VIETNAM – THE NEW DECREE 80 ON DIRECT POWER PURCHASE AGREEMENTS – WHAT YOU MUST KNOW- Dr. Oliver Massmann interviewed by Vietnam Investment Review

1. Comment on the Decree:
“What are your initial thoughts on Vietnam’s new Decree No. 80/2024/ND-CP regarding the mechanism for direct electricity purchase and sale between renewable energy generation units and large electricity consumers?”

[OM] Decree No. 80/2024/ND-CP, or I call it the DPPA Decree, was very much welcomed by not just me but everyone working on the energy sector. I waited years for this Decree to be issued and I think it was a good decision of the Government to finally issue it now. However, there remains sections needing further guidance from relevant authorities, the detailed procedures to participate in grid-connected DPPA for example.

2. Opinion on Implementation:
“In your opinion, how effectively do you think this decree will be implemented in Vietnam, and what challenges might arise during its execution?”

[OM] In my opinion, DPPA Decree will play an important role in the development of renewable energy in Vietnam. I do believe that investors are making moves based on this decree and investment will flow into Vietnam. However, as there still remains some uncertainties in the decree, I do believe that further guidance regarding (i) the procedures for participation; (ii) guidance on the contracts’ forms; (iii) parties participating in DPPA mechanism under DPPA Decree must be issued by relevant authorities soon to ensure DPPA Decree’s enforceability. Further, as the Electricity Operation License remains the most important sub-license for electricity trading activities and such a license is under the sole discretion of relevant competent authorities, I think the requirement for this sub-license will significantly impact the decision-making of energy investor.

3. Suggestions for Improvement:
“Based on Germany’s experience with renewable energy policies, what suggestions would you offer to improve the effectiveness of this new decree in Vietnam?”

[OM] When it comes to Germany, Germany’s renewable energy sector is among the most innovative and successful worldwide. This is due to the fact that German policymakers issued a wide range of legal documents aiming at the development of renewable energy – the Grid Expansion Acceleration Act, Renewable Energy Act, Building Energy Act. Under the said laws, policymakers introduce incentives for renewable energy; introduce the principle that the use of renewable energies is of overriding public interest and will be given priority over other concerns (e.g. species protection) until greenhouse gas neutrality is achieved; increase public acceptance; streamline procedures for grid planning to build grid faster; etc. Thus, I would like to suggest a clear guidance on DPPA Decree on all current unclear issues, including more detailed procedures, streamlined process, less emphasis on sub-licenses, etc.

4. German Investment in Vietnam:
“Could you share some recent examples of German businesses investing in the renewable energy sector in Vietnam, and what impact have these investments had on the local energy market?”

[OM] Recently, PNE AG studied several offshore wind farms in Vietnam off the coast of south-central province of Binh Dinh Province with the total investment capital of USD4.6 billion. Going back a little, Fuhrländer AG and EAB invested multi million dollars in onshore wind farms in Binh Dinh and Ninh Thuan respectively. I do believe that German investors, apart from commercial benefits, bring in valued experience in development of renewable energy projects.

5. Germany’s Expertise Contribution:
“How can Germany’s expertise in renewable energy contribute to Vietnam’s energy transition, and what collaborative opportunities do you see between the two countries in this field?”

[OM] I want to focus on the grid on this matter.

In Germany, it is important to note that, according to the Energy Industry Act, the electricity grid in Germany is sub-divided into transmission grids (maximum voltage) and distribution grids (high, medium and low voltage). Accordingly, the high voltage transmission grid is largely owned by the four transmission system operators (TSOs): TenneT, 50Hertz Transmission, Amprion and TransnetBW. At a lower level of distribution grids, distribution grids are operated by a large number of regional and minicipal grid operators. To expand the grid infrastructure to encourage renewable energy supply, the Grid Expansion Acceleration Act (NABEG) was issued to reduce the time required for planning and approval procedures for interstate or international very-high voltage lines. Further, to prevent security risks, in Germany, investment screening can by utilized by competent authorities to review the acquisition of German firms by foreign buyers on a case-by-case basis under Foreign Trade Payments Act and the Foreign Trade and Payments Ordinance in energy sector. Generally, under the investment screening mechanism, in some specific sectors (i.e. grid operation), the parties entering into an acquisition transaction of more than 10% voting rights must notify their transaction to the Economic Affairs Ministry for the Ministry’s review.

On the other hand, in Vietnam, the grid is now under the sole operation and management of EVN while investment from other investors are not yet formally allowed and recognized. Further, a screening mechanism similar to that of Germany is also absent. Thus, I do believe that Germany can help Vietnam in developing relevant mechanisms to promote the grid as well as prevent unwanted investment in specific sectors. This support can be implemented in various ways, i.e. training, assignment of experts, treaty on the collaboration. As a German expert myself, I am more than willing to support Vietnam in this regard.

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Please do not hesitate to contact Dr. Oliver Massmann at omassmann@duanemorris.com if you have any questions. Dr. Oliver Massmann is the General Director of Duane Morris Vietnam LLC.

LEGAL ALERT ON THE DECISION REGARDING THE RESTRUCTURING OF ELECTRICITY SECTOR

Following the issuance of the long-awaited Decree No. 80/2024/ND-CP on mechanisms for Direct Power Purchase Agreement (DPPA) (“DPPA Decree”), on 1 August 2024, the Prime Minister issued Decision No. 753/QD-TTG to approve the policy for transfer of right to represent State Capital ownership at National Power System Operation Center (A0) from the Committee for Management of State Capital in Enterprises to the Ministry of Industry and Trade (MOIT) (“Decision 753”). According to Decision 753, after the separation of A0 from EVN to establish the National Power System and Market Operation (NSMO) in accordance with Decision No. 752/QD-TTg of the Prime Minister dated 1 August 2024, the ownership rights of NMSO will be transferred from EVN to the MOIT whereby all relevant authorities must participate in the transfer to ensure the compliance of the transfer with the prevailing regulations.

By this action of decentralization of power long held by EVN, the Government is looking to foster a more competitive and transparent electricity market. With the issuance of DPPA Decree and Decision 753, the Government has recognized the importance of independent power generators and has taken bold action to promote the development of renewable energy sources. Restructuring under Decision 753 may result in reduced power rates and a greater selection of service choices for the retail electricity sector. It is anticipated that this action would stimulate innovation, increase productivity, and eventually help Vietnamese consumers.

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Anwalt in VIETNAM Dr. Oliver Massmann-VOM GRENZMARKT ZUM SCHWELLENMARKT – EMPFEHLUNGEN SO BALD WIE MÖGLICH DEN STATUS EINES SCHWELLENMARKTES ZU ERREICHEN

Die derzeitige Lage in Vietnam

Um das Ziel zu verwirklichen, bis 2025 den Status eines Schwellenmarktes zu erreichen, hat Vietnam in den letzten Jahren große Bemühungen unternommen, einschließlich des Abschlusses von Freihandelsabkommen mit mächtigen Verbündeten und der Verabschiedung neuer Gesetze zur Förderung des Marktes. Dennoch wird Vietnam nach der jüngsten Marktklassifizierung von Morgan Stanley Capital International (MSCI) weiterhin als Grenzmarkt eingestuft. Laut dem MSCI bleibt Vietnam aus den folgenden Gründen ein Grenzmarkt:

1. Grenzwert für ausländisches Eigentum: Begrenzte ausländische Beteiligungen, die von null bis einundfünfzig Prozent reichen, gelten für Unternehmen, die in bestimmten sensiblen und eingeschränkten Branchen tätig sind. Dennoch sind über zehn Prozent des vietnamesischen Aktienmarktes von diesen Beschränkungen betroffen.

2. Ausländischer Raum: Da in einigen sensiblen Bereichen der Grenzwert für auslän-disches Eigentum bestehen bleibt, wird das Niveau des ausländischen Raums als niedrig eingestuft, was sich wiederum entsprechend auf den Aktienmarkt auswirkt.

3. Gleiche Rechte für ausländische Investoren, Informationsfluss, Marktvorschriften: Der Mangel an leicht zugänglichen englischen Informationen/Regelungen für aus- ländische Investoren.

4. Liberalisierungsgrad des Devisenmarktes: Sowohl der aktuelle Onshore- als auch der aktuelle Offshore-Devisenmarkt unterliegen Beschränkungen (z.B. müssen De-visengeschäfte mit Wertpapiergeschäften verbunden sein).

5. Registrierung von Anlegern und Einrichtung von Konten: Die vorgeschriebene Re-gistrierung für den Wertpapierhandel kann zeit- und kostenaufwendig sein. Außer-dem erfordert die Einrichtung eines Kontos die Genehmigung der Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation (VSDC).

6. Abrechnung und Abwicklung: Die Finanzierung des Handels muss im Voraus erfolgen und es gibt keine Überziehungsmöglichkeiten.

Empfohlene Maßnahmen (Aktionsplan)

Um den Bedenken der MSCI sowie den ausländischen Investoren Rechnung zu tragen, sollten die
zuständigen Behörden den folgenden Aktionsplan sorgfältig prüfen:

1. Um die bereits abgeschlossenen Freihandelsabkommen (d.h. CPTPP, EVFTA, EVIPA) optimal zu nutzen, sollte die Regierung ihre Hausaufgaben machen und sicherstellen, dass ausländische Investoren bei ihrer Entscheidung in Vietnam zu investieren, die bestmögliche Behandlung erfahren. Mit anderen Worten: Änderun-gen der Gesetze und Rechtsreformen in Bezug auf den Wertpapiermarkt, den Wertpapierhandel, das Investitionsverfahren, die Beschränkung ausländischen Ei-gentums etc. sollten in Betracht gezogen werden, um die in den jüngsten Freihan-
delsabkommen erzielten Vereinbarungen zu berücksichtigen.

2. Die Unternehmen sollten verpflichtet werden, Englisch als eine der Hauptsprachen für den Informationsfluss zu implementieren, damit ausländische Investoren sich die Idee des Marktes leichter erschließen können. Diese Maßnahme kann entwe-der durch einschlägige Gesetze geregelt oder direkt von den zuständigen Behör-den durchgeführt werden.

