{"id":328,"date":"2016-03-14T09:56:21","date_gmt":"2016-03-14T02:56:21","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/?p=328"},"modified":"2016-03-14T09:56:21","modified_gmt":"2016-03-14T02:56:21","slug":"anwalt-in-vietnam-oliver-massmann-bankensystem-modernisierung-was-getan-werden-muss-von-oliver-massmann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2016\/03\/14\/anwalt-in-vietnam-oliver-massmann-bankensystem-modernisierung-was-getan-werden-muss-von-oliver-massmann\/","title":{"rendered":"Anwalt in Vietnam Oliver Massmann Bankensystem Modernisierung Was getan werden muss: von Oliver Massmann"},"content":{"rendered":"<p>Makro\u00f6konomische Probleme<br \/>\n1. Die Entwicklung von Angeboten zum Liquidit\u00e4tsmanagement<br \/>\nAngebote zum Liquidit\u00e4tsmanagement helfen den Unternehmen ihren Cashflow und ihre Liquidit\u00e4t effektiv zu regeln. Die klassischen Angebote zum Liquidit\u00e4tsmanagement beinhalten das Sammeln, B\u00fcndeln und das konzerninterne sowie abgesicherte Verleihen von Geld. Da es hierbei an einer gesetzlichen Regelungen oder Leitlinie von Seiten der staatlichen Bank Vietnams (SBV) f\u00fcr solche Angebote fehlt, ist es den Banken nicht m\u00f6glich, ihren Kunden solche anzubieten. In der Folge haben Unternehmen, und vor allem multinationale Konzerne mit vielen Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, keinen Zugang zu effektiven Liquidit\u00e4tsmanagementinstrumenten. Dies wiederum d\u00fcrfte die Wettbewerbsf\u00e4higkeit vietnamesischer Konzerne sowie das vietnamesische Bankensystem als solches beeintr\u00e4chtigen. Au\u00dferdem d\u00fcrfte es Vietnam als Standort f\u00fcr Investitionen unattraktiver machen.<br \/>\nAus diesem Grund w\u00fcrden wir der SBV empfehlen, die rechtlichen Rahmenbedingungen f\u00fcr Angebote zum Liquidit\u00e4tsmanagement zu schaffen, damit sowohl vietnamesische Banken, als auch vietnamesische Filialen ausl\u00e4ndischer Banken, ihren Kunden endlich die seit langem notwendigen Angebote zum Liquidit\u00e4tsmanagement machen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>2. Risikomanagementrichtlinien f\u00fcr Unternehmen<br \/>\nIn- und ausl\u00e4ndische Firmen, die an Gro\u00dfprojekten beteiligt sind, haben ein starkes Bed\u00fcrfnis ihre W\u00e4hrungs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken effektiv zu steuern. Wir schlagen der SBV daher vor, einen rechtlichen Rahmen f\u00fcr dieses Gebiet zu schaffen und beispielsweise ein Rundschreiben mit Bezug auf Produktderivate zu erlassen und, zus\u00e4tzlich zur Risikoabsicherung von Zinsrisiken von Darlehen in Fremdw\u00e4hrungen, Cross-Currency-Swaps (CCS) zuzulassen, um eine umfassende Absicherung sicherzustellen und die Net Opening Position bei einem CCS anzuerkennen, insbesondere das Close-out-Netting (oder auch \u201eLiquidationsnetting\u201c) f\u00fcr den Verletzungsfall, um Bedingungen zu schaffen, in denen es Unternehmen m\u00f6glich ist, ihre Gesch\u00e4ftsrisiken zu g\u00fcnstigen Konditionen zu minimieren.<br \/>\nWir freuen uns darauf mit der SBV auf diesem Gebiet eng zusammenzuarbeiten.<\/p>\n<p>3. Digitalisierung<br \/>\nWir alle erleben die Vorherrschaft der Technologie &#8211; nicht nur im Wirtschaftsleben, sondern auch in allen anderen Bereichen privaten und des \u00f6ffentlichen Lebens. Technische Innovationen bei den Finanzdienstleistungen, die wir als \u201efintech\u201c bezeichnen, sind in den letzten Jahren immer wichtiger geworden. Vietnam, mit seiner jungen, technikaffinen Bev\u00f6lkerung, 23 Millionen genutzten Smartphones und 55 Millionen Handykunden, bietet signifikante demographische Vorteile f\u00fcr die Entwicklung von Finanztechnologien. Wir sehen immer mehr lokale \u201efintech\u201c Produkte und L\u00f6sungen, wie zum Beispiel mobile Wallet-Plattformen, Peer-to-Peer-Kredite oder CrowdFunding Plattformen, die eine starke Zusammenarbeit zwischen den Technologieunternehmern und den Banken erfordern. Die Entwicklung von aktuellen und geeigneten Ma\u00dfnahmen f\u00fcr diese bargeldlosen L\u00f6sungen ist wichtig, um gute Marktbedingungen zu f\u00f6rdern und Vorteile sowohl f\u00fcr st\u00e4dtische und auch l\u00e4ndliche Gemeinden zu schaffen.<br \/>\nAus diesen Gr\u00fcnden m\u00f6chten wir die SBV dazu ermutigen, der Digitalisierung einen hohen Stellenwert auf der Agenda zuzuerkennen und w\u00e4ren dar\u00fcber erfreut, die SBV dabei zu unterst\u00fctzen, ein entsprechendes Umfeld f\u00fcr FinTech in Vietnam zu entwickeln.<\/p>\n<p>4. Durchsetzung von Regelungen<br \/>\nEinige Bestimmungen wurden mit sofortiger Wirkung verabschiedet (wie zum Beispiel das Rundschreiben 15\/2015\/TT-NHNN, das am 02. Oktober 2015 bekanntgegeben wurde und am 05. Oktober 2015 in Kraft getreten. In der Praxis ist es eine Herausforderung f\u00fcr die Banken, neue Richtlinien umzusetzen, ohne daf\u00fcr eine entsprechende Vorbereitungszeit zu haben. Die Banken m\u00fcssen ihre Prozesse, Verfahren und Produkte im Hinblick auf die neuen Vorschriften hin \u00fcberarbeiten, m\u00fcssen ihre Angestellten schulen und ihre Kunden \u00fcber die bevorstehenden \u00c4nderungen informieren. Daher ben\u00f6tigen die Banken Zeit, neue Bestimmungen ordnungsgem\u00e4\u00df umzusetzen und diese vollst\u00e4ndig zu erf\u00fcllen. Aus diesem Grund raten wir dringend dazu, bei der Einf\u00fchrung neuer Richtlinien zuk\u00fcnftig eine Umsetzungsfrist von mindestens 45 Tagen zu gew\u00e4hren, bevor die Regelungen in Kraft treten.