{"id":1814,"date":"2025-10-31T11:05:27","date_gmt":"2025-10-31T04:05:27","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/?p=1814"},"modified":"2025-10-31T11:05:46","modified_gmt":"2025-10-31T04:05:46","slug":"anwalt-in-vietnam-dr-oliver-massmann-landerbericht-vietnam-versicherungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2025\/10\/31\/anwalt-in-vietnam-dr-oliver-massmann-landerbericht-vietnam-versicherungen\/","title":{"rendered":"ANWALT IN VIETNAM DR OLIVER MASSMANN &#8211; L\u00c4NDERBERICHT \u2013 VIETNAM: VERSICHERUNGEN"},"content":{"rendered":"<p>Markt\u00fcbersicht<br \/>\nMitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der IAIS.<br \/>\nInternationale Regulierungsbeh\u00f6rden, Organisationen und Gesetzgebungen mit G\u00fcltigkeit f\u00fcr Vietnam<br \/>\nDas Projekt \u201eComFrame\u201c wurde von den Internationally Active Insurance Groups (IAIG, verbunden mit der IAIS) ins Leben gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit verbindlichen Standards zu schaffen. Es trat Ende 2019 in Kraft. Vietnam muss als IAIS-Mitglied dessen Vorschriften einhalten.<br \/>\nAls Mitglied der WTO und WHO ist Vietnam verpflichtet, auch die Versicherungsregelungen dieser Organisationen zu befolgen. In bilateralen und multilateralen Abkommen wie dem Korea-Vietnam-Freihandelsabkommen, dem EU-Vietnam-Freihandelsabkommen, dem Hongkong-ASEAN-Freihandelsabkommen, dem ASEAN-China-Freihandelsabkommen, dem ASEAN-Australien-Neuseeland-Freihandelsabkommen, dem CPTPP und dem EU-Vietnam-Freihandelsabkommen sind ebenfalls bindende Verpflichtungen im Bereich Versicherungen enthalten.<br \/>\nDar\u00fcber hinaus ist Vietnam Mitglied der Organisation f\u00fcr wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Leitlinien und bew\u00e4hrte Verfahren nicht-bindender Natur f\u00fcr Mitgliedsstaaten herausgibt.<br \/>\nNationale Regelungen<br \/>\nDas Finanzministerium ist f\u00fcr die staatliche Regulierung des Versicherungsgesch\u00e4fts zust\u00e4ndig. Am 12. Februar 2009 erlie\u00df das Finanzministerium (MOF) die Entscheidung Nr. 288\/QD-BTC zur Gr\u00fcndung der Versicherungsaufsichtsbeh\u00f6rde (ISA) unter dem MOF. Die ISA wurde eingerichtet, um den Minister des MOF bei der landesweiten Regulierung des Versicherungsgesch\u00e4fts zu unterst\u00fctzen und direkt Versicherungsaktivit\u00e4ten und damit verbundene Dienstleistungen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen zu \u00fcberwachen. Die aktuelle Rolle der ISA ist durch Entscheidung Nr. 373\/QD-BTC vom 26. Februar 2025 geregelt.<br \/>\nIm Juni 2009 wurde das Zentrum f\u00fcr Versicherungsforschung und -ausbildung (IRTC) unter der ISA gem\u00e4\u00df Entscheidung Nr. 1379\/QD-BTC gegr\u00fcndet. Das IRTC ist mit der Durchf\u00fchrung wissenschaftlicher Studien und Schulungen im Bereich Versicherungen und Versicherungsmarkt betraut. Ab dem 4. November 2020 wurde das IRTC gem\u00e4\u00df Entscheidung Nr. 1738\/QD-BTC in das Vietnam Insurance Development Institute (VIDI) umgewandelt.<br \/>\nGesetze und relevante Gerichtsentscheidungen\/Urteile<br \/>\nDie folgenden Gesetze und Vorschriften regeln haupts\u00e4chlich das Versicherungsgesch\u00e4ft in Vietnam:<br \/>\n1.\tGesetz \u00fcber das Versicherungsgesch\u00e4ft Nr. 08\/2022\/QH15, erlassen von der Nationalversammlung am 16. Juni 2020 (Versicherungsgesetz);<br \/>\n2.\tDekret Nr. 46\/2023\/ND-CP zur Umsetzung des Versicherungsgesetzes, erlassen von der Regierung am 1. Juli 2023 (Dekret 46);<br \/>\n3.\tDekret Nr. 174\/2024\/ND-CP \u00fcber Verwaltungssanktionen im Versicherungsgesch\u00e4ft, erlassen von der Regierung am 30. Dezember 2024 (Dekret 174);<br \/>\n4.\tRundschreiben Nr. 195\/2014\/TT-BTC zur Bewertung und Klassifizierung von Versicherungsunternehmen, herausgegeben vom Finanzministerium am 17. Dezember 2014 (Rundschreiben 195), ge\u00e4ndert durch Rundschreiben 89\/2020\/TT-BTC vom 11. November 2020 (Rundschreiben 89);<br \/>\n5.\tEntscheidung Nr. 1826\/QD-TTg des Premierministers zur Genehmigung des Plans zur \u201eUmstrukturierung des Wertpapiermarktes und der Versicherungsunternehmen\u201c vom 28. Dezember 2012 (Entscheidung 1826).<br \/>\nWichtige Vorschriften und Anforderungen<br \/>\nVerantwortlichkeiten des oberen Managements<br \/>\n1.\tErlass von Rechtsvorschriften und Durchf\u00fchrungsrichtlinien f\u00fcr das Versicherungsgesch\u00e4ft; Entwicklung von Strategien, politischen Leitlinien, Gesamtplanungen und konkreten Entwicklungspl\u00e4nen f\u00fcr den vietnamesischen Versicherungsmarkt.<br \/>\n2.