Ausländer treffen beim Firmenkauf auf großes Durcheinander

Trotz des großen internationalen Andrangs steckt der vietnamesische Markt für Fusionen und Übernahmen noch in den Kinderschuhen. Lange schon bemüht sich der Gesetzgeber um moderne Regelungen– insbesondere im Hinblick auf die Gleichberechtigung ausländischer und inländischer Investoren ist ihm das aber noch nicht gelungen. Auch ein besserer rechtlicher Rahmen für Preisgestaltung, Lizenzierung und Kartellrecht tut not.

VON Oliver Massmann

International wird Vietnam als attraktiver Investitionsmarkt gehandelt. Nach Einschätzung von Experten werden die M&A-Aktivitäten vor Ort in den kommenden fünf Jahren daher um 25% bis 30% per annum zulegen. Die Geldgeber kommen in erster Linie aus Japan, Südkorea, Taiwan und den anderen ASEAN-Staaten. Sobald das Trans-Pacific-Partnerschaftsprogramm (TPP) in Kraft ist, dürften auch noch weitere Interessenten den Markt betreten.

Sie sollten sich vor einem konkreten Unternehmenskauf jedoch sorgfältig erkundigen. Denn der rechtlicher Rahmen im M&A-Sektor unterliegt einem fortwährendem Entwicklungsprozess und seine Interpretation variiert je nach Lizenzierungsbehörde stark. Regelmäßig werden Dialoge zwischen verantwortlichen Staatseinrichtungen geführt, um Lizenzierungsprozesse, Investitionsbedingungen und -anforderungen zu klären. In einigen Fällen haben Anregungen der Investoren-Gemeinde gar zur Verbesserungen der Gesetzeslage geführt. Auch die jüngsten Gesetzesentwicklungen im Bereich Unternehmens- und Einkommenssteuerrecht lassen die Bemühungen der Regierung erkennen, M&A-Aktivitäten in Vietnam zu erleichtern. Nichtsdestotrotz bestehen weiterhin Hemmnisse, und es bedarf der Verbesserung des rechtlichen Rahmens, um Firmenübernahmen klarer zu strukturieren.

In einer Reihe von Geschäftsfeldern ist es ausländischen Investoren derzeit nicht möglich, lokale Firmen zu erwerben. Insbesondere Unternehmenskäufe lokaler Zielobjekte mit einem ausgedehntem Geschäftsfeld können nicht immer reibungslos abgewickelt werden. Das trifft selbst dann zu, wenn jede einzelne Geschäftsaktivität gemäß den WTO-Verpflichtungen ausländischen Investitionen grundsätzlich offen stünde, so etwa Distribution, oder nicht nach vietnamesischen Recht eingeschränkt wäre, so etwa (Aus-)Bildung. Zu anderen Wirtschaftszweigen, beispielsweise dem Drucksektor, schweigen die Gesetze, was Raum für eine beliebige Interpretation durch die Lizenzierungsbehörden schafft.

Behörden interpretieren Gesetze teils beliebig

An öffentlichen Firmen darf das ausländische Eigentum 49% nicht übersteigen. Das gilt auch für gelistete Firmen oder Firmen mit 100 oder mehr Aktionären und einem Aktienkapital von 10 Mrd. US-Dollar oder mehr. Obgleich im Prinzip Firmen mit einem Anteil ausländischen Eigentums von bis zu 49% einen Anspruch auf Gleichbehandlung gegenüber lokalen Unternehmen haben, scheinen solche Regeln in der Praxis ignoriert zu werden. So hat sich zum Beispiel das Ministerium für Planung und Investitionen (MPI) geweigert, die Verteilung pharmazeutischer Produkte einer einheimischen Firma zu registrieren, weil 43% der Anteile an dieser Firma in ausländischer Hand lagen. Vor diesem Hintergrund ist es für ausländische Investoren sehr schwierig, ein M&A-Geschäft erfolgreich abzuwickeln.

Hinzu kommt, dass für ausländische Investoren andere Anforderungen existieren als für inländische. Wird die Übertragung zwischen zwei vietnamesischen Partnern vollzogen, muss der Käufer lediglich einen eher unkomplizierten Registrierungsprozess durchlaufen oder bei der Zielfirma anfragen, ihre Aktienregistrierung in den Namen des Käufers zu ändern. Im Gegensatz dazu werden Ausländer, die Aktienkapital an vietnamesischen Gesellschaften erwerben wollen, meist angehalten, zwei verschiedene Lizenzen zu beantragen: So muss der ausländische Investor zum einen zusammen mit der Zielgesellschaft beantragen, seinen Namen (auch) als neuen Eigentümer in das Unternehmensregistrierungszertifikat (ERC) einzutragen. Anschließend muss er außerdem die Ausstellung eines Investitionszertifikats (IC) beantragen. Dieser IC-Antrag ist obligatorisch, unabhängig von der Anzahl der zu verkaufenden Aktien.