<br \/>\nZus\u00e4tzlich entstehen durch gesetzliche Neuregelungen nahezu immer Grauzonen und es werden nicht zu realisierbare Vorgaben gestellt, die die Umsetzung und Einhaltung erschweren. An dieser Stelle ist die Pflicht zur Benennung der mit dem Kreditnehmer nahestehenden Personen zu nennen, durch die die \u00dcberschreitung des Maximalkredits f\u00fcr Einzelpersonen verhindert werden soll; und die dahingehende Beschr\u00e4nkung, dass pro ausl\u00e4ndischem Investor nur ein indirektes ausl\u00e4ndisches Investitionskapitalkonto er\u00f6ffnet werden darf. Als weitere negative Beispiele sind au\u00dferdem die Regelungen zu Betrauungskrediten, zur Refinanzierung und die \u00dcbersetzungsvoraussetzungen f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Bankkontos aus dem Rundschreiben 23\/2014\/TT-NHNN zu nennen.<br \/>\nWir m\u00f6chten der SBV an dieser Stelle nahe legen, den Banken mehr M\u00f6glichkeiten einzur\u00e4umen, der SBV R\u00fcckmeldungen und ein Feedback zu bereits existierenden und neuen Vorschriften zu geben, bei letztgenannten noch bevor diese verabschiedet werden. Wir glauben, dass ein gr\u00f6\u00dferer Fokus auf dem Konsultationsprozess die Bankenregulierung noch effektiver und effizienter machen und deren Durchsetzung erleichtern w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Technische Fragen<br \/>\nTeil A<br \/>\nAufkommende Fragen und Schl\u00fcsselthemen<\/p>\n<p>Der ausl\u00e4ndische Investor, die ausl\u00e4ndische Bank \u201eBWG\u201c stellt der SBV folgende Schl\u00fcsselproblematik vor:<\/p>\n<p>1. Das Rundschreiben 07\/2015\/TT-NHNN bez\u00fcglich Bankgarantien<br \/>\nBei der Kalkulation von dem Maximalkredit den eine Bank einer Einzelperson gew\u00e4hren kann, beziehen lokale Vorschriften, auf die sich das Rundschreiben 07 erstreckt, Garantien der Bank bei der Berechnung mit ein. Nur f\u00fcr den Fall, dass die ausgegebene Garantie R\u00fcckgarantie eines lokalen Kreditinstituts oder einer ausl\u00e4ndischen Bankniederlassung in Vietnams beruht, bleibt die Garantiesumme bei der Berechnung des Maximalkredits au\u00dfer Betracht. In dem Fall, dass eine R\u00fcckgarantie von einer ausl\u00e4ndischen Bank, beispielsweise einer anderen Niederlassung der auch in Vietnam t\u00e4tigen Bank oder der Muttergesellschaft der Bank, gew\u00e4hrt wird, bleibt die Garantiesumme bei der Berechnung des Maximalkredits f\u00fcr eine Einzelperson weiterhin ber\u00fccksichtigt. Tats\u00e4chlich ist das Ausfallrisiko der Garantiegebenden Bank in beiden F\u00e4llen beinahe gleich hoch, da es jeweils bei dem Geber der R\u00fcckgarantie liegt. Au\u00dferdem steht diese Regelungspraxis nicht in Einklang mit internationalen Gepflogenheiten. Die fehlende Anerkennung der R\u00fcckgarantie, die von einer ausl\u00e4ndischen Bank gew\u00e4hrt wird, als legale Erh\u00f6hungsm\u00f6glichkeit des Maximalkredits k\u00f6nnte die M\u00f6glichkeit von Auslandsniederlassungen ausl\u00e4ndischer Banken, gro\u00dfvolumige Garantien zur F\u00f6rderung gro\u00dfer FDI Projekte in Vietnam zu stellen, beschr\u00e4nken. Unter diesen Umst\u00e4nden sind Filialen ausl\u00e4ndischer Banken auf lokale Banken als R\u00fcckgarantiegeber angewiesen, die im Vergleich zu ausl\u00e4ndischen Banken was ihr Kapital und ihre Kreditw\u00fcrdigkeit anbelangt, aber nicht unbedingt vorzuziehen sind.<br \/>\nWir empfehlen daher der SBV Garantien, die auf Basis von R\u00fcckgarantien ausl\u00e4ndischer Banken aus \u00dcbersee gew\u00e4hrt werden, in die Ausnahmeregelung der Maximalkreditrichtlinie f\u00fcr Einzelpersonen aufzunehmen, und somit die g\u00e4ngige internationale Praxis zu \u00fcbernehmen. F\u00fcr den Fall, dass die SBV dagegen Bedenken haben sollte, da sie die Kreditinstitute und Banken im Ausland nicht kontrollieren kann, empfehlen wir der SBV von diesen den Jahresbericht und das Rating internationaler Agenturen f\u00fcr ihre \u00dcberpr\u00fcfung zu verlangen.<\/p>\n<p>2. Vereinfachte Voraussetzungen f\u00fcr die Er\u00f6ffnung eines Kontos und Markteintrittsdossiers f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren<br \/>\nDas Rundschreiben 123\/2015\/TT-BTC des Finanzministeriums, datiert auf den 18. August 2015, das Leitlinien f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren f\u00fcr den vietnamesischen Aktienmarkt enth\u00e4lt, hat viele vorher bestehende Regelungen aufgehoben, um die Vorschriften zur Vorlage von Dokumenten, die die Teilnahme ausl\u00e4ndischer Investoren am vietnamesischen Aktienmarkt mit sich bringt, zu vereinfachen. Umfasst sind davon (1) der Wegfall der Echtheitsbest\u00e4tigung der Dokumente durch das Konsulat, (2) der Wegfall der \u00dcbersetzungspflicht f\u00fcr beglaubigte Dokumente, die in englischer Sprache ausgestellt sind, (3) der Wegfall der Pflicht zur notariell beglaubigten \u00dcbersetzung f\u00fcr andere Dokumente in englischer Sprache.