{"id":1730,"date":"2025-05-19T10:33:39","date_gmt":"2025-05-19T03:33:39","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/?p=1730"},"modified":"2025-05-19T10:33:40","modified_gmt":"2025-05-19T03:33:40","slug":"anwalt-in-vietnam-dr-oliver-massmann-vietnam-rechtliche-darstellung-zum-abschluss-der-neuen-verordnung-zum-elektrizitatsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2025\/05\/19\/anwalt-in-vietnam-dr-oliver-massmann-vietnam-rechtliche-darstellung-zum-abschluss-der-neuen-verordnung-zum-elektrizitatsgesetz\/","title":{"rendered":"Anwalt in Vietnam Dr Oliver Massmann Vietnam \u2013 rechtliche Darstellung zum Abschluss der neuen Verordnung zum Elektrizit\u00e4tsgesetz"},"content":{"rendered":"<p>Um das neue Gesetz zum Elektrizit\u00e4tsrecht Nr. 61\/2024\/QH15 \u2013 welches von der Nationalversammlung am 30. November 2024 beschlossen wurde &#8211; umsetzen zu k\u00f6nnen verabschiedete die Regierung am 3. M\u00e4rz 2025 eine Serie an Verordnungen, namentlich<br \/>\n(i)             Verordnung Nr.56\/2025\/ND-CP sie enth\u00e4lt detaillierte Beschreibungen \u00fcber die Implementierung einer Anzahl von Artikeln des Elektrizit\u00e4tsgesetzes in Bezug auf die Stromentwicklungsplanung, Stromnetzausbau, Investionen in Stromprojekte, und Ausschreibungen f\u00fcr Elektrizit\u00e4tsprojekten (Verordnung 56),<br \/>\n(ii)           Verordnung Nr.57\/2025\/ND-CP Regulierung von unmittelbaren Stromkaufmechanismen zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und Gro\u00dfverbrauchern von Storm (Verordnung 57),<br \/>\n(iii)         Verordnung Nr.58\/2025\/ND-CP Bereitstellung von detaillierten Leitlinien f\u00fcr eine Anzahl von Artikeln des Elektrizit\u00e4tsgesetzes in Bezug auf Entwicklung von erneuerbaren Energien und neuer Energie (Verordnung 58),<br \/>\n(iv)          Verordnung Nr.61\/2025\/ND-CP mit detaillierten Leitlinien f\u00fcr eine Anzahl von Artikeln des Elektrizit\u00e4tsgesetzes bezogen auf die Lizenz f\u00fcr Elektrizit\u00e4tserzeuger (Verordnung 61).<\/p>\n<p>Im Folgenden stellen wir Ihnen die ausschlaggebenden Punkte der oben dargelegten Verordnung vor.<br \/>\n1- Verordnung 56<br \/>\n1.     Voraussetzungen f\u00fcr die Aufnahme in den Masterplan:<br \/>\nDie folgenden Stromprojekte sind von den Anforderungen f\u00fcr die Aufnahme in einen Masterplan befreit:<br \/>\n&#8211;              Selbsterzeugende und Eigenverbraucher von erneuerbaren und neuen Energiequellen die entweder Netz-verbunden bei einer niedrigen Spannung von \u2264 1kV sind oder keiner Verbindung zum Netz haben<br \/>\n&#8211;              Netz-verbundenen Stromquellen welche nicht ausgestattet sind mit Exportsystemen<br \/>\n&#8211;              Stromquellen die \u00fcbersch\u00fcssig generierte Hitze aus dem Eigenverbrauch nutzen, unabh\u00e4ngig davon, ob sie verbunden oder nicht verbunden sind zum nationalen Stromnetz, solange kein Strom verkauft wird an das Stromnetz<br \/>\n&#8211;              Stromquellen, die nicht an das nationale Stromnetz angeschlossen sind oder nicht an dieses verkaufen, au\u00dfer f\u00fcr den Fall des Stromimports oder -exports (z.B. Stromquellen f\u00fcr den privaten Verkauf und Ankauf)<br \/>\n&#8211;              Stromnetze von \u2264 1kV Spannungslevel.<br \/>\n2.     Der Bieterprozess f\u00fcr die Investorenauswahl<br \/>\n&#8211;              Anwendbare Projekte: Gas-zu-Strom Projekte, Kohlkraftwerkprojekte und erneuerbare Energien Projekte (einbezogen sind Solarenergie, Windenergie, Wasserkraftenergie, und Energie aus Biomasse), diese sind einbezogen in den nationalen oder regionalen Masterplan und haben \u2265 02 interessierte Investoren.