Rechtsanwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Die Weltbank bittet Duane Morris, Infrastruktur Public-Private-Partnerships zu bewerten – was Sie wissen müssen:

Grundannahmen der Fallstudie:

– Der private Partner (das Projektunternehmen) ist ein Special Purpose Vehicle (SPV), welches durch eine Gruppe privater Firmen, die in Vietnam tätig sind, gegründet wurde
– Die Vergabestelle ist eine nationale oder föderale vietnamesische Behörde, welche ein nationales oder föderales Infrastrukturprojekt im Transportsektor (z.B. eine Autobahn), dessen Design, Bauung, Finanzierung (ganz oder teilweise) und Unterhaltung vergeben möchte. Der Investmentwert beträgt 150 Millionen USD (oder das Äquivalent in Ihrer Landeswährung).
– Dafür veröffentlicht die Vergabestelle eine öffentliche Ausschreibung

DEFINITIONEN

– „Public-Private-Partnership (PPP)“ nennt man die vertragliche Zusammenarbeit zwischen einer öffentlichen Stelle und einem privaten Unternehmen bei welchem der private Teil ein öffentliches Gut oder Dienst bereitstellt und dabei das wirtschaftliche Risiko und die Verwaltungsaufgaben trägt. Für den Zweck dieser Studie, gilt diese Definition unabhängig von der Terminologie in dem untersuchten Land oder der Jurisdiktion und gilt sowohl für Betreiber- als auch Erwerbermodelle.

– Der „Rechtsrahmen“ umfasst alle Gesetze, Regulierungen, Richtlinien, Policies, Verwaltungsanweisungen, standardisierte PPP-Verträge, andere anwendbare Rechtstexte, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften zum Umgang mit PPPs. „Policies“ steht hier, für durch die Regierung herausgegebene Dokumente, welche Anteilseigner verpflichten, ähnlich wie Gesetze durchgesetzt werden und detaillierte Anweisungen zur Umsetzung von PPPs enthalten. Der Begriff „Policies“ entspricht dabei nicht abstrakten Zielbekundungen der Regierung. Der Begriff „Rechtsrahmen“ enthält Regelungen, Richtlinien, etc. die sich mit PPPs beschäftigen (wie der Vergabe von PPPs durch Vergabevorgaben) aber ist nicht auf diese beschränkt (so können z.B. Planungs- und Budgetfragen auch andere, generelle Gesetzte und Regulierungen geregelt sein).

– Die „Vergabestelle“ ist das Ministerium oder die Abteilung, die dafür verantwortlich ist, dass das Gut oder die Dienstleistung durch den privaten Vertragspartner bereitgestellt wird. Es ist die Stelle, welche die Durchführung des PPPs überwacht und vornimmt also das Problem identifiziert, den Vergabevorgang vorbereitet, durchführt, den Vertrag vergibt und anschließend verwaltet.

– Vergabeterminologie: Da sich die Terminologie im Zusammenhang mit Vergaben und Beschaffungen zwischen Jurisdiktionen, abhängig von der Art der Vergabeprozedur und dem Status, in dem sich die Vergabe, befindet, werden die Begriffe in der Studie so interpretiert und verwendet, wie es in den lokalen Gegebenheiten am besten entspricht. So können die folgenden Begriffe, im Kontext dieser Studie, als weitgehend austauschbar angesehen werden:

o Ausschreibungsverfahren/Angebotsphase/Bieterverfahren/Beschaffungsverfahren/Vergabeverfahren/Verdingungsverfahren
o Angebot/Ausschreibung
o Angebotseinholung (RFQ)/Angebotsanfrage (RFP – wenn es kein RFQ gibt) /Ausschreibungsbekanntmachung/Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
o Ausschreibungsunterlagen/Vergabeunterlagen/Angebotsunterlagen/Verdingungsunterlagen

A. Rechtliche und Institutionelle Rahmenbedingungen für PPPs
F1: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ihrem Land die Durchführung von PPPs?
A1: Ja. Das Grundprinzip und die Grundregelungen für PPPs sind in dem Dekret 63/2018/ND-CP der Regierung vom 4. Mai 2018 festgelegt („Dekret 63“).
Laut Dekret 63 sieht die Regierung folgende Richtlinien vor:
(i) Drucksache Nr. 19/2019/TT-BGTVT vom 23. Mai 2019: Detaillierter Leitfaden zu Investitionsfeldern und Inhalten von Machbarkeitsstudien bei Investitionen in Public-Private-Partnerships im Transportsektor. („Drucksache 19“)
(ii) Drucksache Nr. 09/2018/TT-BGTVT vom 28 Dezember 2018: Enthält Anleitungen zur Umsetzung einer Reihe von Artikeln des „Dekret Nr. 63/2018/ND-Cp vom 4. Mai 2018 über Investitionen in ein PPP („Drucksache 09“)
(iii) Drucksache Nr. 88/2018/TT-BKHĐT vom 28. September 2018: Reguliert Finanzmanagement und Kosten für die Investorenauswahl bei Investitionsvorhaben bei PPPs. („Drucksache 88“)
(iv) Drucksache Nr. 21/2016/TT-BKHDT vom 30. September 2016: Richtlinien für PPPs unter der Leitung des Ministeriums für Information und Kommunikation („Drucksache 21“).
(v) Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT vom 16. Dezember 2016: Richtlinien für Dokumente vor der Qualifizierung sowie von Ausschreibungsdokumenten für die Auswahl von Investoren, die Landnutzungsprojekte durchführen. („Drucksache 16“)
(vi) Drucksache Nr. 15/2016/TT-BKHĐT vom 29 September 2016: Richtlinien für Dokumente vor der Qualifizierung sowie von Ausschreibungsdokumenten für die Auswahl von Investoren, die PPP-Projekte tragen. („Drucksache 15“)
(vii) Drucksache Nr. 19/2015/TT-BKHDT vom 27. November 2015: Richtlinien zur Aufstellung eines Bewertungsberichts über das Angebotsauswahlverfahren.
F2: Sind Ihnen Reformen in Bezug auf PPPs bekannt, welche zwischen, im oder nach Juni 2017 und vor dem 1. Juni 2019 verabschiedet wurden? Sind Ihnen Reformen bekannt, die nach dem 1. Juni 2019 durchgeführt oder dessen Verabschiedung geplant ist? (Diese Frage umfasst alle vorgenommenen oder geplanten Änderungen des Rechtsrahmens, also Gesetzte, Regulierungen, „Policies“, etc. oder die Änderung gängiger Praxis.)
A2: Ja. Zwischen Juni 2017 und dem 1. Juni 2019 wurden zwei Reformen mit Bezug zu PPPs erlassen. Am 4. Mai wurde das Dekret 63/2018/ND-CP erlassen. Es ersetzte das Dekret 15/2015/ND-CP vom 14. Februar 2015 und regelt Investitionen in der Form von PPPs.
Seit dem 19. Juni 2018 gilt das Dekret 63/2018/ND-CP. In naher Zukunft (unter Umständen 2020) soll ein Gesetzt erlassen werden, welches alle momentan geltenden Dokumente zu PPPs ersetzt. An dem Gesetz wird seit Dezember 2018 gearbeitet.
F3: Für welche der folgenden Bereiche gelten die oben erwähnten rechtlichen Rahmenbedingungen?
A3: Die oben genannten Regelungen gelten für:
– Transportwesen (Artikel 4.1(a) nach dem Dekret 63/2018/ND-CP; Artikel 5(1)(a) nach dem Entwurf des PPP vom 20. Mai 2019 (“Entwurf des PPP Gesetz”) )