\tErteilung und Entzug von Lizenzen f\u00fcr die Gr\u00fcndung und den Betrieb von Versicherern und Versicherungsmaklern sowie f\u00fcr die Gr\u00fcndung von Repr\u00e4sentanzen ausl\u00e4ndischer Versicherer und Makler in Vietnam.<br \/>\n3.\tErlass, Genehmigung und Umsetzung von Versicherungsregelungen, Bestimmungen, Pr\u00e4mientarifen und Provisionen.<br \/>\n4.\t\u00dcberwachung der Versicherungsaktivit\u00e4ten hinsichtlich Fachlichkeit, Finanzlage, Unternehmensf\u00fchrung, Risikomanagement und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften; Anwendung notwendiger Ma\u00dfnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsf\u00e4higkeit und Erf\u00fcllung der Verpflichtungen gegen\u00fcber Versicherungsnehmern.<br \/>\n5.\tOrganisation der Bereitstellung von Informationen \u00fcber den Zustand des Versicherungsmarktes und Marktprognosen.<br \/>\n6.\tInternationale Zusammenarbeit im Bereich Versicherungen.<br \/>\n7.\tGenehmigung von Auslandsgesch\u00e4ften von Versicherern und Versicherungsmaklern.<br \/>\n8.\tVerwaltung der T\u00e4tigkeiten von Repr\u00e4sentanzen ausl\u00e4ndischer Versicherer und Versicherungsmakler in Vietnam.<br \/>\n9.\tOrganisation der Ausbildung und Qualifizierung von F\u00fchrungskr\u00e4ften und Fachpersonal im Versicherungswesen.<br \/>\n10.\tDurchf\u00fchrung von Inspektionen und Kontrollen im Versicherungsgesch\u00e4ft; Bearbeitung von Beschwerden und Anzeigen sowie Sanktionierung von Gesetzesverst\u00f6\u00dfen im Versicherungsbereich.<\/p>\n<p>Hinweisgeberregelungen<br \/>\nEs gibt keine spezifischen Hinweisgeberregelungen f\u00fcr den Versicherungssektor.<\/p>\n<p>Begrenzung ausl\u00e4ndischer Beteiligung an bestehenden Versicherungsgesellschaften<br \/>\nAusl\u00e4ndische Investoren d\u00fcrfen bis zu 100\u202f% des Gesellschaftskapitals von Versicherungsunternehmen und R\u00fcckversicherungsunternehmen besitzen oder einbringen.<br \/>\nHier ist die deutsche \u00dcbersetzung des Abschnitts zu den Kapitalr\u00fccklagenanforderungen:<br \/>\n________________________________________<br \/>\nKapitalr\u00fccklagenanforderungen<br \/>\nR\u00fccklagenfonds<br \/>\nVersicherungsunternehmen und Versicherungsmakler sind verpflichtet, einen obligatorischen R\u00fccklagenfonds einzurichten, um ihr gezeichnetes Kapital zu erg\u00e4nzen und ihre Zahlungsf\u00e4higkeit sicherzustellen. Die j\u00e4hrliche Zuweisung zu diesem Fonds betr\u00e4gt 5\u202f% des Nachsteuergewinns. Der maximale Betrag des obligatorischen R\u00fccklagenfonds entspricht 10\u202f% des gezeichneten Kapitals des Versicherungsunternehmens bzw. des zugewiesenen Kapitals einer ausl\u00e4ndischen Niederlassung.<br \/>\nZus\u00e4tzlich zu diesem obligatorischen R\u00fccklagenfonds k\u00f6nnen Versicherer und Versicherungsmakler weitere R\u00fccklagenfonds aus dem Nachsteuergewinn des Gesch\u00e4ftsjahres gem\u00e4\u00df ihrer Satzung bilden. Es ist zu beachten, dass Gewinne unter den Anteilseignern nur nach Abf\u00fchrung von 5\u202f% des Gewinns an den obligatorischen R\u00fccklagenfonds ausgesch\u00fcttet werden d\u00fcrfen.<br \/>\n________________________________________<br \/>\nVersicherungsr\u00fcckstellungen<br \/>\nEine Versicherungsr\u00fcckstellung ist ein Geldbetrag, den ein Versicherer zur Deckung seiner im Voraus bestimmten Versicherungsverpflichtungen aus abgeschlossenen Versicherungsvertr\u00e4gen zur\u00fcckstellen muss.<br \/>\nF\u00fcr jede Art von Versicherungsprodukt oder -vertrag muss eine R\u00fcckstellung gebildet werden, soweit die Haftung beim Versicherer oder der ausl\u00e4ndischen Niederlassung verbleibt. Die erstmalige Regelung zur H\u00f6he dieser R\u00fcckstellungen wurde im Rundschreiben 50\/2017\/TT-BTC eingef\u00fchrt.<br \/>\nJe nach Einzelfall gelten unterschiedliche Methoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von R\u00fcckstellungen. Im aktuellen Rundschreiben 67\/2023\/TT-BTC, das die Umsetzung des Versicherungsgesetzes regelt, sind f\u00fcnf Methoden vorgesehen:<br \/>\n1.\tMethoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von nicht verdienten Pr\u00e4mienr\u00fcckstellungen f\u00fcr Kranken- und Lebensversicherungen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie f\u00fcr Schadenversicherungen.<br \/>\n2.\tMethoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Schadenr\u00fcckstellungen.<br \/>\n3.\tMethoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von mathematischen R\u00fcckstellungen f\u00fcr Krankenversicherungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr und bestimmte Lebensversicherungsprodukte.<br \/>\n4.\tMethoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Gewinnbeteiligungsr\u00fcckstellungen f\u00fcr teilnehmende Lebensversicherungsprodukte.