<br \/>\n&#8211;              Elektrizit\u00e4tsverbraucher: Vietnam Electricity (EVN) (oder ihre autorisierten Einheiten) und ihre f\u00fcnf Strom Gesellschaften.<br \/>\n&#8211;              Bieter Dossier: Folgende Informationen sind unter anderem in dem Bieterdossier enthalten:<br \/>\no   Elektrizit\u00e4tsverbraucher.<br \/>\no   Bericht der vorl\u00e4ufigen Studie \u00fcber die Durchf\u00fchrbarkeit.<br \/>\no   Entwurf Stromverkaufsvertrags (PPA).<br \/>\no   Durchgangsmechanismus und Langzeitvertrag \u00fcber Mindeststromerzeugungsmechanismus als Investitionsgarantiemechanismus.<br \/>\n&#8211;              Bewertungskriterien f\u00fcr die Entwicklung der Effektivit\u00e4t der Stromindustrie:<br \/>\no   F\u00fcr die Bewertung der Effektivit\u00e4t, wird die Bewertung des Bieters in Bezug auf den Stand der Entwicklung der Stromindustrie zwischen 80% und 90% des Prozentsatzes der Punktevergabe zur Bestimmung des Gewinners beisteuern.<br \/>\no   Stromtarife f\u00fcr Projekte mit Tarif Rahmenbedingungen vorgegeben vom MOIT: Der festgelegte oberste Tarif muss in diesen Fall geringer oder gleichhoch zu dem obersten Tarif sein, welcher spezifiziert im Bieter Dossier ist. Die Bieter m\u00fcssen einen Stromtarif vorschlagen, welcher niedriger oder gleichhoch zu dem obersten Tarif f\u00fcr den Stromk\u00e4ufer ist, und der gewinnende Bieter muss den PPA-Tarif aushandeln.<br \/>\no   Beitr\u00e4ge zu dem staatlichen Budget f\u00fcr Projekte, die keinen Tarifrahmen haben vom MOIT: Der j\u00e4hrliche Mindestbeitrag zu dem staatlichen Budget (unabh\u00e4ngig von der rechtlichen Verpflichtung der Investoren gegen\u00fcber dem staatlichen Budget); der Bieter muss einen Betrag vorschlagen, welcher h\u00f6her oder gleichhoch ist zu dem Betrag im Bieter Dossier.<br \/>\n&#8211;              PPA-Diskussion und Umsetzung:<br \/>\no   Genehmigung des Berichts der Durchf\u00fchrbarkeitsstudie (FS): Innerhalb von 15 Monate (f\u00fcr Wasserkraft, Gas-zu-Strom, Kohlekraftwerk-, und Windkraftwerkprojekte) oder sechs Monate (f\u00fcr Biomassekraft und Solarstrom Projekte) seit des Umsetzungszeitpunkts des Projektvertrages.<br \/>\no   PPA-Verhandlungen und Umsetzung: laut der Ergebnisse des Bieterwettbewerbs und der Genehmigung des FS-Bericht, muss der erfolgreiche Bieter innerhalb von drei Monate von dem Tag an, an dem der Stromk\u00e4ufer einen g\u00fcltigen Antrag vorlegt, einen PPA abschlie\u00dfen.<br \/>\n&#8211;               \u00dcbergangsbestimmungen: Stromerzeugungsprojekte die bereits Bestandteil des Masterplans sind werden auch weiterhin umgesetzt durch die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden. Diese Projekte sollen in den Provinzplan aktualisiert oder aufgenommen werden, nachdem Inkrafttreten dieser Verordnung.<br \/>\n2-    Verordnung 57<br \/>\nVerordnung 57 ersetzt Verordnung Nr.80\/2024\/ND-CP, welche von der Regierung am 3. Juli 2024 erlassen wurde und Bestimmungen \u00fcber Mechanismen f\u00fcr den direkten Stromhandel zwischen erneuerbarer Energie Erzeugern und Gro\u00dfverbrauchern von Elektrizit\u00e4t enth\u00e4lt (Verordnung 80) mit den folgenden beachtenswerten Bestimmungen:<br \/>\n1.     Modelle von Direktstromk\u00e4ufen: \u00c4hnlich zu Verordnung 80, regelt Verordnung 57 (i) das private Direktleitungsmodell, in welchem Erzeuger erneuerbarer Energien Strom direkt an Gro\u00dfverbraucher \u00fcber private Stromleitung verkaufen, und (ii) nach dem netzgebundenen Modell erfolgt der Verkauf und Ankauf von Elektrizit\u00e4t \u00fcber das Netz.