<br \/>\nAllerdings muss ein ausl\u00e4ndischer Investor, der ein Konto bei einer Bank einrichten m\u00f6chte, weiterhin das Rundschreiben 23\/2014\/TT-NHNN beachten. Dieses Rundschreiben reglementiert das Er\u00f6ffnen und die Benutzung eines Transaktionskontos bei einem Bankdienstleister und verlangt die notarielle \u00dcbersetzung des Kontoer\u00f6ffnungsantrags des Kunden, sowie die notarielle \u00dcbersetzung der Ausweispapiere, wenn sie von einem Konsulat im Ausland ausgestellt oder beglaubigt worden sind. Die Voraussetzungen des Rundschreibens 23 f\u00fchren dazu, dass es dem Betroffenen nicht m\u00f6glich ist, von den Vereinfachungen und der Reduzierung des b\u00fcrokratischen Aufwands des Rundschreibens 123 zu profitieren.<br \/>\nAu\u00dferdem ist laut Rundschreiben 23 die schriftliche Autorisierung zur Kontonutzung, sowie das unterschriebene Registrierungsformular und eine g\u00fcltige Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses der autorisierten Person notwendig. Dies steht im Gegensatz zu internationalen Gepflogenheiten, nach denen die globalen Depotbanken den treuh\u00e4nderischen Banken lediglich Anweisungen und Instruktionen via SWIFT mit den registrierten SWIFT Adressen zusenden und damit eine genaue \u00dcbermittlung der Anweisungen und Richtlinien sicherstellen. Diese Organisationen benutzen keine Formulare aus Papier, um Auftr\u00e4ge oder Instruktionen an Depotbanken in Vietnam zu \u00fcbermitteln. Aus diesem Grund ist es bei Nutzern des SWIFT Verfahrens nicht angebracht, auf Autorisierungsdokumente, Unterschriftsproben und Kopien des Personalausweises oder des Reisepasses zu bestehen.<br \/>\nWir hoffen, dass die SBV die Vereinfachung weiterer b\u00fcrokratischer Voraussetzungen f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren in Betracht ziehen wird, um dadurch die einheitliche Anwendung von Dokumentstandards f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren, sowie deren Teilnahme am vietnamesischen Aktienmarkt, zu gew\u00e4hrleisten. Dazu sollte die SBV<br \/>\n(1) die Verpflichtung des registrierten Vertreters oder des Vollmachtinhabers des Kontoinhabers zur Personalausweisvorlegung in Papierform,<br \/>\n(2) die \u00dcbersetzungspflicht f\u00fcr notariell beglaubigte Dokumente in englischer Sprache,<br \/>\n(3) die notarielle \u00dcbersetzungspflicht f\u00fcr andere Dokumente in englischer Schrift und<br \/>\n(4) die Pflicht zur Ausstellung oder Beglaubigung wichtiger Dokumente durch das Konsulat<br \/>\nentfallen lassen.<\/p>\n<p>3. Vorschlag bestimmte Bankprodukte in die kommenden normativen Erg\u00e4nzungs- und Erlassregularien des SBV mitaufzunehmen<\/p>\n<p>a. Refinanzierung von Offshore-Krediten \u2013 ein Entwurf f\u00fcr ein Rundschreiben f\u00fcr das Kreditwesen<br \/>\nDie BWG hat den Entwurf des geplanten Rundschreibens kommentiert. Dabei schl\u00e4gt sie der SBV vor, in Betracht zu ziehen, dass Abl\u00f6sekredite, die zur R\u00fcckzahlung anderer Kredite verwendet werden, welche von einem verleihendem Kreditinstitut, der Auslandsniederlassungen einer Bank oder eines anderen Kreditinstituts und der Auslandsniederlassung einer Bank erworben wurden, mit der Ma\u00dfgabe zu erlauben, dass die Banken hierbei ein klar definiertes Verfahren einhalten um zu gew\u00e4hrleisten, dass solche Darlehen nicht etwa dazu verwendet werden k\u00f6nnen, uneinbringliche Forderungen zu verschleiern. In der Praxis gibt es viele Firmen, die Fremdw\u00e4hrungskredite aus \u00dcbersee in Anspruch genommen haben (dank der Beziehungen der Muttergesellschaft), als sie in Vietnam gegr\u00fcndet worden sind. Wegen ihres Umsatzes in vietnamesischen Dong (VND) wollen diese Firmen zu dem Zeitpunkt, an dem sie sich am Markt etabliert haben, Kredite in vietnamesischer W\u00e4hrung aufnehmen, um ihre Fremdw\u00e4hrungsgl\u00e4ubiger auszubezahlen und damit eine Umschuldung vorzunehmen.<br \/>\nDaher empfehlen wir der SBV erneut, diesen Vorschlag zu ber\u00fccksichtigen, um damit den Bankkunden das Gesch\u00e4ft dann zu erleichtern, wenn es offensichtlich ist, dass das Darlehen nicht dazu verwendet werden soll, einen faule Kredite zu verbergen. Wir schlagen der SBV au\u00dferdem vor, Rollover-Kredite zu erlauben, wenn diese dazu dienen, Transparenzberichte anzufertigen und die Liquidit\u00e4t aufrecht zu erhalten und nicht dem Re-Pricing dienen.