chlicher negativer Auswirkungen nicht nachkommen und dadurch negative, schadensstiftende Auswirkungen verursachen, die h\u00e4tten ermittelt, vermieden, abgeschw\u00e4cht, behoben oder minimiert werden k\u00f6nnen. Dennoch sollen Unternehmen, die entsprechende Ma\u00dfnahmen ergriffen haben, nicht f\u00fcr Sch\u00e4den haften, die durch T\u00e4tigkeiten eines indirekten Partners im Rahmen einer etablierten Gesch\u00e4ftsbeziehung verursacht wurden, es sei denn, es w\u00e4re im Einzelfall unangemessen zu erwarten gewesen, dass die ergriffenen Ma\u00dfnahmen im Hinblick auf die negativen Auswirkungen geeignet w\u00e4ren. Zu beachten ist jedoch, dass die Haftung des Unternehmens nicht diejenige seiner Tochterunternehmen oder direkter\/indirekter Gesch\u00e4ftspartner ausschlie\u00dft.<br \/>\nAuswirkungen einer m\u00f6glichen Umsetzung der CSDDD auf Unternehmen mit Sitz in Vietnam<br \/>\nSollte die CSDDD in Kraft treten und umgesetzt werden, werden EU-Unternehmen der 1. Kategorie ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Gesch\u00e4ftspartner \u2013 auch im EU-Ausland \u2013 ausdehnen. Damit w\u00fcrden indirekt auch Unternehmen mit Sitz in Vietnam, die eng in die Wertsch\u00f6pfungsketten dieser EU-Unternehmen eingebunden sind, in die Pflicht genommen. Indes beschr\u00e4nkt sich die CSDDD nicht auf indirekte Auswirkungen, sondern dehnt ihren Anwendungsbereich ausdr\u00fccklich auf Unternehmen mit Sitz in Drittl\u00e4ndern aus. Entsprechend w\u00e4ren vietnamesische Unternehmen oder Unternehmen mit Niederlassungen in Vietnam direkte Adressaten der Verpflichtungen der Kategorie 2.<\/p>\n<p>Von (in)direkter Relevanz f\u00fcr vietnamesische Unternehmen w\u00e4ren dar\u00fcber hinaus die von den Mitgliedstaaten zu erlassenden Sanktionsvorschriften sein.<br \/>\nInvestitionen in und die Einf\u00fchrung von nachhaltigen Technologien und Praktiken sowie juristische Beratung zu geeigneten Strategien in diesem Zusammenhang und zur Risikominimierung w\u00e4ren deshalb unverzichtbar. Von entscheidender Bedeutung w\u00e4re auch die Einhaltung der von den Aufsichtsbeh\u00f6rden zu erlassenden Leitlinien.<br \/>\nUnsere Kanzlei steht Ihnen bei diesen Fragen gerne zur Verf\u00fcgung und unterst\u00fctzt Sie bei der Entwicklung geeigneter Strategien.<br \/>\nCSDDD und EVFTA<br \/>\nDennoch stehen vietnamesische Unternehmen den CSDDD-Vorgaben \u2013 angesichts ihrer bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des EVFTA, welche die Einhaltung von CSR-, Umweltstandards, Klimaprotokollen sowie den Schutz der Biodiversit\u00e4t umfassen \u2013 nicht v\u00f6llig unvorbereitet gegen\u00fcber. Im Kapitel 13 des EVFTA wird die nachhaltige Entwicklung zu einem grundlegenden Element der bilateralen Handelsbeziehungen mit der EU erkl\u00e4rt. Im Lichte der EVFTA-Verpflichtungen ist Vietnam bestrebt, durch seine Gesetzgebung und Politik ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Sozialschutzniveau zu gew\u00e4hrleisten und zu f\u00f6rdern und bem\u00fcht sich st\u00e4ndig um Verbesserungen. Was die Verfahrensgarantien betrifft, so unterliegen \u2013 im Gegensatz zu anderen im EVFTA er\u00f6rterten Themen \u2013 alle Streitigkeiten, die sich aus Kapitel 13 \u00fcber Handel und nachhaltige Entwicklung ergeben, einschlie\u00dflich arbeitsrechtlicher Fragen, nicht den allgemeinen Streitbeilegungsverfahren nach Kapitel 15, sondern k\u00f6nnen vielmehr nur durch Konsultationen auf Regierungsebene oder durch Einschaltung einer Sachverst\u00e4ndigengruppe, wie in Kapitel 13 vorgesehen, beigelegt werden.<br \/>\nIn Bezug auf Arbeitsnormen schafft das EVFTA keine neuen Standards, sondern betont die Umsetzung der Verpflichtungen, die Vietnam und die EU als Mitglieder der IAO im Rahmen der Erkl\u00e4rung \u00fcber grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Folgema\u00dfnahmen eingegangen sind, insbesondere: i) die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, ii) die Beseitigung aller Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit, iii) die wirksame Abschaffung der Kinderarbeit und iv) die Beseitigung der Diskriminierung in Besch\u00e4ftigung und Beruf. Bereits vor Inkrafttreten des EVFTA hat Vietnam seine Gesetze, Vorschriften und Politiken verabschiedet und angepasst, um sie mit den international anerkannten Arbeitsnormen in Einklang zu bringen. Dieser Prozess setzt sich im Zuge der Erf\u00fcllung der Verpflichtungen Vietnams im Rahmen des CPTPP und des EVFTA fort; Letzteres zeigt insbesondere die \u00c4nderung des Arbeitsgesetzbuchs im Jahr 2019.