Leitfaden für Versicherungswirtschaft in Vietnam
Marktüberblick
Global
Ja, Vietnam ist seit 2007 ein Mitglied von IAIS.
- Weltweite Regulierungsbehörden
Es soll ein Projekt mit dem Namen “ComFrame” geben, das von der international tätigen Versicherungsgruppe (IAIG – verbunden mit IAIS) geplant wird und rechtlich verbindliche Rahmenbedingungen einführen soll. Zum aktuellen Zeitpunkt befindet es sich in der Testphase und soll ab 2019 eingeführt werden. Als Mitglied von IAIS wird Vietnam dieses Regelwerk übernehmen müssen.
Als Mitglied der WTO und WHO muss Vietnam auch deren Regelungen, die sich auch auf Versicherungen beziehen, beachten. Außerdem hat Vietnam diverse bi- und multilaterale Abkommen, wie zum Beispiel die Handelsabkommen Korea – Vietnam, EU – Vietnam, Hong Kong – ASEAN, ASEAN – China, ASEAN – Australien – Neuseeland abgeschlossen und ist dadurch ebenfalls völkerrechtlich verpflichtet deren Regelungen bezüglich Versicherungen einzuhalten.
Zusätzlich ist Vietnam auch ein Mitglied der OECD. Als solcher werden ihm von der OECD Richtlinien und unverbindliche Leitlinien bewährter Verfahrensweisen vorgegeben.
Europäische (falls anwendbare), nicht für Vietnam anwendbare Regelungen
- Unter der Aufsicht von EIOPA?
- Ist Solvency II anwendbar?
- Schlüsselregulatoren und –regelwerke
Inländisch
Das Finanzministerium ist für die gesetzliche Regulierung der Finanzwirtschaft verantwortlich. Das Finanzministerium (FM) hat am 12. Februar 2009 Beschluss Nummer 288/QD-TTG erlassen, mit dem die Versicherungskontrollbehörde (VKB) ins Leben gerufen und dem FM unterstellt wurde. Die VKB wird dem Finanzminister dabei helfen, das Finanzwesen im Land zu regulieren, die Aktivitäten der Finanzwirtschaft und andere Dienstleistungen, die mit der Finanzwirtschaft in Verbindung stehen, direkt zu verwalten und die Einhaltung der Gesetze zu überwachen.
Im Juni 2009 wurde gemäß des Beschlusses Nummer 1379/QD-BTC das Forschungs- und Ausbildungszentrum für Versicherungen (FAZV) unter der VKB gegründet. Das FAZV ist damit beauftragt worden, eine wissenschaftliche Hochschul- und Berufsbildung für die Angestellten und das Führungspersonal von Versicherungen und den Versicherungsmarkt zu entwickeln.
- Gesetze und wichtige Gerichtsentscheidungen/Urteile
Das Versicherungswesen wird hauptsächlich von folgenden Regelungen bestimmt:
- Gesetz für das Versicherungswesen, erlassen von der Nationalversammlung am 09. Dezember 2000, das durch das Gesetz Nummer 61/2010/QH12 vom 24. November 2010 (Gesetz für das Versicherungswesen);
- Beschluss Nummer 73/2016/ND-CP vom 01. Juli 2016, das die Umsetzung des Gesetzes für Versicherungswesen regelt (Beschluss 73);
- Beschluss Nummer 98/2013/ND-CP vom 28. August 2013 bezüglich von behördlichen Sanktionen gegen die Versicherungs- und Lotterieindustrie (Beschluss 98);
- Zirkular Nummer 195/2014/TT-BTC, das am 17. Dezember 2014 vom Finanzminister herausgegeben wurde und Leitlinien zur Bewertung und Einordnung von Versicherungsunternehmen enthält (Zirkular 195).
- Zirkular Nummer 101/2013/TT-BTC, das am 30. Juli 2013 vom Finanzminister herausgegeben wurde und die Verwaltung der Fonds von Versicherungsnehmern betrifft (Zirkular 101).
- Beschluss Nummer 1826/QD-TTg, der am 28. Dezember 2012 vom Premierminister erlassen wurde soll den Plan der „Restrukturierung des Sicherheitsmarkts und der Versicherungsgesellschaften“ umgesetzt werden sollte (Beschluss 1826).