<\/p>\n<p>b. Vertretungsgesch\u00e4fte durch Banken<br \/>\nArtikel 106 des CI Gesetzes, bestimmt, dass gewerbliche Banken auch als gesetzliche Vertreter auftreten d\u00fcrfen. Das gilt f\u00fcr Gesch\u00e4fte, die zum normalen Bankgesch\u00e4ft geh\u00f6ren, zum Gesch\u00e4ft der Vermittlung von Versicherungen und solchen der Gesundheitsvorsorge, wenn sie im Einklang mit der staatlichen Bankenregulierung stehen. Jedoch hat die SBV gerade keine Ausf\u00fchrungsanordnung betreffend eines Vertreters f\u00fcr Bankgesch\u00e4fte erlassen. Die Bank als ausl\u00e4ndischer Investor ist dazu bereit, der SBV Informationen bez\u00fcglich der internationalen praktischen Methoden und Arbeit mitzuteilen, um dadurch die Erlassung entsprechender Regularien voranzutreiben und dabei den Bed\u00fcrfnissen der Kunden der Bankvertretung und deren Entwicklung zu entsprechen.<\/p>\n<p>c. Angebote zum Liquidit\u00e4tsmanagement<br \/>\nAngebote der Banken f\u00fcr das Liquidit\u00e4tsmanagement erm\u00f6glichen es den Kunden ihre Cashflows und ihre Liquidit\u00e4t effektiv zu verwalten. Das vietnamesische Kreditwesensgesetz ordnet das Liquidit\u00e4tsmanagement als ein solches Bankgesch\u00e4ft ein, das gewerbliche Banken und Filialen ausl\u00e4ndischer Banken in Vietnam ihren Kunden anbieten d\u00fcrfen.<br \/>\nMangels eines gesetzlichen Rahmens und\/oder einer Richtlinie der SBV f\u00fcr das Liquidit\u00e4tsmanagement, k\u00f6nnen Banken ihren Kunden zum jetzigen Zeitpunkt keine Angebote zum Liquidit\u00e4tsmanagement machen. Das k\u00f6nnte Kunden, besonders multinational agierende, die viele Niederlassungen und Tochtergesellschaften betreiben, in ihrem Zugang zu effektiven Angeboten des Liquidit\u00e4tsmanagements, wie zum Beispiel das Cash Management, durch vietnamesische und ausl\u00e4ndische Banken in Vietnam behindern. Dies wiederum k\u00f6nnte einen negativen Einfluss auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit des vietnamesischen Bankensystems, sowie auf den Investitionsstandort Vietnams als solchen haben.<br \/>\nDaher raten wir der SBV dazu, ein gesetzliches Grundkonzept zu dieser Thematik zu erstellen, damit es nationalen wie auch internationalen Banken m\u00f6glich wird, ihren Kunden solche Angebote zu machen.<\/p>\n<p>d. \u201eEchtes Factoring\u201c und Diskontgesch\u00e4fte ohne Regressanspruch<br \/>\nDas Kreditwesengesetz und das Rundschreiben 04\/2013\/TT-NHNN vom 01. M\u00e4rz 2013 gestatten lediglich das Factoring und die Diskontkredite, bei denen die Bank den Verk\u00e4ufer der Forderungen oder des Wechsel in Regress nehmen kann. Diese Regelungen entsprechen nicht der international g\u00e4ngigen Praxis bei Factoring, Wechseldiskontierung oder anderen Modellen bei denen die ankaufenden Bank einen Anspruch gegen den Verk\u00e4ufer oder dessen Bank hat.<br \/>\nDiese R\u00fcckgriffm\u00f6glichkeit, die gegen den Exporteur geltend gemacht werden kann, erschwert es ihm, sich die f\u00fcr den Gesch\u00e4ftsverkehr notwendige Liquidit\u00e4t zu erhalten und sich des Zahlungsausfallrisikos bez\u00fcglich seiner Kunden zu entledigen. W\u00fcrde sich die vietnamesische Gesetzgebung mehr an den internationalen Standards orientieren, w\u00fcrde das helfen, Exporteure in Vietnam besser gegen versp\u00e4tete Zahlungen oder Zahlungsausf\u00e4lle ihrer Kunden zu sch\u00fctzen und damit eine zuverl\u00e4ssige Finanzierungsquelle sichern. Da solche Produkte eine Risikoabsicherung in Bezug auf die Kunden und die Herkunftsstaaten der Kunden bieten, k\u00f6nnten sich vietnamesische Exporteure einfacher neue M\u00e4rkte erschlie\u00dfen und auch leichter Gesch\u00e4fte mit neuen Kunden eingehen und damit ihren Export steigern.<br \/>\nWir schlagen der SBV vor, dass sie Richtlinien erl\u00e4sst, die Diskontgesch\u00e4fte und Factoring mit Regressm\u00f6glichkeit sowohl f\u00fcr den K\u00e4ufer als auch den Verk\u00e4ufer erm\u00f6glichen. Nichtsdestotrotz m\u00f6chten wir der SBV ebenfalls nahe legen, eine neue oder erg\u00e4nzende Regelung zu erlassen, die sich auch auf das Gesch\u00e4ft mit Diskontierungen von Wechseln, Schuldscheinen oder anderen Wertpapieren bezieht, ohne das eine Regressnahmem\u00f6glichkeit und\/oder Wechsel vorausgesetzt wird. Der Natur der Sache nach ist dies ein Gesch\u00e4ft, bei dem die Bank den Kredit des K\u00e4ufers insofern ausweitet, dass er die Wareneink\u00e4ufe bei diesem Verk\u00e4ufer f\u00fcr das gesamte Jahr abdeckt. Vorausgesetzt wird, dass der Verk\u00e4ufer seine gesamten Rechte in Bezug auf den Kaufvertrag mit diesem speziellen K\u00e4ufer beziehungsweise die Rechnung abtritt, und der K\u00e4ufer sich au\u00dferdem dazu bereit erkl\u00e4rt, die aufgrund dieses Gesch\u00e4fts resultierende Gesamtforderung am F\u00e4lligkeitsdatum an die Bank zu leisten. Die Kosten f\u00fcr dieses Gesch\u00e4ft sollen sich dabei prozentual aus der Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und dem Betrag, den der Verk\u00e4ufer schon vorher erhalten hat, ergeben. Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen dieser Erweiterung des Kredits sind der der Darlehensgew\u00e4hrung an einen Kreditnehmer und Auszahlung an dessen Lieferanten sehr \u00e4hnlich. Die gegenw\u00e4rtige Richtlinien der SBV mit dem Zeichen OL 3212 vom 08. Mai 2013 und OL 7294 vom 05. Oktober 2013 besagen, dass die oben genannten Zahlungsmodelle (also die Diskontierung mit Wechseln, Schuldscheinen oder anderen Wertpapieren ohne Regressnahmem\u00f6glichkeit) nicht unter das Kreditwesen f\u00e4llt, sondern als internationale Zahlungsdienstleistung behandelt werden w\u00fcrde.