<br \/>\n2.     Wichtige \u00c4nderungen: Verordnung 57 ersetzt die Verordnung 80 und \u00fcbernimmt ausgewiesene Mechanismen aus der Verordnung 80. Die Verordnung 57 f\u00fchrt \u00c4nderungen ein, um die Durchsetzbarkeit der DPPA-Mechanismen zu verbessern.<br \/>\n&#8211;              Anwendungsbereich f\u00fcr zugelassene erneuerbare Energiequellen: Energieerzeuger von Biomasse werden in Verordnung 57 aufgenommen als regulierte Erzeuger erneuerbarer Energie.<br \/>\n&#8211;              Gro\u00dfverbraucher von Elektrizit\u00e4t: W\u00e4hrend nur industrielle Verbraucher unter der Verordnung 80 erfasst wurden, werden in der Verordnung 57 auch Unternehmen als eine Art Gro\u00dfverbraucher definiert, die Lades\u00e4ulen f\u00fcr Elektrofahrzeuge anbieten.<br \/>\n&#8211;              aufgenommen, die Ladestationen f\u00fcr elektrische Fahrzeuge anbieten.<br \/>\n&#8211;              Teilnahmebedingungen:<br \/>\no   F\u00fcr Gro\u00dfverbraucher von Elektrizit\u00e4t, welche Elektrizit\u00e4t seit 12 Monate oder mehr verbrauchen: Der durchschnittliche Energieverbrauch \u00fcber die letzten 12 Monate (kalkuliert basierenden auf dem gesamten Energieverbrauch des Stromanbieters oder ihrer autorisierten Einheiten) darf nicht geringer als der Schwellenwert des Mindeststromverbrauchs f\u00fcr Gro\u00dfverbraucher von Elektrizit\u00e4t sein, wie sie in den Vorschriften des Ministerium f\u00fcr Industrie und Handel (\u201eMOIT\u201c) f\u00fcr den Wettbewerbs ausgerichteten Strommarkt festgelegt sind.<br \/>\no   F\u00fcr Gro\u00dfverbraucher von Elektrizit\u00e4t, welche Elektrizit\u00e4t seit weniger als 12 Monate verbrauchen: Der durchschnittliche Energieverbrauch wird bestimmt durch den prognostizierten Energieverbrauch, welcher von einem Stromanbieter (oder ihrer autorisierten Einheiten) erworben wurde, und muss den Mindestverbrauchsschwellenwert f\u00fcr Gro\u00dfverbraucher erreichen oder \u00fcbersteigen, wie sie in den Vorschriften des MOIT aufgestellt sind.<br \/>\n&#8211;              Limitierungen f\u00fcr \u00dcberschussstrom durch Dachsolarpanelen: \u00dcbersch\u00fcssig erzeugter Strom von Dachsolarpanelen, welcher direkt an Gro\u00dfverbraucher von Elektrizit\u00e4t verkauft wird, darf nicht mehr als 20% der gesamten Stromerzeugung \u00fcberschreiten. Der Preis f\u00fcr den \u00dcberschussstrom wird anhand des durchschnittlichen Elektrizit\u00e4tspreises am Markt vom vorherigen Jahr berechnet, so wie er von dem Stromnetz- und Strommarktbetreibern gemeldet wurde. Der Preis darf nicht h\u00f6her sein als die Preisstruktur f\u00fcr Freifl\u00e4chen Solaranalagen.<br \/>\n&#8211;              Preisrahmen: Wie f\u00fcr die privaten Elektrizit\u00e4tsmodelle, darf der Verkaufspreis von Elektrizit\u00e4t nicht den H\u00f6chstpreis des Preisrahmens \u00fcbersteigen. Gleichzeitig muss der \u00dcberschussstrom, welcher durch erneuerbare Energien erzeugt wird und an die Vietnam Electricity Group, Stromanbieter, oder Elektrizit\u00e4tsunternehmen verkauft wird, einen vorherigen abgestimmten Preis zwischen den Parteien entsprechen. Dieser darf den H\u00f6chstpreis innerhalb des Preisrahmens f\u00fcr die bestimmten Art der Stromquelle nicht \u00fcbersteigen.