– Wasserversorgung, Abwasser, Feststoffabfallwirtschaft und Bewässerung (Artikel 4.1(c) des Dekret 63/2018/ND-CP; Artikel 5(1)(c) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)

– Energieerzeugung, Übertragung und Verteilung (Artikel 4.1(b) des Dekret 63/2018/ND-CP; Artikel 5(1)(b) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)

– Informations- und Kommunikationstechnik (Artikel 5(1)(g) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)

– Soziale Infrastruktur, wie Krankenhäuser, Bildung, Gefängnisse, Wohnungsbau, etc. (Artikel 4.1(d),(d) des Dekret 63/2018/ND- CP; Artikel 5(1)(d),(e) nach dem Entwurf des PPP Gesetz)

– Andere (Artikel 4.1(g) des Dekret 63/2018/ND-C; Artikel 5(1)(g)) nach dem Entwurf des PPP Gesetz;

– Infrastruktureinrichtungen welche der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie dienen; kommerzielle Infrastruktur, Infrastruktur von Sonderwirtschaftszonen und Industriegebieten (Artikel 5.1 (h).(i) des Entwurfs des PPP Gesetz).
F4: Verbieten die rechtlichen Rahmenbedingungen PPPs ausdrücklich in Bereichen, die Landesverteidigung oder nationalen Sicherheit unterfallen?
A4: Nein. Es existieren in den rechtlichen Rahmenbedingungen keine ausdrücklichen Verbote oder Einschränkungen für irgendeinen Bereich.
F5: Bitte nennen Sie die Vergabestellen in Vietnam und Website(s) (soweit vorhanden).
A5: Bei den Vergabestellen handelt es sich um Ministerien, Behörden auf Ministerialebene und provinzielle Volkskomitees.
Liste der Websites der Ministerien: http://chinhphu.vn/portal/page/portal/chinhphu/bonganh –
Liste der Websites der Provinzen: http://chinhphu.vn/portal/page/portal/chinhphu/cactinhvathanhpho
F6: Gibt es besondere staatliche Einrichtungen, welche das PPP Programm umsetzt („PPP Unit“)?
A6: Ja. Das PPP Steuerungskomitee ist die „PPP Unit“. Außerdem kann jedes Ministerium, jede Behörde auf Ministerialebene und jedes provinzielle Volkskomitee eine Einheit zur Koordination von PPPs einsetzen.
Website: http://ppp.mpi.gov.vn/en/Pages/default.aspx
Gründungsjahr: 2012
Rechtsgrundlage: Entscheidung Nr. 2048/QD -TTg vom 27. Oktober 2016 nach Konsolidierung des PPP Steuerungskomitees („Entscheidung 2048); Entscheidung Nr. 369/QD-BCDPPP über die Verkündung der Regulierung von Aktivitäten des PPP-Steuerungskomitees, (ersetzte Entscheidung Nr. 161/QD- BCDPPP vom 11. Dezember 2012 über die Verkündung der Regulierung von Aktivitäten des PPP-Steuerungskomitees)
Hauptaufgabe: (Artikel Nr. 2 der Entscheidung Nr. 369/QD-BCDPPP vom 23. November 2016 über die Verkündung der Regulierung des PPP- Steuerungskomitees)
– PPP Regulierungen und Richtlinienleitung
– PPP Kapazitätsaufbau für andere öffentliche Einrichtungen
– PPP Förderung im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft in nationalen und internationalen Foren
– Identifizierung und Auswahl von anstehenden PPP Projekten
– Kontrolle der PPP Umsetzung
F7: Gibt es einen zusätzlichen Projektentwicklungsfond, also einen Unterstützungsmechanismus, für die Projektvorbereitung?
A7: Ja. Es gibt den Project Preparation Technical Assistance Fund (PPTAF).
Website: http://pptaf.mpi.gov.vn/pptaf.aspx
Gründungsjahr: 2010
Rechtsgrundlage: Entscheidung Nr. 1968/QD-BKH vom 12. November 2010 (erweitert durch die Entscheidung Nr. 56/QD-BKHDT vom 19 Januar 2015).
B. Vorbereitung von PPPs
F8: Muss das Finanzministerium oder die zentrale Haushaltsbehörde dem PPP Projekt zustimmen, bevor der Vergabeprozess beginnt?
A8: Nein.
F9: Muss das Finanzministerium oder die zentrale Haushaltsbehörde dem PPP Projekt zustimmen, bevor der PPP Vertrag unterschrieben wird?
A9: Ja. Nach Artikel 19.5, Dekret 63/2018/ND-CP)
F10: Hat das Finanzministerium (oder die Regierung im Allgemeinen) ein spezifisches System für die Budgetierung von PPP Projekten, die Meldung von Belastungen und der Buchhaltung von Belastungen?
A10: Ja. Artikel 69 (1) des Dekret 63, umfassen die Aufgaben des Finanzministeriums:
– Die Finanzplanung von PPP Projekten (das umfasst z.B. die geschätzten Gesamtkosten des PPP Projekts über seine Lebenszeit im Haushaltszyklus)
– Buchführung über Verbindlichkeiten, (explizierter und implizierter Art, direkt und bedingt) die aus PPPs entstehen können
F11: Welche Alternative beschreibt das Budgetierungssystem in seiner jetzigen Form am besten?
A11: International Public Sector Accounting Standards (IPSAS). Klausel (II)(2)(a) des Aktionsplans über die Entscheidung Nr. 3036/QD-BTC vom 27. November 2014 sieht die Erarbeitung von Lösungen für professionelle Kompetenz in Statistik vor, sowie Lernen und Einsetzen von Methoden zur Erfassung von Statistiken über die Staatsfinanzen und mit den Staatsfinanzen verbundenen Finanzen nach IPSAS.
F12: Veröffentlicht das Finanzministerium (oder die Regierung im Allgemeinen) Meldungen über Belastungen (explizite und implizite, direkter und bedingter Art) auf einer Online Plattform?
A12: Nein.
F13: Gibt es neben den Vergabestellen und dem Finanzministerium oder der zentralen Haushaltsbehörde, eine oder mehrere Stellen, die dem PPP vor dem Vergabeprozess zustimmen (z.B. das Kabinett, das Kabinettskomitee, das Parlament, der oberste Rechnungsprüfer, etc.)?
A13: Ja. Der Premierminister, Ministerien, Behörden auf Ministerialebene und provinzielle Volkskomitees (Artikel 176 des Dekret 63 über das Recht PPPs zu genehmigen; Artikel 24(2) des Dekret 63).
F14: Gibt es neben der Vergabestelle und dem Finanzminister oder der zentralen Haushaltsbehörde eine andere Stelle, welche einer PPP zustimmen muss, bevor der PPP Vertrag unterschrieben wird?
A14: Nein.
F15: Bitte wählen Sie die Option aus, die am besten beschreibt wie Ihre Regierung sicherstellt, dass PPP Projekte im Einklang mit anderen Prioritäten der öffentlichen Verwaltung durchgeführt werden (z.B. im Kontext eines nationalen öffentlichen Investitionssystem, eines Mehrjahresplans, des mittelfristigen Haushaltsrahmens)?
A15: Der rechtliche Rahmen sieht die Inklusion von PPPs in das nationale Investitionssystem/die mittelfristige Haushaltsplanung vor und legt eine spezifische Prozedur da, die sicherstellt, dass PPPs mit anderen Investmentprioritäten übereinstimmen. (Artikel 4(2) und 20(1) des Dekret 63; Artikel 3(4) de Drucksache Nr. 21/2016/TT-BTTTT; Artikel 8 Drucksache Nr. 19/2019/TT-BGTVT)
F16: Welche der folgenden Assessments werden durchgeführt, wenn eine PPP identifiziert und vorbereitet wird?
A16: Es werden folgende Assessments durchgeführt.
– Sozioökonomische Analyse (Kosten-Nutzen Analyse der sozioökonomischen Folgen des PPP-Projekt) nach den Artikeln 2 20(1)(a), 24(2)(a) und 29(1)(dd) des Dekret 63.

