Innerhalb des letzten Jahres gab es signifikante Fortschritte und Bemühungen, seitens des Hauptzollamts, beispielsweise verbesserte Regularien, effektivere online Zoll-Transaktionen, und ein gesteigerter und verbesserter Dialog mit der Handelsgemeinschaft. Am 1. Januar 2015 traten die neuen Zoll Gesetze in Kraft sowie das Implementierungs-Dekret am 15. März und das Umsetzungs-Circula am 1. April. Das Circular, welches 13 alte Zollbestimmungen ersetzt, ist die umfangreichste Neuregelung der letzten Zeit. Wir sind gespannt auf die anstehenden gesetzlichen Änderungen, die nach den Zollbestimmungen eingeführt werden sollen, wie z.B. die Verordnungen für Vorauszollentscheidungen, Nach- Zollabfertigung Inspektionen, wie sie in der ASEAN Vereinbarung vorgesehen sind, das WTO Handelserleichterungsabkommen oder die Regularien in Bezug auf die kommenden Freihandelsabkommen. Diese Abkommen haben gemeinsam, dass sie große Anforderungen an die Vorauszollentscheidung, an den Zugang von Informationen, Trennung der Zollabfertigung von endgültiger Festlegung der Abgaben und Steuern, internationale Zusammenarbeit in Bezug auf Zölle, usw., haben. Der Premier Minister hat die Resolution Nr. 19 verabschiedet, die für die nächsten drei Jahre, 2015-2019, einige Veränderungen vorsieht. Während des Implementierungsprozesses hat Vietnam viel Unterstützung von ausländischen Experten, wie der WTO, WCO und anderen Organisation bekommen.
Es ist außerdem ein Fortschritt in Bezug auf die Steuerreformen innerhalb des letzten Jahres zu erkennen. Seit dem 1. Januar 2015 ist die Zeit, die man damit verbringt Steuervorschriften einzuhalten von 872 Stunden pro Jahr auf 370 Stunden gesunken, die Erarbeitung der Steuererklärung dauert nur noch 121,5 Stunden, diese kann dann sowohl online eingereicht werden als auch online bezahlt werden. Obwohl Deutschland diese Fortschritte sehr zu schätzen weiß, muss darauf hingewiesen werden, dass die Reformen nicht nur auf Regierungs- oder Ministeriumslevel umgesetzt werden müssen, sondern auch auf der lokalen Ebene, bei den Behörden, die wirklich damit betraut sind.
Ungeachtet der Verbesserungen muss Vietnam noch einiges tun in der kommenden Zeit. Folgend werden einige der Hauptprobleme angesprochen, inkl. einiger Lösungsvorschläge.
1. Anwendung der Mischsteuer
Die Mischsteuer ist, wie der Name sagt, eine Kombination aus dem Wertzoll und einem fixen/speziell festgelegten Zollsatz. Dadurch dass Vietnam mit dem WTO Beitritt auch den WTO Regularien verschrieben hat, verstößt die Handhabe der Mischsteuer gegen WTO Regeln bzgl. der Öffnung von Märkten und Steuererleichterungen. Wir schlagen vor, wenn das Gesetz bzgl. „Import und Export Zöllen“ die Mischsteuer enthalten soll, dann mit einer Konkretisierung in Bezug auf die Anwendungsbereiche, damit keine Verunsicherung bei den örtlichen Unternehmen entsteht, die entweder nur mit dem Wertzoll oder mit dem fixen Zollsatz vertraut sind.
2. Anwendung des Kontingentszoll
Das Dekret Nr. 187/2013/ND-CP und das Circular Nr. 111/2012/TT-BTC haben die Abgaben bzgl. Salz, rohem Tabak, Eier und Zucker zum Gegenstand. Dies bedeutet, wenn die eingeführte Menge dieser Waren die Quote, die durch das Ministerium für Industrie und Handel vorgeschrieben werden, überschreitet oder aber es es gibt keinen Einfuhrlizenz im Rahmen des Zollquotenregelung, so wird auf die Einfuhr dieser Produkte ein Einfuhrzoll von 50-90% des Wertes verhängt. Wir schlagen vor, dass diese Regelungen in dem Gesetz zum „Import und Export“ enthalten sind, anstelle von Dekret Nr. 197 oder Circular Nr. 11. Vielmehr sollte das Gesetz zum „Import und Export“ die anzuwendenden Zölle für die minimale und maximale Importquote für spezifische Produkte enthalten und die Bestimmung der notwendigen Dokumente sollte von Fall zu Fall entschieden werden. Dies würde den zuständigen Behörden die Möglichkeit geben ihre Pflichten und Rechte bzgl. der Unternehmen kompetent auszuüben.
3. Tarifpolitik für Waren die für die Produktion von Exportgütern importiert werden
Es wird empfohlen, dass die Güter, die importiert werden um Exportgüter daraus herzustellen nicht Objekt des Einfuhrzolls sind. Zollausnahmen sind effizienter als Zollrückerstattungen, welche im Zahlungsverkehr eher eine Behinderung darstellen. Es sollte einen Mechanismus geben um zu beobachten und dann auch anzufordern, inwiefern dann Zoll anfällt.
4. Güter die importiert werden um Investitionsprojekte einzuführen
Nach dem neuen Investmentgesetz, werden Projekte, die in bestimmten geografischen Gebieten und Branchen umgesetzt werden, steuerliche Anreize genießen. Die Durchführungsverordnungen des Investmentgesetzes oder des Gesetzes über den „Export und Import“ sollte eine detaillierte Liste mit den anwendbaren Gebieten und Industriezweigen enthalten. Durch das Gesetz sollte auch geklärt werden, ob die eingeführten Waren noch vom Zoll befreit sind, wenn das Investitionsvorhaben mit steuerlichen Anreizen im Rahmen der Erstinvestition Lizenz berechtigt, aber nicht mehr für die Vorzugsbehandlung qualifizierte aufgrund einer Änderung in der Technologie.
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Bitte zögern Sie nicht und kontaktieren Herrn Massmann unter omassmann@duanemorris.com falls Sie Fragen zu dem oben gelesenen haben sollten.