<br \/>\n5.\tMethoden, Formeln und Grundlagen zur Bildung von Ausgleichsr\u00fcckstellungen f\u00fcr Kranken- und Lebensversicherungen.<\/p>\n<p>Sicherheitsleistung<br \/>\nVersicherer m\u00fcssen bei einer in Vietnam t\u00e4tigen Gesch\u00e4ftsbank eine Sicherheitsleistung in H\u00f6he von 2\u202f% des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestkapitals oder zugewiesenen Kapitals hinterlegen \u2013 je nach Art des Versicherungsunternehmens.<br \/>\nBeispiel: Ein Krankenversicherer muss eine Sicherheitsleistung von 15 Milliarden VND (ca. 630.000 USD) bei Gr\u00fcndung eines Versicherungsunternehmens, R\u00fcckversicherers oder einer ausl\u00e4ndischen Niederlassung in Vietnam hinterlegen.<br \/>\nDiese Sicherheitsleistung darf nur mit schriftlicher Genehmigung des Finanzministeriums (MoF) verwendet werden, wenn die Zahlungsf\u00e4higkeit des Unternehmens unzureichend ist, um Verpflichtungen gegen\u00fcber Versicherungsnehmern zu erf\u00fcllen. Die vollst\u00e4ndige R\u00fcckzahlung der Sicherheitsleistung ist erst bei Beendigung der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Produktspezifische Gesetzgebung<br \/>\nRelevante Beratungsvorgaben und sonstige Anforderungen, einschlie\u00dflich steuerlicher Aspekte<br \/>\nLebensversicherung<br \/>\nMindestanforderungen an das gezeichnete Kapital:<br \/>\n1.\tF\u00fcr Lebensversicherungsgesch\u00e4fte (ohne fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen) sowie Krankenversicherungen: 750 Milliarden VND<br \/>\n2.\tF\u00fcr Lebensversicherungsgesch\u00e4fte und fondsgebundene Versicherungen oder Rentenversicherungen: 1.000 Milliarden VND<br \/>\n3.\tF\u00fcr Lebensversicherungsgesch\u00e4fte, fondsgebundene Versicherungen und Rentenversicherungen: 1.300 Milliarden VND<br \/>\nQualifikationen des bestellten Aktuars:<br \/>\n1.\tBerechtigung zur Unternehmensf\u00fchrung gem\u00e4\u00df dem Unternehmensgesetz.<br \/>\n2.\tKeine verwaltungsrechtlichen Sanktionen wegen Verst\u00f6\u00dfen im Versicherungsbereich; keine disziplinarische Entlassung wegen interner Regelverst\u00f6\u00dfe in den letzten drei Jahren vor der Bestellung; keine strafrechtliche Verfolgung zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.<br \/>\n3.\tAbsolvierte Ausbildung zum bestellten Aktuar; mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Aktuar im Bereich Lebens- oder Krankenversicherung; zus\u00e4tzlich mindestens 5 Jahre Erfahrung ab dem Zeitpunkt der Aufnahme als Fellow in eine international anerkannte Aktuarvereinigung wie:<br \/>\no\tInstitute of Actuaries of England<br \/>\no\tSociety of Actuaries of the USA<br \/>\no\tInstitute of Actuaries of Australia<br \/>\no\tCanadian Institute of Actuaries<br \/>\no\toder Mitglied einer anderen offiziellen Aktuarvereinigung, die der International Association of Actuaries angeh\u00f6rt.<br \/>\nAlternativ: Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar ab dem Zeitpunkt der Aufnahme als Fellow in eine der oben genannten Vereinigungen.<br \/>\nF\u00fcr Aktuare, die vor Inkrafttreten des Dekrets 46 vom Finanzministerium (MoF) genehmigt wurden, gelten diese Anforderungen nicht.<br \/>\n4.\tKeine Verst\u00f6\u00dfe gegen die berufsethischen Grunds\u00e4tze der Aktuare.<br \/>\n5.\tBesch\u00e4ftigung beim Lebens- oder Krankenversicherer.<br \/>\n6.\tWohnsitz in Vietnam w\u00e4hrend der Amtszeit.<br \/>\nZul\u00e4ssiger Gesch\u00e4ftsumfang:<br \/>\n1.\tVersicherungsgesch\u00e4ft, R\u00fcckversicherungsgesch\u00e4ft, R\u00fcckversicherungs\u00fcbertragung.<br \/>\n2.\tVerwaltung von Fonds und Kapitalanlagen aus Versicherungsgesch\u00e4ften.<br \/>\n3.\tErbringung von unterst\u00fctzenden Versicherungsdienstleistungen.<br \/>\nVersicherungsunternehmen und Zweigniederlassungen ausl\u00e4ndischer Schadenversicherer d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur eine Versicherungsart betreiben, mit folgenden Ausnahmen:<br \/>\n1.\tLebensversicherer d\u00fcrfen auch Krankenversicherungen anbieten.<br \/>\n2.\tSchadenversicherer und deren ausl\u00e4ndische Zweigniederlassungen d\u00fcrfen Krankenversicherungsprodukte mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr sowie Versicherungen gegen Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr anbieten.<br \/>\n3.\tKrankenversicherer d\u00fcrfen Versicherungsprodukte gegen Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr anbieten.