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Artikel 20(1)(a) des Dekret 63 stellt den Abschluss einer PPP unter die Bedingung, dass sie in Übereinstimmung zu den Vorgaben des Entwicklungsplan der Sektoren, der Region steht und dem Plan für die lokale sozioökonomischen Folgen durch eine kompetente Behörde zugestimmt wurde.
Artikel 24(2)(a) verlangt, dass wenn mindestens 2 Investoren 2 Projektvorschläge für dasselbe Projekt einreichen (unter Beachtung des Artikel 23), das zuständige Ministerium oder das Volkskomitee der Provinz, den Vorschlag auswählen soll, welcher am machbarsten und effektiv in Relation zum Investitionsbedarf, zur technischen und finanziellen Umsetzbarkeit, zu den sozioökonomischen Folgen, den Qualifikationen des Investors und anderen Faktoren ist.
Artikel 29(1)(dd) legt fest, dass der Inhalt der Machbarkeitsstudie, den soziökonomischen Effekt und die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt, die Gesellschaft, die Landesverteidigung und Sicherheit umfasst.
– Analyse der steuerlichen Bezahlbarkeit (enthält die Identifizierung der benötigten langfristigen Allokation von Steuergeldern, explizierter und implizierter Art, direkt und bedingt) Artikel 18(3)(g) und 29(1)(g) des Dekret 63, Artikel 14(4)(g) des Dekret 19)

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 18(3)(g) und 29(1)(g) des Dekret 63 soll der Machbarkeitsreport des Projekts einen Projektfinanzplan beinhalten (dazu gehören die in Punkt g Klausel 3 Artikel 18 des Dekrets festgehaltenen Inhalte).
Artikel 14(4) des Dekret 19 hält fest, dass Projekte, welche die Hilfe der Landeshauptstadt benötigen, um finanziell durchführbar zu sein, genau spezifizieren müssen, welche Hilfe sie zur Durchführung des Projekts benötigen. Nach Klausel 1 Sektion IX Appendix III, welche durch die Drucksache Nr. 09/2018/TT-BKHDT vom 28. Dezember 2018 umfasst wird geschieht, dies basierend auf dem Finanzierungsmodell des Projekts und den Analysedaten des ausgewählten Projektvertrags.
– Risikoidentifikation, Verteilung und Assessement (risk matrix) (Artikel 29(1)(l) des Dekret 63; Artikel 3(8) des Dekret 21)

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:

Nach Artikel 29(1)(l) des Dekret 63 enthält jede Machbarkeitsstudie eine Analyse der Risiken und der Verantwortungsbereiche bezüglich des Risikomanagements während der Durchführung des Projekts;
Dekret 21 im Artikel 3(8) hält fest, dass bei der Risikoanalyse genau festgehalten werden soll, welche Anreize und Garantien vereinbart wurden und welche Konditionen in Bezug auf technisch, ökonomische und finanzielle Aspekte des Projekts bestehen. Es soll eine Finanzanalyse durchgeführt werden, um die Risiken und Chancen des Projekts festzuhalten und um zu erkennen, wie die Kosten/Nutzen Relation der Maßnahmen zur Risikoverringerung ist. Die Machbarkeitsstudie soll außerdem darlegen, wie die Risiken zwischen den Parteien aufgeteilt ist und wer welches Risiko während der Durchführung zu verantworten hat, also wie die Risikoverteilung aussieht und wie Zuschüsse durch die berechtigte Verwaltung verteilt werden.