<br \/>\nWir m\u00f6chten freundlich darauf hinweisen, dass bei (internationalen) Zahlungsdienstleistungen, (i) die Bank lediglich \u00dcberweisungsgeb\u00fchren erhebt (und keine Diskontierungsgeb\u00fchr) und (ii) die Bank die Einzahlung des K\u00e4ufers an den Verk\u00e4ufer auszahlen sollte und nicht von ihrem eigenen Geld den Verk\u00e4ufer zuerst bezahlen und dann sp\u00e4ter das bereits ausgezahlte Geld von dem K\u00e4ufer zur\u00fcckerhalten sollte.<\/p>\n<p>4. Bilanzierungsverfahren bei UPAS LC<br \/>\nDer Handelsbrauch \u201eF\u00e4lligkeit bei Einsichtnahme der Dokumente\u201c (Usance Payable at Sight \u2013 UPAS) Letter ofCredit  (oder auch Akkreditiv) gew\u00e4hrleistet den Gl\u00e4ubigern die M\u00f6glichkeit, die Sichtzahlung unter Einhaltung von gebr\u00e4uchlichen Zahlungen bei Dokumentenakkreditivgesch\u00e4ften zu vereinbaren. Wenn die Option ausge\u00fcbt wird, gibt die auszahlende Bank (Reimbursement Bank), die zuvor von der Bank ausgew\u00e4hlt wurde, die die Dokumente ausgestellt hat (Issuing Bank), den Zahlbetrag aus, wenn sie von dem Gl\u00e4ubiger alle notwendigen Dokumente vorgelegt bekommen hat.<br \/>\nZum Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit gew\u00e4hrt die Issuing Bank, der Reimbursement Bank, den Gegenstandswert des Letter ofCredit plus Zinsen zur\u00fcck.<br \/>\nDas offizielle Schreiben der SBV (OL) No. 3333\/NHNN-TCKT vom 13. Mai 2015 enth\u00e4lt Richtlinien f\u00fcr das Bilanzierungsverfahren f\u00fcr solche Bank zu Bank Zahlungen mit entsprechenden Letters ofCredit. Gem\u00e4\u00df dieser Richtlinien m\u00fcssen Zahlungen auf einen Letter ofCredit als Kreditaufnahme bei der ReimbursingBank und als Gewinn des Antragstellers (ab dem Zeitpunkt der Auszahlung an den Leistungsempf\u00e4nger durch die Reimbursing Bank) bilanziert werden. Das Bilanzierungsverfahren f\u00fcr die Erstattung des geleisteten Betrages wird je nach Gesch\u00e4ftsfeld unterschiedlich behandelt. Im Einklang mit der internationalen Praxis behandelt der Gro\u00dfteil der Banken ein UPAS Gesch\u00e4ft als normale Importrechnung (von den Antragstellern akzeptiert), die zum Zeitpunkt der F\u00e4lligkeit bei der Issuing Bank beglichen werden muss.<br \/>\nAls solche unterfielen sie nicht dem G\u00fcltigkeitsbereich des OL 3333. Die OL 3333 selbst hingegen wertet UPAS und Wechsel als Kredite und Vorauszahlungen an die Kunden.  Diese Widerspr\u00fcchlichkeit f\u00fchrt sowohl in der Gesch\u00e4ftswelt als auch bei den Kunden zu Rechtsunsicherheit.<br \/>\nDaher ist eine Klarstellung der SBV bez\u00fcglich der Frage notwendig, ob die R\u00fcckzahlungen bei UPAS dem Regelungsbereich des OL 3333 unterf\u00e4llt. In diesem Fall sollten alle R\u00fcckzahlungen in Verbindungen mit Letters ofCredit als Kreditaufnahme bei der Reimbursing Bank und als Vorauszahlung sowie Kredit des Antragstellers beziehungsweise Kunden gewertet werden.<\/p>\n<p>5. Rundschreiben 36\/2014\/TT-NHNN bzgl. des umsichtigen Umgang  mit CIs und FBBs<br \/>\nDas Rundschreiben 36 ist ein guter Schritt in Richtung Sicherheit und Transparenz des Gesch\u00e4fts von Kreditinstituten. Es verbietet Kreuzbeteiligungen und beschleunigt die Umstrukturierung von Banken.<br \/>\nWir begr\u00fc\u00dfen die Absicht der SBV eine Grenze f\u00fcr die Finanzierung langfristiger Verm\u00f6genswerte mit kurzfristigen Einlagen einzuf\u00fchren. Nichtsdestotrotz m\u00f6chten wir die SVB auf zwei Aspekte hinweisen, die die Mitglieder der BWG besonders besch\u00e4ftigt:<br \/>\nAusl\u00e4ndische und gewerbliche Banken d\u00fcrfen aufgrund einer Bestimmung nicht mehr als 15% und 35% Staatsanleihen mit kurzer F\u00f6rderungsdauer aufnehmen. Diese Regelung steht im Widerspruch zu den Basel II und III Vorschriften, in denen festgelegt ist, dass Banken wesentlich mehr Staatsanleihen halten m\u00fcssen. Au\u00dferdem sind Banken wohl auch die gr\u00f6\u00dften (wenn nicht gar die einzigen) K\u00e4ufer von Staatsanleihen. Damit d\u00fcrfte diese Regelung den Plan der Regierung das Haushaltsdefizit des n\u00e4chsten Jahres zu finanzieren und einen aktiven Prim\u00e4r- und Sekund\u00e4rwertpapiermarkt zu schaffen, nachteilig beeinflussen.<br \/>\nDas zweite Problem liegt in der sehr wichtigen Aufdeckung von Verwandtschaftsverh\u00e4ltnissen  zwischen zwei Personen, um die Kreditlimitierung durchzusetzen, die jedoch zugleich ein gro\u00dfer administrativer Schritt f\u00fcr die Banken darstellt.  