<br \/>\n3-    Verordnung 58<br \/>\nVerordnung 58 ersetzt Verordnung Nr.135\/2024\/ND-CP, welche am 22.Oktober 2024 beschlossen wurde von der Regierung \u00fcber Strategien, welche die Entwicklung von selbstproduzierenden und selbstverbrauchenden Dachsolarpanelen anregen soll (Verordnung 135) und die folgenden Bestimmungen enth\u00e4lt:<br \/>\n1.     Anreize f\u00fcr erneuerbare Energien Projekte:<br \/>\no   Befreiung von Seegebietsbenutzungsgeb\u00fchren w\u00e4hrend der Zeit der Bauarbeiten, jedoch d\u00fcrfen diese drei Jahre nach Start der Bauarbeiten nicht \u00fcbersteigen. Es werden 50% dieser Geb\u00fchren erlassen f\u00fcr Bauarbeiten, die bis zu neun Jahre dauern;<br \/>\no   Geb\u00fchren f\u00fcr die Landnutzung oder Landpacht werden vollst\u00e4ndig erlassen, wenn die Bauarbeiten seit Beginn drei Jahre nicht \u00fcbersteigen. Nach dem Befreiungszeitraum k\u00f6nnen Geb\u00fchren reduziert werden im Einklang mit Bestimmungen des Rechts f\u00fcr Investitionen und Land;<br \/>\no   F\u00fcr langfristig vereinbarte Vertr\u00e4ge betr\u00e4gt die Mindeststromerzeugung 70% innerhalb des Zeitraums der R\u00fcckzahlung des Kredits. Der Zeitraum von h\u00f6chstens 12 Jahren darf jedoch nicht \u00fcberstiegen werden, au\u00dfer eine abweichende Vereinbarung wurde zwischen dem Investor und dem Stromabnehmer getroffen. Diese Handhabung findet keine Anwendung, wenn das betroffene Projekt die Mindestabnahmemenge aufgrund von Gr\u00fcnden auf der Projektseite oder wegen Ladungsnachfrage oder technischen Problemen des Stromsystems nicht erf\u00fcllen kann;<br \/>\n2.     Erneuerbare Energien Projekte die qualifiziert sind f\u00fcr Anreize:<br \/>\no   Erneuerbare Energie Projekte welche zu 100% gr\u00fcnen Wasserstoff, 100% gr\u00fcnen Ammoniak oder einer Mischung dieser beiden produziert werden;<br \/>\no   Projekte welche Elektrizit\u00e4t in das nationale Stromnetz einspeisen;<br \/>\no   Das erste Projekt f\u00fcr jegliche Art neuer Energie.<br \/>\n3.     Mechanismen und Strategien f\u00fcr Eigenproduktion und Eigenverbrauch von Dachsolarpanelprojekten: \u00c4hnlich zu Verordnung 135, beinhaltet Verordnung 58 zwei verschiedene Modelle f\u00fcr Dachsolarpanelprojekte. Hierbei k\u00f6nnen die Entwickler entscheiden, ob sie die Solarpaneele an das Stromnetz anschlie\u00dfen wollen oder nicht. In dem Fall, dass sie an das Stromnetz angeschlossen werden, k\u00f6nnen sie bis zu 20% der erzeugten Elektrizit\u00e4t der Solarpanels an Vietnam Elektrizit\u00e4t (EVN) im Gegenzug f\u00fcr den erzeugten \u00dcberschussstrom verkaufen.<br \/>\n4.     Entwicklung von Offshore-Windkraftprojekten:<br \/>\n&#8211;              Anwendbare Projekte: Offshore-Windkraftprojekte, welche eine Genehmigung durch die zust\u00e4ndige Beh\u00f6re haben und vor dem 1. Januar 2031.<br \/>\n&#8211;              F\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren geltende Bedingungen:<br \/>\no   Erfahrung: Ausl\u00e4ndische Investoren m\u00fcssen mindestens ein Offshore-Windkraftprojekt investiert und betrieben haben welches in Vietnam oder sonst wo Strom produziert;<br \/>\no   Finanzielle Leistungsf\u00e4higkeit: Ausl\u00e4ndische Investoren m\u00fcssen durch ihr Eigenkapital mindestens 15% des insgesamt veranschlagten Investitionskapitals des Projekts erbringen. Ferner muss das Eigenkapital zu den Kapitalbeitr\u00e4gen des Projektes mindestens 20% beitragen;<br \/>\no   Beteiligung von inl\u00e4ndischen Unternehmen: Inl\u00e4ndische Unternehmen m\u00fcssen mindestens 5% des Gesellschaftskapitals oder der gesamten stimmberechtigten Aktien halten der wirtschaftlichen