– Vergleichende Bewertung, um zu Bestimmen, ob ein PPP die beste Option im Vergleich zu anderen Beschaffungsmaßnahmen ist (z.B Wertanalyse, Wirtschaftlichkeitsvergleich mit dem öffentlichen Sektor (Artikel 29(1)(a) des Dekret 63; Artikel 3(3)(c) des Dekret 21).

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:

Nach Artikel 29 (1)(a) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie folgenden Punkte enthalten: Eine detaillierte Analyse des Investmentbedarfs und eine Analyse der Vorteile des Projekts im Vergleich zu anderen Investitionsformen; Beratung über die Auswirkungen des Projekts mit einer der folgenden Institutionen: dem Volksrat, dem Volkskomitee, der Nationalversammlungsdelegation der Provinz oder Stadt in dem/der das Projekt durchgeführt wird.
Nach Artikel 3(3)(c) des Dekret 21 muss die Machbarkeitsstudie eine Analyse zu den Vorteilen des PPP Modell enthalten.
– Finanzielle Tragfähigkeit oder Bankfähigkeitsuntersuchung (Artikel 29(1)(g) des Dekret 63)

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:

Nach Artikel 29(1)(g) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie einen Finanzplan enthalten (inklusive der unter Punkt g Klausel 3 Artikel 18 des Dekret beschrieben Inhalte.)

– Beschaffungsstrategie (schnelle Bewertung, um den Angebotsprozess bereits im Voraus so zu planen, dass er seinen Zweck erfüllt) (Artikel 8(3), 9(2), 19(2) des Dekret 63).

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 8(3) des Dekret 63 soll das Ministerium eine Tochtergesellschaft zuteilen, das Volkskomitee der Provinz soll eine Tochtergesellschaft oder Fachagentur oder das Volkskomitee des Distrikts zuweisen, um das PPP Projekt vorzubereiten. Die Vorbereitung beinhaltet eine Vorstudie, eine Machbarkeitsstudie und Auswahl der bevorzugten Anbieter in Übereinstimmung mit dem Rechtsrahmen und dem „law on bidding“.
Artikel 9(2) des Dekret 63 legt allerdings hinaus fest, dass in Hinsicht auf Group C Projekte, Vorstudie und die Zustimmung zu Projektinvestitionsvorschlägen im Gegensatz zur Regelung in Punkt 1 der Klausel nicht benötigt wird. Das Projekt muss allerdings verkündet, werden sobald die Machbarkeitsstudie genehmigt wurde.
Artikel 19(2) des Dekret 63 legt fest, dass zu den Dokumenten, die benötigt werden, um sich zur Genehmigung des Projektvorschlags zu bewerben, eine Vorstudie gehört.
– Marktsondierung beinhaltet potenzielle Interessen von Vertragspartnern und die Marktkapazität zur Durchführung des Vertrages (Artikel 29(1)(h) des Dekret 63)

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:
Nach Artikel 29(1(h) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie Angaben zu Kapitalmobilisation für das Projekt, eine Bewertung des Liquiditätsvolumen und zum Bedarf des Marktes sowie eine Umfrage über die Interessen von Investoren und Kreditgebern enthalten

– Umweltverträglichkeitsprüfung (Artikel 18(3)(dd), 20(1)(e) und 29(1)(dd) des Dekret 63, Sektion C Appendix I des Drucksache 09)

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:

Nach Artikel 20(1)(e) ist die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsprüfung Voraussetzung für die Genehmigung.

Nach Artikel 18(3)dd besteht die Grundlage dieser Prüfung aus der erwarteten sozioökonomischen Auswirkung; die Prüfung wird im Einklang mit dem Gesetz zum Umweltschutz durchgeführt.

Eine ähnliche Regelung findet sich im Artikel (29)(1)(D): Die Machbarkeitsstudie soll die sozioökonomischen Auswirkungen sowie die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt, die Gesellschaft, die Landesverteidigung und nationale Sicherheit untersuchen.

Nach Sektion C Appendix I des Drucksache 09 unter welchem geregelt ist, welche Dokumente für eine Bewerbung erforderlich sind, wird festgehalten dass die Umweltverträglichkeitsanalyse im Volltext, Teil dieser Dokumente ist und diese im Einklang mit dem Umweltschutzgesetz erstellt werden muss.

– Sozialverträglichkeitsprüfung (Artikel 29(1)(dd) des Dekret 63; Sektion III(2) Appendix III der Drucksache 09)

Die Analyse folgt einer spezifischen Methodik:

Entsprechend der Regelung des Artikel 29(1)(dd) des Dekret 63 soll die Machbarkeitsstudie die Auswirkungen auf die Umwelt, die Gesellschaft, die Landesverteidigung und nationale Sicherheit untersuchen.