Die Mitglieder der BWG haben gro\u00dfe Fortschritte bei der Entwicklung einer einheitlichen Vorlage f\u00fcr den praktischen Gebrauch, die alle regulatorischen Anforderungen bez\u00fcglich der nahestehenden Personen gem\u00e4\u00df Rundschreiben 36 auff\u00fchrt, gemacht. Jedoch hat es sowohl den Banken als auch deren Kunden sehr gro\u00dfe Schwierigkeiten bereitet, die Informationen zu nahestehenden Personen zu bestimmen und zu verifizieren. Dies steht unserer Meinung einer effektiven Compliance entgegen. Wir empfehlen daher, dass die SBV entweder die Definition f\u00fcr nahestehende Personen  im Einklang mit den hierzu geltenden internationalen Standards erweitert oder den Banken Richtlinien zur Verf\u00fcgung stellt, nach denen die Banken dann bestimmen k\u00f6nnen, ob Personen dem Gesetze nach als nahestehend anzusehen sind, um die Einhaltung der H\u00f6chstgrenze f\u00fcr Kredite an Einzelpersonen sicherzustellen.<\/p>\n<p>6. Wie die SBV eine Rolle dabei spielen k\u00f6nnte, eine offene Plattform f\u00fcr eine bessere Markttransparenz und Fixierung von Refernzwerten sowie die Verhinderung von Fehlverhalten aufzustellen<br \/>\nAls Antwort auf wiederholtes Fehlverhalten in der Vergangenheit (z.B. der t\u00e4glich festgelegte Referenzzinssatz im Internetbankgesch\u00e4ft Libor oder die Fixierung des Devisenmarkts) haben die globalen Aufsichtsbeh\u00f6rden mit deutlich versch\u00e4rften Vorgaben f\u00fcr das Marktverhalten reagiert. Da der vietnamesische Markt in seiner Gr\u00f6\u00dfe und Komplexit\u00e4t immer weiter w\u00e4chst, werden mit dem Wachstum auch die Rufe nach ethischem Verhalten und einheitlichen Praxisstandards lauter. Um die Wirtschaft zu f\u00f6rdern, sollte unserer Ansicht nach Vietnam die internationalen Best Practises \u00fcbernehmen und die Zuverl\u00e4ssigkeit dieses Systems sicherstellen. F\u00fcr diesen Zweck schlagen wir die Einf\u00fchrung der folgende Marktverhaltensregeln vor, die sowohl den Geldmarkt, den Devisenmarkt als auch den Handeln mit Derivativen und anderen Geldmarktinstrumenten umfassen soll:<\/p>\n<p>a. Die Festlegung grunds\u00e4tzlicher Marktverhaltensregeln um das richtige Verhalten von Finanzinstitutionen gegen\u00fcber ihren Kunden und Kontrahenten sicherzustellen<br \/>\nDabei sollten insbesondere grundlegende Handlungsrichtlinien festgelegt werden.<br \/>\n&#8211; Beispiele zur Kommunikation: Ein H\u00e4ndler darf nicht willk\u00fcrlich Ger\u00fcchte oder falsche oder irref\u00fchrende Informationen verbreitet. Au\u00dferdem sollte gr\u00f6\u00dfere Vorsicht gelten, wenn es darum geht, nicht ausreichend verifizierte Gesch\u00e4ftsinformationen zu verbreiten. Insbesondere bei der Kundenberatung muss verst\u00e4rkt darauf geachtet werden, dass Informationen nicht aus der Luft gegriffen sein d\u00fcrfen. Sie m\u00fcssen gut begr\u00fcndet, im Hinblick auf ihren Wahrheitsgehalt ausreichend abgewogen und ohne ungenaue oder irref\u00fchrende Behauptungen abgegeben werden.<br \/>\n&#8211; Beispiele zu Interessenkonflikten: H\u00e4ndler sollten immer im Sinne von Treu und Glauben und im Sinne ihrer Kunden handeln. Banken sollten interne Richtlinien und Abl\u00e4ufe erlassen, die jegliche Formen von Fehlverhalten untersagen.<\/p>\n<p>b. Vorgaben zur Festsetzung von Referenzwerten<br \/>\n Es sollten Vorgaben zur Festsetzung von Referenzwerten eingef\u00fchrt werden, um sicherzustellen, dass diese zuverl\u00e4ssig, transparent und vor allem innerhalb eines klaren Systems festgesetzt werden, das zu einer Rechenschaftspflicht f\u00fchrt. Aktuell gibt es einige Referenzwerte, wie den HNX f\u00fcr die Hanoi Stock Exchange und den VNIBOR (Viet Nam Internetbank Offered Rates) f\u00fcr den Geldmarkt.<br \/>\nDie Festsetzung der HNX wird von der HNX selbst \u00fcberwacht. Dazu tragen deren Mitglieder bei, entsprechend der Entscheidung des HNX 56\/QD-SGDHN vom 03. M\u00e4rz 2013 und der State Securities Commission (SSC) 160\/QD \u2013 UBCK vom 15. M\u00e4rz 2013. F\u00fcr den Geldmarkt und m\u00f6glicherweise zuk\u00fcnftig auch f\u00fcr Devisen- und Swapgesch\u00e4fte, w\u00e4re es notwendig, dass die Regierung Regelungen erl\u00e4sst und die Einhaltung \u00fcberpr\u00fcft.<\/p>\n<p>7. Gerichtsverfahren bez\u00fcglich notleidender Kredite und der Ver\u00e4u\u00dferung belasteter Verm\u00f6genswerte unter Ber\u00fccksichtigung der Zivilprozessordnung<br \/>\nIn einigen F\u00e4llen, in denen die Banken versuchen, verlorene Gelder einzuklagen, haben sie  Schwierigkeiten mit der Fortgang der Gerichtsverfahren.<\/p>\n<p>a. Komplizierte und lange Prozesse<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass der Kunde nicht mit der kreditgebenden Bank kooperiert (also in den meisten F\u00e4llen uneinbringlicher Forderungen), muss die Bank zun\u00e4chst den Kunden vor Gericht verklagen. Bis ein Urteil gef\u00e4llt wird, vergehen meist ein bis zwei Jahre. Nachdem das Urteil ergangen ist oder zumindest die Vertragsvereinbarung der streitenden Parteien gerichtlich best\u00e4tigt worden sind, muss die Bank diese gerichtliche Entscheidung dann der Vollstreckungsbeh\u00f6rde \u00fcbermitteln und verbringt weitere zwei bis drei Jahre mit Warten, bis die Sicherheiten, die f\u00fcr den Kredit gestellt wurden, in einer Zwangsversteigerung verwertet werden. Dieser lange Prozess l\u00e4sst die Kosten f\u00fcr eine uneinbringliche Forderung in die H\u00f6he schnellen und verringert zus\u00e4tzlich den Wert der Sicherheit, was sich negativ auf das Darlehensgesch\u00e4ft auswirkt.