{"id":62,"date":"2014-10-23T09:47:20","date_gmt":"2014-10-23T02:47:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/?p=62"},"modified":"2015-01-13T15:25:06","modified_gmt":"2015-01-13T08:25:06","slug":"auslander-treffen-beim-firmenkauf-auf-groses-durcheinander","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.duanemorris.com\/vietnam\/2014\/10\/23\/auslander-treffen-beim-firmenkauf-auf-groses-durcheinander\/","title":{"rendered":"Ausl\u00e4nder treffen beim Firmenkauf auf gro\u00dfes Durcheinander"},"content":{"rendered":"<p>Trotz des gro\u00dfen internationalen Andrangs steckt der vietnamesische Markt f\u00fcr Fusionen und \u00dcbernahmen noch in den Kinderschuhen. Lange schon bem\u00fcht sich der Gesetzgeber um moderne Regelungen\u2013 insbesondere im Hinblick auf die Gleichberechtigung ausl\u00e4ndischer und inl\u00e4ndischer Investoren ist ihm das aber noch nicht gelungen. Auch ein besserer rechtlicher Rahmen f\u00fcr Preisgestaltung, Lizenzierung und Kartellrecht tut not.<\/p>\n<p>VON Oliver Massmann<\/p>\n<p><!--more-->International wird Vietnam als attraktiver Investitionsmarkt gehandelt. Nach Einsch\u00e4tzung von Experten werden die M&amp;A-Aktivit\u00e4ten vor Ort in den kommenden f\u00fcnf Jahren daher um 25% bis 30% per annum zulegen. Die Geldgeber kommen in erster Linie aus Japan, S\u00fcdkorea, Taiwan und den anderen ASEAN-Staaten. Sobald das Trans-Pacific-Partnerschaftsprogramm (TPP) in Kraft ist, d\u00fcrften auch noch weitere Interessenten den Markt betreten.<\/p>\n<p>Sie sollten sich vor einem konkreten Unternehmenskauf jedoch sorgf\u00e4ltig erkundigen. Denn der rechtlicher Rahmen im M&amp;A-Sektor unterliegt einem fortw\u00e4hrendem Entwicklungsprozess und seine Interpretation variiert je nach Lizenzierungsbeh\u00f6rde stark. Regelm\u00e4\u00dfig werden Dialoge zwischen verantwortlichen Staatseinrichtungen gef\u00fchrt, um Lizenzierungsprozesse, Investitionsbedingungen und -anforderungen zu kl\u00e4ren. In einigen F\u00e4llen haben Anregungen der Investoren-Gemeinde gar zur Verbesserungen der Gesetzeslage gef\u00fchrt. Auch die j\u00fcngsten Gesetzesentwicklungen im Bereich Unternehmens- und Einkommenssteuerrecht lassen die Bem\u00fchungen der Regierung erkennen, M&amp;A-Aktivit\u00e4ten in Vietnam zu erleichtern. Nichtsdestotrotz bestehen weiterhin Hemmnisse, und es bedarf der Verbesserung des rechtlichen Rahmens, um Firmen\u00fcbernahmen klarer zu strukturieren.<\/p>\n<p>In einer Reihe von Gesch\u00e4ftsfeldern ist es ausl\u00e4ndischen Investoren derzeit nicht m\u00f6glich, lokale Firmen zu erwerben. Insbesondere Unternehmensk\u00e4ufe lokaler Zielobjekte mit einem ausgedehntem Gesch\u00e4ftsfeld k\u00f6nnen nicht immer reibungslos abgewickelt werden. Das trifft selbst dann zu, wenn jede einzelne Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4t gem\u00e4\u00df den WTO-Verpflichtungen ausl\u00e4ndischen Investitionen grunds\u00e4tzlich offen st\u00fcnde, so etwa Distribution, oder nicht nach vietnamesischen Recht eingeschr\u00e4nkt w\u00e4re, so etwa (Aus-)Bildung. Zu anderen Wirtschaftszweigen, beispielsweise dem Drucksektor, schweigen die Gesetze, was Raum f\u00fcr eine beliebige Interpretation durch die Lizenzierungsbeh\u00f6rden schafft.<\/p>\n<p>Beh\u00f6rden interpretieren Gesetze teils beliebig<\/p>\n<p>An \u00f6ffentlichen Firmen darf das ausl\u00e4ndische Eigentum 49% nicht \u00fcbersteigen. Das gilt auch f\u00fcr gelistete Firmen oder Firmen mit 100 oder mehr Aktion\u00e4ren und einem Aktienkapital von 10 Mrd. US-Dollar oder mehr. Obgleich im Prinzip Firmen mit einem Anteil ausl\u00e4ndischen Eigentums von bis zu 49% einen Anspruch auf Gleichbehandlung gegen\u00fcber lokalen Unternehmen haben, scheinen solche Regeln in der Praxis ignoriert zu werden. So hat sich zum Beispiel das Ministerium f\u00fcr Planung und Investitionen (MPI) geweigert, die Verteilung pharmazeutischer Produkte einer einheimischen Firma zu registrieren, weil 43% der Anteile an dieser Firma in ausl\u00e4ndischer Hand lagen. Vor diesem Hintergrund ist es f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren sehr schwierig, ein M&amp;A-Gesch\u00e4ft erfolgreich abzuwickeln.