Leitlinien müssten sich an WTO-Regeln orientieren

Während des Lizenzierungsprozesses holen die Behörden oftmals die Meinungen weiterer staatlicher Stellen ein, die als „relevant“ in Bezug auf das jeweilige Projekt empfunden werden. Diese zusätzliche Konsultation hat sich als sehr zeitintensiv und kompliziert erwiesen, zumal solch eingeholte Meinungen einen wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis haben und darüber entscheiden können, ob eine Lizenz ausgestellt wird oder nicht.

Abhilfe schaffen könnte die Einführung detaillierter Leitlinien hinsichtlich M&A. Diese Vorschriften müssen sich natürlich streng an Vietnams WTO-Zugeständnissen in den Servicesektoren orientieren und die guten Absichten des Investitionsgesetzes widerspiegeln. Das heißt konkret, dass Chancengleichheit zwischen in- und ausländischen Investoren bestehen muss. Auch im Hinblick auf den Lizenzierungsprozess muss die Gesetzeslage eindeutig sein, und sie muss einzelne (spezielle) Umstände ausländischen Erwerbs regeln. So sollten ausländische Investoren ermächtigt werden, einen Kapitalanteil von weniger als 49% an einer lokalen Gesellschaft durch einen simplen Transferprozess zu erwerben: entweder durch einen einfachen Registrierungsprozess oder durch die interne Aktualisierung der Registrierung der Zielgesellschaft. Die Meinung betroffener staatlicher Stellen sollte nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen eingeholt werden müssen.

Immerhin hat die Regierung bereits den Prozess angestoßen, das IL- und EL-Gesetz zu verbessern. Vermutlich werden die überarbeiteten Gesetze noch vor Jahresende durch die Nationalversammlung verabschiedet. Bereits in Vorversionen weisen die beiden Gesetzesentwürfe eine präzisere Definition von „ausländischem Investor“ und detailliertere Regeln über ausländisches Eigentum an vietnamesischen Gesellschaften sowie einen einfacheren Lizenzierungsprozess auf. Wenn sie einmal in die Praxis umgesetzt wurden, können diese Verbesserungen dramatische Auswirkungen auf das Investitionsklima in Vietnam haben und M&A-Aktivitäten vor Ort neu entzünden.

Transferpreis ist nur theoretisch frei verhandelbar

Ungleichheiten gibt es im Moment auch im Hinblick auf den Transferpreis bei einer Firmenübernahme. Eigentlich ist dieser frei verhandelbar. Jedoch wird die Lizenzierungsbehörde den Erwerb einer lokalen Firma nicht akzeptieren, sollte der vereinbarte Preis unter dem Nennwert der Aktie, gemessen am Gesamtkapital der Zielgesellschaft, liegen. So wird der Erwerb zunächst durch die Steuerbehörde untersucht, die gegebenenfalls den Transferpreis überarbeitet, um sicherzustellen, dass er dem „Marktpreis“ oder dem Buchpreis des Kapitalwertes entspricht. Ist dem ihrer Ansicht nach nicht so, wird die Steuerbehörde womöglich einen abweichenden Transferpreis beziffern, den sie aus Steuerzwecken für angemessen hält. Einzige Ausnahme wird bei inländischen Gesellschaften gemacht, die große Verluste erlitten haben. Um das Übernahmerecht fairer zu gestalten, sollten die Lizenzierungsbehörden nicht das Recht haben, Transferpreise zu „überprüfen“, da sie per se rein ökonomischer Natur sind.

Käufer muss „Erwerbsvollzug“ schriftlich belegen

Unnötige Hürden schafft auch die Tatsache, dass ein formaler Antrag zum Erwerb von Aktienkapital mit beigefügten Dokumenten nötig ist, die den „Erwerbsvollzug“ belegen. Ohne genauere Anleitung, wie solche Belege auszusehen haben, verlangen die Lizenzierungsbehörden von den vertragschließenden Parteien den Nachweis, dass der Veräußerer den vollumfänglichen Transferpreis erhalten hat, beispielsweise durch Bankbelege. Diese Notwendigkeit sollte aus den Gesetzen gestrichen werden, und Zahlungsmodalitäten sollten die Behörden ausschließlich den Parteien überlassen.

Auch Steuerverbindlichkeiten, die durch M&A-Transaktionen entstehen, bereiten den Investoren Bedenken. Grundsätzlich unterliegen jegliche Kapitalübertragungen der gewöhnlichen Gewinnbesteuerung (beispielsweise der Körperschaftssteuer in Höhe von 22% vom Erlös einer solchen Transaktion), während der Verkauf von Wirtschaftsgütern in den meisten Fällen der Mehrwertsteuer unterliegt (mit einer vorgegebenen Rate von 10%). Die persönliche Einkommenssteuer des individuellen Verkäufers mag verschiedenen Steuertarifen für Kapitalinvestitionen und -verpflichtungen unterliegen – irgendwo im Bereich zwischen 5% und 20%, je nach zu versteuerndem Einkommen und Steuerzahler. Der Gewinn bei Aktientransaktionen im Rahmen öffentlich (handelbarer) Gesellschaften könnte auch einer Steuer in Höhe von 0,1% des Bruttoerlöses unterliegen.