- Diese wichtigsten Regelungen und Voraussetzungen können beinhalten:
ü Aufgaben der Geschäftsleitung
- Bekanntmachung von Einführungs- und Umsetzungsrichtlinien, die das Versicherungsgeschäft betreffen; Formulierung von Strategien; Vorgehensweisen; Ausarbeitung von lang- und kurzfristigen Maßnahmen, mit denen der vietnamesische Versicherungsmarkt weiterentwickelt werden soll.
- Ausstellung und Entzug von Lizenzen für neugegründete, sowie auch bereits agierende Versicherer und Versicherungsmakler und Neueröffnung einer Versicherungsfiliale eines ausländischen Versicherungsanbieters oder –maklers in Vietnam.
- Bekanntmachung, Ratifizierung und Leitfaden für die Einführung von Regulierungen der Versicherungsbranche, Bestimmungen und Richtwerte für Prämien und Beiträge.
- Überwachung der Geschäftsaktivitäten der Versicherungsbranche, insbesondere: deren Berufsausübung, die finanzielle Lage, Filialleitung, Risikomanagement, interne Umsetzung des Gesetzes für Versicherer und Makler, die Anwendung von angemessenen Prüfsystemen mit denen sichergestellt wird, dass die Versicherer die finanziellen Voraussetzungen und ihre Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern erfüllen.
- Bereitstellung von Informationen bezüglich des gegenwärtigen Stands des Versicherungsmarkts und Entwicklungsprognosen.
- Internationale Zusammenarbeit auf dem Feld der Versicherungswirtschaft.
- Genehmigung von überseeischen Geschäftstätigkeiten der Versicherungen und der Versicherungsmakler.
- Verwaltung der Repräsentanzen ausländischer Versicherungen und Versicherungsmakler in Vietnam.
- Organisation des Auswahlprozesses und der Ausbildung von Führungspersonal und professionellen Versicherungsexperten.
- Untersuchung und Überprüfung der Geschäftstätigkeiten der Versicherungen, die Bearbeitung von Beschwerden und Anschuldigungen, und der Umgang mit Gesetzesverletzungen durch die Versicherungsbranche.
ü Regelungen bezüglich von Enthüllungen
Es gibt keinerlei derartigen Regelungen für die Versicherungsbranche.
ü Begrenzung von ausländischen Anteilen an einem bereits existierenden Aktienunternehmen
ü Ein einzelner Anteilseigner, der eine natürliche Person ist, kann Anteile im Wert von maximal 10% des Satzungskapitals des betroffenen Unternehmens halten;
ü Eine juristische Person kann Anteile im Wert von maximal 20% des Satzungskapitals halten; und
ü Anteilseigner und die ihnen nahestehenden oder ihnen verbundenen Personen dürfen ebenfalls nur Anteile im Wert von maximal 20% des Satzungskapitals des betroffenen Unternehmens halten.
Notwendige Kapitalreserven
Rücklagenbildung
Versicherer und Versicherungsmakler müssen einen Fond einrichten, mit dem ihr Satzungskapital ergänzt und ihre Liquidität abgesichert werden soll. Die Versicherungen müssen jedes Jahr 5% ihrer Gewinne nach Steuern in diesen Fond einzahlen. Der Betrag, der in diesem Fond eingezahlt sein muss, braucht 10% des Satzungskapitals des Versicherungsunternehmens oder des gezeichneten Kapitals der ausländischen Filiale nicht überschreiten.
Zusätzlich zu diesem Fond müssen manche Versicherer und Versicherungsmakler gemäß ihrer Satzungen weitere Fonds mit ihren Gewinnen nach Steuern einrichten, um ihr Kapital zu sichern. Dort ist geregelt, dass die Gewinne nach Steuern nicht sofort in voller Höhe an die Anteilseigner ausgezahlt werden, sondern 5% davon in den Rücklagenfond eingezahlt werden.
Rücklagen der Versicherung
Mit einer Versicherungsrücklage ist der Geldbetrag gemeint, den der Versicherer zur Seite legen muss, um die Versicherungsleistungen auszahlen zu können. Der entsprechende Betrag wird im Vornherein berechnet und hängt von dem jeweiligen Vertrag, der ihm zu Grunde liegt, ab.
Solche Versicherungsrücklagen müssen für jeden Versicherungstyp oder –vertrag gebildet werden und hängt der Höhe nach von den Verbindlichkeiten ab, die die Versicherung oder die Auslandsfiliale eingeht. Genaue Beträge sind von dem FM noch nicht veröffentlicht worden, was die Effektivität von Beschluss 73 einschränkt.