<br \/>\nIm Bereich des Umweltschutzes enth\u00e4lt das EVFTA neben Kapitel 13 ein eigenes Kapitel \u00fcber nichttarif\u00e4re Handels- und Investitionshemmnisse im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energie. Es enth\u00e4lt sektorspezifische Regelungen (i) zur diskriminierungsfreien Behandlung im Allgemeinen (Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren), (ii) zum sog. \u201eLocal Content\u201c und (iii) zur Verwendung internationaler Standards.<br \/>\nRelevante Initiativen aus j\u00fcngster Zeit sind u.a. die Entscheidung Nr. 876\/QD-TTg, die Entscheidung Nr. 500\/QD-TTg zur Genehmigung des Energieentwicklungsplans VIII, das Umweltschutzgesetz Nr. 72\/2020\/QH14 und Der Strategische Rahmen f\u00fcr die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam und den Vereinten Nationen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung f\u00fcr den Zeitraum 2022-2026 (&#8220;One Strategic Framework for Sustainable Development Cooperation between the Government of the Socialist Republic of Vietnam and the United Nations for the Period 2022-2026&#8221;). Daraus ergibt sich nicht zuletzt die Verpflichtung f\u00fcr in Vietnam t\u00e4tige Unternehmen, diese Standards und die lokalen Anforderungen zu erf\u00fcllen.<br \/>\nFazit<br \/>\nDie CSDDD enth\u00e4lt Verpflichtungen f\u00fcr Unternehmen in Bezug auf tats\u00e4chliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt im Zusammenhang mit ihren eigenen Aktivit\u00e4ten, denen ihrer Tochtergesellschaften und denen ihrer Partner in der Wertsch\u00f6pfungskette, mit denen sie Gesch\u00e4ftsbeziehungen unterhalten. Diese Verpflichtungen, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden m\u00fcssen, gelten auch f\u00fcr Unternehmen, die in Vietnam t\u00e4tig sind und deren Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit direkt oder indirekt mit der EU verbunden ist. Ob die CSDDD jedoch schlie\u00dflich umgesetzt wird, erscheint derzeit jedoch fraglich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den letzten Jahren wurde dem Thema Nachhaltigkeit in der Europ\u00e4ischen Union eine immer h\u00f6here Priorit\u00e4t einger\u00e4umt und dessen Schl\u00fcsselrolle bei der Bew\u00e4ltigung globaler Herausforderungen erkannt. So wurden verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensf\u00fchrung (ESG) in Unternehmensstrategien zu integrieren, darunter die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD), die &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2024\/03\/13\/anwalt-in-vietnam-dr-oliver-massmann-corporate-sustainability-due-diligence-directive-csddd-oder-das-eu-lieferkettengesetz-umfassende-analyse-und-ausblick-auf-die-auswirkungen-auf-unternehmen-in-v\/\" class=\"more-link\">Continue reading<span class=\"screen-reader-text\"> &#8220;Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder das EU-Lieferkettengesetz): Umfassende Analyse und Ausblick auf die Auswirkungen auf Unternehmen in Vietnam&#8221;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":24,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[],"ppma_author":[1007],"class_list":["post-1492","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-vietnam-general"],"authors":[{"term_id":1007,"user_id":24,"is_guest":0,"slug":"omassmann","display_name":"Dr. Oliver Massmann","avatar_url":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-content\/uploads\/sites\/19\/2014\/08\/massmannoliver-125x150.jpg","0":null,"1":"","2":"","3":"","4":"","5":"","6":"","7":"","8":""}],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1492","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/users\/24"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1492"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1492\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1492"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1492"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1492"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/wp-json\/wp\/v2\/ppma_author?post=1492"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}