3. Es sollte in Erwägung gezogen werden die neuen gesetzlichen Bestimmungen ins Englische zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung zu übersetzen, damit ausländische Investoren die Gesetze so schnell wie möglich verstehen können.

4. Unterstützung in internationalen Handelsexperten suchen.
Damit Vietnam sein Ziel des Schwellenmarktes erreichen kann, könnte Duane Morris LLC unter
der Leitung von Dr. Oliver Massmann, der über eine fast 25-jährige Erfahrung in Vietnam verfügt,
die Regierung bei diesem Prozess unterstützen.

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Bitte zögern Sie nicht, Dr. Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com zu kontaktieren, soweit Sie Fragen haben sollten. Dr. Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.

VIETNAM – FINANCING INDUSTRIAL REAL ESTATE – WHAT MUST BE DONE – BLOOMBERG Interviewing Dr. Oliver Massmann

1. What is your take on this booming trend that credit into industrial parks grows surprisingly?

[Dr. Oliver Massmann] The booming trend of credit growth into industrial parks is likely driven by several factors:

1. Favorable government policies and incentives: The Vietnamese government has issued various decrees and regulations to promote the development of industrial parks, including eco-industrial parks. Investors in industrial parks can benefit from tax incentives, land rent exemptions, priority access to investment loans, and financial support.

2. Strategic location and infrastructure: Vietnam’s industrial parks are often located in strategic locations with good access to transportation networks, including roads, waterways, and airports.

3. Shift in global manufacturing: The ongoing shift of manufacturing from China to other Asian countries, including Vietnam, has driven increased foreign direct investment (FDI) into Vietnam’s industrial parks. Multinational companies are establishing or expanding their operations in Vietnam’s industrial parks to take advantage of the country’s competitive costs, skilled labor, and supportive policies.

2. How is the current flow of credit versus capital to industrial real estate in Vietnam?

[Dr. Oliver Massmann] I think both flows are being encouraged and stable for the time being.
Regarding credit flow, the State Bank of Vietnam (SBV) has reduced the credit risk coefficient for industrial real estate from 200% to 160%, encouraging commercial banks to lend more to projects in this segment. As a result, credit for real estate development in export processing zones, industrial parks, and office leasing has continued to see high growth rates compared to other sectors, increasing by almost 9.5% year-on-year.

At the same time, Vietnam’s industrial real estate industry is expected to continue its strong growth trajectory due to foreign direct investment (FDI) inflows benefiting from tax incentives. FDI into the real estate sector, particularly the industrial real estate segment and some large-scale, prime-location projects, has increased by 4.8% in 2023 compared to the same period in 2022.

3. What advantages between local banks versus foreign banks in terms of lending?

[Dr. Oliver Massmann] In terms of lending, while local banks understand the domestic legal market better, are able to provide lending to a wider range of businesses with fewer required legal procedures. Foreign banks, due to tighter lending restrictions in some domestic markets, may provide an easier path to securing financing, especially for self-employed borrowers, startups, or those looking to invest overseas. Further, foreign bank loans typically have maturities that are up to 33% shorter than domestic bank loans, which can be 2-3 months shorter on average.

4. What blocks mostly industrial real estate developers from bank credit?

[Dr. Oliver Massmann] First of all, due to the global economic recession after COVID 19, the assets securing loans for most real estate enterprises do not meet the requirements as banks are more cautious in disbursement and prioritize customers accepting higher interest rates.
Further, regarding legal challenges, real estate enterprises face significant difficulties in accessing bank credit, as credit agreements are only concentrated on enterprises with strong financial situations and large land reserves with clean projects. This is due to the fact that the legal framework on industrial real estate projects remains obscure with different regulations scaterring in different legal instruments, making it difficult for developers to navigate. Legal problems of some major players in the real estate industry also play an important part in this matter.

Also, a significant amount of commercial real estate loans are now mature for refinancing in the next few years. However, with higher interest rates and lower property valuations, many borrowers may struggle to refinance these loans on favorable terms. This can create a “refinancing cliff” that could lead to more defaults and further tightening of credit for commercial real estate developers.

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VIETNAM FROM A FRONTIER MARKET TO AN EMERGING MARKET – RECOMMENDATIONS TO ACHIEVE EMERGING MARKET STATUS AS SOON AS POSSIBLE

The current situation of Vietnam

To materialize its goal of reaching the Emerging Market status by 2025, great efforts, including the conclusion of back-to-back-to-back Free Trade Agreements with powerful allies, issuance of new laws to promote the market, have been made by Vietnam in the recent years. However, according to the latest Market Classification issued by Morgan Stanley Capital International (MSCI), Vietnam continues to be classified as a Frontier Market. According to the MSCI, Vietnam remains a Frontier Market for the following reasons:

1. Foreign Ownership Limit Level: Limited foreign ownership, ranging from zero to fifty-one percent, applies to companies operating in specific sensitive and restricted industries. Still, over ten percent of the Vietnamese equities market is impacted by these restrictions.
2. Foreign Room Level: As the foreign ownership limit level remains for some sensitive sector, the foreign room level is deemed as low and the equity market is significantly impacted accordingly.
3. Equal Rights to Foreign Investors, Information Flow, Market Regulations: Lack of readily available English information/regulations for foreign investors.
4. Foreign Exchange Market Liberalization Level: Both the onshore and offshore currency markets are restricted (for example, foreign exchange transactions need to be connected to securities transactions).
5. Investor Registration & Account Set Up: Registration for security trading, as a mandatory procedure, can be time-consuming and costly. Further, account setup requires the approval of the Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation.
6. Clearing and Settlement: Funding of trade must be done in advance, and there are no overdraft facilities.

Recommended action plan

To address MSCI’s concerns as well as foreign investors’ concerns, the following action plan should be carefully considered by the competent authorities of Vietnam:

1. To make the optimal use of the already-concluded Free Trade Agreements (i.e. CPTPP, EVFTA, EVIPA), the Government should do its homework and ensure that foreign investors receive the best possible treatment when they make their decisions to invest in Vietnam. In other words, amendments of the laws and legal reforms regarding the security market, security trading, investment procedure, foreign ownership limitation, etc. should be taken into consideration to reflect the agreement reached in the recent Free Trade Agreements.
2. To require organizations to adopt English as one of the primary language regarding information flow for foreign investors to grasp the idea of the market easily. This action can either be regulated under relevant laws or can be implemented directly by competent authorities.
3. To consider translating the new legal regulations into English on its issuance date for foreign investors to understand the laws as soon as they can.
4. To seek the support of international commercial experts

For Vietnam to reach its goal of an Emerging Market – Duane Morris Vietnam LLC, led by Dr. Oliver Massmann with almost 25-year working experience in Vietnam, could support the Government in this process.

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Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann – DIRECT POWER PURCHASE AGREEMENTS (DPPA) – Aktuelle Entwicklungen – Was zu wissen ist:

Am 20. Mai 2024 veröffentlichte der stellvertretende Premierminister Nguyen Hong Ha das offizielle Schreiben 232/TB-VPCP (OL 232), das Schlussfolgerungen und Vorgaben an das Ministerium für Industrie und Handel (MOIT) zur Ausarbeitung eines Verordnungsentwurfs über den Mechanismus direkter Stromabnahmeverträge (DPPA) enthält. Gleichzeitig erhielt das MOIT von der Regierung den Auftrag, Stellungnahmen von Stakeholdern einzuholen und weitere Konsultationssitzungen zur Finalisierung der Verordnungsentwürfe zum DPPA-Mechanismus sowie zu für den Eigengebrauch vorgesehene Aufdachsolaranlagen (RTS) vorzubereiten.

Aus OL 232 und anhand der vorgenannten letzten Diskussion ergeben sich folgende wichtige Stellungnahmen zu den Verordnungsentwürfen zum DPPA-Mechanismus und zu RTS:

1. Key Takeaways der Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf zum DPPA:

– Rahmen für förderfähigen Großverbraucher: Die Regierung verpflichtete das MOIT, für die Bestimmung von Zulassungskriterien für Großendverbraucher (derzeit solche mit einen durchschnittlichen Monatsverbrauch von mindestens 500.000 kWh) eine solide Grundlage zu schaffen. Die Stakeholder forderten vom MOIT einerseits den Mindestverbrauch von 500.000 kWh herabzusetzen und andererseits nicht nur dem produzierenden Gewerbe, sondern auch den Dienstleistungsbereich die Teilnahme am DPPA-Pilotprogramm zu ermöglichen. Zudem forderten einige Investoren, Industriegebiete als Großabnehmer einzustufen und sie dadurch am DPPA- Pilotprogramm teilhaben zu lassen.

– Rahmen für Erzeuger erneuerbarer Energie: Die Regierung forderte das MOIT auf zu prüfen und darzulegen, ob die Leistungsanforderung an Erzeuger erneuerbarer Energien von mindestens 10 MW angemessen ist. Gleichwohl soll der Verordnungsentwurf einerseits eine neue Definition von Erzeuger erneuerbarer Energien, andererseits Compliance-Anforderungen für planungs- und investitionsbezogene Rechtsvorschriften und ferner Erläuterungen zur Definition von privaten Leitungen und ihrer Auswirkungen aufnehmen.

– Kohlenstoffgutschriften: Das MOIT wurde von der Regierung angewiesen, die Zertifizierung und Begünstigung von Kohlenstoffgutschriften in Bezug auf DPPA-Projekte zu regeln, da der Stromabnahmepreis des Pilotprogramms (von Erzeuger erneuerbarer Energien bis Großverbraucher) wahrscheinlich höher ist als der Stromhandelspreis der EVN.

– Neue Herangehensweise bei privaten Leitungen (off-grid) DPPA: Aus Sicht der Stakeholder dürfe keine Begrenzung der installierten Leistung stattfinden. Ebenso müsse der Verordnungsentwurf Energie aus Aufdachsolaranlagen, Biomasse und Waste-to-Energy miteinbeziehen, solange die Projekte im Einklang mit der lokalen Planung stehen.

– Zur virtuellen (grid-connected) PPA: Die Stakeholder forderten eine klare Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen der Regierung und EVN bei der Veröffentlichung von Daten über die jeweiligen regionalen Verbrauchsbedarfe, über zusätzliche Erneuerbaren-Kapazität, die von jeder Region in das Netz eingespeist werden können, und über den aktuellen Stand der Erneuerbaren- Kapazität von Erzeugern, die derzeit einen Stromabnahmevertrag mit der EVN haben. Wheeling- Gebühren sollen ordnungsgemäß und vollständig berechnet und anschließend veröffentlicht werden.