Sicherheitsleistung
Versicherer müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Ausstellung einer Betreiberlizenz eine Sicherheit in Höhe von 2% ihres gesetzlich für jede Art von Versicherer festgelegten Kapitals (z.B. 6 Millionen VND, also 270.000 USD für eine Krankenversicherung) bei einer kommerziellen Bank, die in Vietnam vertreten ist, hinterlegen. Ein Versicherungsunternehmen oder eine ausländische Filiale darf diese Sicherheitsleitung nur dazu verwenden um Verpflichtungen nachzukommen, wenn seine Geldmittel nur noch unzureichend vorhanden sind und es eine schriftliche Genehmigung des FM für dessen Verwendung eingeholt hat. Die vollständige Sicherheitsleistung kann nur dann ausgezahlt werden, wenn das Geschäft beendet worden ist.
Produktspezifische Regelungen
Relevante Regelungen bezüglich von Dokumentations- und anderen Pflichten, inklusive Steuervorschriften.
Gesetzliches Grundkapital
ü Für die Lebensversicherungen (exklusive fondsgebundenen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen) und die Krankenversicherungen: 600 Milliarden VND
ü Lebensversicherungen inklusive fondgebundenen Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen: 800 Milliarden VND
ü Lebensversicherungen inklusive fondgebundenen Lebensversicherungen und Rentenversicherungen: 1.000 Milliarden VND
Qualifikationen des zuständigen Aktuars
ü Ihm darf die Leitung eines Unternehmens nicht nach vietnamesischem Recht verboten sein
ü In drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Bewerbung:
o Darf die Person in ihrer Funktion als Manager oder Führungskraft keinerlei behördliche Strafsanktionen wegen der Verletzung von versicherungsregelnden Gesetzen, die zu einer zwangsweisen Kündigung führten und vom FM erteilt wurden, erhalten haben oder eine Suspendierung als Vertragsstrafe in einer Position, die diese Person bei einer ausländischen Versicherung oder einem Versicherungsmakler eingenommen hatte.
o Keine Disziplinarmaßnahme gegen ihn eingeleitet worden ist, weil er interne Versicherungs-, Beurteilungs-, Schadensersatz-, interne Kontroll-, Finanzverwaltungs-, Investitionsverwaltungs- oder Neuversicherungsrechtlinien oder die Regeln für die Vermittlung von Berufshaftpflichtversicherungen oder den ethischen Kodex der Versicherungsmakler verletzt hat;
o Zu dem Zeitpunkt der Ernennung zum Manager oder zu einer anderen Führungsposition in einem ausländischen Versicherungsunternehmen oder einer ausländischen Filiale darf er nicht in einen Fall involviert sein, den eine zuständige Behörde strafrechtlich verfolgt.
ü Die Person muss sich einer Ausbildung zum Aktuar unterzogen haben und muss wenigstens 10 Jahre praktische Erfahren als bestellter Aktuar auf dem Feld der Lebensversicherung sein und ein Mitglied von einem der weltweit anerkannten Aktuarverbände, wie z.B. das Institut der Aktuare in England, des Aktuarverbands der USA, das Institut der Aktuare in Australien, das kanadische Aktuare oder eines anderen Verbandes, der ein offizielles Mitglied der Internationalen Aktuarverbände ist; oder muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar auf dem Gebiet der Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen haben, seitdem er Mitglied in einem der oben genannten Verbände ist.
ü Sie darf keinen ethischen Kodex der Aktuare gebrochen haben.
ü Muss ein Mitarbeiter einer Lebensversicherung sein.
ü Muss während seiner Amtszeit vietnamesischer Einwohner sein.
Zugelassene Geschäfte
Lebensversicherer dürfen keinen Geschäften nachgehen, die nichts mit Lebensversicherungen zu tun haben.
Angebote für Lebensversicherungen müssen von dem FM genehmigt werden.
Rückstellungen der Versicherungen
Lebensversicherungsanbieter müssen Rückstellungen bilden, die folgendes beinhalten: Deckungsrückstellungen, Rückstellungen für noch nicht verdiente Prämien, Ausgleichsreserven, Rücklagen für Gewinnausschüttungen, Reserven für garantierte Zinsen und Bilanzreserven.