<br \/>\nVersicherungsr\u00fcckstellungen:<br \/>\nLebensversicherungsunternehmen m\u00fcssen folgende R\u00fcckstellungen bilden:<br \/>\n\u2022\tAktuarielle R\u00fcckstellung<br \/>\n\u2022\tR\u00fcckstellung f\u00fcr nicht verdiente Pr\u00e4mien<br \/>\n\u2022\tSchadenr\u00fcckstellung<br \/>\n\u2022\tR\u00fcckstellung f\u00fcr Gewinnverteilung<br \/>\n\u2022\tR\u00fcckstellung f\u00fcr zugesagte Zinss\u00e4tze<br \/>\n\u2022\tAusgleichsr\u00fcckstellung<br \/>\nHier ist die deutsche \u00dcbersetzung des Abschnitts zu den Investitionst\u00e4tigkeiten:<br \/>\nInvestitionst\u00e4tigkeiten<br \/>\nVersicherungsunternehmen, R\u00fcckversicherungsunternehmen und ausl\u00e4ndische Niederlassungen in Vietnam d\u00fcrfen folgende Investitionen nicht t\u00e4tigen:<br \/>\n1.\tInvestitionen in das Immobiliengesch\u00e4ft, mit Ausnahme folgender F\u00e4lle:<br \/>\no\tErwerb von Aktien b\u00f6rsennotierter Immobilienunternehmen,<br \/>\no\tErwerb von Fondsanteilen \u00f6ffentlicher Fonds,<br \/>\no\tKauf, Investition oder Eigentum an Immobilien, die als Gesch\u00e4ftsstellen, Standorte oder Tresorr\u00e4ume f\u00fcr den direkten Gebrauch im Versicherungsgesch\u00e4ft genutzt werden,<br \/>\no\tVermietung leerstehender Gesch\u00e4ftseinrichtungen unter ihrer Kontrolle oder Verwaltung,<br \/>\no\t\u00dcbernahme von Immobilien im Rahmen der Verwaltung oder Verwertung von Hypotheken oder zur R\u00fcckgewinnung von durch Immobilien besicherten Krediten innerhalb von drei Jahren ab dem Pfanddatum.<br \/>\n2.\tInvestitionen in Edelmetalle und Schmuck.<br \/>\n3.\tInvestitionen in immaterielle Verm\u00f6genswerte, au\u00dfer wenn diese f\u00fcr kommerzielle und gesch\u00e4ftliche Zwecke verwendet werden.<br \/>\n4.\tInvestitionen in Derivate oder derivative Vertr\u00e4ge, au\u00dfer wenn diese als Absicherung gegen Risiken aus Versicherungs- oder R\u00fcckversicherungsvertr\u00e4gen sowie aus Aktienportfolios dienen, die von Versicherungsunternehmen, R\u00fcckversicherungsunternehmen oder ausl\u00e4ndischen Niederlassungen in Vietnam gehalten werden.<br \/>\nAuslandsinvestitionen<br \/>\nVersicherungsunternehmen und R\u00fcckversicherungsunternehmen d\u00fcrfen Auslandsinvestitionen t\u00e4tigen, sofern sie sich auf das Eigenkapital oberhalb des vorgeschriebenen gezeichneten Kapitals sowie auf nicht verwendetes Kapital aus Versicherungsr\u00fcckstellungen beziehen, die mit ausl\u00e4ndischen Investitionsindizes verkn\u00fcpft sind oder aus abgeschlossenen Versicherungsvertr\u00e4gen mit ausl\u00e4ndischen Organisationen oder Einzelpersonen stammen. Diese Auslandsinvestitionen sind unter folgenden Formen und Einschr\u00e4nkungen zul\u00e4ssig:<br \/>\n1.\tGr\u00fcndung oder Beteiligung an der Gr\u00fcndung, Kapitalbeteiligung oder Erwerb von Anteilen an Versicherern oder R\u00fcckversicherern im Ausland; Gr\u00fcndung von Niederlassungen oder Repr\u00e4sentanzen sowie andere Formen kommerzieller Pr\u00e4senz im Ausland \u2013 ohne Einschr\u00e4nkungen.<br \/>\n2.\tEinschr\u00e4nkungen f\u00fcr indirekte Auslandsinvestitionen:<br \/>\no\tKauf von Staatsanleihen, Schatzwechseln und Schuldscheinen: keine Einschr\u00e4nkungen.<br \/>\no\tAnleihen, Schatzwechsel und Schuldscheine, die von Emittenten mit Ratings internationaler Ratingagenturen wie Standard &amp; Poor\u2019s, Moody\u2019s oder Fitch bewertet wurden: bis zu 50\u202f% des Auslandsinvestitionsbetrags.<br \/>\no\tKauf von b\u00f6rsennotierten Aktien und Fondsanteilen: bis zu 15\u202f% des Auslandsinvestitionsbetrags.<br \/>\nHier ist die vollst\u00e4ndige \u00dcbersetzung des Abschnitts zur Schadenversicherung (Non-Life Insurance):<br \/>\nSchadenversicherung (Non-Life Insurance)<br \/>\nMindestanforderungen an das gezeichnete Kapital<br \/>\n1.\tF\u00fcr Schadenversicherungsgesch\u00e4fte (ohne Luftfahrt- und Satellitenversicherung) sowie Krankenversicherung: 400 Milliarden VND<br \/>\n2.\tF\u00fcr Schadenversicherungsgesch\u00e4fte (einschlie\u00dflich Luftfahrt- oder Satellitenversicherung) sowie Krankenversicherung: 450 Milliarden VND<br \/>\n3.\tF\u00fcr Schadenversicherungsgesch\u00e4fte einschlie\u00dflich Luftfahrt-, Satelliten- und Krankenversicherung: 500 Milliarden VND<br \/>\nQualifikationen des bestellten Aktuars in Bezug auf R\u00fcckstellungen und Zahlungsf\u00e4higkeit<br \/>\n1.\tBerechtigung zur Unternehmensf\u00fchrung gem\u00e4\u00df dem Unternehmensgesetz.<br \/>\n2.\tKeine verwaltungsrechtlichen Sanktionen wegen Verst\u00f6\u00dfen im Versicherungsbereich; keine disziplinarische Entlassung wegen interner Regelverst\u00f6\u00dfe in den letzten drei Jahren vor der Bestellung; keine strafrechtliche Verfolgung zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.<br \/>\n3.