2. Key Takeaways der Stellungnahmen zum Verordnungsentwurf zu RTS:

– Netzgekoppelte RTS-Projekte/Systeme: Nach Ansicht der Stakeholder sollen staatliche Behörden halbjährlich Daten über den Umfang der selbsterzeugenden RTS veröffentlichen, die für den Eigengebrauch vorgesehen und an das nationale Stromnetz angeschlossen sind.

– Klarstellung zu privaten Leitungen: Um die Wahrscheinlichkeit von Überschneidungen zwischen privaten Leitungen unter dem DPPA-Pilotprogramm (im Falle von RTS- Systemen/Projekten) und off-grid Solaranlagen/-projekte im Rahmen des Verordnungsentwurfs zu RTS zu verringern, empfahlen die Stakeholder dem MOIT Anpassungen zu klären und vorzunehmen.

– Genehmigungsverfahren: Aufgrund der Beteiligung verschiedener Behörden äußerten die Stakeholder Bedenken über die Komplexität des Genehmigungsverfahrens: So zum Beispiel die EVN für Netzanschlüsse, das Bauministerium für Baugenehmigungen und die Feuerwehrpolizei in Hinblick auf Genehmigungen für Brandschutz und Brandbekämpfung. Zur Verfahrensvereinfachung empfahlen die Stakeholder eine einzelne Selbsterklärung, die alle notwendigen Informationen über RTS-Systeme beinhaltet und an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden kann.

Als positive Entwicklung ist hervorzuheben, dass das MOIT die Verordnungsentwürfe zu DPPA und zu RTS bis voraussichtlich Ende Mai 2024 der Regierung erneut vorlegen wird. Wir – Duane Morris Vietnam – werden die aktuellen Entwicklungen genau verfolgen und über alle neuen Fortschritte zeitnah informieren.

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Bei Fragen und für weitere Einzelheiten steht Ihnen Dr. Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com gerne zur Verfügung. Dr. Oliver Massmann ist Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.

DIRECT POWER PURCHASE AGREEMENTS – THE NEW DECREE IS IN EFFECT – WHAT YOU MUST KNOW

On 3 July 2024, the Government issued Decree No. 80/2024/ND-CP regulating the direct power purchase mechanism (“DPPA”) between renewable energy generators and large power consumer (“Decree 80”). Decree 80 became effective 3 July 2024.

Some key take-away:
Decree 80 adopts two separate DPPA models:

1. Model 1 – Private Wire Model: this model envisions the sale of power from a renewable energy generator with large power consumer through a power private wire (not connected to the national power grid). There is no requirement on application/registration for joining this Model but large power consumer shall report the execution of power purchase agreement with the renewable energy generator to local provincial People’s Committee, competent local power company, and competent system operator (e.g., A0). Renewable energy generators include owners of energy, solar, wind, small hydro power plants as well as rooftop solar systems. One of a key change from the last draft is that large power consumer is now to include all are those who use electricity from 200,000 kWh per month (NB: the last draft requires large power consumer to use at least 500,000 kWh per month).

2. Model 2 – Grid-connected Model: this Model envisions the sale and purchase of power under a forward contract between large power consumer and renewable energy generator. To implement this Model: (x) large power consumer shall sign a forward contract with renewable generator, (y) renewable energy generator shall sign a contract with Electricity of Vietnam (EVN) for selling power to spot market (i.e., VWEM – Vietnam Wholesale Electricity Market) and (z) large power consumer shall sign a retail power purchase contract with EVN or its subsidiary (e.g., local power company) for receiving the power from the local power company. Renewable energy generator shall own a renewable energy plant of at least 10 MW. This Model requires registration of participation with competent system operator and will subject to the approval and guidance from the competent system operator for proceeding.

Analysis in details:

1. Scope of Regulations

The main subjects under Decree 80 are:

• Renewable energy generator owning power plants from solar energy, wind, small hydropower, biomass, geothermal, ocean waves, tides, ocean currents, and other forms of renewable energy, together with rooftop solar power system granted with electricity operating license or rooftop solar power system being exempted from such a license.

• Electricity retailers in industrial parks, economic zones, export processing zones, industrial clusters, high-tech parks, centralized information technology parks, high-tech industrial parks and other similar models regulated by a competent authority being electricity unit licensed to operate electricity in the field of electricity retail in such area or cluster with an electricity purchase output of 200,000 kWh/month or more connected to the voltage of 22 kV or more.

• Large power consumer being organizations or individuals buying electricity for their own use without reselling with the average consumption output of 200,000 kWh/month or more.

2. General principles
The two models for DPPA mechanism are regulated to be implemented under the following principles:

• Private wire:
(i) Parties: This form must be implemented between renewable energy generation units and large power consumer where the DPPA is mutually agreed between the parties;
(ii) PPA: The PPA between the parties is mutually agreed. The electricity sale price is negotiated by both parties, except for specific cases under Decree 80;
(iii) Procedures: Regarding relevant procedures, upon the renewable energy generation unit’s obtainment of relevant approvals/licenses and the execution of the PPA between the parties, the large electricity user must report the PPA to the provincial People’s Committee, the competent local power company and competent system operator.

• Grid-connected:
(i) Parties: The parties to this form of DPPA mechanism are renewable energy generators and large electricity user/electricity retailer through forward contracts. To implement the above forward contract: (x) large power consumer shall sign a contract with a forward contract with renewable generator, (y) renewable energy generator shall sign a contract with Electricity of Vietnam (EVN) for selling power to spot market (i.e., VWEM – Vietnam Wholesale Electricity Market) and (z) large power consumer shall sign a retail power purchase contract with EVN or its subsidiary (e.g., local power company) for receiving the power from the local power company. Renewable energy generator shall own a renewable energy plant of at least 10 MW.
(ii) PPA: Subject to the specific method of implementation of grid-connected mechanism, the contents of the PPA will contain specific contents as regulated in Decree 80. The same principle applies for the electricity sale price.
(iii) Procedures: Subject to the specific method of implementation of grid-connected mechanism, specific procedures will apply, according to Decree 80. Generally, this Model requires registration of participation with competent system operator and will subject to the approval and guidance from the competent system operator for proceeding.

3. Spot electricity market price:

Regarding grid-connected form of electricity trading, Decree 80 provides detailed regulations on the selling of renewable electricity generation units through spot electricity market and the trading with EVN as follows: According to relevant regulations, the spot electricity market price is the total electricity market price formed according to each transaction cycle of the spot electricity market and is determined by the sum of the market electricity price and the market capacity price. In particular, the market electricity price and market capacity price are determined according to the Regulations on operating the competitive wholesale electricity market issued by the MOIT.

We – Duane Morris Vietnam – are following up closely with the implementation of this Decree 80 and any new progress will be updated in a timely manner.

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LEGAL ALERT ON THE NEW DECREE REGULATING MINIMUM SALARY

On 30 June 2024, the Government issued (i) Decree No. 73/2024/ND-CP regulating base salary and bonus regime (“Decree 73”); and (ii) Decree No. 74/2024/ND-CP regulating the minimum salary for employees working under labor contracts (“Decree 74”) with both being effective from 1 July 2024. According to Decree 73, the base salary from 1 July 2024 will increase to VND,2340,000/month from VND1,800,000/month.

Further, according to Decree 74, the new monthly minimum salary and hourly minimum salary by region is as follows:

Region Minimum monthly salary Minimum hourly salary
(Unit: VND/month) (Unit: VND/hour)

Region I 4,960,000 23,800
Region II 4,410,000 21,200
Region III 3,860,000 18,600
Region IV 3,450,000 16,600

According to this new minimum salary, the cap for contribution of compulsory social insurance increases to VND46,800,000/month (an increase of approximately 30% compared to the old base salary) while the same for unemployment insurance increases to VND99,200,000/month for Region I, VND88,200,000/month for Region II, VND 77,200,000 for Region III, VND69,000,000 for Region III, subject to future changes with regards to the to-be-issued Amended Law on Social Insurance (where applicable).

We – Duane Morris Vietnam – are following up closely with the new developments of the Amended Law on Social Insurance and any new progress will be updated in a timely manner.

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VIETNAM – DIRECT POWER PURCHASE AGREEMENTS (DPPA) – Latest development – What you must know:

On May 20, 2024, the Deputy Prime Minister Nguyen Hong Ha issued Official Letter 232/TB-VPCP to provide the Government’s conclusions and instructions on preparation of draft Decree on Direct Power Purchase Agreement (DPPA) mechanism of Ministry of Industry and Trade (MOIT) (“OL 232”). At the same time, the Government also instructed the MOIT to collect opinions from stakeholders and arrange for further consultation meetings for finalization of draft Decrees on DPPA mechanism and rooftop solar system (RTS) for self-consumption purpose.

According to OL 232 and the discussion recently on the above, the following key comments were made towards the draft decrees on DPPA mechanism and RTS:

1. Key Take-away from Comments on the Draft Decree on DPPA

– Scope of Eligible Large Consumers: The Government required the MOIT to provide solid grounds for regulating the eligibility criteria for large end-users (currently defined as having, among others, an average monthly consumption of at least 500,000 kWh). Stakeholders requested that the MOIT should consider (i) lowering the amount of 500,000 kWh and (ii) allowing not only manufacturing consumers but also service consumers to participate in the DPPA pilot scheme. In addition, some investors requested that industrial zones should be classified as large buyers for joining the DPPA pilot scheme.

– Scope of renewable energy generators: the Government requested the MOIT to research and explain whether the condition of a renewable generator’s capacity satisfying at least 10 MW is reasonable. In addition, the draft decree on DPPA should include a new definition of renewable energy generators, requirements for compliance with laws and regulations on planning and investment, and clarifications on the definition of direct private wire and its implications.

– Carbon credit regulations: the Government instructed the MOIT to regulate the carbon credit certification and benefit in relation to DPPA projects as the power purchase price of this pilot (from renewable generator to large consumer) scheme is probably higher than the retail power price of EVN.