Nach Sektion III(2) Appendix III Drucksache 09 soll die Auswertung der Machbarkeitsstudie eine Interpretation der Folgen des Projekts auf die Gesellschaft beinhalten. Untersucht werden sollen z.B. Umsiedlungshilfe, Gleichstellung, Arbeitsplatzbeschaffung und Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen
F17: Beinhaltet die Ausschreibung die durchführten Untersuchungen?
A17: Nein.
F18: Werden die Ausschreibungsdokumente online veröffentlicht?
A18: Nein.
F19: Enthalten die PPP Ausschreibungsdokumente einen Vertragsentwurf?
A19: Ja. Nach den grundsätzlichen Regelungen zu Projektverträgen des Gesetzes zu PPP Investitionen soll die zuständige Person der Ausschreibungsbehörde einen Vertragsentwurf zu den Ausschreibungsdokumenten hinzufügen. Der Vertragsentwurf dient als Basis für erste Verhandlungen und enthält eine klare Aufteilung der Verantwortungsbereiche, Risiken, Rechte und Rechtsinteressen der Parteien in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht. (Drucksache Nr. 15/2016/TT-BKHDT enthält Richtlinien für die Vorqualifizierungsdokumente, Angebotsunterlagen und die Auswahl von Investoren und Trägern für PPPs.)
F20: Gibt es standardisierte PPP Verträge?
A20: Ja, zu finden in Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT (Form 11), Drucksache 09/2018/TT-BKHDT (Annexes V.A and V.B)
F21: Ist die Vergabestelle an der Vergabe der benötigten Umweltgenehmigungen, der Besitzerlangung des benötigten Landes oder der Einrichtung von Wegerechten beteiligt?
A21: Die Vergabestelle ist an der Besitzerlangung des benötigten Landes beteiligt. Nach Artikel 49 (1) des Dekret 63, ist das Provinzialvolkskomitee verantwortlich für Beräumungsmaßnahmen und für die Vergabe oder Vermietung des Landes im Einklang mit dem „Law on Land“, dem Projektvertrag und anderen zugehörigen Verträgen. Das zuständige Volkskomitee ist allerdings nicht zwingend auch die Vergabestelle.
C. Vergabe von PPS
F22: Was beschreibt am besten die erforderlichen Qualifikationen der Mitglieder der Vergabekomission?
A22: Es existieren festgelegte Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Vergabekomission. Im Detail:
a) Mitglieder brauchen ein Zertifikat über ihre Kenntnis in der Ausschreibungspraxis
b) Mitglieder müssen Erfahrung in der Ausschreibungspraxis aufweisen
c) Mitglieder müssen mindestens 3 Jahre Erfahrung in dem Gebiet haben, dem sie zugewiesen sind. Für Ausschreibungen in abgelegenen oder stark benachteiligten Gebieten reicht ein Jahr an Erfahrung.
d) Mitglieder müssen Englisch auf einem Sprachniveau sprechen, welches ihnen erlaubt, an internationalen Ausschreibungen teilzunehmen
e) Mitgleider Müssen die Vereinbarung im Anhang unterschrieben haben
f) Bei der Erstellung von Dokumenten zum EOI Request, zur Vorqualifizierung und der Ausschreibung dürfen sich Mütter, Väter, Schwiegermütter, Schwiegerväter, Kinder, adoptierte Kinder, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Brüder und Schwestern der involvierten Personen nicht beteiligen.
g) Bei der Bewertung von Dokumenten zur EOI Response, technischen Vorschlägen, und Auswahlergebnissen dürfen sich Mütter, Väter, Schwiegermütter, Schwiegerväter, Kinder, adoptierte Kinder, Schwiegertöchter und Schwiegersöhne, Brüder und Schwestern der involvierten Personen nicht beteiligen.
F23: Gibt die Vergabestelle eine Ausschreibungsbekanntmachung für PPP Projekte heraus?
A23: Ja. Nach Artikel 8.1, Vergaberecht muss die Vergabestelle die Bekanntmachung im Nationalen Ausschreibungssystem veröffentlichen (www.muasamcong.mpi.gov.vn).
F24: Wird die Ausschreibungsbekanntmachung online veröffentlicht?
A24: Ja unter www.muasamcong.mpi.gov.vn.
F25: Welchen Einschränkungen unterliegen ausländische Unternehmen, wenn sie am Ausschreibungsprozess teilnehmen?
A25: Ausländische Unternehmen müssen eine Joint Venture mit einem oder mehreren vietnamesischen Unternehmen gründen, wenn sie an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen wollen. (Artikel 5(1)(h) Vergaberecht)
F26: Gibt die Vergabestelle den potenziellen Anbietern eine Mindestzeit zur Einreichung ihrer Angebote?
A26: Ja. Nach den Artikeln 6 (5) und (6) und Dekret 30/2015/ND-CP beträgt die Frist für die Formulierung von Vorschlägen mindestens 30 Tage von dem Tag der Bekanntgabe der gesetzten Anforderungen an die Ausschreibung, bevor die Ausschreibung geschlossen werden kann. Die Frist für die Formulierung von Angeboten beträgt mindestens 60 Tage für inländische Angebote und 90 Tage für internationale Angebote ab dem Tag des Beginnss des Bieterverfahrens. Investoren müssen ihre Angebote vor dem Ablauf der 60 bzw. 90 Tagesfrist einreichen.
F27: Wie läuft ein standardmäßiges Vergabeverfahren ab?
A27: Ein standardmäßiges PPP Vergabeverfahren durchläuft folgenden Stufen:
– Eröffnung des öffentlichen Ausschreibungsverfahrens (Artikel 37 des Dekret 63; Artikel 9 des Dekret 30)
– Vorauswahl der Submittenten (Artikel 16.1 des Dekret 30)
– Mehrstufiges Bieterverfahren mit Shortlistings für die oder den endgültigen Kandidaten (Artikel 30-31 des Vergaberecht)
– Wettbewerblicher Dialog (Artikel 38.3 des Vergaberecht, Artikel 58-59 des Dekret 63)
– Direkte Verhandlungen (Artikel 22 des Vergaberecht)
– Sonstiges (Artikel 24-25 des Vergaberecht)