\tMitgliedschaft als Associate in einer Aktuarvereinigung, die offizielles Mitglied der International Actuarial Association (IAA) ist; oder mindestens f\u00fcnf Jahre Berufserfahrung im Bereich Schadenversicherung und Nachweis \u00fcber das Bestehen von mindestens zwei Pr\u00fcfungen einer der folgenden Vereinigungen:<br \/>\no\tInstitute of Actuaries of England<br \/>\no\tSociety of Actuaries of the USA<br \/>\no\tInstitute of Actuaries of Australia<br \/>\no\tCanadian Institute of Actuaries<br \/>\nAlternativ: Nachweis \u00fcber bestandene Pr\u00fcfungen eines anerkannten Ausbildungsprogramms, das als gleichwertig zu zwei Pr\u00fcfungen einer der genannten Vereinigungen gilt.<br \/>\n4.\tDrei Jahre nach Inkrafttreten des Dekrets muss der bestellte Aktuar mindestens Associate einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der IAA ist und den ethischen Kodex f\u00fcr versicherungsmathematische Dienstleistungen nicht verletzt.<br \/>\n5.\tF\u00fcnf Jahre nach Inkrafttreten des Dekrets muss der bestellte Aktuar Fellow einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles Mitglied der IAA ist, eine Ausbildung im Bereich Schadenversicherung absolviert hat und den ethischen Kodex nicht verletzt.<br \/>\n6.\tBesch\u00e4ftigung beim Versicherer, R\u00fcckversicherer oder der ausl\u00e4ndischen Niederlassung in Vietnam.<br \/>\n7.\tWohnsitz in Vietnam w\u00e4hrend der Amtszeit.<br \/>\nZul\u00e4ssiger Gesch\u00e4ftsumfang<br \/>\n1.\tVersicherungsgesch\u00e4ft, R\u00fcckversicherungsgesch\u00e4ft, R\u00fcckversicherungs\u00fcbertragung.<br \/>\n2.\tVerwaltung von Fonds und Kapitalanlagen aus Versicherungsgesch\u00e4ften.<br \/>\n3.\tErbringung von unterst\u00fctzenden Versicherungsdienstleistungen.<br \/>\n4.\tSchadenversicherungsunternehmen d\u00fcrfen keine Lebens- oder Krankenversicherungen anbieten, au\u00dfer:<br \/>\no\tKrankenversicherungsprodukte mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr,<br \/>\no\tVersicherungsprodukte gegen Todesfallrisiken mit einer Laufzeit von maximal einem Jahr.<br \/>\nVersicherungsr\u00fcckstellungen<br \/>\nVersicherungsr\u00fcckstellungen f\u00fcr Schadenversicherungsunternehmen umfassen:<br \/>\n\u2022\tR\u00fcckstellung f\u00fcr nicht verdiente Pr\u00e4mien<br \/>\n\u2022\tSchadenr\u00fcckstellung<br \/>\n\u2022\tR\u00fcckstellung f\u00fcr gro\u00dfe Verlustschwankungen<br \/>\nInvestitionst\u00e4tigkeiten und Auslandsinvestitionen<br \/>\nGleich wie bei Lebensversicherungen geregelt.<br \/>\nHier ist die deutsche \u00dcbersetzung des Abschnitts zur R\u00fcckversicherung:<br \/>\nR\u00fcckversicherung<br \/>\nMindestanforderungen an das gezeichnete Kapital<br \/>\n1.\tF\u00fcr R\u00fcckversicherung im Bereich Schadenversicherung oder sowohl Schaden- als auch Krankenr\u00fcckversicherung: 500 Milliarden VND<br \/>\n2.\tF\u00fcr R\u00fcckversicherung im Bereich Lebensversicherung oder sowohl Lebens- als auch Krankenr\u00fcckversicherung: 900 Milliarden VND<br \/>\n3.\tF\u00fcr R\u00fcckversicherung in allen drei Bereichen \u2013 Leben, Schaden und Krankenversicherung: 1.400 Milliarden VND<br \/>\nQualifikationen des bestellten Aktuars in Bezug auf R\u00fcckstellungen und Zahlungsf\u00e4higkeit<br \/>\nEntsprechen den Anforderungen f\u00fcr Schadenversicherungen.<br \/>\nZul\u00e4ssiger Gesch\u00e4ftsumfang<br \/>\nR\u00fcckversicherungsunternehmen und ausl\u00e4ndische R\u00fcckversicherungsniederlassungen d\u00fcrfen folgende Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeiten aus\u00fcben:<br \/>\n1.\tR\u00fcckversicherung und R\u00fcckversicherungsabtretung<br \/>\n2.\tVerwaltung und Investition von Mitteln, die aus der Erbringung von R\u00fcckversicherungsdienstleistungen stammen<br \/>\n3.\tWeitere T\u00e4tigkeiten, die direkt mit R\u00fcckversicherungsdienstleistungen in Zusammenhang stehen<br \/>\nVersicherungsr\u00fcckstellungen<br \/>\n\u2022\tF\u00fcr Schadenr\u00fcckversicherung:<br \/>\no\tR\u00fcckstellung f\u00fcr nicht verdiente Pr\u00e4mien<br \/>\no\tSchadenr\u00fcckstellung<br \/>\no\tR\u00fcckstellung f\u00fcr gro\u00dfe Verlustschwankungen<br \/>\n\u2022\tF\u00fcr Lebensr\u00fcckversicherung:<br \/>\no\tAktuarielle R\u00fcckstellung<br \/>\no\tR\u00fcckstellung f\u00fcr nicht verdiente Pr\u00e4mien<br \/>\no\tSchadenr\u00fcckstellung<br \/>\no\tR\u00fcckstellung f\u00fcr Gewinnverteilung<br \/>\no\tR\u00fcckstellung f\u00fcr zugesagte Zinss\u00e4tze<br \/>\no\tAusgleichsr\u00fcckstellung<br \/>\n\u2022\tF\u00fcr Krankenr\u00fcckversicherung:<br \/>\no\tAktuarielle R\u00fcckstellung<br \/>\no\tR\u00fcckstellung f\u00fcr nicht verdiente Pr\u00e4mien<br \/>\no\tSchadenr\u00fcckstellung<br \/>\no\tAusgleichsr\u00fcckstellung<br \/>\nInvestitionst\u00e4tigkeiten und Auslandsinvestitionen<br \/>\nGleich geregelt wie bei Lebens- und Schadenversicherungen.