Seit Vietnam 2007 offizielles Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) wurde, war dort ein stetiges Wachstum an M & A-Vorgängen zu verzeichnen.
Die erste M&A Transaktionswelle erreichte Vietnam im Zeitraum zwischen 2008 und 2013, mit einem gemeldeten Gesamtwert von 15 Milliarden US-Dollar. Der Gesamtwert der Deals von japanischen Investoren betrug dabei 1,2 Milliarden US-Dollar im Jahre 2012.
Hinsichtlich der Menge und des Wertes einzelner Deals in Vietnam ist Japan dabei das führende Land. Dies verhalf dem M&A-Markt in Vietnam im Jahre 2012 dazu, einen Höhepunkt von 5,1 Milliarden US-Dollar zu erreichen.
Der Immobiliensektor gilt dabei als der attraktivste Sektor mit einem Gesamtwert an M&A-Transaktionen von bis zu 1,637 Milliarden Dollar, wobei hierbei 20 Deals etwa 69% des gesamten M&A-Transaktionswertes von ausländischen Investoren in Vietnam ausmachen.
Aber auch beim Einzelhandel sowie in den Konsumgüter-, Industriegüter- und Dienstleistungssektoren ist große Aktivität mit hochpreisigen Transaktionen zu verzeichnen.
Laut einer von StoxPlus durchgeführten Untersuchung erlebte der vietnamesische M&A-Markt 2014 eine starke Erholung. In diesem Jahr, so hieß es, seien wöchentlich etwa 6 Deals durchgeführt worden. 2015 gab es dabei insgesamt 341 M&A-Deals mit einem Gesamtwert von 5,2 Milliarden Dollar. Dies bedeutete einen 23,1 prozentigen Anstieg hinsichtlich der Anzahl und einen 9,7 prozentigen Anstieg hinsichtlich des Gesamtwertes der Deals im Vergleich zum Vorjahr.
Wie man die Kontrolle über eine Aktiengesellschaft erlangt
Die gängigsten Wege, die Kontrolle über eine Aktiengesellschaft zu erhalten, sind die folgenden:
– Der Erwerb von Aktien / Stammkapital durch:
– der Kauf von Aktien / Stammkapital von den Aktionären der Gesellschaft;
– der Kauf von Aktien / Stammkapital eines börsennotierten Unternehmens an der Börse; und
– ein öffentliches Aktienkaufangebot.
– eine Fusion. Das Unternehmensgesetz von 2014 legt die Verfahren für Unternehmensfusionen (durch die Übertragung aller gesetzlichen Vermögenswerte, Rechte, Pflichten und Interessen an das fusionierte Unternehmen) und für die gleichzeitige Liquidierung der fusionierenden Gesellschaften fest.
– Durch den Erwerb von Vermögenswerten.
Es bestehen Beschränkungen für den Erwerb von Aktien / Stammkapital von einheimischen Gesellschaften durch ausländische
Investoren. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz noch keine Fusions- oder Vermögensübernahmegeschäfte bei denen ausländische Investoren Partei sind.
Wertpapiere öffentlicher Unternehmen müssen beim Vietnam Securities Depository Centre registriert und hinterlegt sein bevor mit ihnen gehandelt werden kann.
Abhängig von der Anzahl der gekauften Aktien kann ein Investor kontrollierender Anteilseigner werden.
Nach dem vietnamesichen Law on Securities, ist ein Aktionär, der direkt oder indirekt
5% oder mehr der Stimmrechte (qua Aktienbesitz) einer ausgebenden Organisation besitzt, Großaktionär.
Bei Transaktionen, die zu mehr als 10% Eigentum an dem eingezahlten Stammkapital der Wertpapierfirma führen, muss die Zustimmung der staatlichen Wertpapierkommission (SSC) eingeholt werden.
Was Bieter in der Regel fragen, bevor sie ein Gebot abgeben:
Bevor das potenzielle Ziel offiziell kontaktiert wird, führt der Bieter eine vorläufige Beurteilung aufgrund der öffentlich zugänglichen Informationen durch. Der Bieter kontaktiert dann das Ziel und bringt seine Absicht zum Ausdruck, Aktien zu kaufen bzw. Aktien zu zeichnen, und die Parteien unterzeichnen eine Vertraulichkeitsvereinbarung bevor es dann zum Due Diligence Prozess kommt. Die Vertraulichkeitsvereinbarung umfasst grundsätzlich Vertraulichkeitspflichten bei der Durchführung der Transaktion. Die klageweise Durchsetzbarkeit der Vertraulichkeitsvereinbarungen vor Gerichten in Vietnam ist mangels einschlägiger Verfahren unklar.