– For new mode of private wire (off-grid) DPPA: Stakeholders requested that there should be no limit on the installed capacity and the draft decree should specify the inclusion of rooftop solar power, biomass, and waste-to-energy power as long as the projects comply with the local planning.

– For virtual (grid-connected) PPA: Stakeholders requested that there should be clear division of responsibilities among the Government and EVN in publishing data on consumption demands of each region, additional renewable energy capacity that could be exported to the grid in each region, current status of renewable energy capacity [of generators which] currently signing power purchase agreement with EVN. Wheeling fees should be correctly and completely calculated and then published.

2. Key Take-away from Comments on the Draft Decree on RTS

– Grid-connected RTS projects/ Systems: Stakeholders requested that state authorities should publish data on the scale of self-generated RTS for self-consumption purpose connected to the national grid on a semi-annual basis.

– Private wire clarification: Stakeholders recommended that the MOIT clarify and provide revisions for mitigating the likelihood of overlapping between private wire under the DPPA pilot scheme (in the case of RTS systems/projects) and off-grid solar power systems/ projects under the draft decree on RTS.

– Licensing process: Stakeholders expressed concerns about the complexity of the permit process due to the involvement of different authorities, such as EVN for grid connections, Ministry of Construction for structure approvals, and the Firefighting Police for fire fighting and prevention approvals and permits. To simplify the process, the stakeholders recommended a single self-declaration form that includes all necessary information about RTS systems, which could be circulated to the relevant authorities.

As a positive development, the draft decree on DPPA and draft decree on RTS will be resubmitted by MOIT to the Government within this May, probably COB end of May 2024. We – Duane Morris Vietnam – are following up closely with the new developments and any new progress will be updated in a timely manner.

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VIETNAM — Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder das EU-Lieferkettengesetz): Umfassende Analyse und Ausblick auf die Auswirkungen auf Unternehmen in Vietnam

In den letzten Jahren wurde dem Thema Nachhaltigkeit in der Europäischen Union eine immer höhere Priorität eingeräumt und dessen Schlüsselrolle bei der Bewältigung globaler Herausforderungen erkannt. So wurden verschiedene gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, um Aspekte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und verantwortungsvolle Unternehmensführung (ESG) in Unternehmensstrategien zu integrieren, darunter die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD), die EU-Offenlegungsverordnung (SFDR), die EU-Taxonomie-Verordnung, die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) usw.

In jüngster Zeit haben auch einzelne EU-Mitgliedstaaten eigene Lieferkettengesetze erlassen, welche in Umfang und Rechtswirkung voneinander divergieren. In dem Bestreben, eine gemeinsame Grundlage für alle Mitgliedstaaten zu schaffen, will der europäische Gesetzgeber den bestehenden regulatorischen Flickenteppich durch die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD), gemeinhin als das EU-Lieferkettengesetz bezeichnet, ablösen.

Die Richtlinie soll einen umfassenden Rahmen für die Sorgfaltspflicht von Unternehmen schaffen, um negative Auswirkungen auf Menschenrechte, Umwelt und verantwortungsvolle Unternehmensführung in der gesamten Aktivitätskette zu erkennen, zu verhindern und zu mildern. Sollte die CSDDD wie erwartet in Kraft treten, würde sie Unternehmen, einschließlich derer, die in Vietnam tätig und mit der EU verbunden sind, erhebliche Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung ihrer Bestimmungen sowie die wirksame Durchsetzung der Sorgfaltspflicht auferlegen.

Da sich die Gesetzeslandschaft ständig ändert, sollten Unternehmen wachsam bleiben und sich auf mögliche Änderungen ihrer Sorgfalts- und Nachhaltigkeitspflichten einstellen.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die relevanten Bestimmungen der CSDDD für Unternehmen mit Sitz in Vietnam.

CSDDD – Überblick

Aktueller Stand

Nach langen Diskussionen hinter verschlossenen Türen und mehrmaligen Abstimmungsverzögerungen im Europäischen Rat hat sich die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten am 15. März 2023 auf ein Kompromisspaket zur CSDDD geeinigt. Zuletzt hat das Europäische Parlament am 24. April der CSDDD zugestimmt. Als letzter formeller Schritt im Gesetzgebungsverfahren muss der vom Europäischen Parlament vorgelegte Text der CSDDD vom Europäischen Rat formell angenommen werden, was voraussichtlich am 23. Mai 2024 geschehen wird.

Die CSDDD schafft eine gesetzliche Haftung für Unternehmen im Zusammenhang mit Umwelt- und Menschenrechtsverletzungen in ihrer Aktivitätskette. Um eine Einigung zu erzielen, wurde die CSDDD gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag in wesentlichen Punkten deutlich abgeschwächt. Unter Beibehaltung des Konzepts der zivilrechtlichen Haftung von Unternehmen, wie es in der Richtlinie definiert ist, wurde der Geltungsbereich der Richtlinie eingeschränkt, wodurch die Zahl der betroffenen Unternehmen, einschließlich jener in Vietnam, erheblich reduziert wurde. Erreicht wurde dies durch die Anhebung der Schwellenwerte für die Mitarbeiterzahl und den Umsatz der Unternehmen sowie durch die Streichung der ursprünglichen Liste „spezifischer Sektoren“ (z.B. Textil- und Lederherstellung, Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und mineralgewinnende Industrien), die naturgemäß ein höheres Risiko für Menschenrechtsverletzungen darstellten, so dass auch Unternehmen mit weniger Mitarbeitern und geringerem Umsatz hätten betroffen sein können. Eine weitere Neuerung gegenüber dem vorherigen Richtlinienentwurf ist die Einführung eines abgestuften Ansatzes, der Übergangsfristen von drei bis fünf Jahren vorsieht, je nach Anzahl der Beschäftigten und des weltweiten Umsatzes der von den Bestimmungen der CSDDD betroffenen Unternehmen.

Anwendungsbereich

Allgemeines

Als Kompromisslösung wurde die Richtlinie mit einem flexiblen Anwendungsbereich versehen. Er sieht vor, dass die Richtlinie nur für Unternehmen gilt, die die festgelegten Bedingungen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren erfüllen. Umgekehrt gelten die Bestimmungen der Richtlinie nicht mehr für Unternehmen, welche die in der Richtlinie genannten Bedingungen in den letzten beiden relevanten Geschäftsjahren nicht erfüllt haben.

Pflichtenadressaten

Die Verpflichtungen der Richtlinie gelten für Unternehmen, die nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründet wurden und die folgenden Kriterien erfüllen („Kategorie 1“):
(i) das Unternehmen hatte im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss erstellt wurde oder hätte erstellt werden müssen, (durchschnittlich) mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR (statt wie bisher geplant: Unternehmen mit 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Mio. EUR);
(ii) das Unternehmen hat die oben genannten Schwellenwerte nicht erreicht, ist aber die oberste Muttergesellschaft eines Konzerns, der die Schwellenwerte im letzten Geschäftsjahr, für das ein Konzernabschluss aufgestellt wurde oder hätte aufgestellt werden müssen, erreicht hat; oder
(iii) das Unternehmen hat Franchise- oder Lizenzvereinbarungen in der Union mit unabhängigen Drittunternehmen geschlossen oder ist die oberste Muttergesellschaft einer Gruppe, die Franchise- oder Lizenzvereinbarungen in der Union gegen Lizenzgebühren geschlossen hat, wenn diese Vereinbarungen eine gemeinsame Identität, ein gemeinsames Geschäftskonzept und die Anwendung einheitlicher Geschäftsmethoden gewährleisten und wenn sich diese Lizenzgebühren auf mehr als 22, 5 Mio. EUR im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss aufgestellt wurde oder hätte aufgestellt werden müssen, und sofern das Unternehmen im letzten Geschäftsjahr, für das ein Jahresabschluss aufgestellt wurde oder hätte aufgestellt werden müssen, einen Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. EUR weltweit erzielt hat oder die oberste Muttergesellschaft eines Konzerns ist, der diesen Nettoumsatz erzielt hat.
Darüber hinaus gelten Verpflichtungen für Unternehmen, die nach dem Recht eines Drittstaates gegründet wurden und eine der folgenden Bedingungen erfüllen („Kategorie 2“):
(i) das Unternehmen hat in dem Geschäftsjahr, das dem letzten Geschäftsjahr vorausging, in der Union einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. EUR erzielt;
(ii) das Unternehmen hat die oben genannten Schwellenwerte nicht erreicht, ist aber die oberste Muttergesellschaft einer Gruppe, die auf konsolidierter Basis in dem Geschäftsjahr, das dem letzten Geschäftsjahr vorausging, die Schwellenwerte erreicht hat; oder
(iii) das Unternehmen hat Franchise- oder Lizenzvereinbarungen in der Union mit unabhängigen Drittunternehmen geschlossen oder ist die oberste Muttergesellschaft eines Konzerns, der Franchise- oder Lizenzvereinbarungen in der Union gegen Lizenzgebühren geschlossen hat, wenn diese Vereinbarungen eine gemeinsame Identität, ein gemeinsames Geschäftskonzept und die Anwendung einheitlicher Geschäftsmethoden gewährleisten und wenn sich diese Lizenzgebühren in dem dem letzten Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahr in der Union auf mehr als 22,5 Mio. EUR beliefen, und sofern das Unternehmen in dem dem letzten Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahr in der Union einen Nettoumsatz von mehr als 80 Mio. EUR erzielt hat oder die oberste Muttergesellschaft eines Konzerns ist, der diesen Nettoumsatz erzielt hat.