<br \/>\nHier ist die deutsche \u00dcbersetzung des Abschnitts zu Investmentmanagement und M\u00e4rkten:<br \/>\nInvestmentmanagement und M\u00e4rkte<br \/>\n\u00dcberblick \u00fcber relevante Vorschriften f\u00fcr das Anlageportfolio von Versicherern, einschlie\u00dflich Asset-Liability-Management (ALM)<br \/>\nEin Versicherungsunternehmen darf Investitionen aus seinem Eigenkapital, nicht verwendetem Kapital aus Versicherungsr\u00fcckstellungen sowie aus anderen rechtm\u00e4\u00dfigen Quellen t\u00e4tigen.<br \/>\nZus\u00e4tzlich zu den oben genannten Regeln f\u00fcr inl\u00e4ndische Investitionen des nicht verwendeten Kapitals aus Versicherungsr\u00fcckstellungen gelten folgende Grunds\u00e4tze:<br \/>\n1.\tSicherheit, Liquidit\u00e4t und Effizienz m\u00fcssen gew\u00e4hrleistet sein; Einhaltung der geltenden Vorschriften und Eigenverantwortung bei Investitionst\u00e4tigkeiten.<br \/>\n2.\tVersicherungsr\u00fcckstellungen d\u00fcrfen nur in Vietnam investiert werden, au\u00dfer bei nicht verwendetem Kapital aus Versicherungsvertr\u00e4gen mit zinsbezogenen Verbindungen zu ausl\u00e4ndischen Investitionsindizes oder bei Vertr\u00e4gen mit ausl\u00e4ndischen Organisationen\/Personen.<br \/>\n3.\tEs ist verboten, geliehenes Kapital f\u00fcr Investitionen sowie Treuhandinvestitionen in Wertpapiere, Immobiliengesch\u00e4fte oder Kapitalbeteiligungen an anderen Unternehmen zu verwenden.<br \/>\n4.\tInvestitionen, die 30\u202f% des Portfolios in Unternehmen derselben Unternehmensgruppe mit gegenseitigen Eigentumsverh\u00e4ltnissen ausmachen, sind verboten. Diese Regel gilt nicht f\u00fcr Einlagen bei Kreditinstituten und Auslandsinvestitionsfonds in Form von Unternehmensgr\u00fcndungen oder Niederlassungen im Zielland.<br \/>\n5.\tInvestitionen als Gegenleistung f\u00fcr Investitionen von Anteilseignern oder Kapitalgebern bzw. mit diesen verbundenen Personen sind nicht erlaubt, au\u00dfer bei Einlagen in Gesch\u00e4ftsstellen von Anteilseignern oder Kapitalgebern, die Kreditinstitute sind.<br \/>\n6.\tDer Kauf von Unternehmensanleihen, die der Umschuldung von Krediten der Emittenten dienen, ist nicht zul\u00e4ssig.<br \/>\n7.\tBei Treuhandinvestitionen m\u00fcssen die Treuh\u00e4nder \u00fcber eine Lizenz f\u00fcr die Durchf\u00fchrung solcher Investitionen im Rahmen des zul\u00e4ssigen Treuhandbereichs verf\u00fcgen.<br \/>\nEin Versicherungsunternehmen darf auch Auslandsinvestitionen t\u00e4tigen, jedoch ausschlie\u00dflich zur Gr\u00fcndung eines ausl\u00e4ndischen Versicherungsunternehmens oder einer ausl\u00e4ndischen Versicherungsniederlassung. Solche Investitionen m\u00fcssen vom Finanzministerium (MoF) genehmigt werden.<br \/>\nDurchsetzung und Untersuchung<br \/>\nVorschriften zur beh\u00f6rdlichen Untersuchung<br \/>\nZur Durchf\u00fchrung von Sonderpr\u00fcfungen im Versicherungsgesch\u00e4ft k\u00f6nnen die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden unabh\u00e4ngige Wirtschaftspr\u00fcfer, Beratungsunternehmen oder Fachleute beauftragen, um Sachverhalte zu bewerten und fachliche Stellungnahmen abzugeben, insbesondere wenn diese mutma\u00dflich Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der gepr\u00fcften Unternehmen haben.<br \/>\nBeschwerdeverfahren<br \/>\nEs gibt keine spezifischen Vorschriften f\u00fcr die Bearbeitung von Beschwerden innerhalb von Versicherungsunternehmen. Stattdessen gelten die Regelungen in den jeweiligen Versicherungsvertr\u00e4gen sowie die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs und wirtschaftlicher Vereinbarungen.<br \/>\nBeschwerden \u00fcber verwaltungsrechtliche Entscheidungen werden gem\u00e4\u00df den Gesetzen \u00fcber Beschwerden und Anzeigen behandelt, die branchen\u00fcbergreifend Anwendung finden.<br \/>\nRechtsbehelfe, einschlie\u00dflich Ombudsdienst<br \/>\nJe nach Art und Schwere des Versto\u00dfes k\u00f6nnen gegen die Verantwortlichen Verwaltungssanktionen (Verwarnungen, Geldbu\u00dfen, Betriebsaussetzungen, Abhilfema\u00dfnahmen) oder strafrechtliche Sanktionen verh\u00e4ngt werden. Bei Schadensverursachung ist eine Entsch\u00e4digung gem\u00e4\u00df vietnamesischem Recht zu leisten.<br \/>\nEntsch\u00e4digungsregelungen bei Versicherungsstreitigkeiten<br \/>\nWie im Versicherungsvertrag festgelegt. Die versicherte Person hat maximal ein Jahr Zeit, ab dem Datum des Versicherungsfalls eine Entsch\u00e4digung zu beantragen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherer die Entsch\u00e4digung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zahlen. Falls keine Frist angegeben ist, betr\u00e4gt sie 15 Tage ab Eingang eines vollst\u00e4ndigen und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Antrags auf Entsch\u00e4digung.