Organisation, die das Offshore-Windkraftprojekt umsetzen. Bei den inl\u00e4ndischen Unternehmen kann es sich auch um staatlich Unternehmen handeln oder Unternehmen, an denen ein staatliches Unternehmen mit 100% Gesellschaftskapital beteiligt ist und wiederum 50% des Gesellschaftskapital h\u00e4lt oder die gesamten stimmberechtigten Aktien. F\u00fcr Offshore-Windkraftprojekte die Elektrizit\u00e4t exportieren, ohne das nationale Stromnetz zu nutzen, m\u00fcssen die inl\u00e4ndischen Unternehmen mehr als 50% des Eigenkapitals halten;<br \/>\no   Zustimmung der Beh\u00f6rden: Ausl\u00e4ndische Investoren m\u00fcssen eine schriftliche Genehmigung des Verteidigungsministeriums, des Ministeriums f\u00fcr \u00f6ffentliche Sicherheit, und des Ministeriums f\u00fcr Ausw\u00e4rtige Beziehungen haben; und<br \/>\no   Verpflichtung zur Nutzung von nationalen Ressourcen: sie m\u00fcssen sich verpflichten inl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte, G\u00fcter und Leistungen von inl\u00e4ndischen Anbietern zu nutzen. Es muss sichergestellt sein, dass sie einen fairen Wettbewerb f\u00fchren im Bezug zu Preis, Qualit\u00e4t, Fortschritt und Verf\u00fcgbarkeit.<br \/>\n4-    Verordnung 61<br \/>\nVerordnung 61 ersetzt Verordnung Nr.137\/2013\/ND-CP, welche von der Regierung am 21. Oktober 2013 erlassen wurde und eine Leitlinie f\u00fcr das Elektrizit\u00e4tsgesetz von 2004 und die Verordnung Nr.08\/2018\/ND-CP vom 15. Januar 2028 vorgab, sowie die Verordnung von Nr.17\/2020\/ND-CP vom 05. Februar 2020 (Verordnung 137) \u00e4nderte und erg\u00e4nzte. Zusammenfassend \u00fcbernimmt Verordnung 61 die relevanten Bestimmungen der Verordnungen 137 im Bezug zur Strombetreiberlizenz und den diesbez\u00fcglichen Verfahren. Au\u00dferdem enth\u00e4lt Verordnung 61 Regelungen zur F\u00f6rderung erneuerbarer Energiequellen zur Angleichung an das Elektrizit\u00e4tsgesetz. Demzufolge sind nach Verordnung 61 folgende Projekte von der Pflicht zur Einholung einer Strombetreiberlizenz befreit:<br \/>\no   Stromprojekte f\u00fcr den Eigenverbrauch, kein Verkauf von Elektrizit\u00e4t an andere Organisationen und Einzelpersonen:<br \/>\na)     Keine Kapazit\u00e4tsbegrenzung f\u00fcr Projekte, die nicht an das nationale Stromnetz angeschlossen sind;<br \/>\nb)    Installierte Kapazit\u00e4t unter 30 MW f\u00fcr Projekte die an das nationale Stromnetz angeschlossen sind.<br \/>\n&#8211;              Projekte mit einer installierten Kapazit\u00e4t von unter 01 MW f\u00fcr Stromprojekte welche Elektrizit\u00e4t an Organisationen oder Einzelpersonen verkaufen sind befreit von der Elektrizit\u00e4tsbetreiberlizenz im Strombetreibersektor.<br \/>\n&#8211;              Elektrizit\u00e4tsunternehmen in l\u00e4ndlichen, Berg-, Grenz- und Inselregionen welche Elektrizit\u00e4t bis zu einer Kapazit\u00e4t von 100 kVA von dem Verteilernetz erwerben, um dieses direkt an Elektrizit\u00e4tsnutzer in l\u00e4ndlichen, Berg-, Grenz- und Inselregionen zu verkaufen sind befreit von der Elektrizit\u00e4tsbetreiberlizenz.<\/p>\n<p>Bei Fragen und f\u00fcr weitere Einzelheiten steht Ihnen Dr. Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com gerne zur Verf\u00fcgung. Dr. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Um das neue Gesetz zum Elektrizit\u00e4tsrecht Nr. 61\/2024\/QH15 \u2013 welches von der Nationalversammlung am 30. November 2024 beschlossen wurde &#8211; umsetzen zu k\u00f6nnen verabschiedete die Regierung am 3. 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