Ausnahmen

Hervorzuheben ist, dass die CSDDD ihren Anwendungsbereich erheblich einengt, da sie nun eine Ausnahmebestimmung enthält. Besteht nämlich die Haupttätigkeit der obersten Muttergesellschaft im Halten von Anteilen an operativen Tochtergesellschaften und nimmt sie nicht an den Management-, Betriebs- oder Finanzentscheidungen teil, die sich auf die Gruppe oder eine ihrer Tochtergesellschaften auswirken, kann sie von der Erfüllung der Verpflichtungen der Richtlinie befreit werden. Voraussetzung für diese Befreiung ist jedoch, dass eine in der Union niedergelassene Tochtergesellschaft der obersten Muttergesellschaft benannt wird, um die Verpflichtungen der CSDDD im Namen der obersten Muttergesellschaft zu erfüllen, einschließlich ihrer Verpflichtungen in Bezug auf die Tätigkeiten ihrer Tochtergesellschaften. In diesem Fall muss die benannte Tochtergesellschaft über die notwendigen Mittel und rechtlichen Befugnisse verfügen, um diese Verpflichtungen wirksam zu erfüllen. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass sie von den Unternehmen der Gruppe die Informationen und Unterlagen erhält, die für die Erfüllung der Verpflichtungen der obersten Muttergesellschaft gemäß der CSDDD erforderlich sind. Die oberste Muttergesellschaft muss diese Befreiung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, wird die zuständige Aufsichtsbehörde die Befreiung gewähren. Die oberste Muttergesellschaft haftet jedoch weiterhin gemeinsam mit dem benannten Tochterunternehmen für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen des Tochterunternehmens.

Darüber hinaus soll die Feststellung, ob ein Unternehmen unter die CSDDD fällt, einer fortlaufenden Bewertung unterzogen werden: Erfüllt ein Unternehmen die Kriterien der Kategorie 1 oder 2, gilt die Richtlinie nur, wenn dies in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren der Fall ist. Umgekehrt gilt die Richtlinie für ein Unternehmen nicht mehr, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Kategorie in den letzten beiden relevanten Geschäftsjahren nicht mehr erfüllt sind.

Zeitlicher Anwendungsbereich der Bestimmungen

Die Umsetzungsfristen für die Bestimmungen der CSDDD variieren je nach Größe und Rechtsform der Unternehmen. Für Unternehmen der Kategorie 1 (i) und (ii) mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro gilt die Richtlinie drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Für Unternehmen, die dieselben Kriterien erfüllen, aber mehr als 3.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro haben, gilt die Richtlinie vier Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Für Unternehmen der Kategorie 2 (i) und (ii) mit einem Nettoumsatz in der Union von mehr als 1 500 Mio. EUR gilt die Richtlinie drei Jahre nach Inkrafttreten, für Unternehmen mit einem Nettoumsatz von mehr als 900 Mio. EUR vier Jahre nach Inkrafttreten. Für alle anderen Unternehmen beider Kategorien gilt die Richtlinie fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten. Die zur Erfüllung der Berichtspflichten im Rahmen der CSDDD erforderlichen Maßnahmen gelten für diese Unternehmen jedoch (erst) ab dem 1. Januar 2028 bzw. dem 1. Januar 2029.

Inhalt – Welche Aufgaben und Pflichten bestehen für Unternehmen?

Zentrale Pflichten

Von den Unternehmen wird erwartet, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht durch folgende Maßnahmen nachkommen und Ressourcen und Informationen mit ihren jeweiligen Unternehmensgruppen und anderen juristischen Personen im Einklang mit dem geltenden Wettbewerbsrecht austauschen:
· Integration risikobasierter menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten in alle relevanten Richtlinien und Risikomanagementsysteme, die in Absprache mit den Beschäftigten des Unternehmens und ihren Vertretern entwickelt wurden, einschließlich einer jährlich (oder unverzüglich nach wesentlichen Änderungen) zu aktualisierenden Sorgfaltspflichtpolitik, die eine Beschreibung des (langfristigen) Ansatzes des Unternehmens, einen Verhaltenskodex (Code of Conduct, CoC) für Beschäftigte, Tochterunternehmen und (in)direkte Geschäftspartner sowie eine Beschreibung der Prozesse und Maßnahmen zur Integration und Umsetzung der Sorgfaltspflicht, zur Überprüfung der Einhaltung des CoC und zur Ausweitung seiner Anwendung auf Geschäftsbeziehungen enthält.
· Identifizierung und Bewertung tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt, die sich aus der Geschäftstätigkeit des Unternehmens (oder seiner Tochtergesellschaften und, sofern sie mit seiner Aktivitätskette zusammenhängen, seiner Geschäftspartner) ergeben, durch „angemessene Maßnahmen“. Im Wesentlichen sind die Unternehmen verpflichtet, (a) ihre eigene Geschäftstätigkeit, die ihrer Tochtergesellschaften und gegebenenfalls die ihrer Geschäftspartner zu erfassen, um Bereiche zu ermitteln, die für negative Auswirkungen anfällig sind, und (b) auf der Grundlage der Ergebnisse der Erfassung eine umfassende Bewertung dieser Tätigkeiten vorzunehmen. Wenn es möglich ist, wesentliche Informationen für die umfassende Bewertung von Geschäftspartnern auf verschiedenen Ebenen der Aktivitätskette zu erhalten, sollten die Unternehmen diese Informationen in erster Linie direkt von den Geschäftspartnern anfordern, die in den Bereichen tätig sind, die für negative Auswirkungen am anfälligsten sind.
Wenn es den Unternehmen nicht möglich ist, alle identifizierten negativen Auswirkungen gleichzeitig und in vollem Umfang anzugehen, sollen die Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung, die negativen Auswirkungen zu vermeiden, angemessen abzuschwächen, zu beheben oder zu minimieren, Prioritäten setzen. Die Prioritäten sollten auf der Grundlage der Schwere und Wahrscheinlichkeit der negativen Auswirkungen festgelegt werden. Sobald die schwerwiegendsten und wahrscheinlichsten negativen Auswirkungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums angegangen wurden, sollten die Unternehmen die weniger schwerwiegenden und wahrscheinlichen negativen Auswirkungen angehen.
An die Ermittlung schließt sich ein abgestuftes Regelungskonzept an, welches der Unterscheidung zwischen „potenziellen“ und „tatsächlichen“ negativen Auswirkungen Rechnung trägt:
· Potenzielle negative Auswirkungen sollen in erster Linie vermieden und – falls dies nicht (unmittelbar) möglich ist – angemessen abgeschwächt werden. Bei der Frage, welche Maßnahmen Unternehmen in diesem Zusammenhang ergreifen müssen, ist zu berücksichtigen, (a) ob die potenzielle negative Auswirkung allein vom Unternehmen, gemeinsam vom Unternehmen und seiner Tochtergesellschaft oder seinem Geschäftspartner oder allein vom Geschäftspartner des Unternehmens in der Aktivitätskette ausgeht; (b) ob die potenzielle negative Auswirkung im Betrieb der Tochtergesellschaft, des direkten Geschäftspartners oder des indirekten Geschäftspartners entstehen kann; (c) inwieweit das Unternehmen in der Lage ist, den Geschäftspartner zu beeinflussen, der für die potenzielle negative Auswirkung verantwortlich ist oder zu ihr beiträgt.
Abhängig von den vorstehenden Punkten können die angemessenen Maßnahmen Folgendes umfassen:
o die unverzügliche Entwicklung eines „Präventionsaktionsplans“ (in Zusammenarbeit mit der Industrie oder mit Multi-Stakeholder-Initiativen), der auf die Geschäftstätigkeit und die Aktivitätskette des Unternehmens zugeschnitten ist, mit klar festgelegten Zeitplänen und Indikatoren zur Messung von Verbesserungen;
o Einholung vertraglicher Zusicherungen von direkten Geschäftspartnern – und von deren Partnern, soweit deren Tätigkeiten Teil der Aktivitätskette des Unternehmens sind – bezüglich der Einhaltung des CoC des Unternehmens und erforderlichenfalls der Sicherstellung eines Präventionsaktionsplans;
o Tätigung notwendiger finanzieller oder nicht-finanzieller Investitionen, Anpassungen oder Upgrades, z.B. in Anlagen, Produktions- oder andere betriebliche Prozesse und Infrastrukturen;
o Vornahme notwendiger Änderungen oder Verbesserungen des Geschäftsplans, der allgemeinen Strategien und Verfahren des Unternehmens, einschließlich seiner Einkaufs-, Konstruktions- und Vertriebspraktiken;
o gezielte und verhältnismäßige Unterstützung von KMU, die Geschäftspartner des Unternehmens sind, je nach Bedarf und unter Berücksichtigung der Ressourcen, des Fachwissens und der Sachzwänge des KMU. Dies kann die Bereitstellung oder die Erleichterung des Zugangs zum Aufbau von Kapazitäten, zu Schulungen oder zur Verbesserung von Managementsystemen beinhalten. Wenn die Einhaltung der CoC oder des Präventionsaktionsplans die Tragfähigkeit des KMU gefährden würde, muss das Unternehmen gezielte und verhältnismäßige finanzielle Unterstützung leisten, z. B. in Form von Direktfinanzierung, zinsgünstigen Darlehen, Garantien für die weitere Beschaffung oder Hilfe bei der Beschaffung von Finanzmitteln;
o Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im Einklang mit den Unionsrecht zwecks Verbesserung der Fähigkeit des Unternehmens zur Vermeidung/Abschwächung negativer Auswirkungen, insbesondere wenn keine anderen Maßnahmen geeignet oder wirksam sind.
· Tatsächliche negative Auswirkungen sollen primär behoben oder, soweit dies nicht unmittelbar möglich ist, in ihrem Ausmaß minimiert werden. Auch dies sollte auf der Grundlage geeigneter Maßnahmen erfolgen, welche nach den oben genannten Kriterien für potenzielle negative Auswirkungen festzulegen sind. Solche geeigneten Maßnahmen können sein:
o Neutralisierung/Minimierung des Ausmaßes der Auswirkungen durch Maßnahmen, die in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der negativen Auswirkungen und zur Beteiligung des Unternehmens an diesen stehen;
o die unverzügliche Entwicklung und Umsetzung eines „ Korrekturmaßnahmenplans“ (in Zusammenarbeit mit der Industrie oder mit Multi-Stakeholder-Initiativen), der auf die Geschäftstätigkeit und die Aktivitätskette des Unternehmens zugeschnitten ist, mit festgelegten Fristen und Indikatoren zur Messung von Verbesserungen, wenn die negativen Auswirkungen nicht sofort behoben werden können;
o Einholung vertraglicher Zusicherungen von direkten Geschäftspartnern – und von deren Partnern, soweit deren Tätigkeiten Teil der Aktivitätskette des Unternehmens sind – bezüglich der Einhaltung des CoC des Unternehmens und erforderlichenfalls der Sicherstellung eines Korrekturmaßnahmenplans;
o Tätigung notwendiger finanzieller oder nicht-finanzieller Investitionen, Anpassungen oder Upgrades, z.B. in Anlagen, Produktions- oder andere betriebliche Prozesse und Infrastrukturen;
o Vornahme notwendiger Änderungen oder Verbesserungen des Geschäftsplans, der allgemeinen Strategien und Verfahren des Unternehmens, einschließlich seiner Einkaufs-, Konstruktions- und Vertriebspraktiken;
o gezielte und verhältnismäßige Unterstützung von KMU, die Geschäftspartner des Unternehmens sind, je nach Bedarf und unter Berücksichtigung der Ressourcen, des Fachwissens und der Sachzwänge des KMU. Dies kann die Bereitstellung oder die Erleichterung des Zugangs zum Aufbau von Kapazitäten, zu Schulungen oder zur Verbesserung von Managementsystemen beinhalten. Wenn die Einhaltung der CoC oder des Präventionsaktionsplans die Tragfähigkeit des KMU gefährden würde, muss das Unternehmen gezielte und verhältnismäßige finanzielle Unterstützung leisten, z. B. in Form von Direktfinanzierung, zinsgünstigen Darlehen, Garantien für die weitere Beschaffung oder Hilfe bei der Beschaffung von Finanzmitteln;
o Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen im Einklang mit den Unionsrecht zwecks Verbesserung der Fähigkeit des Unternehmens zur Behebung/Minimierung negativer Auswirkungen, insbesondere wenn keine anderen Maßnahmen geeignet oder wirksam sind;
o Ergreifung von Abhilfemaßnahmen, wenn das Unternehmen für eine tatsächliche negative Auswirkung verantwortlich ist oder dazu beiträgt. In Fällen, in denen die negative Auswirkung ausschließlich vom Geschäftspartner des Unternehmens ausgeht, kann das Unternehmen freiwillige Abhilfemaßnahmen anbieten oder seinen Einfluss auf den Geschäftspartner nutzen, um Abhilfemaßnahmen zu erleichtern.