<br \/>\nVersicherungsarten<br \/>\nLebens- und Krankenversicherung<br \/>\nDie Pr\u00e4mienzahlung kann einmalig oder in Raten erfolgen \u2013 gem\u00e4\u00df dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitplan und Verfahren.<br \/>\nSachversicherung<br \/>\n\u2022\tUnterversicherung: Der Versicherer haftet nur anteilig entsprechend dem Verh\u00e4ltnis der Versicherungssumme zum Marktwert des versicherten Eigentums zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.<br \/>\n\u2022\t\u00dcberversicherung: Der Versicherer ersetzt den Schaden anteilig zum Marktwert zum Zeitpunkt des Schadensereignisses und zahlt dem Versicherten anteilig die im Voraus gezahlten Pr\u00e4mien zur\u00fcck, soweit die Versicherungssumme den Marktwert \u00fcbersteigt.<br \/>\nDoppelversicherung<br \/>\nBei Eintritt des Versicherungsfalls haftet jeder Versicherer anteilig entsprechend dem Verh\u00e4ltnis der vereinbarten Versicherungssumme zur Gesamtsumme aller Versicherungsvertr\u00e4ge, die der Versicherungsnehmer abgeschlossen hat. Die Gesamtsumme der Entsch\u00e4digungen aller Versicherer darf den tats\u00e4chlichen Schaden nicht \u00fcberschreiten.<br \/>\nHaftpflichtversicherung<br \/>\nDie Haftungsgrenze ist der Betrag, den der Versicherer dem Versicherten gem\u00e4\u00df den Bedingungen des Versicherungsvertrags zu zahlen verpflichtet ist.<br \/>\nInsolvenz und Schutz der Versicherungsnehmer<br \/>\nRelevantes Sanierungsregime<br \/>\nAb dem 1. Januar 2028 treten die Vorschriften zur Insolvenz von Versicherungsunternehmen und R\u00fcckversicherungsunternehmen gem\u00e4\u00df Artikel 116 des Versicherungsgesetzes 2022 in Kraft. Im Einzelnen:<br \/>\n1.\tErstens: Nachdem das Finanzministerium ein Dokument zur Beendigung von Kontrollma\u00dfnahmen ausgestellt hat, sind Versicherungsunternehmen und R\u00fcckversicherungsunternehmen verpflichtet, beim Gericht einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gem\u00e4\u00df dem Insolvenzgesetz zu stellen. Falls sie dies nicht tun, wird das Finanzministerium den Antrag selbst einreichen.<br \/>\n2.\tZweitens: Nach Eingang des Antrags auf Einleitung des Insolvenzverfahrens wird das Gericht das Verfahren zur Insolvenzerkl\u00e4rung einleiten, die betroffenen Unternehmen f\u00fcr insolvent erkl\u00e4ren und unverz\u00fcglich das Verfahren zur Verm\u00f6gensliquidation anwenden \u2013 ohne Durchf\u00fchrung einer Gl\u00e4ubigerversammlung oder eines Sanierungsverfahrens.<br \/>\n3.\tDrittens: Die Verm\u00f6gensverteilung im Insolvenzfall erfolgt in folgender Priorit\u00e4tenreihenfolge:<br \/>\no\tInsolvenzverfahrenskosten<br \/>\no\tGehaltsr\u00fcckst\u00e4nde, Abfindungen, Sozial- und Krankenversicherungsbeitr\u00e4ge f\u00fcr Mitarbeiter<br \/>\no\tEntsch\u00e4digungszahlungen, Versicherungsleistungen f\u00fcr Sch\u00e4den, Leistungen, die das Unternehmen bereits zugesagt hat, R\u00fcckkaufswerte, Vertragsguthaben oder R\u00fcckerstattung von Versicherungspr\u00e4mien<br \/>\no\tFinanzielle Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Staat<br \/>\no\tUngesicherte Forderungen laut Gl\u00e4ubigerliste<br \/>\no\tGesicherte Forderungen, die aufgrund unzureichender Sicherheiten nicht vollst\u00e4ndig beglichen wurden<br \/>\no\tEigent\u00fcmer, Kapitalgeber und Aktion\u00e4re der Versicherungs- und R\u00fcckversicherungsunternehmen<br \/>\n4.\tViertens: Falls die Verm\u00f6genswerte nicht ausreichen, um alle oben genannten Forderungen zu begleichen, erfolgt die Zahlung anteilig innerhalb der jeweiligen Priorit\u00e4tsstufe.<br \/>\nAlle weiteren Inhalte zur Insolvenz von Versicherungs- und R\u00fcckversicherungsunternehmen, die hier nicht aufgef\u00fchrt sind, werden gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Insolvenzgesetzes umgesetzt.<br \/>\nDatenschutz<br \/>\nEs gibt keine eigenst\u00e4ndige Regelung zum Datenschutz speziell f\u00fcr den Versicherungssektor in Vietnam. Stattdessen sind die Datenschutzvorschriften auf verschiedene Gesetze verteilt, darunter:<br \/>\n\u2022\tZivilgesetzbuch<br \/>\n\u2022\tStrafgesetzbuch<br \/>\n\u2022\tGesetz \u00fcber die Sicherheit von Cyberinformationen<br \/>\n\u2022\tGesetz \u00fcber Informationstechnologie<br \/>\n\u2022\tTelekommunikationsgesetz<br \/>\n\u2022\tGesetz \u00fcber Verbraucherschutz<br \/>\n\u2022\tGesetz \u00fcber elektronische Transaktionen<br \/>\n\u2022\tCybersicherheitsgesetz<br \/>\n\u2022\tsowie entsprechende Durchf\u00fchrungsverordnungen<br \/>\nDiese Gesetze enthalten Bestimmungen zur Verhinderung, Erkennung und Bek\u00e4mpfung von Spam, Computerviren und Cyberangriffen sowie zum Schutz von Informationen im digitalen Raum.