Investitionen mit ungenutztem Kapital aus den Rückstellungen der Versicherung
Investitionen, mit ungenutztem Kapital aus den Rückstellungen der Versicherung werden manchmal direkt von den Versicherungsunternehmen oder der Filiale eines ausländischen Anbieter oder durch ein anderes nahestehendes Unternehmen gemacht. Die Investitionen sollen aber in Vietnam getätigt werden und zwar für folgende Dinge:
ü Für den Kauf von Staatsanleihen, Schatzanleihen, öffentliche Schuldverschreibungen für Bauprojekte im Heimatland, Kommunalanleihen und staatlich garantierte Anleihen ohne irgendwelche Beschränkungen;
ü Einlagen bei Kreditinstituten ohne irgendwelche Beschränkungen;
ü Anlagenkauf, Unternehmensanleihen und Investmentzertifikate, die aber nicht 50% des ungenutzten Kapitals der Rückstellungen überschreiten dürfen;
ü Immobiliengeschäfte, die im Einklang mit den diesbezüglichen Gesetzen sind, aber nur bis zu einer Höhe von 20% des ungenutzten Kapitals innerhalb der Rückstellungen der Versicherung.
- Allgemeine Versicherungen
Im vietnamesischen Recht werden allgemeine Versicherungen als nicht-Lebensversicherungen bezeichnet. Das heisst, dass auch solche Versicherungsprodukte, wie Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen und andere, die eben keine Lebensversicherungen sind, als nicht-Lebensversicherung bezeichnet werden.
Mindestkapital
– Für allgemeine Versicherungen (exklusive Luftfahrtversicherungen und Satellitenversicherungen) und Krankenversicherungen: 300 Milliarden VND
– Für allgemeine Versicherungen (inklusive Luftfahrtversicherungen oder Satellitenversicherungen) und Krankenversicherungen: 350 Milliarden VND
– Für allgemeine Versicherungen inklusive Luftfahrtversicherungen und Satellitenversicherungen und Krankenversicherungen: 400 Milliarden VND
Notwendige Qualifikationen eines bestellten Aktuars bezüglich Rücklagen- und Solvenz einer allgemeinen Versicherung
ü Es darf ihm nach vietnamesischem Recht nicht verboten sein, ein Unternehmen zu führen;
ü In den drei Jahren vor dem Antrag, dürfen folgende Voraussetzungen nicht gegeben sein:
o Er darf keine behördlichen Strafen aufgrund von Gesetzesverletzungen auferlegt bekommen haben, die dazu führten, dass ihm gekündigt werden musste und vom FM genehmigt wurden; oder ebensolche Strafen auferlegt bekommen haben, während er in der Position einen ausländischen Versicherungsangestellten oder ausländischen Versicherungsmaklers inne hatte;
o Keine Disziplinarmaßnahme gegen ihn eingeleitet worden ist, weil er interne Versicherungs-, Beurteilungs-, Schadensersatz-, interne Kontroll-, Finanzverwaltungs-, Investitionsverwaltungs- oder Neuversicherungsrechtlinien oder die Regeln für die Vermittlung von Berufshaftpflichtversicherungen oder den ethischen Kodex der Versicherungsmakler verletzt hat;
o Zu dem Zeitpunkt der Ernennung zum Manager oder zu einer anderen Führungsposition in einem ausländischen Versicherungsunternehmen oder einer ausländischen Filiale darf er nicht in einen Fall involviert sein, den eine zuständige Behörde bereits strafrechtlich verfolgt.
ü Die Person muss sich einer Ausbildung zum Aktuar unterzogen haben und muss wenigstens 10 Jahre praktische Erfahren als bestellter Aktuar auf dem Feld der Lebensversicherung sein und ein Mitglied von einem der weltweit anerkannten Aktuarverbände, wie z.B. das Institut der Aktuare in England, des Aktuarverbands der USA, das Institut der Aktuare in Australien, das kanadische Aktuare oder eines anderen Verbandes, der ein offizielles Mitglied der Internationalen Aktuarverbände ist; oder muss mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als bestellter Aktuar auf dem Gebiet der Lebensversicherungen oder Krankenversicherungen haben, seitdem er Mitglied in einem der oben genannten Verbände ist.
ü Die Person darf keinen ethischen Kodex der Aktuare gebrochen haben.
Zulässige Geschäftsbereiche
Allgemeine Versicherungen dürfen auch Krankenversicherungen anbieten.
Notwendige Rücklagen der Versicherung
Allgemeine Versicherer müssen Rückstellungen bilden, die folgendes beinhalten: Rückstellungen für noch nicht verdiente Prämien, Rückstellungen für Klagen, Rücklagen für Wertschwankungen.