Die Unternehmen können gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen ergreifen, die über die oben Genannten hinausgehen. Zu diesen Maßnahmen könnten die Erörterung der Erwartungen an die Geschäftspartner in Bezug auf die Vermeidung und Abschwächung potenzieller negativer Auswirkungen, die Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen oder die Minimierung ihres Ausmaßes sowie die Ermöglichung oder Erleichterung des Zugangs zu Kapazitätsaufbau, Beratung, administrativer und finanzieller Unterstützung in Form von Darlehen oder Finanzierungen gehören, wobei die Ressourcen, das Wissen und die Sachzwänge des Geschäftspartners zu berücksichtigen sind.

Können die negativen Auswirkungen durch die oben genannten Maßnahmen nicht vermieden/angemessen abgeschwächt/behoben/minimiert werden, können die Unternehmen vertragliche Zusicherungen von indirekten Geschäftspartnern (einschließlich KMU) einholen, die mit geeigneten Maßnahmen zur Überprüfung ihrer Einhaltung einhergehen (z.B. Überprüfung durch unabhängige Dritte, einschließlich Branchen- oder Multi-Stakeholder-Initiativen). Um die Belastung der KMU zu verringern, sieht die CSDDD vor, dass die angewandten Bedingungen fair, angemessen und nicht diskriminierend sein müssen und dass die Kosten der Überprüfungsmaßnahmen, sofern sie nach der Bewertung als notwendig erachtet werden, vom Unternehmen zu tragen sind; falls ein KMU wünscht, zumindest einen Teil der Kosten zu tragen, oder im Einvernehmen mit dem Unternehmen, muss es die Ergebnisse der Überprüfungen mit anderen Unternehmen teilen können.

Wenn die oben genannten Maßnahmen unwirksam sind, muss das Unternehmen – als letztes Mittel – davon absehen, neue Geschäftsbeziehungen mit dem Geschäftspartner in Verbindung mit oder in der Kette von Aktivitäten, von denen die Auswirkungen ausgegangen sind, einzugehen oder bestehende Geschäftsbeziehungen auszubauen; wenn dies gesetzlich zulässig ist und nach einer Bewertung, ob die Folgen der Aussetzung oder Beendigung der Geschäftsbeziehungen jene der negativen Auswirkungen aufwiegen würden, muss das Unternehmen dann (a) unverzüglich einen verstärkten Präventionsaktions-/Korrekturmaßnahmenplan beschließen und umsetzen, indem es seine Einflussmöglichkeiten nutzt oder verstärkt, insbesondere durch vorübergehende Aussetzung der Geschäftsbeziehungen in Bezug auf die betreffenden Tätigkeiten, einschließlich der Festlegung eines konkreten und angemessenen Zeitrahmens für die Maßnahmen, innerhalb dessen sich das Unternehmen nach alternativen Geschäftspartnern umsehen kann; (b) die Geschäftsbeziehungen beenden, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die Bemühungen erfolgreich sein werden, oder wenn durch die Umsetzung des Plans die negativen Auswirkungen nicht verhindert/abgeschwächt werden können. In diesem Zusammenhang stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Verträge eine Aussetzung oder Beendigung zulassen, sofern nicht anders gesetzlich vorgeschrieben. Das Unternehmen muss die Auswirkungen der Aussetzung/Kündigung verhindern/verringern/beenden, den Geschäftspartner davon unterrichten und seine Entscheidung regelmäßig überprüfen. Entscheidet sich das Unternehmen gegen eine Aussetzung/Kündigung, muss es die potenziellen Auswirkungen und die verfügbaren angemessenen Maßnahmen regelmäßig überwachen und neu bewerten.

· Darüber hinaus müssen Unternehmen künftig eine in einem EU-Mitgliedstaat niedergelassene bzw. ansässige natürliche oder juristische Person als Bevollmächtigten benennen, um eine effektive Zusammenarbeit mit der – für die Überwachung der Einhaltung von Verpflichtungen zuständigen — mitgliedsstaatlichen Aufsichtsbehörde zu gewährleisten. Auch in Vietnam niedergelassene Unternehmen sollen künftig der aufsichtsbehördlichen Überwachung mit der Maßgabe unterliegen, dass für diese die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats zuständig ist, in dem das Unternehmen eine Zweigstelle unterhält. Hat das Unternehmen keine Zweigstelle in einem Mitgliedstaat oder befinden sich seine Zweigstellen in verschiedenen Mitgliedstaaten, so ist die Aufsichtsbehörde des Mitgliedstaats zuständig, in dem das Unternehmen den größten Teil seines Nettoumsatzes in der Union in dem Geschäftsjahr erzielt hat, das dem letzten Geschäftsjahr, einem durch die Mitgliedstaaten näher bestimmten Zeitpunkt oder dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen erstmals die Kriterien der Kategorie 2 erfüllt, vorangeht, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist. In diesem Zusammenhang soll es – im Falle einer relevanten Umstandsänderung – möglich sein, die Aufsichtsbehörde auf Antrag des Unternehmens zu wechseln.
· Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Muttergesellschaften, die unter die CSDDD fallen und bestimmte in der Richtlinie festgelegte Bedingungen erfüllen, die in der Richtlinie festgelegten Verpflichtungen im Namen ihrer unter die Richtlinie fallenden Tochterunternehmen erfüllen können, sofern dies eine wirksame Einhaltung gewährleistet. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf die Beaufsichtigung der Tochtergesellschaften oder deren zivilrechtliche Haftung.
Sonstige relevante Bestimmungen
Die Richtlinie enthält folgende weitere Bestimmungen, deren Umsetzung von den Mitgliedstaaten sicherzustellen ist:
· Die Unternehmen müssen die Stakeholder wirksam einbeziehen, indem sie ihnen relevante Informationen zur Verfügung stellen und es ihnen ermöglichen, gegebenenfalls zusätzliche Informationen anzufordern. Die Konsultation der Interessengruppen sollte in verschiedenen Phasen des Sorgfaltsprüfungsprozesses erfolgen; ist eine wirksame Einbeziehung der Interessengruppen jedoch nicht zumutbar, müssen die Unternehmen zusätzlich Experten konsultieren, die zuverlässige Einblicke in potenzielle oder tatsächliche negative Auswirkungen geben können. Die Unternehmen müssen Hindernisse für die Beteiligung identifizieren und beseitigen und sicherstellen, dass die Teilnehmer vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, unter anderem durch Wahrung der Vertraulichkeit oder Anonymität. Unternehmen können diesen Verpflichtungen auch durch Branchen- oder Multi-Stakeholder-Initiativen nachkommen. Letztere sind jedoch kein Ersatz für die Konsultation der Arbeitnehmer und ihrer Vertreter im Einklang mit den einschlägigen EU- und nationalen Rechtsvorschriften.
· Die Unternehmen müssen ein „faires, öffentliches, allgemein zugängliches, vorhersehbares und transparentes“ Beschwerdeverfahren einführen und aufrechterhalten, bei dem die Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen, um Vergeltungsmaßnahmen zu verhindern, indem sie die Identität der Person oder Organisation, die die Beschwerde einreicht, vertraulich behandeln. Personen und Organisationen (und ihre Vertreter), die berechtigte Bedenken hinsichtlich tatsächlicher oder potenzieller negativer Auswirkungen der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, seiner Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner in der Aktivitätskette des Unternehmens haben, können bei dem Unternehmen Beschwerden einreichen, angemessene Folgemaßnahmen verlangen, sich mit Vertretern des Unternehmens zu Gesprächen treffen und eine Begründung dafür erhalten, ob eine Beschwerde als begründet oder unbegründet angesehen wird. Im Falle einer begründeten Beschwerde werden sie über die bereits ergriffenen oder noch zu ergreifenden Schritte und Maßnahmen informiert, die beschwerdegegenständlichen negativen Auswirkungen gelten als festgestellt; zudem soll das Unternehmen geeignete Maßnahmen ergreifen.