F28: Wenn direkte Verhandlungen entweder eine mögliche oder die standardmäßige Option sind, beschränken die rechtlichen Rahmenbedingungen das Prozedere auf besondere Bedingungen und Umstände (so wie Fälle von Einzelanbietern oder bestimmten Mindestgrenzen)?
A28: Ja, nach Artikel 9(3) des Dekret 30.
F29: Enthalten die Ausschreibungsdokumente den Ablauf des Ausschreibungsprozesses und dieselben Informationen für alle Bieter?
A29: Ja, nach Artikel 26.2 des Dekret 30.
F30: Enthalten die Ausschreibungsdokumente eindeutige, zur Qualifizierung (und gegebenenfalls Vorqualifizierung) erforderlichen Anforderungen für alle potenziellen Anbieter als Teil der öffentlichen Bekanntmachung?
A30: Ja, nach Artikel 26.2 des Dekret 30.
F31: Existieren irgendwelche Parameter, welche sicherstellen, dass qualifizierte Bieter nicht auf unangemessene Art und Weise eingeschränkt werden?
A31: Nein.
F32: Können potenzielle Bieter Fragen einreichen, um Klarheit über einzelne Bedingungen der öffentlichen Ausschreibung/den Angebotsdokumenten zu erlangen?
A32: Ja nach Artikel 30.3 des Dekret 30.
F33: Wenn ja, können Bieter der Vergabestelle Vorschläge zur Verbesserung ihrer Ausschreibungsdokumente (z.B. zu Qualitätssteuerung oder zur technologischen Neutralität) machen?
A33: Nein,
F34: Wenn ja, gibt es eine Frist zur Einreichung solcher Vorschläge?
A34: Nein.
F35: Wenn ja, teilt die Vergabestelle, unabhängig von vertraulichen Informationen in Bezug auf die Bieter, allen potenziellen Bietern die Fragen und Antworten mit?
A35: Ja, nach Artikel 30(3) des Dekret 30.
F36: Wenn ja, verlängert die Vergabestelle die Frist zur Einreichung von Vorschlägen falls die Ausschreibungsdokumente sich ändern?
A36: Nein.
F37: Kann die Vergabestelle neben Fragen und Klarstellungen eine Konferenz vor dem Bieterverfahren abhalten („pre-bid conference“)?
A37: Ja, nach Artikel 16 des Dekret 30.
F38: Wenn ja, teilt die Vergabestelle, unabhängig von vertraulichen Informationen in Bezug auf die Bieter, allen Bietern die Antworten in der pre-bid conference die Bieter aufgeworfenen Fragen mit?
A38: Ja nach Artikel 18.2(c) des Dekret 30.
F39: Verlangt die Vergabestelle von den Bietern die Erstellung eines Finanzierungsmodells mit der Einreichung ihrer Gebote?
A39: Ja, nach den Artikeln 25.4, 45.4, 56.4 und 70.1(b) des Dekret 30.
F40: Bewertet die Vergabestelle die Angebote einzig und allein nach Anforderungen, welche in den Bewertungsmaßstäben der Ausschreibungsunterlagen festgelegt wurden?
A40: Ja, nach den Artikeln 33(1), 47, 58, 72 und 78 des Dekret 30.
F41: Können auch andere Kriterien als der Preis benutzt werden, wenn die Angebote zum Abschluss eines PPP Vertrags bewerte werden?
A41: Ja, in Übereinstimmung mit den Artikeln 41, 53, 67, 73 und 79 des Dekret 30.
F42: Wenn andere Kriterien als der Preis benutzt werden, müssen diese gerechtfertigt, objektiv und quantifizierbar sein?
A42: Ja, nach den Artikeln 27, 36, 39, 58.2, and 58.3 des Dekret 30.
F43: Bietet die Vergabestelle eine Kostenschätzung an, wenn der Preis als eines der Evaluationskriterium genutzt wird?
A43: Ja, nach Artikeln 41.4, 53.4, 67.4, 73.4 and 79.4.
F44: Wie verfährt die Vergabestelle, wenn nur ein Vorschlag eingereicht wird?
A44: Die Vergabestelle folgt in dem Fall einer spezifischen Prozedur, bevor sie den PPP Vertrag abschließt. Es gilt die unmittelbare Bestellung. (Artikel 22.4 des Vergaberecht, Artikel 9.3 des Dekret 30)
F45: Veröffentlicht die Vergabestelle eine Bekanntmachung über die Auftragsvergabe?
A45: Ja. Das genaue Vorgehen ist nicht bekannt, aber die Meldung sollte online unter muasamcong.mpi.gov.vn veröffentlicht werden. (Artikel 42 (6) des Dekret 30.)
F46: Wenn ja, wird die Bekanntmachung über die Auftragsvergabe online veröffentlicht?
A46: Ja, auf der Website muasamcong.mpi.gov.vn.
F47: Informiert die Vergabestelle alle Bieter über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
A47: Ja, nach Artikel 42 (6) des Dekret 30.
F48: Enthält die Bekanntmachung über das Ergebnis eine Angabe von Gründen für die Auswahl des erfolgreichen Bieters?
A48: Ja, nach Artikel 42 (6) (b) des Dekret 30.
F49: Gibt die Vergabestelle den unterlegenen Bietern die Gelegenheit zur Durchführung eines „debriefing Meeting“, um zu erörtern warum ihr Angebot nicht ausgewählt wurde?
A49: Nein.
F50: Gibt es eine Stillhaltefrist nach der Vergabe des Vertrags und vor der Unterzeichnung, um den unterlegenen Bietern die Möglichkeit zu geben die Vergabe anzugreifen
A50: Ja, nach Artikel 92.2 des Vergaberecht. Die Frist beträgt 10 Kalendertage.
F51: Wird über Stillhaltefrist in der Benachrichtigung über die Vertragsvergabe informiert?
A51: Ja
F52: Beschränken die rechtlichen Rahmenbedingungen ,die Möglichkeiten des Gewinners, den Vertrag in wesentlichen Punkten (z.B. Preis oder Umfang) zwischen der Vergabe und der Unterzeichnung zu ändern?
A52: Ja, nach Artikel 43.2 des Dekret 30.
F53: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Möglichkeit Beschwerden im Bezug auf den Vergabeprozess einzulegen?
A53: Ja, nach Artikel 92.1 des Vergaberecht.
F54: Gibt es eine Frist, in der Beschwerden abgeholfen wird?
A54: Ja, die Frist beträgt 7 Tage nach Artikel 92.1(b) des Vergaberecht,
F55: Können die Entscheidungen angegriffen werden?
A55: Ja, nach Artikel 92.1(c) des Vergaberecht.
F56: Wird eine Beschwerde durch eine Unabhängige Stelle, welche nicht an der Vergabe beteiligt war oder ein Gericht ist, überprüft?