<br \/>\nEs gibt keine einheitliche Definition von \u201epersonenbezogenen Daten\u201c im vietnamesischen Recht. Allgemein gilt jede Information, die zur Identifizierung einer bestimmten Person verwendet werden kann \u2013 einschlie\u00dflich Zahlungsinformationen \u2013 als personenbezogen.<br \/>\nOrganisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, m\u00fcssen geeignete organisatorische und technische Ma\u00dfnahmen ergreifen, um die gesammelten und gespeicherten Daten zu sch\u00fctzen und sicherzustellen, dass diese nicht ohne Zustimmung verloren gehen, gestohlen, offengelegt, ver\u00e4ndert oder zerst\u00f6rt werden.<br \/>\nJe nach Art des Versto\u00dfes gegen Datenschutzvorschriften k\u00f6nnen Verwaltungssanktionen (Verwarnung, Geldstrafe), Abhilfema\u00dfnahmen oder strafrechtliche Konsequenzen verh\u00e4ngt werden.<br \/>\nUnternehmensf\u00fchrung (Corporate Governance)<br \/>\nF\u00fchrungskr\u00e4fte und leitende Angestellte eines Versicherungs- oder R\u00fcckversicherungsunternehmens sind:<br \/>\n1.\tVorsitzende*r oder Mitglied des Verwaltungsrats bzw. des Mitgliederbeirats<br \/>\n2.\tDirektorin oder Generaldirektorin, stellvertretender Direktorin, gesetzlicher Vertreterin<br \/>\n3.\tChefin der Buchhaltung, Niederlassungsleiterin, Leiter*in einer Repr\u00e4sentanz oder einer Fachabteilung gem\u00e4\u00df Unternehmenssatzung<br \/>\nF\u00fchrungskr\u00e4fte einer ausl\u00e4ndischen Niederlassung sind:<br \/>\n1.\tDirektorin, stellvertretender Direktor*in<br \/>\n2.\tChefin der Buchhaltung, Leiterin einer Fachabteilung gem\u00e4\u00df den Vorschriften zur Organisation und zum Betrieb ausl\u00e4ndischer Niederlassungen in Vietnam<br \/>\nZul\u00e4ssige \u00c4mterverteilung \u2013 Grunds\u00e4tze:<br \/>\n1.\tMitglieder des Verwaltungsrats oder Mitgliederbeirats eines Versicherungs- oder R\u00fcckversicherungsunternehmens d\u00fcrfen nicht gleichzeitig ein entsprechendes Amt in einem anderen Unternehmen derselben Versicherungsbranche (Leben, Schaden, Gesundheit, R\u00fcckversicherung) in Vietnam innehaben.<br \/>\n2.\tEine Direktorin eines Versicherungsunternehmens oder einer ausl\u00e4ndischen Niederlassung darf nicht gleichzeitig f\u00fcr ein anderes Unternehmen derselben Versicherungsbranche t\u00e4tig sein.<br \/>\n3.\tEine Direktorin oder Generaldirektorin, Niederlassungsleiterin oder Repr\u00e4sentanzleiterin darf nur ein weiteres Amt innerhalb desselben Unternehmens aus\u00fcben. Derdie Direktorin einer ausl\u00e4ndischen Niederlassung ist gesetzlicher Vertreter*in und darf nur zus\u00e4tzlich die Leitung der Fachabteilung dieser Niederlassung \u00fcbernehmen.<br \/>\n4.\tDerdie Aktuarin, Leiterin des Risikomanagements oder der Compliance-Abteilung darf kein weiteres F\u00fchrungsamt im selben Unternehmen innehaben und nicht gleichzeitig f\u00fcr ein anderes Versicherungsunternehmen t\u00e4tig sein. Derdie Aktuar*in muss die vom Finanzministerium zugewiesenen Aufgaben erf\u00fcllen.<br \/>\n5.\tDerdie Leiterin des Aufsichtsrats oder derdie Kontrolleurin darf kein weiteres F\u00fchrungsamt im selben Unternehmen innehaben und nicht gleichzeitig in einer vergleichbaren Funktion bei einem anderen Versicherungsunternehmen t\u00e4tig sein.<br \/>\n6.\tDerdie Chefin der Buchhaltung oder der internen Revision darf kein weiteres Amt im selben Unternehmen innehaben und nicht gleichzeitig f\u00fcr ein anderes Versicherungsunternehmen t\u00e4tig sein.<br \/>\nPr\u00e4vention von Finanzkriminalit\u00e4t<br \/>\n\u2022\tMitglied der FATF? Nein<br \/>\n\u2022\tAuf der FATF-Liste? Vietnam steht auf der grauen Liste der Financial Action Task Force (FATF)<br \/>\n\u2022\tGerne! Hier ist die deutsche \u00dcbersetzung des abschlie\u00dfenden Hinweises:<br \/>\n***<br \/>\nZ\u00f6gern Sie nicht, Dr. Oliver Massmann unter der E-Mail-Adresse omassmann@duanemorris.com zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder weitere Einzelheiten zu den oben genannten Informationen w\u00fcnschen. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Markt\u00fcbersicht Mitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der IAIS. Internationale Regulierungsbeh\u00f6rden, Organisationen und Gesetzgebungen mit G\u00fcltigkeit f\u00fcr Vietnam Das Projekt \u201eComFrame\u201c wurde von den Internationally Active Insurance Groups (IAIG, verbunden mit der IAIS) ins Leben gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit verbindlichen Standards zu schaffen. Es trat Ende 2019 in Kraft. 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