Investitionen mit ungenutztem Kapital aus den Rückstellungen der Versicherung
ü Kauf von Staatsanleihen, Schatzanleihen, öffentliche Schuldverschreibungen für Bauprojekte im Heimatland, Kommunalanleihen und staatlich garantierte Anleihen ohne irgendwelche Beschränkungen;
ü Einlagen bei Kreditinstituten ohne irgendwelche Beschränkungen;
ü Anlagenkauf, Unternehmensanleihen und Investmentzertifikate, die aber nicht 35% des ungenutzten Kapitals der Rückstellungen überschreiten dürfen;
ü Immobiliengeschäfte, die im Einklang mit den diesbezüglichen Gesetzen sind, aber nur bis zu einer Höhe von 10% des ungenutzten Kapitals innerhalb der Rückstellungen der Versicherung.
Mindestkapital
– Für ausschließlich allgemeine Rückversicherungen oder in Kombination mit Krankenrückversicherungen 400 Milliarden VND
– Für ausschließlich Lebensrückversicherungen oder in Kombination mit Krankenrückversicherungen 700 Milliarden VND
– Für allgemeine Rückversicherungen, Lebensrückversicherungen und Krankenrückversicherungen: 1.100 Milliarden VND.
Notwendige Qualifikationen eines für Rücklagen- und Solvenzfragen einer Rückversicherung bestellten Aktuars
Wie bei einer allgemeinen Versicherung.
Zugelassene Geschäfte
ü Ein Versicherungsunternehmen oder teilweise übertragene Geschäfte dürfen nicht sämtliche Verbindlichkeiten des Rechtsvorgängers übernehmen. Nur wenn ein Vertragsmodell für ein bestimmtes Versicherungsunternehmen genehmigt worden ist, bedeutet das nicht, dass es auch für die anderen Versicherungsunternehmen genehmigt ist und erst recht nicht für ausländische Versicherer;
ü Es dürfen Altverbindlichkeiten i.H.v. maximal 10% des Kapitals übernommen werden.
ü Wenn Versicherungen entsprechend einem Antrag eines Versicherungsnehmers Rückversicherungen abtreten, darf die maximale Rate für die Rückversicherung 90% des abgesicherten Risikos nicht übersteigen.
ü Eine Versicherung darf eine Rückversicherung der Verbindlichkeit, die bereits durch eine andere Versicherung abgesichert ist, akzeptieren.
Versicherungsrücklagen
– Für allgemeine Versicherungen: Deckungsrückstellungen, Rückstellungen für den Fall von Schadensersatzklagen, Wertschwankungsrücklagen;
– Für Lebensrückversicherungen: Deckungsrücklagen, Prämienüberbeträge, Schadensersatz-, Wertschwankungs-, garantierte Zinsertrags- und Bilanzreserven;
– Für Krankenkassen: Deckungsrücklagen, Prämienüberbeträge, Schadensersatz- und Bilanzreserven.
Investitionen mit ungenutztem Kapital aus den Rückstellungen der Versicherung
– Für allgemeines Versicherungen gelten dieselben Regelungen, wie für Lebens- und Krankenversicherungen.
Für Lebens- und Krankenrückversicherungen gelten dieselben Regelungen, wie für Lebens- und Krankenversicherungen.
Bitte lesen Sie sich hierzu den Abschnitt bezüglich der allgemeinen Versicherungen durch.
Investitionsmanagement und Vermarktung
Überblick über die für den Angebotskatalog der Versicherungen relevanten Regelungen; inklusive Aktiv-Passiv-Management (APM)
Ein Versicherungsunternehmen kann sein Eigenkapital, ungenutztes Kapital aus seinen Rücklagen und aus anderen gesetzmäßigen Quellen investieren.
Zusätzlich zu den bereits für alle Versicherungstypen dargestellten Regelungen für Inlandsinvestitionen aus ungenutztem Kapital, gelten folgende Regelungen:
ü Es ist nicht gestattet für direkte Investitionen in das Sicherheits- und Immobiliengeschäft und für Kapitaleinlagen bei anderen Unternehmen Kredite aufzunehmen;
ü Es ist nicht gestattet in Anleger oder Kapitalgeber oder deren nahestehenden Personen (entsprechend den Definitionen im Gesellschaftsrecht) in irgendeiner Form zu reinvestieren (Kredite zu vergeben oder in diese zu reinvestieren). Eine Ausnahme gilt bezüglich von Anteilseignern, die Kreditunternehmen sind;
ü Es ist zudem nicht gestattet, mehr als 30% der Kapitalinvestitionsquelle in Firmen innerhalb einer Unternehmensgruppe oder in eine Unternehmensgruppe die durch ihr Eigentum verflochten ist zu investieren (dieses Gesetz soll nicht für die Rücklagenbildung bei Kreditinstituten oder ausländischen Investitionszielen in Form von der Gründung von Firmenablegern im Ausland gelten);
ü Im Fall eines Investitionsauftrags, muss das Unternehmen, das den Investitionsauftrag entgegennimmt, von einer dafür zuständigen Behörde lizensiert sein, solche Investitionsaufträge entgegenzunehmen und den Auftrag auch unter Einhaltung der entsprechenden Regelungen ausführen.