Darüber hinaus sollen die Unternehmen einen leicht zugänglichen Mechanismus einrichten, über den natürliche und juristische Personen Berichte über tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen im Zusammenhang mit ihren Betrieben, Tochtergesellschaften und Geschäftspartnern in ihren Aktivitätsketten einreichen können. Die Meldungen können nach Maßgabe des nationalen Rechts anonym oder vertraulich erfolgen, und die Unternehmen müssen Vergeltungsmaßnahmen verhindern, indem sie die Identität der Hinweisgeber geheim halten. Darüber hinaus können die Unternehmen den Hinweisgeber über ergriffene oder geplante Maßnahmen informieren. Diesen Verpflichtungen können die Unternehmen auch durch kooperative Beschwerdeverfahren und Meldemechanismen nachkommen, sofern diese bestimmte Anforderungen erfüllen. Die Einreichung einer Meldung oder Beschwerde hat keinen Einfluss auf den Zugang zu anderen Verfahren oder Mechanismen.
· Die Unternehmen sollen die Umsetzung und Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit ihrer eigenen Verfahren und Maßnahmen, der Verfahren und Maßnahmen ihrer verbundenen Unternehmen und, soweit sie mit ihrer Tätigkeitskette in Zusammenhang stehen, der Verfahren und Maßnahmen ihrer Geschäftspartner im Hinblick auf die Ermittlung, Vermeidung, Abschwächung, Beendigung und Minimierung des Ausmaßes negativer Auswirkungen bewerten; die Bewertungen sollen unverzüglich nach Eintreten einer wesentlichen Veränderung, mindestens jedoch alle 12 Monate, und immer dann, wenn es berechtigte Gründe für die Annahme gibt, dass wesentliche neue Risiken negativer Auswirkungen auftreten könnten, durchgeführt werden. Das Unternehmen soll seine Sorgfaltspflicht, die ermittelten negativen Auswirkungen und die daraus abgeleiteten geeigneten Maßnahmen entsprechend aktualisieren.
· Unternehmen, die nicht bereits Berufspflichten nach der Bilanz-Richtlinie (2013/34/EU) unterliegen, sollen über die unter die CSDDD fallenden Angelegenheiten berichten, indem sie eine jährliche Erklärung auf ihrer Website veröffentlichen. Die Erklärung muss in mindestens einer Amtssprache des EU-Mitgliedstaats der gemäß der CSDDD benannten Aufsichtsbehörde und, falls dies nicht der Fall ist, in einer in der internationalen Wirtschaftswelt gebräuchlichen Verkehrssprache veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung sollte innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag des Geschäftsjahres bzw. bei Unternehmen, die freiwillig gemäß der Bilanzrichtlinie berichten, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfolgen. Unternehmen, die nach dem Recht eines Drittstaates gegründet wurden – somit auch Unternehmen, die nach vietnamesischem Recht gegründet wurden – müssen Angaben zu ihrem bevollmächtigten Vertreter machen. Die Kommission wird bis zum 31. März 2027 delegierte Rechtsakte erlassen, in denen der Inhalt und die Kriterien der Berichterstattung im Einzelnen festgelegt werden, wobei diese an die Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Bilanzrichtlinie angepasst werden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass es keine Überschneidungen mit den Berichtspflichten für Unternehmen gibt, die der Offenlegungsverordnung (EU) 2019/2088 unterliegen.

Ab dem 1. Januar 2029 müssen Unternehmen bei der Veröffentlichung ihrer jährlichen Erklärung diese gleichzeitig an eine in der CSDDD genannte Sammelstelle übermitteln. Das Ziel besteht darin, die Erklärung über das durch die Verordnung (EU) 2023/2859 eingerichtete Europäische zentrale Zugangsportal (ESAP) zugänglich zu machen. Die Mitgliedstaaten stellen außerdem sicher, dass die übermittelten Informationen bestimmte Anforderungen erfüllen: Sie sollten in einem datenextrahierbaren Format gemäß der Verordnung (EU) 2023/2859 oder, sofern dies nach Unionsrecht oder nationalem Recht erforderlich ist, in einem maschinenlesbaren Format vorliegen. Die den Informationen beigefügten Metadaten sollten den Namen des Unternehmens, die Kennung der juristischen Person, die Größe des Unternehmens, den Wirtschaftszweig, die Art der Informationen und einen Hinweis darauf, ob personenbezogene Daten enthalten sind, umfassen. Darüber hinaus stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Unternehmen eine Kennung der juristischen Person erhalten und bis zum 31. Dezember 2028 mindestens eine Sammelstelle benennen und dies der ESMA mitteilen, um die Informationen über das ESAP zugänglich zu machen. Die Europäische Kommission wird ermächtigt, Durchführungsmaßnahmen zu erlassen, um zusätzliche Metadaten, die Datenstrukturierung und das erforderliche maschinenlesbare Format für die Übermittlung der Informationen festzulegen.

· Die von der EU-Kommission zu erlassenden Leitlinien, einschließlich allgemeiner Leitlinien und Leitlinien für bestimmte Sektoren oder spezifische negative Auswirkungen, werden Mustervertragsklauseln enthalten.
· Ferner sollen die Mitgliedstaaten spezielle Websites, Plattformen oder Portale einrichten, um Unternehmen, ihren Geschäftspartnern und Interessengruppen Informationen und Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Diese Plattformen sollten sich insbesondere an KMU richten, die in die Aktivitätsketten von Unternehmen eingebunden sind, und Zugang zu den Berichterstattungskriterien, den Leitlinien der Kommission, einer zentralen Auskunftsstelle (bei der Unternehmen Informationen, Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen erhalten können) sowie Informationen für Interessengruppen darüber bieten, wie sie während des gesamten Sorgfaltsprüfungsverfahrens einbezogen werden können. Die Mitgliedstaaten können KMU und Interessengruppen finanziell unterstützen, wobei die Kommission diese Maßnahmen auch durch gemeinsame Initiativen der Interessengruppen ergänzen kann. Die Unternehmen können sich an Brancheninitiativen beteiligen und die Überprüfung der Sorgfaltspflicht durch Dritte in Anspruch nehmen, um ihre Unabhängigkeit und die Erfüllung ihrer Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Die Kommission wird Leitlinien zur Bewertung der Eignung solcher Initiativen und Prüfer herausgeben.
· Unternehmen müssen einen Übergangsplan zur Eindämmung des Klimawandels verabschieden und umsetzen, der mit den Zielen des Pariser Übereinkommens und den EU-Vorschriften in Einklang steht, wobei (1) Unternehmen, die bereits einen Übergangsplan gemäß den einschlägigen EU-Richtlinien vorgelegt haben, als konform gelten und (2) die Erderwärmung gemäß dem Pariser Übereinkommen auf 1,5 Grad Celsius begrenzt wird. Damit soll das Ziel der EU, bis 2050 klimaneutrale Treibhausgasemissionen (THG) zu erreichen, einschließlich aller damit verbundenen Zwischenziele für 2030 (d. h. eine Reduzierung der Netto-THG-Emissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990) und 2040, gefördert werden. Der Plan muss jährlich aktualisiert werden und die Fortschritte bei der Erreichung der zeitgebundenen Ziele detailliert darlegen sowie Dekarbonisierungsstrategien, Einzelheiten zu Investitionen und die Rolle der Verwaltungsorgane enthalten.
· Die Aufsichtsbehörden sollten mit angemessenen Befugnissen und Ressourcen ausgestattet werden, um die in der CSDDD festgelegten Verpflichtungen durchzusetzen, einschließlich der Möglichkeit, Informationen anzufordern und Untersuchungen durchzuführen. Des Weiteren sollen Aufsichtsbehörden von Amts wegen oder bei begründeten Bedenken – im Falle drohender Beeinträchtigung der Wirksamkeit des Untersuchungserfolgs sogar ohne vorherige Warnung des betreffenden Unternehmens – Untersuchungen einleiten dürfen. Im Falle der Feststellung von Verstößen haben die Unternehmen die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen; die von der Aufsichtsbehörde verhängten Maßnahmen schließen jedoch verwaltungsrechtliche Sanktionen oder zivilrechtliche Haftung im Schadensfall nicht aus. In diesem Zusammenhang sind die Aufsichtsbehörden auch befugt, die Abstellung von Verstößen anzuordnen, Sanktionen zu verhängen und einstweilige Maßnahmen zu treffen. Diese Befugnisse können unmittelbar, in Zusammenarbeit mit anderen Behörden oder über den Rechtsweg ausgeübt werden. Umgekehrt hat der Einzelne das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf gegen Entscheidungen der Aufsichtsbehörden. Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, Aufzeichnungen über Untersuchungen und Durchsetzungsmaßnahmen zu führen. Entscheidungen der Aufsichtsbehörden über die Einhaltung der Vorschriften haben keinen Einfluss auf die zivilrechtliche Haftung eines Unternehmens.
· Natürliche und juristische Personen, die einen auf objektive Umstände gestützten Grund zur Annahme haben, dass ein Unternehmen gegen die CSDDD-Vorgaben verstößt, sollen ihre begründeten Bedenken künftig vor jeder Aufsichtsbehörde geltend machen dürfen und über das Ergebnis der Prüfung jener Bedenken und der aufsichtsbehördlichen Entscheidung informiert werden. Zur Überprüfung der verfahrens- und materiell-rechtlichen Rechtmäßigkeit aufsichtsbehördlicher Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen soll natürlichen und juristischen Personen der Zugang zu nationalen Gerichten oder anderen unabhängigen öffentlichen Stellen eröffnet werden.
· Die Meldung von Verstößen richtet sich nach der Whistleblower-Richtlinie (EU) 2019/1937 und den jeweiligen mitgliedstaatlichen Umsetzungsgesetzen.
· Die Einhaltung der Verpflichtungen aus der CSDDD, sei es durch obligatorische Übernahme oder durch freiwillige Maßnahmen, gilt als Umwelt- oder Sozialfaktor, den öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen gemäß den Richtlinien 2014/24/EU, 2014/25/EU und 2014/23/EU berücksichtigen können.

Sanktionen und Haftung

Die Mitgliedstaaten sollen Sanktionen für Verstöße gegen die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der CSDDD festlegen und durchsetzen und dabei sicherstellen, dass die Sanktionen „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. Die Sanktionen müssen die Art und Schwere des Verstoßes, frühere Verstöße, ergriffene Abhilfemaßnahmen, finanzielle Vorteile oder Verluste aufgrund des Verstoßes usw. berücksichtigen. Die Geldbußen werden auf der Grundlage des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens festgesetzt, wobei die Obergrenze nicht unter 5 % des Umsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres liegen darf. Sanktionsentscheidungen sind für mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich zu machen und dem Europäischen Netz der Aufsichtsbehörden (ENSA) unter Ausschluss personenbezogener Daten mitzuteilen.