A56: Ja, nach den Artikel 82.2(c), 84.3 und 92.1(c)-(d) des Vergaberecht. Bei den Genehmigungsbehörden handelt es sich um die Regierung, den Premierminister, die Ministerien, Ministerialbehörden und die Volkskomitees auf allen Ebenen.
F57: Veröffentlicht die Vergabestelle den PPP Vertrag?
A57: Nein.
D. Vertragsmanagement
F58: Erstellt die durchführende Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität ein System, um den PPP Vertrag zu verwalten (erstellt sie z.B. Management Tools oder vergibt Verantwortungsbereiche)?
A58: Ja, nach Artikel 51 des Dekret 63.
F59: Wenn ja, welche Tools beinhaltet das Vertragsmanagement durch die Behörde?
A59: Die anwendbaren Tools sind:
– Einrichtung eines PPP Vertragsmanagementteams (Artikel 8(6)-(7) des Dekret 63)
– Teilnahme der Mitglieder des PPP Vertragsmanagementteams in den PPP Beschaffungsprozessen und umgekehrt (Artikel 8(7) des Dekret 63)
F60: Was beschreibt die Qualifikation der PPP Vertragsmanagementteammitglieder?
A60: Die Mitglieder von PPP Vertragsmanagementteams müssen ausreichend qualifiziert sein. Der rechtliche Rahmen enthält dazu keine genauen Vorgaben. (Artikel 8.6 des Dekret 63.)
F61: Erstellt die durchführende Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität ein Überwachungs- und Bewertungssystem zur Überprüfung des Fortschritts des PPP-Projekt?
A61: Ja, nach Artikel 52 des Dekret 63.
F62: Wird das Ergebnis der Überwachung und Bewertung, der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt (z.B. durch die Ermöglichung von Anfragen oder desfizielle Verkündungen)?
A62: Nein.
F63: Wird das Ergebnis der Überwachung und Bewertung online veröffentlicht?
A63: Nein.
F64: Erstellt die durchführende Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität, Überwachungs- und Bewertungssystem zur Überprüfung der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen nach Abschluss der Bauarbeiten?
A64: Ja, nach Artikel 53-55 des Dekret 63.
F65: Wenn ja, welche der folgenden Maßnahmen umfasst es?
A65: – Zahlungen werden abhängig von der Leistung gezahlt (Artikel 16.3, 18.1 und 21.1 derDrucksache 88/2018/TT-BTC).
– Der private Teil des PPP ist verpflichtet der Vergabestelle oder der Vertragsverwaltungsautorität periodisch Informationen in wiederkehrenden Abständen über operative und finanzielle Daten zu übergeben (Artikel 56.2 des Dekret 63).
– Die Vergabestelle oder die Vertragsverwaltungsautorität muss in wiederkehrenden Abständen Informationen über die Leistungen des PPP Vertrags einholen.
F66: Gibt es eine Technische- oder Finanzaufsicht, welche die Umsetzung der PPP Verträge überprüft?
A66: Ja. Das Finanzministerium (www.mdes.gov.vn), das Bauministerium (www.mdes.gov.vn) und das Volkskomitee der Provinzen nach Artikel 69, 72 und 74 des Dekret 63
F67: Wenn ja, welche rechte hat die Finanzaufsichtsbehörde?
A67: – Das Finanzministerium ist politisch unabhängig (durch unabhängige Ernennung des Direktors und ähnlicher Mechanismen).
– Es ist Verwaltungsunabhängig (Budgetfreiheit)
– Tarifhoheit
– Schlichtungshoheit
F68: Werden ausländische Unternehmen in ihrer Möglichkeit, Gewinne ins Ausland abzuführen beschränkt?
A68: Nein.
F69: Befassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich mit einem Wechsel der Eigentümerstruktur (z.B. stakeholder composition) des privaten Teils?
A69: Ja, nach Artikel 43(1) des Dekret 63.
F70: Wenn ja, welche der folgenden Umstände sind explizit geregelt?
A70: Geregelt sind ein Wechsel der Eigentümer/Vertragszuordnung. Der Neueigentümer muss genauso qualifiziert sein wie der vorherige Eigentümer (43(2) des Dekret 63.) Ein Wechsel ist nur nach Baubeendigung (wenn das Projekt eine Bauphase hat) oder nach Inbetriebnahme (wenn das Projekt keine Bauphase hat) gestattet.
F71: Befassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen ausdrücklich mit der Modifikation oder der Neuverhandlung des PPP Vertrages nach seinem Abschluss?
A71: Ja nach Artikel 67 des Vergaberecht, Artikel 44 de Dekret 63,
F72: Wenn ja, ist eine Zustimmung der Regierung oder der Vergabestelle notwendig?
A72: Ja, nach den Artikeln 30, 31, 32 and 44 des Dekret 63.
F73: Wenn ja, welche der folgenden Umstände sind explizit geregelt?
A73: Das Gesetz kennt folgende Umstände:
– Ein Wechsel im Umfang des Vertrags oder dem Vertragsziel (Artikel 44 des Dekret 63)
– Ein Wechsel in der Bilanz des Vertrags (Artikel 67.6 des Vergaberecht, Artikel 32.1(b) des Dekret 63.)
– Ein Wechsel in der Vertragsdauer (Artikel 67.6 des Vergaberecht)
– Ein Wechsel des vereinbarten Preises oder der Gebühr oder der Pacht (Artikel 67.3-5 des Vergaberecht)
F74: Gibt es eine Grenze ab der ein neuer Vergabeprozess erforderlich ist?
A74: Ja, nach Artikel 32 des Dekret 63 soll ein Projekt in den folgenden Fällen angepasst werden, wenn:
a. Das Projekt durch Vorfälle höherer Gewalt eingeschränkt wird
b. Gründe bestehen, die das Projekt in finanzieller oder sozioökonomischer Hinsicht effektiver machen
c. Eine Planungsänderung einen Orts-, Ziel- oder Umfangswechsel erforderlich macht
d. Das Projekt nicht genügend Investoren nach der ersten Umfrage, der Vorauswahl oder dem Vergabeprozess anzieht
e. Andere Fälle nach dem Gesetz oder durch Vorschriften, die durch den Premier Minister erlassen wurden vorliegen