<\/p>\n<p>b. Nicht nachvollziehbare Entscheidungen und Forderungen der Gerichte und der Zwangsvollstreckungsbeh\u00f6rde<br \/>\nH\u00e4ufig f\u00fchren nicht nachvollziehbare Entscheidungen und Forderungen der Gerichte oder der Zwangsvollstreckungsbeh\u00f6rde zu einem Deadlock. F\u00fcr den Fall, dass ein privater Schuldner unbekannt verzieht, nimmt das Gericht schon gar keine Klage an oder setzt das Verfahren aus, solange die Adresse des Beklagten nicht bekannt ist. Wenn es sich dagegen um einen gewerblichen Beklagten handelt, der zu 100% eine ausl\u00e4ndische Kapitalgesellschaft ist, deren Rechtsvertretung sich ins Ausland abgesetzt hat, verlangt die Zwangsvollstreckungsbeh\u00f6rde, dass die Zwangsvollstreckung \u00fcber das Ausw\u00e4rtige Amt betrieben wird. Das Ausw\u00e4rtige Amt leitet in diesen F\u00e4llen die Entscheidung und die \u00fcbrigen Dokumente dem gesetzlichen Vertreter der beklagten Gesellschaft zu. Dieses Verfahren dauert sehr lange und ist meist ergebnislos. Zudem verz\u00f6gert es eine m\u00f6gliche Zwangsversteigerung \u00fcber mehrere Jahre.<\/p>\n<p>c. Undurchf\u00fchrbarkeit der Verwertung von Verm\u00f6genswerten im au\u00dfergerichtlichen Verfahren<br \/>\nDas gemeinsame Rundschreiben des Justiz- und Umweltministeriums und der SBV mit der Nummer 16\/2014\/TTLT-BTP-BTNMT-NHNN vom 06. Juni 2014 erlaubt es den Banken gegebene Sicherheiten in Verwahrung zu nehmen und ohne Zustimmung des Sicherungsgebers und Kreditnehmers zu ver\u00e4u\u00dfern. Wenn die Bank allerdings einen besicherten Gegenstand in Verwahrung nehmen m\u00f6chte, zeigen sich die Polizei und die lokalen Beh\u00f6rden nicht kooperationsbereit und helfen nicht bei der Beschlagnahme. Damit ist eine Umsetzung des in dem Verbundschreiben 16 zugesicherten Rechts nicht m\u00f6glich.<br \/>\nAus diesem Grund macht die BWG folgende Vorschl\u00e4ge:<br \/>\n&#8211; Die Dauer der Gerichtsverfahren und der Zwangsvollstreckung muss verk\u00fcrzt werden.<br \/>\n&#8211; F\u00fcr den Fall, dass der Schuldner oder der rechtliche Vertreter einer Schuldnergesellschaft das Land verl\u00e4sst, muss es dem Gericht m\u00f6glich sein, die Verhandlungen in Abwesenheit des Beklagten weiterzuf\u00fchren, ohne dass das bisherige Verfahren \u00fcber das Ausw\u00e4rtige Amt durchgef\u00fchrt werden muss.<br \/>\n&#8211; Die SBV sollte au\u00dferdem mit den verantwortlichen Beh\u00f6rden kooperieren, um einen rechtlichen Rahmen f\u00fcr die Zusammenarbeit zwischen der Polizei, den lokalen Beh\u00f6rden und der Bank zu schaffen um die Durchsetzung der Anspr\u00fcche durch die Ingewahrsamnahme und die Verwertung der besicherten Gegenst\u00e4nde der Bank ohne die Zustimmung oder Mitarbeit des Schuldners aktiv zu f\u00f6rdern.<br \/>\nWenn diese Probleme gel\u00f6st werden k\u00f6nnten, w\u00fcrde dies das Zahlungsausfallrisiko der Bankenbranche erheblich abmildern.<\/p>\n<p>Teil B<br \/>\n\u00dcberpr\u00fcfung der derzeit vorliegenden und seit Langem ausstehenden Probleme<\/p>\n<p>Der ausl\u00e4ndischer Investor empfiehlt der SBV h\u00f6flich, ihre Richtlinien bez\u00fcglich der folgenden bereits angesprochenen Probleme zu \u00fcberpr\u00fcfen und Orientierungshilfe zu geben.<\/p>\n<p>1. Anti Geldw\u00e4sche (AML)<br \/>\nDer ausl\u00e4ndische Investor ist \u00fcber das Rundschreiben 35\/2014\/TT-NHNN, das am 11. November 2014  bekannt gemacht worden ist und das Rundschreiben 31\/2014\/TT-NHNN in Bezug auf dessen Anti-Geldw\u00e4sche Regelungen \u00fcberarbeitet, erfreut. Mit diesem neuen Rundschreiben wurden viele Vorschl\u00e4ge der BWG umgesetzt. Dennoch sind in Richtlinie 35, die Richtlinie 31 ab\u00e4ndert, und Verordnung 116 immer noch viele Punkte enthalten, die in der Praxis so gut wie unm\u00f6glich umzusetzen sind. Daher m\u00f6chte die BWG die SBV \u00fcber die folgenden Punkte informieren:<\/p>\n<p>Das Sammeln von Kundeninformationen<\/p>\n<p>a. Sammeln von Informationen \u00fcber Filialen oder Konzerne, indem man die Bankdienstleistungen oder die Bankkonten, die in Vietnam er\u00f6ffnet werden, \u00fcberpr\u00fcft<br \/>\nF\u00fcr den Fall, dass ein Tochterunternehmen oder eine Auslandsfiliale eines Unternehmen (z.B. einer Bank in Land X) Kunde einer Bank in Vietnam ist, schlagen wir im Hinblick auf die Risikobewertung vor, von der allgemeinen Identifikation des Kunden abzuweichen, wenn dieses Unternehmen oder diese Filiale mit diesem die gleiche Struktur, die gleiche Verwaltung und die gleichen internen Richtlinien teilt wie das dazugeh\u00f6rige Unternehmen in Vietnam, das von der gleichen Gruppe verwaltet wird.<\/p>\n<p>b. Die Umsetzung von Gruppeninternen Abl\u00e4ufen zur Kundenidentifikation<br \/>\nWenn die Finanzinstitute die \u201eRelationship Management Application\u201c (RMA) eingef\u00fchrt haben; oder Firmen die normalen internationalen Handelszahlungen, gibt es keine regelm\u00e4\u00dfigen Banktransaktionen.  