Die Mitgliedstaaten stellen ferner sicher, dass Unternehmen für Schäden haftbar gemacht werden können, die durch ihre vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung der im Rahmen der CSDDD eingegangenen Verpflichtungen zur Vermeidung potenzieller und zur Behebung tatsächlicher negativer Auswirkungen entstanden sind, sofern das Recht, das Verbot oder die Verpflichtung, das bzw. die in Anhang I („Rechte und Verbote, die in internationalen Menschenrechtsübereinkünften niedergelegt sind“) aufgeführt ist, den Schutz der natürlichen oder juristischen Person bezweckt und durch den Verstoß eine nach innerstaatlichem Recht geschützte natürliche oder juristische Person geschädigt wird. Diese Haftung stellt ein rechtliches Novum dar und beinhaltet die Verpflichtung zur vollständigen Entschädigung. Sie erstreckt sich auch auf Unternehmen, die an Brancheninitiativen teilgenommen oder sich der Überprüfung durch Dritte bedient haben.
Einerseits ist die vorgesehene zivilrechtliche Haftung begrenzt. Die Unternehmen haften „nur“, wenn sie vorsätzlich oder fahrlässig ihre Pflichten zur Überwachung der Aktivitätsketten vernachlässigt haben. Neben den Geschädigten selbst können künftig auch Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen klagen (allerdings nur direkt im Namen der Geschädigten). Ein Unternehmen kann hingegen nicht haftbar gemacht werden, wenn der Schaden allein durch seine Geschäftspartner verursacht wurde.

Wird das Unternehmen haftbar gemacht, so hat der Geschädigte Anspruch auf vollen Schadenersatz nach nationalem Recht, ohne dass es zu einer Überkompensation kommt. Die Mitgliedstaaten sorgen auch für angemessene Verjährungsfristen (mindestens fünf Jahre) für die Erhebung von Schadenersatzklagen und für den Zugang zu Gerichtsverfahren, die nicht zu laufen beginnen, bevor die Rechtsverletzung beendet ist und der Kläger Kenntnis von dem Verhalten, dem verursachten Schaden und der Identität des Rechtsverletzers hat oder billigerweise hätte haben können. Die Kläger können auch Unterlassungsklagen einreichen und einschlägige Organisationen ermächtigen, im Namen der Geschädigten zu klagen. Es ist auch zu beachten, dass nationale Gerichte die Offenlegung von Beweisen anordnen können, wenn dies für ein Gerichtsverfahren erforderlich ist, und dass Unternehmen, die an Initiativen oder Überprüfungen durch Dritte beteiligt sind, dennoch haftbar gemacht werden können. Darüber hinaus berührt die Haftung eines Unternehmens für Schäden nicht die Haftung seiner Tochtergesellschaften oder Geschäftspartner. Die zivilrechtlichen Haftungsregeln der CSDDD schränken die Haftung von Unternehmen nach anderen Rechtsordnungen nicht ein und können auch dann durchgesetzt werden, wenn das anwendbare Recht nicht dasjenige eines Mitgliedstaates ist.

Auswirkungen einer möglichen Umsetzung der CSDDD auf Unternehmen mit Sitz in Vietnam

Sollte die CSDDD in Kraft treten und umgesetzt werden, werden EU-Unternehmen der 1. Kategorie ihre Sorgfaltspflichten auf ihre Geschäftspartner – auch im EU-Ausland – ausdehnen. Damit würden indirekt auch Unternehmen mit Sitz in Vietnam, die eng in die Aktivitätsketten dieser EU-Unternehmen eingebunden sind, in die Pflicht genommen. Indes beschränkt sich die CSDDD nicht auf indirekte Auswirkungen, sondern dehnt ihren Anwendungsbereich ausdrücklich auf Unternehmen mit Sitz in Drittländern aus. Vietnamesische Unternehmen oder Unternehmen mit Niederlassungen in Vietnam wären somit direkte Adressaten der Verpflichtungen der Kategorie 2. In diesem Zusammenhang veröffentlicht die ENSA eine indikative Liste von Drittlandsunternehmen, die der CSDDD unterliegen. Dies ist insbesondere für in Vietnam ansässige Unternehmen von Bedeutung, da es Klarheit darüber schafft, welche Unternehmen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Wichtig ist jedoch, dass die Kriterien für die Eröffnung des Anwendungsbereichs der Richtlinie regelmäßig überprüft werden. Der Beginn der Anwendung der Vorschriften, insbesondere für Unternehmen der Kategorie 2, aber auch für Unternehmen der 1. Kategorie, da dies indirekt auch Unternehmen in Vietnam betreffen kann, muss ebenfalls berücksichtigt werden.

Von (in)direkter Relevanz für vietnamesische Unternehmen wären darüber hinaus die von den Mitgliedstaaten zu erlassenden Sanktionsvorschriften sein.

Investitionen in und die Einführung von nachhaltigen Technologien und Praktiken sowie juristische Beratung zu geeigneten Strategien in diesem Zusammenhang und zur Risikominimierung werden deshalb unverzichtbar. In Zukunft gilt es auch, die regulatorischen Vorgaben der Aufsichtsbehörden und der Europäischen Kommission zu beachten.

Unsere Kanzlei steht Ihnen bei diesen Fragen gerne zur Verfügung und unterstützt Sie bei der Entwicklung geeigneter Strategien.

CSDDD und EVFTA

Dennoch stehen vietnamesische Unternehmen den CSDDD-Vorgaben – angesichts ihrer bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des EVFTA, welche die Einhaltung von CSR-, Umweltstandards, Klimaprotokollen sowie den Schutz der Biodiversität umfassen – nicht völlig unvorbereitet gegenüber. Im Kapitel 13 des EVFTA wird die nachhaltige Entwicklung zu einem grundlegenden Element der bilateralen Handelsbeziehungen mit der EU erklärt. Im Lichte der EVFTA-Verpflichtungen ist Vietnam bestrebt, durch seine Gesetzgebung und Politik ein hohes Umwelt-, Arbeits- und Sozialschutzniveau zu gewährleisten und zu fördern und bemüht sich ständig um Verbesserungen. Was die Verfahrensgarantien betrifft, so unterliegen – im Gegensatz zu anderen im EVFTA erörterten Themen – alle Streitigkeiten, die sich aus Kapitel 13 über Handel und nachhaltige Entwicklung ergeben, einschließlich arbeitsrechtlicher Fragen, nicht den allgemeinen Streitbeilegungsverfahren nach Kapitel 15, sondern können vielmehr nur durch Konsultationen auf Regierungsebene oder durch Einschaltung einer Sachverständigengruppe, wie in Kapitel 13 vorgesehen, beigelegt werden.
In Bezug auf Arbeitsnormen schafft das EVFTA keine neuen Standards, sondern betont die Umsetzung der Verpflichtungen, die Vietnam und die EU als Mitglieder der IAO im Rahmen der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Folgemaßnahmen eingegangen sind, insbesondere: i) die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen, ii) die Beseitigung aller Formen der Zwangs- oder Pflichtarbeit, iii) die wirksame Abschaffung der Kinderarbeit und iv) die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Bereits vor Inkrafttreten des EVFTA hat Vietnam seine Gesetze, Vorschriften und Politiken verabschiedet und angepasst, um sie mit den international anerkannten Arbeitsnormen in Einklang zu bringen. Dieser Prozess setzt sich im Zuge der Erfüllung der Verpflichtungen Vietnams im Rahmen des CPTPP und des EVFTA fort; Letzteres zeigt insbesondere die Änderung des Arbeitsgesetzbuchs im Jahr 2019.

Im Bereich des Umweltschutzes enthält das EVFTA neben Kapitel 13 ein eigenes Kapitel über nichttarifäre Handels- und Investitionshemmnisse im Bereich der Erzeugung erneuerbarer Energie. Es enthält sektorspezifische Regelungen (i) zur diskriminierungsfreien Behandlung im Allgemeinen (Genehmigungs-, Zertifizierungs- und Zulassungsverfahren), (ii) zum sog. „Local Content“ und (iii) zur Verwendung internationaler Standards.

Relevante Initiativen aus jüngster Zeit sind u.a. die Entscheidung Nr. 876/QD-TTg zur Genehmigung des Aktionsprogramms für den Umstieg auf grüne Energie und die Verringerung der Kohlendioxid- und Methanemissionen im Verkehrssektor, die Entscheidung Nr. 500/QD-TTg zur Genehmigung des Energieentwicklungsplans VIII, das Umweltschutzgesetz Nr. 72/2020/QH14 und Der Strategische Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam und den Vereinten Nationen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung für den Zeitraum 2022-2026 (“One Strategic Framework for Sustainable Development Cooperation between the Government of the Socialist Republic of Vietnam and the United Nations for the Period 2022-2026”). Daraus ergibt sich nicht zuletzt die Verpflichtung für in Vietnam tätige Unternehmen, diese Standards und die lokalen Anforderungen zu erfüllen.

Fazit

Angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens der CSDDD müssen die in Vietnam ansässigen Unternehmen wachsam bleiben.

Die CSDDD enthält Verpflichtungen für Unternehmen in Bezug auf tatsächliche und potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt im Zusammenhang mit ihren eigenen Aktivitäten, denen ihrer Tochtergesellschaften und denen ihrer Geschäftspartner in der Aktivitätskette. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die CSDDD in nationales Recht umzusetzen. Betroffene Unternehmen in Vietnam müssen sich daher so früh wie möglich auf die zukünftige Rechtslage vorbereiten, um weiterhin auf dem EU-Markt wettbewerbsfähig zu bleiben. Durch eine proaktive Anpassung an die sich ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen können vietnamesische Unternehmen diesen Herausforderungen effektiv begegnen und dauerhaft in Europa Fuß fassen.

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Bei Fragen oder für weitere Informationen steht Ihnen Dr. Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com gerne zur Verfügung. Dr. Oliver Massmann ist geschäftsführender Direktor von Duane Morris Vietnam LLC.

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