Die Due Diligence des Bieters umfasst in der Regel folgende Einzelheiten:
- Unternehmensdaten der Zielgesellschaft, seiner Untergesellschaften, Tochtergesellschaften und der sonstigen Gesellschaften, die dazugehören.
· Haftungsverhältnisse (aus vergangenen oder anhängigen Rechtsstreitigkeiten).
· Arbeitsrechtliche Fragen
· Vertragliche Vereinbarungen der Zielgesellschaft.
· Gesetzliche Genehmigungen/Erlaubnisse bzgl. der Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft
· Versicherungen, Steuern, geistiges Eigentum, Schulden und grundstücksbezogene Themen.
· Kartellrecht, Korruption und andere regulatorische Fragen.
Beschränkungen der Aktienübertragung von Hauptaktionären
Innerhalb der ersten drei Jahre nach Erteilung des Enterprise Regulation Certificates können Gründungsaktionäre ihre Anteile/Aktien nur an andere Gründungsaktionäre der Gesellschaft übertragen. Danach können Aktien frei übertragen werden.
Eine interne Zustimmung der Hauptversammlung ist immer dann erforderlich, wenn:
- Das Unternehmen sein Kapital durch die Ausgabe von Aktien erhöht.
· Bei der Übertragung von Aktien/Anteilen von Gründungsaktionären innerhalb der vorgenannten dreijährigen Sperrzeit.
Beziehen sich Verkauf und Kauf auf eine direkte Vereinbarung zwischen Zielunternehmen und dem Verkäufer hinsichtlich der Ausgabe von Aktien, so muss der Verkaufspreis niedriger sein als der Marktpreis zum Zeitpunkt des Verkaufs,
oder, sollte es einen solchen Marktpreises, nicht geben der Buchwert der Aktien zum Zeitpunkt des Genehmigungsplans.
Die Aktien verkaufen. Darüber hinaus muss der Verkaufspreis für ausländische und inländische Käufer gleich sein.
Wann es eines Übernahmeangebots bedarf
Ein Übernahmeangebot ist in folgenden Fällen erforderlich:
- bei einem Kauf der Umlaufaktien einer Firma, bei dem ein Käufer ohne oder mit weniger als 25% Anteilenen, 25% oder mehr erwirbt
- bei einem Kauf der Umlaufaktien einer Firma, bei dem ein Käufer (oder mit diesem verbundene Personen) der bereits 25% oder noch mehr Anteile hält, weitere 10% der Aktien im Umlauf erwirbt
- · bei einem Kauf der Umlaufaktien einer Firma, bei dem ein Käufer (oder mit diesem verbundene Personen) der bereits 25% oder noch mehr Anteile hält, weitere 5-10% der Aktien im Umlauf innerhalb von weniger als einem Jahr seit der Beendigung seines letzten Angebots erwirbt.
Es gibt keine Anleitung zum Aufbau einer Beteiligung durch Derivate. Darüber hinaus kann der Bieter während der Übernahmeangebotsfrist außerhalb des Angebotsprozesses keine Aktien oder Aktien(-kauf)rechte erwerben.
Der Bieter muss das Angebot in drei aufeinander folgenden Ausgaben einer schriftlichen oder elektronischen Zeitung öffentlich und (bei börsennotierten Gesellschaften) bei der zuständigen Börse innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Stellungnahme der
staatlichen Wertpapierkommission (SSC) bzgl. des Übernahmeangebots bekanntgeben.
Das Angebot kann erst umgesetzt werden, nachdem die SSC ihre Stellungnahme abgegeben hat und die öffentliche Bekanntgabe durch den Bieter erfolgt ist.