Unklarheit führt zu Transaktionsstop

Dieser Mangel an Klarheit hinsichtlich des anzuwendenden Steuertarifs sorgt bei Investoren für Unsicherheit hinsichtlich finanzieller Fragen. Angesichts der Mehrdeutigkeit werden Transferpreise oftmals für lange Zeit eingefroren. Das wiederum wirkt sich (negativ) auf den anvisierten Zeitplan aus und kann dazu führen, dass Geschäfte gestoppt werden.

Zudem erschweren die mehrdeutige Steuergesetzeslage und das alleinige Ermessen der Behörden bezüglich der Höhe der Steuerschuld den M&A-Parteien, Risiken, Steuerrückstände oder gar Steuerhinterziehungen nach abgeschlossenen M&A-Deals zu analysieren.

Kartellrechtliche Erwägungen müssen Investoren bei einer Übernahme ebenfalls im Auge behalten. Gemäß dem Wettbewerbsrecht ist eine Transaktion untersagt, wenn eine „wirtschaftliche Konzentration“ geformt werden würde. Das bedeutet, dass die in die Transaktion involvierten Firmen zusammen einen Marktanteil von über 50% des jeweiligen Marktes halten würden. Kontrollieren die Parteien des M&A-Rechtsgeschäfts zusammen zwischen 30% und 50% des jeweiligen Marktes, sind sie verpflichtet, 30 Tage vor der geplanten Marktkonzentration die vietnamesische Kartellbehörde VCAD zu informieren. Die Transaktion darf nur vollzogen werden, wenn diese Stelle eine schriftliche Bestätigung gegeben und die Transaktion dadurch legitimiert hat.

Auch wenn Begrifflichkeiten wie „jeweiliger Markt“ und „Marktanteil“ rechtlich definiert sind, verbleibt die Basis zur Berechnung des „Marktanteils“ unklar und widersprüchlich. Dieser Mangel an Bestimmtheit kostet das VCAD mehrere Monate, um Einzelfälle zu untersuchen und zu bestätigen, was wiederum zu ernsthaften Verzögerungen im Erwerbsprozess führen kann. In diesem Zusammenhang würde eine bessere Regulierung auch dazu beitragen, den Markt vor einer potenziellen „wirtschaftlichen Konzentrierung“ zu schützen.

Es ist essenziell für das Wettbewerbsrecht und seine Begleitregularien, in diesen Kernfragen präziser zu sein. Zur Beschleunigung von Verfahren sollte die eigentliche Überprüfung durch das VCAD zeitlich erheblich eingeschränkt werden. Wenn die Behörde in einer effizienteren und schnelleren Weise zu einem Ergebnis käme, würde der Gesamtverlauf des Akquiseprozesses beschleunigt und vereinfacht.

Einheitliche Standards essenziell für den Standort

Insbesondere angesichts des regionalen Wettbewerbs ist es für Vietnam wichtig, als Investitionsstandort attraktiv zu bleiben, indem es etwa ein einfaches, klares und effizientes Lizenzierungsverfahren gibt. Verbunden mit weiteren rechtlichen Klarifizierungen wie der autarken Bestimmung des Transferpreises und einer klaren Definierung des Kartellrechts würde der M&A-Markt nachhaltig angekurbelt. In Konsequenz würden ein für die Entwicklung des Landes wichtiger Kapitalzufluss generiert, Synergien innovativ gesteigert und Wirtschaftlichkeit durch Masse gefördert werden. Außerdem würde die Verwaltungslast sowohl für Unternehmen als auch für Lizenzierungsbehörden reduziert. Der vietnamesische Gesetzgeber sollte sich also schnell für eine nachhaltige Besserung einsetzen. :::

::: Seit der Verabschiedung des Investitionsgesetzes (IL) sowie des Unternehmensgesetzes (EL) hat sich der rechtliche Rahmen für Fusionen und Übernahmen (M&A) in Vietnam rasant entwickelt. Insbesondere indirekte ausländische Portfolioinvestitionen haben in den vergangenen Jahren spektakuläre Wachstumsraten erreicht. Mittlerweile können ausländische Investoren – mit einigen Einschränkungen – ungehindert Anteile an vietnamesischen Firmen erwerben. Festgesetzt werden diese Einschränkungen durch Vietnams Verpflichtungen gegenüber der Welthandelsorganisation (WTO) sowie durch nationale Bestimmungen.

Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC. Bitte wenden Sie Sich an den Autor Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com wenn Sie Fragen haben. Interesse an Vietnam: besuchen sie: www.vietnamlaws.xyz

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