Wie man internen Regularien entnehmen kann, hat die Bank sehr geringe Ma\u00dfnahmen erlassen, ihre Kunden zu beobachten, wie zum Beispiel:<br \/>\n&#8211; Hinsichtlich der Letter ofCredit (LC)-Beratung, der LC-Best\u00e4tigung, dem Inkasso, den Garantien, dem Diskont, muss die Issuing Bank aktuelle Beziehungen mit der Bankengruppe haben, wenn die Bank in Vietnam die Confirming Bank oder die Discounting Bank ist.<br \/>\n&#8211; Firmennamen, Rechtsbeistand, vertretungsberechtigte Personen sind vor der Durchf\u00fchrung von Transaktionen auf anzuwendende Sanktionen oder \u00f6rtliche Verzeichnisse zu \u00fcberpr\u00fcfen. Diese \u00dcberpr\u00fcfung muss immer dann erneut vorgenommen werden, wenn die entsprechenden Verzeichnisse oder anwendbare Sanktionen aktualisiert oder ver\u00e4ndert werden.<br \/>\n&#8211; Der Name und die Adresse des Kunden sind mittels der Gewerbeanmeldung zu \u00fcberpr\u00fcfen oder sie werden mit den Informationen anderer Banken, Finanzreporte oder ihrer offiziellen Gesch\u00e4ftshomepage abgeglichen.<br \/>\n&#8211; Weitere Compliance \u00dcberpr\u00fcfungen werden unternommen, wie zum Beispiel durch das Anti-Boy-Cott, AML redflags oder andere unabh\u00e4ngige Pr\u00fcfungsprogramme.<br \/>\n&#8211; Die genaue \u00dcberwachung der Frequenz von Transaktionen kann angewandt werden, um eine noch stringentere Kontrolle zu erreichen.<br \/>\n&#8211; Im Hinblick auf Programme zur Finanzierung von Zulieferern m\u00fcssen Unternehmen, die Produkte ankaufen, bereits Kunden der vietnamesischen Bank sein. Das bedeutet, dass alle notwendigen Identifizierungsma\u00dfnahmen bereits durchgef\u00fchrt worden sind. Eine Finanzierung der Zulieferer ist zugleich eine Unterst\u00fctzung f\u00fcr die ankaufenden Firmen.<\/p>\n<p>Dementsprechend schlagen wir der SBV vor, es den FBBs und den zu 100% ausl\u00e4ndischen Kapitalbanken zu erlauben, vereinfachte interne Regelungen anzuwenden.<\/p>\n<p>2. Verordnung 96\/2014\/ND-CP betreffend die zivilrechtliche Haftung von Finanz-  und Bankpraktiken<br \/>\nDie Verordnung 96\/2014\/ND-CP f\u00fcr Verwaltungssanktionen mit Bezug auf die Verletzung von Finanz- und Bankvorschriften sieht keine Strafminderung f\u00fcr den Fall vor, dass die Banken eine durch sie begangene Verletzung der Regelung selbst erkannt haben, daraufhin selbst die notwendigen pr\u00e4ventiven Ma\u00dfnahmen ergriffen haben und ihr Fehlverhalten der SBV gemeldet haben. Das k\u00f6nnte Banken davon abhalten, ihre Kontrollmechanismen zu verbessern.  Verordnung 96 unterscheidet auch nicht danach, ob ein Versto\u00df struktureller Natur war oder lediglich einmalig vorgefallen ist und sieht keine Strafmilderung oder versch\u00e4rfte Bek\u00e4mpfungsma\u00dfnahmen vor. Wir empfehlen der SBV daher, mit der Regierung zusammen die Regelungsl\u00fccken der Verordnung 96 zu schlie\u00dfen.<\/p>\n<p>3. Erstattung von gew\u00e4hrten Zinsverbilligungen<br \/>\nW\u00e4hrend der letzten Jahre mussten die Banken darauf warten, dass ihnen die f\u00e4lligen 20% der Zinsverbilligungen zur\u00fcckerstattet werden, die im Rahmen der Zinsf\u00f6rderungsinitiative, die 2009 endete, gew\u00e4hrt wurden. Wenn wir die vorangegangen Treffen mit der SBV Ende 2012 bedenken, stellen wir fest, dass die Zahlen f\u00fcr einige BWG Mitglieder abschlie\u00dfend gepr\u00fcft und festgestellt worden sind. Wir verstehen, dass dies ein kompliziertes Unterfangen ist, das gewisse Schwierigkeiten in Bezug auf die staatlichen F\u00f6rderungsmittel und das finanzielle Staatswohl mit sich bringen kann. Dennoch stellen sich die angesammelten ausstehenden Entsch\u00e4digungen mittlerweile als ein Problem f\u00fcr die Banken, in deren internen Abrechnungsprogrammen und gepr\u00fcften Gesch\u00e4ftsberichten, dar. Die ausl\u00e4ndischen Investoren w\u00fcrden es sehr begr\u00fc\u00dfen, wenn die SBV dies aufarbeiten w\u00fcrde und so schnell wie m\u00f6glich damit beginnen w\u00fcrde, die Zinserstattungen freizugeben.<\/p>\n<p>Fazit:<br \/>\nViele der Kommentierungen und angesprochenen Probleme resultieren aus den ehrlichen und kraftvollen Anstrengungen der staatlichen Bank Vietnams (SBV), ein besser verwaltetes und transparenteres Banksystem zu schaffen. Wir n\u00e4hern uns diesem Ziel schrittweise und stetig und auch das Vertrauen darauf, dass wir uns in die richtige Richtung bewegen, steigt Zusehens. Wie am Anfang festgestellt glauben wir, dass Vietnam bereit ist, in K\u00fcrze damit zu beginnen, andere Bereiche des Finanzmarkts zu verbessern, so dass Vietnam einen soliden und robusten Finanzsektor f\u00fcr zuk\u00fcnftiges Wachstum haben wird.<\/p>\n<p>Die BWG ist weiterhin bereit, auf jede erdenkliche Art und Weise dabei zu helfen, den Finanzmarkt von Vietnam weiter zu entwickeln und damit den Bed\u00fcrfnissen unserer Kunden und der Nation zu dienen.<br \/>\nBitte z\u00f6gern Sie nicht, Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.<br \/>\nVIELEN DANK!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Makro\u00f6konomische Probleme 1. 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