F75: Kann die Vergabestelle einen PPP Vertrag einseitig verändern?
A75: Nein.
F76: Befassen sich die rechtlichen Rahmenbedingungen eindeutig mit folgenden Vorfällen, die während der Vertragsdauer eintreten können?
A76: Das Gesetz befasst sich mit:
– Höherer Gewalt. (Artikel 67.6 des Vergaberecht)
– Unterverträgen und dem Wechsel von Subunternehmern (Artikel 43 des Dekret 63 zur Übertragung von Rechten und Pflichten unter dem Projektvertrag)
F77: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen alternative Streitbeilegung?
A77: Ja, Artikel 67 des Dekret 63; Punkt 23, Sektion 3, Form 11 des Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT
F78: Ist die Anrufung von Schiedsgerichten möglich?
A78: Ja, sowohl nationale als auch internationale Schiedsgerichte stehen zur Verfügung (Artikel 67 des Dekret 63; Punkt 23, Sektion 3, Form 11 des Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT)
F79: Wenn ja, sind Schiedssprüche durch lokale Gerichte durchsetzbar?
A79: Ja, nach Artikel 427 des 2015 der Zivilprozessordnung.
F80: Gibt es andere Streitschlichtungsoptionen (wie Mediation oder Streitschlichtungsstellen)?
A80: Ja, nach den Artikeln 67(1) and (2) des Dekret 63.
F81: Erlauben die rechtlichen Rahmenbedingungen, Kreditgebern die Übernahme des PPP Projekts, wenn der private Partner in Zahlungsrückstand oder der PPP Vertrag von der Kündigung bedroht ist, weil er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
A81: Ja, nach Artikel 42 des Dekret 63.
F82: Wenn ja, welche Regelung beschreibt die Eintrittsrechte des Kreditgebers („step in rights“) am besten?
A82: Die rechtlichen Regelungen beschreiben ausdrücklich die Eintrittsrechte des Kreditgebers (Artikel 42 des Dekret 63):
1. Kreditgeber haben das Recht, alle Rechte und Pflichten des Investors oder der durch den Investor gegründeten Special Purpose Entity zu übernehmen oder eine kompetente Organisation damit zu beauftragen falls der Investor oder die durch den Investor gegründete Special Purpose Entity nicht dazu in der Lage ist seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen (take-over right).
2. Kreditgeber und die Aufsichtsbehörde oder die Vertragsparteien müssen einen schriftlichen Vertrag abschließen.
3. Realisiert der Kreditgeber sein Eintrittsrecht, tritt er, oder die durch ihn autorisierte Organisation, in alle vertraglichen Pflichten aus dem PPP-Vertrag ein.
F83: Enthalten die rechtlichen Rahmenbedingungen (sowie Standartvertragsklauseln) ausdrückliche Regelungen zu Beendigungsgründen eines PPP Vertrags?
A83: Ja. Projektverträge können beendet werden, wenn die Vertragsdauer abläuft oder vor dem Ablauf der Vertragsdauer, wenn eine der Parteien die Vertragsbedingungen verletzt und die Verletzung nicht aufgrund höherer Gewalt oder einer sonstigen vertraglich vereinbarten Ausnahme beruht. (Artikel 45(2) and (3) des Dekret 63).
F84: Wenn ja, enthalten die rechtlichen Rahmenbedingungen (sowie Standartvertragsklauseln) auch Regelungen zu Konsequenzen der Beendigung von PPP Verträgen?
A84: Ja, nach Punkt 22, Sektion 3, Form 11 der Drucksache Nr. 16/2016/TT-BKHDT
E. Unaufgeforderte Vorschläge
F85: Sind unaufgeforderte Vorschläge in Vietnam erlaubt?
A85: Ja. Die Einreichung unaufgeforderter Vorschläge ist explizit erlaubt. (Artikel 22 (1) des Dekret 63, Investoren dürfen Projekte vorschlagen die sich von denen unterscheiden, welche das Ministerium, die Aufsichtsbehörden oder die Volkskomitees der Provinzen bereits genehmigt haben.)
F86: Nimmt die Vergabestelle ein Assessment zur Bewertung von unaufgeforderten Angeboten vor?
A86: Ja, nach Artikel 20.1, 22.2 und 23 des Dekret 63.
F87: Wenn ja, gibt es ein Verfahren, in dem das Angebot überprüft wird und/oder eine Machbarkeitsanalyse durchgeführt wird, bevor das Angebot umfassend bewertet wird?
A87: Ja, nach Artikel 23 (2) des Dekret 63.
F88: Nach welchem System entscheiden die Vergabestellen darüber, ob unaufgeforderte Angebot mit existierenden Prioritäten der Regierung zu vereinbaren sind?
A88: Die Vergabestellen folgen einer spezifischen Prozedur, um die Übereinstimmung von PPPs mit existierenden Prioritäten zu gewährleisten. Artikel 24(1) des Dekret 63 and Artikel 15(1) des Dekret 15 (Ein Projekt muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um geeignet zur Auswahl in der Entwicklung als PPP-Investitionsform sein: (a) Übereinstimmung mit dem übergeordneten Entwicklungsplan und dem Entwicklungsplan für die Abteilung und die Region und dem lokalen sozio-ökonomischen Entwicklungsplan.)
F89: Beginnt die Vergabestelle mit einem Wettbewerbsverfahren, wenn sie einem unaufgeforderten Angebot folgt?
A89: Ja, nach Artikel 24.2 des Dekret 63, Artikel 4 der Drucksache Nr. 09/2018/TT-BKHDT.
F90: Gibt die Vergabestelle Mitbewerbern eine Mindestzeit zur Vorbereitung ihrer Angebote?
A90: Nein.
F91: Benutzt die Vergabestelle einen der folgen Anreizmechanismen (BAFO, Entwicklungsgebühr, Swiss Challenge, Bid Bonus, automatische Shortlistings, etc.), um unaufgeforderte Angebote zu belohnen oder den Anbieter für seinen Aufwand zu entschädigen?
A91: Nein.

Bitte wenden Sie sich an Dr. Oliver Massmann (omassmann@duanemorris.com) oder einen unseren anderen Anwälte, wenn Sie mehr über das Thema wissen möchten. Dr. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.

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