<\/p>\n<p>Hinzu kommt, dass f\u00fcr ausl\u00e4ndische Investoren andere Anforderungen existieren als f\u00fcr inl\u00e4ndische. Wird die \u00dcbertragung zwischen zwei vietnamesischen Partnern vollzogen, muss der K\u00e4ufer lediglich einen eher unkomplizierten Registrierungsprozess durchlaufen oder bei der Zielfirma anfragen, ihre Aktienregistrierung in den Namen des K\u00e4ufers zu \u00e4ndern. Im Gegensatz dazu werden Ausl\u00e4nder, die Aktienkapital an vietnamesischen Gesellschaften erwerben wollen, meist angehalten, zwei verschiedene Lizenzen zu beantragen: So muss der ausl\u00e4ndische Investor zum einen zusammen mit der Zielgesellschaft beantragen, seinen Namen (auch) als neuen Eigent\u00fcmer in das Unternehmensregistrierungszertifikat (ERC) einzutragen. Anschlie\u00dfend muss er au\u00dferdem die Ausstellung eines Investitionszertifikats (IC) beantragen. Dieser IC-Antrag ist obligatorisch, unabh\u00e4ngig von der Anzahl der zu verkaufenden Aktien.<\/p>\n<p>Leitlinien m\u00fcssten sich an WTO-Regeln orientieren<\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Lizenzierungsprozesses holen die Beh\u00f6rden oftmals die Meinungen weiterer staatlicher Stellen ein, die als \u201erelevant\u201c in Bezug auf das jeweilige Projekt empfunden werden. Diese zus\u00e4tzliche Konsultation hat sich als sehr zeitintensiv und kompliziert erwiesen, zumal solch eingeholte Meinungen einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben und dar\u00fcber entscheiden k\u00f6nnen, ob eine Lizenz ausgestellt wird oder nicht.<\/p>\n<p>Abhilfe schaffen k\u00f6nnte die Einf\u00fchrung detaillierter Leitlinien hinsichtlich M&amp;A. Diese Vorschriften m\u00fcssen sich nat\u00fcrlich streng an Vietnams WTO-Zugest\u00e4ndnissen in den Servicesektoren orientieren und die guten Absichten des Investitionsgesetzes widerspiegeln. Das hei\u00dft konkret, dass Chancengleichheit zwischen in- und ausl\u00e4ndischen Investoren bestehen muss. Auch im Hinblick auf den Lizenzierungsprozess muss die Gesetzeslage eindeutig sein, und sie muss einzelne (spezielle) Umst\u00e4nde ausl\u00e4ndischen Erwerbs regeln. So sollten ausl\u00e4ndische Investoren erm\u00e4chtigt werden, einen Kapitalanteil von weniger als 49% an einer lokalen Gesellschaft durch einen simplen Transferprozess zu erwerben: entweder durch einen einfachen Registrierungsprozess oder durch die interne Aktualisierung der Registrierung der Zielgesellschaft. Die Meinung betroffener staatlicher Stellen sollte nur in eng umgrenzten Ausnahmef\u00e4llen eingeholt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Immerhin hat die Regierung bereits den Prozess angesto\u00dfen, das IL- und EL-Gesetz zu verbessern. Vermutlich werden die \u00fcberarbeiteten Gesetze noch vor Jahresende durch die Nationalversammlung verabschiedet. Bereits in Vorversionen weisen die beiden Gesetzesentw\u00fcrfe eine pr\u00e4zisere Definition von \u201eausl\u00e4ndischem Investor\u201c und detailliertere Regeln \u00fcber ausl\u00e4ndisches Eigentum an vietnamesischen Gesellschaften sowie einen einfacheren Lizenzierungsprozess auf. Wenn sie einmal in die Praxis umgesetzt wurden, k\u00f6nnen diese Verbesserungen dramatische Auswirkungen auf das Investitionsklima in Vietnam haben und M&amp;A-Aktivit\u00e4ten vor Ort neu entz\u00fcnden.