Die Veröffentlichung des Gebots
Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:
- Der Bieter bereitet die Registrierungsunterlagen für sein öffentliches Aktienkaufangebot vor
· Der Bieter sendet die Registrierungsunterlagen zur Genehmigung an die SSC und gleichzeitig an die Zielgesellschaft
· Die SSC überprüft die Unterlagen innerhalb von sieben Tagen.
· Der Vorstand der Zielgesellschaft muss seine Stellungnahme zum Angebot innerhalb von 14 Tagen ab dem Erhalt der Übernahmeunterlagen an das SSC und die Aktionäre/Anteilseigner der Zielgesellschaft versenden
· Das Angebot wird in den Massenmedien angekündigt (obgleich dies keine gesetzliche Voraussetzung ist).
· Die Dauer der Angebotsfrist beträgt zwischen 30 und 60 Tagen.
· Der Bieter meldet die Ergebnisse des Prozesses innerhalb von 10 Tagen nach Fertigstellung an die SSC
Bei Unternehmen, die in bestimmten Sektoren tätig sind (Banken-, Versicherungssektor etc.) kann der Ablauf jedoch ein anderer sein.
Die Form der Berücksichtigung und Mindestanforderungen an diese
Nach vietnamesischem Recht kommen als Zahlungsmittel beim Aktienkauf Bargeld, Gold, Landnutzungsrechte, Geistiges Eigentum, Technologie, technisches Know-how oder andere Vermögenswerte in Betracht. In der Praxis dürfte das geläufigste Zahlungsmittel allerdings das Bargeld sein.
Beim vollständigen Erwerb von staatseigenen Unternehmen muss die erste Zahlungsrate mindestens 70% des Gesamtwertes der Aktien betragen. Der überbleibende Betrag muss innerhalb der nächsten 12 Monate gezahlt werden.
Bei der Ersteigerung von Aktien/Anteilen, die von staatlichen Unternehmen durchgeführt werden muss der Käufer eine Anzahlung iHv. 10% des Reservepreises der dauerhaft registrierten Aktien leisten. Dies muss mindestens 5 Werktage vor dem Auktionstag und entsprechend der Firmenregelungen der Zielgesellschaft geschehen.
Darüber hinaus hat der Käufer den gesamten Kaufpreis für die Aktien innerhalb von zehn Werktagen ab der Verkündung der Versteigerungsergebnisse an das Konto der die Auktion durchführenden Körperschaft/Stelle zu überweisen.
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Im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots muss die Zahlung und Übertragung von Aktien, die über eine Wertpapiervertretergesellschaft als Bevollmächtigte für das öffentliche Übernahmeangebot abgewickelt wird, dem Erlass 58/2012 / ND-CP entsprechen.
Das Delisting eines Unternehmens / der Börsenabgang
Sofern ein Unternehmen seinen Börsenabgang vollziehen will, muss es hierzu einen entsprechenden Antrag stellen, der die folgenden Unterlagen enthalten muss:
· Ein Antrag auf Delisting.
· Bei Aktiengesellschaften:
O die Genehmigung der Hauptversammlung bzgl. des Delistings der Aktien;
O die Zustimmung des Vorstands zum Delisting von Anleihen; und
O die Zustimmung der Hauptversammlung zum Delisting von Wandelschuldverschreibungen.
- Die Zustimmung Gesellschafterversammlung (bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit mehreren Gesellschaftern) bzw. des Einzelgesellschafters (bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und nur einem Gesellschafter) zum Delisting der Anleihen.
· bei einem Wertpapier-Investmentfonds muss die Anlegerhauptversammlung dem Delisting der Fondszertifikate zustimmen
· bei einer öffentliche Wertpapierfirma muss ebenso die Hauptversammlung der Aktionäre dem Delisting zustimmen
Ein börsennotiertes Unternehmen kann seine Wertpapiere nur delisten, wenn diese Entscheidung bei der Hauptversammlung durch mehr als 50% der stimmberechtigten Aktionäre, die nicht Großaktionäre sind bestätigt wurde.
Soweit ein Unternehmen sich freiwillig von der Börse in Hanoi oder Ho-Chi-Minh delistet, muss der Antrag auf auch einen Plan zum Umgang mit den Interessen der
Aktionäre und Investoren enthalten. Die Börse in Hanoi bzw. Ho-Chi-Minh muss
das Delisting innerhalb von 10 bzw.15 Tagen nach Eingang des gültigen Antrags
prüfen.