Einem Versicherungsunternehmen ist es erlaubt Auslandsinvestitionen zu tätigen, aber nur um ein Unternehmen oder eine Filiale im Ausland zu gründen. Solche Auslandsinvestitionen müssen vom FM genehmigt werden.
Ermittlungen und Vollstreckungen
- Regelungen für behördliche Untersuchungen
Die Kompetenzen bezüglich der Überwachung der Versicherungsbranche müssen eindeutig verteilt sein. Für ein Unternehmen sollte auch nur eine Behörde zuständig sein (außer es soll eine außerplanmäßige unangekündigte Betriebsprüfung durchgeführt werden).
- Prozedere bei Beschwerden
Es gibt keine ausdrücklichen Regelungen für den Fall, dass Beschwerden eingehen. Anstatt dessen werden solche Regelungen für gewöhnlich Bestandteil des Versicherungsvertrages und müssen den Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und Wirtschaftsabkommen entsprechen.
Beschwerden über behördliche Entscheidungen fallen unter das Gesetz für Beschwerden und Anzeigen, das für alle Branchen gilt.
- Abhilfeleistung, inklusive einer Schlichtungsstelle
Je nachdem, was für ein Verstoß vorliegt und wie schwer er wiegt, muss derjenige, der gegen die Regelung verstoßen hat, entsprechende behördliche Sanktionen (wie eine Verwarnung, Geldstrafen, Suspendierung und weitere rechtliche Schritte) befürchten. Im Fall einer Schadensverursachung, muss der Schaden entsprechend vietnamesischem Recht wieder gut gemacht werden.
- Schlichtung und Schadensersatztabellen
Wie bereits im Versicherungsvertrag zugrunde gelegt, muss der Versicherungsnehmer innerhalb eines Jahres ab Eintritt des Versicherungsfalls klagen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls muss der Versicherer die Schadenssumme innerhalb des in dem Vertrag festgelegten Zeitraums zahlen. Wenn es keine entsprechende vertragliche Regelung gibt, muss die Zahlung innerhalb von 15 Tagen seit ordnungsgemäßer Schadensmeldung inklusive Schadensregulierungsbegehren erfolgen.
Unfall- und Krankenversicherung
– Unfallversicherungen (für Unfälle im privaten Lebensbereich, also keine Arbeitsunfälle): Der Versicherer muss die vertraglich je nach Grad der Verletzung vereinbarten Versicherungsleistungen an den Begünstigten zahlen.
– Krankenversicherung: Der Versicherer muss eine vertraglich bestimmte Summe je nach Behandlungskosten und Genesungsprozess an den Begünstigten zahlen, wenn die Kosten durch Krankheit oder Unfall entstanden sind und dies so vertraglich vereinbart wurde.
Sachversicherungen
– Sachversicherungen unter Wert: Der Versicherer muss im Schadensfall nur den Betrag erstatten, der versichert wurde, begrenzt auf den Marktwert des versicherten Gegenstands zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Doppelversicherungsverträge
Bei Eintritt des versicherten Schadensfalls , ist jeder Versicherer nur zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Summe verpflichtet, wobei die Versicherungssummen zu addieren sind. Jeder Versicherer hat den Versicherungsnehmer bis zu dem Betrag zu entschädigen, der mit ihm vertraglich vereinbart worden ist. Der ausgezahlte Betrag braucht aber nicht den Wert des Versicherungsgegenstands zum Zeitpunkts des Vertragsschlusses überschreiten.
Insolvenz- und Versichertenschutz
- Einschlägige Abwicklungsmechanismen?
Es gibt kein spezielles Regelwerk für den Fall einer Insolvenz der Versicherung. Anstatt dessen findet das Gesetz für Bankrott Anwendung, das auch Regelungen für Insolvenzen beinhaltet.