Rechtsanwalt in Vietnam Oliver Massmann Steuerrecht Transferpreis Fusionen Übernahmen

Problembeschreibung

In einer Übernahme ist der Verrechnungspreis im Prinzip verhandelbar. Wenn jedoch der vereinbarte Preis weniger ist als der Nennwert der Stammeinlage des Verkäufers zum Stammkapital (Eigenkapital) kann die Genehmigungsbehörde das Geschaeft ablehnen und sich weigern, die Übernahme zu genehmigen. Die Übernahme kann in der Folge auch von der Steuerbehörde untersucht werden, die wiederum den Transferpreis überprüft, um sicherzustellen, dass er den “Marktpreis” oder den ‘Buchwert’ vom Eigenkapital widerspiegelt. Wenn die Steuerbehörde zu dem Schluss kommt, dass der Marktpreis oder Buchwert nicht angemessen reflektiert worden ist, kann sie einen anderen Verrechnungspreis festlegen, den sie für die Steuerverwaltungszwecke geeignet hält. Ausnahmen können für ein lokales Unternehmen gemacht werden, welche erhebliche Verluste erlitten haben. Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass das Gesetz klarstellt, dass die Genehmigungsbehörde keine “Überprüfung” der Verrechnungspreise vornehmen kann, denn das ist „per se“ eine rein kommerzielle Angelegenheit. Dies kann nur die Steuerbehörde für Steuerzwecke tun. Es sollte klar sein, dass ein Transferpreis bestimmt nicht den Marktpreis oder Buchwert zu reflektieren hat. Dies kann kein Grund für die Genehmigungsbehörde sein, um die Übertragung zu blockieren, und die Zustimmung zum Verkauf verweigern.

Darüber hinaus schaffem unklare Steuerverbindlichkeiten immer Bedenken fuer die Anleger. Das sollte deshalb durch verbesserte Gesetze klar und eindeutig geregelt sein. Im Allgemeinen unterliegt jede Zuordnung von Kapital dem regulären Kapitalgewinnsteuersatz (dh 22% Körperschaftssteuer der Gewinn aus einer solchen Zuordnung abgeleitet), während der Verkauf von Vermögenswerten der Mehrwertsteuer unterliegt (MWST) (bei einer Standard-10 % Rate), jedenfalls in den meisten Fällen. Die Einkommensteuer der einzelnen Anbieter kann mit verschiedenen Steuersätzen zwischen 5% und 20% für Investitionen und Kapitalzuweisung abhängig von der Art des zu versteuernden Einkommens und dem Steuerzahler angesetzt werden. Der Gewinn aus dem Aktientransfer in eine Aktiengesellschaft kann auch mit 0,1% des Bruttoverkaufserlös der Steuer unterliegen.

Vietnamesische Steuervorschriften sind nicht klar und eindeutig in Bezug auf die Kapitalertragsteuer (falls vorhanden) für eine Offshore-Akquisition (das heißt Transfer zwischen Offshore-Verkäufer und Käufer der Beteiligung an einer Offshore-Zielgesellschaft, die Kapitaleinlage in einem vietnamesischen Unternehmen hält). Die vietnamesische Oberfinanzdirektion ( “GTD”) war der Ansicht, dass keine Kapitalertragsteuer Vietnams anwendbar ist, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (i) der Erwerb liegt völlig ausserhalb Vietnam‘s „Offshore“, (ii) das Kapital des Offshore-Ziels und in der Onshore-Tochter bleibt intakt, (iii) das Offshore-Ziel und die Onshore-Tochtergesellschaft erhalten keine Erträge aus der Übernahme und (iv) das Anlagezertifikat der Onshore-Tochter ändert sich nicht. Zum Beispiel: Runderlass 2268 / TCT-CS der Steuerbehoerde vom 28. Juni 2012. Dies ist allerdings im Zusammenhang mit einer aktuellen Entwicklung im vietnamesischen Steuerrecht (insbesondere das Dekret 12/2015 / ND-CP Wirkung zum 1. Januar 2015) zu sehen Die Steuerbehoerde hat in einigen ihrer Erlasse kürzlich vertreten (zum Beispiel Dienstbrief 1595 / TCT-DNL des GTD vom 24. April 2015) dass Offshore-Akquisitionen auch der Wertzuwachssteuer in Vietnam unterliegen. Daraus resultiert wieder eine unklare Regelung und es ergeben sich weitere Fragen, wie diese Anwendung der vietnamesischen Kapitalertragssteuer in der Praxis umgesetzt wird.

Mögliche Gewinne / Bedenken für Vietnam
Eindeutige Regelungen zur Kapitalertragsteuer sind wichtig für die Planung der Struktur einer Fusion oder Uebernahme. Dieser Mangel an Klarheit darüber, ob Steuern anwendbar sind, wie sie anwendbar sind, und / oder die Steuersätze schafft Unklarheit bei finanziellen Verpflichtungen für Investoren.
In der Praxis sind aufgrund dieser Unklarheiten die Transaktionen in Vietnam sind oft für längere Zeit „eingefroren“. Dies wirkt sehr negativ auf den geplanten Zeitrahmen von Transaktionen aus. Es wird dann oft das Angebot zuurueckgenommen und die Transaktion gestoppt.
Darüber hinaus führen die mehrdeutigen steuer rechtlichen Rahmenbedingungen und das alleinige Ermessen der Steuerbehörden in Bezug auf die Hoehe der Steuerschulden der Parteien zu Schwierigkeiten bei der Bestimmung und nicht einschaetzbaren Risiken (zBsp. Steuerrückstände oder der Vorwurf der Steuerhinterziehung). Diese Risiken koennten alle verhindert werden:

Empfehlungen und Vorschlaege zu Loesungen:
1. Die Auslegung der Verrechnungspreise muss harmonisiert werden.
2. Es muss Eindeutigkeit und Klarheit bei Berrechnung von Steuerschulden von Fusionen und Uebernahmen geschaffen werden.
3. Das Ermessen der Behoerde muss definiert werden und es muss ein eindeutiger Ermessensrahmen festgelegt werden
Bitte zögern Sie nicht, Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.
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