Transaktionszölle, die auf den Verkauf von Anteilen an einer Gesellschaft zu zahlen sind
Abhängig davon, ob der Verkäufer eine Einzelperson oder eine Körperschaft ist, fallen folgende Steuern an:
· Kapitalertragsteuer. Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer, die auf jedwede Prämie auf den tatsächlichen Beitrag des Anlegers zum Kapital oder auf seine Kosten zum Kauf von solchem Kapital zu leisten ist.
Ausländische Unternehmen und lokale Körperschaften leisten eine Körperschaftssteuer iHv. 20%. Wenn die übertragenen Vermögenswerte allerdings Wertpapiere sind, fällt für die verkaufenden ausländischen Unternehmen eine Körperschaftssteuer iHv. 0,1% des Bruttotransferpreises an.
· Einkommensteuer. Wenn der Verkäufer eine ortsansässige natürliche Person ist, beträgt die Einkommensteuer 20% der Gewinne und 0,1% des Verkaufspreises bei der Übertragung von Wertpapieren. Der ortsansässige Steuerpflichtige in diesem Sinne ist dabei definiert als eine Person, die:
O innerhalb eines Kalenderjahres 183 Tage oder mehr in Vietnam verbringt,
O seit ihrer Ankunft 12 aufeinanderfolgende Monate oder mehr in Vietnam verbringt,
O einen eingetragenen ständigen Wohnsitz in Vietnam hat; oder
O im Steuerjahr mindestens 90 Tage lang in Vietnam ein Haus mietet (per Mietvertrag).
Wenn der Verkäufer eine nicht in Vietnam ansässige natürliche Person ist, unterliegt er einer Einkommensteuer von 0,1% des Bruttotransferpreises, unabhängig davon, ob es überhaupt Kapitalgewinn gibt.
Die Zahlung der genannten Abgaben/Steuern ist in Vietnam obligatorisch.
Gesetzliche Genehmigungen
Der Anleger muss die Kapitaleinlage und den Kauf der Aktien registrieren, wenn:
Die örtliche Stelle für Planungen und Investitionen, in deren Zuständigkeitsbezirk sich die Zielgesellschaft befindet, muss ihre endgültige Genehmigung innerhalb von 15 Tagen ab dem Eingang eines gültigen Registrierungsantrags abgeben. Wegen der hohen Arbeitsbelastung und dem Fehlen klarer Leitfäden bei einigen zentralen Behörden kann diese Prozedur in der Praxis allerdings mehrere Monate in Anspruch nehmen. Deshalb kann es wegen dieser Registrierungsanforderung für den gesamten M&A-Prozess zu Verzögerungen kommen.
In anderen Fällen muss die Zielgesellschaft nur eine Änderung der Mitgliedschaft / der Aktionäre bei der Geschäftsregistrierungsabteilung/ dem Handelsregister anzeigen.
Beschränkungen der Rückführung von Gewinnen und / oder Devisenregeln für ausländische Gesellschaften
Wenn die Zielgesellschaft in Vietnam bereits ein Investmentzertifikat hat, muss sie bei einer lizenzierten Bank in Vietnam ein Investment-Kapital-Konto eröffnen. Zahlungen für einen Aktienkauf durch ausländische Investoren müssen über dieses Konto durchgeführt werden. Das Konto kann über den Vietnamesischen Dongoder eine ausländische Währung laufen. Wenn der ausländische Investor zudem ein Offshore Investor ist, muss sie zudem ein Kapitalkonto bei einer in Vietnam tätigen Geschäftsbank eröffnen, um
die Zahlungen auf dem Konto des Verkäufers durchzuführen und Gewinne zu erzielen.
Wenn die Zielgesellschaft in Vietnam kein Investmentzertifikat hat, muss der ausländische Investor ein indirektes Investmentkapitalkonto für die Zahlung an den Verkäufer und die Überweisung von Gewinnen eröffnen.
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Bitte zögern Sie nicht, Herrn Rechtsanwalt Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com zu kontaktieren, sofern Sie Fragen haben oder mehr darüber erfahren möchten. Oliver Massmann ist der Geschäftsführer von Duane Morris Vietnam LLC.
Vielen Dank!