<\/p>\n<p>Transferpreis ist nur theoretisch frei verhandelbar<\/p>\n<p>Ungleichheiten gibt es im Moment auch im Hinblick auf den Transferpreis bei einer Firmen\u00fcbernahme. Eigentlich ist dieser frei verhandelbar. Jedoch wird die Lizenzierungsbeh\u00f6rde den Erwerb einer lokalen Firma nicht akzeptieren, sollte der vereinbarte Preis unter dem Nennwert der Aktie, gemessen am Gesamtkapital der Zielgesellschaft, liegen. So wird der Erwerb zun\u00e4chst durch die Steuerbeh\u00f6rde untersucht, die gegebenenfalls den Transferpreis \u00fcberarbeitet, um sicherzustellen, dass er dem \u201eMarktpreis\u201c oder dem Buchpreis des Kapitalwertes entspricht. Ist dem ihrer Ansicht nach nicht so, wird die Steuerbeh\u00f6rde wom\u00f6glich einen abweichenden Transferpreis beziffern, den sie aus Steuerzwecken f\u00fcr angemessen h\u00e4lt. Einzige Ausnahme wird bei inl\u00e4ndischen Gesellschaften gemacht, die gro\u00dfe Verluste erlitten haben. Um das \u00dcbernahmerecht fairer zu gestalten, sollten die Lizenzierungsbeh\u00f6rden nicht das Recht haben, Transferpreise zu \u201e\u00fcberpr\u00fcfen\u201c, da sie per se rein \u00f6konomischer Natur sind.<\/p>\n<p>K\u00e4ufer muss \u201eErwerbsvollzug\u201c schriftlich belegen<\/p>\n<p>Unn\u00f6tige H\u00fcrden schafft auch die Tatsache, dass ein formaler Antrag zum Erwerb von Aktienkapital mit beigef\u00fcgten Dokumenten n\u00f6tig ist, die den \u201eErwerbsvollzug\u201c belegen. Ohne genauere Anleitung, wie solche Belege auszusehen haben, verlangen die Lizenzierungsbeh\u00f6rden von den vertragschlie\u00dfenden Parteien den Nachweis, dass der Ver\u00e4u\u00dferer den vollumf\u00e4nglichen Transferpreis erhalten hat, beispielsweise durch Bankbelege. Diese Notwendigkeit sollte aus den Gesetzen gestrichen werden, und Zahlungsmodalit\u00e4ten sollten die Beh\u00f6rden ausschlie\u00dflich den Parteien \u00fcberlassen.<\/p>\n<p>Auch Steuerverbindlichkeiten, die durch M&amp;A-Transaktionen entstehen, bereiten den Investoren Bedenken. Grunds\u00e4tzlich unterliegen jegliche Kapital\u00fcbertragungen der gew\u00f6hnlichen Gewinnbesteuerung (beispielsweise der K\u00f6rperschaftssteuer in H\u00f6he von 22% vom Erl\u00f6s einer solchen Transaktion), w\u00e4hrend der Verkauf von Wirtschaftsg\u00fctern in den meisten F\u00e4llen der Mehrwertsteuer unterliegt (mit einer vorgegebenen Rate von 10%). Die pers\u00f6nliche Einkommenssteuer des individuellen Verk\u00e4ufers mag verschiedenen Steuertarifen f\u00fcr Kapitalinvestitionen und -verpflichtungen unterliegen \u2013 irgendwo im Bereich zwischen 5% und 20%, je nach zu versteuerndem Einkommen und Steuerzahler. Der Gewinn bei Aktientransaktionen im Rahmen \u00f6ffentlich (handelbarer) Gesellschaften k\u00f6nnte auch einer Steuer in H\u00f6he von 0,1% des Bruttoerl\u00f6ses unterliegen.<\/p>\n<p>Unklarheit f\u00fchrt zu Transaktionsstop<\/p>\n<p>Dieser Mangel an Klarheit hinsichtlich des anzuwendenden Steuertarifs sorgt bei Investoren f\u00fcr Unsicherheit hinsichtlich finanzieller Fragen. Angesichts der Mehrdeutigkeit werden Transferpreise oftmals f\u00fcr lange Zeit eingefroren. Das wiederum wirkt sich (negativ) auf den anvisierten Zeitplan aus und kann dazu f\u00fchren, dass Gesch\u00e4fte gestoppt werden.<\/p>\n<p>Zudem erschweren die mehrdeutige Steuergesetzeslage und das alleinige Ermessen der Beh\u00f6rden bez\u00fcglich der H\u00f6he der Steuerschuld den M&amp;A-Parteien, Risiken, Steuerr\u00fcckst\u00e4nde oder gar Steuerhinterziehungen nach abgeschlossenen M&amp;A-Deals zu analysieren.<\/p>\n<p>Kartellrechtliche Erw\u00e4gungen m\u00fcssen Investoren bei einer \u00dcbernahme ebenfalls im Auge behalten. Gem\u00e4\u00df dem Wettbewerbsrecht ist eine Transaktion untersagt, wenn eine \u201ewirtschaftliche Konzentration\u201c geformt werden w\u00fcrde. Das bedeutet, dass die in die Transaktion involvierten Firmen zusammen einen Marktanteil von \u00fcber 50% des jeweiligen Marktes halten w\u00fcrden. Kontrollieren die Parteien des M&amp;A-Rechtsgesch\u00e4fts zusammen zwischen 30% und 50% des jeweiligen Marktes, sind sie verpflichtet, 30 Tage vor der geplanten Marktkonzentration die vietnamesische Kartellbeh\u00f6rde VCAD zu informieren. Die Transaktion darf nur vollzogen werden, wenn diese Stelle eine schriftliche Best\u00e4tigung gegeben und die Transaktion dadurch legitimiert hat.<\/p>\n<p>Auch wenn Begrifflichkeiten wie \u201ejeweiliger Markt\u201c und \u201eMarktanteil\u201c rechtlich definiert sind, verbleibt die Basis zur Berechnung des \u201eMarktanteils\u201c unklar und widerspr\u00fcchlich. Dieser Mangel an Bestimmtheit kostet das VCAD mehrere Monate, um Einzelf\u00e4lle zu untersuchen und zu best\u00e4tigen, was wiederum zu ernsthaften Verz\u00f6gerungen im Erwerbsprozess f\u00fchren kann. In diesem Zusammenhang w\u00fcrde eine bessere Regulierung auch dazu beitragen, den Markt vor einer potenziellen \u201ewirtschaftlichen Konzentrierung\u201c zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Es ist essenziell f\u00fcr das Wettbewerbsrecht und seine Begleitregularien, in diesen Kernfragen pr\u00e4ziser zu sein. Zur Beschleunigung von Verfahren sollte die eigentliche \u00dcberpr\u00fcfung durch das VCAD zeitlich erheblich eingeschr\u00e4nkt werden. Wenn die Beh\u00f6rde in einer effizienteren und schnelleren Weise zu einem Ergebnis k\u00e4me, w\u00fcrde der Gesamtverlauf des Akquiseprozesses beschleunigt und vereinfacht.<\/p>\n<p>Einheitliche Standards essenziell f\u00fcr den Standort<\/p>\n<p>Insbesondere angesichts des regionalen Wettbewerbs ist es f\u00fcr Vietnam wichtig, als Investitionsstandort attraktiv zu bleiben, indem es etwa ein einfaches, klares und effizientes Lizenzierungsverfahren gibt. Verbunden mit weiteren rechtlichen Klarifizierungen wie der autarken Bestimmung des Transferpreises und einer klaren Definierung des Kartellrechts w\u00fcrde der M&amp;A-Markt nachhaltig angekurbelt. In Konsequenz w\u00fcrden ein f\u00fcr die Entwicklung des Landes wichtiger Kapitalzufluss generiert, Synergien innovativ gesteigert und Wirtschaftlichkeit durch Masse gef\u00f6rdert werden. Au\u00dferdem w\u00fcrde die Verwaltungslast sowohl f\u00fcr Unternehmen als auch f\u00fcr Lizenzierungsbeh\u00f6rden reduziert. Der vietnamesische Gesetzgeber sollte sich also schnell f\u00fcr eine nachhaltige Besserung einsetzen. :::<\/p>\n<p>::: Seit der Verabschiedung des Investitionsgesetzes (IL) sowie des Unternehmensgesetzes (EL) hat sich der rechtliche Rahmen f\u00fcr Fusionen und \u00dcbernahmen (M&amp;A) in Vietnam rasant entwickelt. Insbesondere indirekte ausl\u00e4ndische Portfolioinvestitionen haben in den vergangenen Jahren spektakul\u00e4re Wachstumsraten erreicht. Mittlerweile k\u00f6nnen ausl\u00e4ndische Investoren \u2013 mit einigen Einschr\u00e4nkungen \u2013 ungehindert Anteile an vietnamesischen Firmen erwerben. Festgesetzt werden diese Einschr\u00e4nkungen durch Vietnams Verpflichtungen gegen\u00fcber der Welthandelsorganisation (WTO) sowie durch nationale Bestimmungen.<\/p>\n<p>Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC. Bitte wenden Sie Sich an den Autor Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com wenn Sie Fragen haben. Interesse an Vietnam: besuchen sie: www.vietnamlaws.xyz<\/p>\n<p>Vielen Dank!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz des gro\u00dfen internationalen Andrangs steckt der vietnamesische Markt f\u00fcr Fusionen und \u00dcbernahmen noch in den Kinderschuhen. Lange schon bem\u00fcht sich der Gesetzgeber um moderne Regelungen\u2013 insbesondere im Hinblick auf die Gleichberechtigung ausl\u00e4ndischer und inl\u00e4ndischer Investoren ist ihm das aber noch nicht gelungen. 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