Ein bisschen mehr Klarheit ?
Die kürzlich geänderten Investitions- und Unternehmensgesetze, die am 1. Juli 2015 in Kraft treten, werden auf Jahre hinaus große Auswirkungen auf die Tätigkeit und Führung von ausländisch finanzierten Unternehmen haben.
Investitionsgesetz 2014
Das Investitionsgesetz aus dem Jahr 2014 ist ein wesentlicher Versuch, die Anzahl der verbotenen und beschränkten Wirtschaftszweige zu reduzieren. Darüber hinaus definiert es den Begriff des ausländischen Investors neu und ersetzt den Begriff des „ausländisch-finanzierten Unternehmens“ durch den Begriff „Wirtschaftsunternehmen mit ausländischem Kapital“.
Weiterhin spricht es nicht mehr von „direkten Investitionen“ oder „indirekten Investitionen“. Gewisse Änderungen ergeben sich auch auf die Ausgestaltung von Investitionen in Vietnam. Noch wichtiger ist, dass das Investitionsgesetz aus dem Jahr 2014 Abschreibungsrichtlinien für Fusionen und Übernahmen (Merger and Acquisitions / M&A) enthält.
Ein neues Leitbild – aber auch mehr Klarheit?
Ein ausländischer Investor wurde bisher als jede ausländische juristische oder natürliche Person definiert, die Mittel aufwendete, um in Vietnam zu investieren. Diese Definition hat in den vergangenen zehn Jahren viel Verwirrung darüber gestiftet, ob von einem ausländischen Investor zu sprechen ist, wenn ein Ausländer 1 %, 49 % oder 51 % der Firmenanteile hält. Indes führt das Investitionsgesetz von 2014 eine einfachere und klarere Definition ein. Ein ausländischer Investor ist nun jede ausländische Rechtsperson nach ausländischem Recht.
Allerdings erhellt das neue Leitbild vom „ ausländisch beherrschten Unternehmen“ – eine bloße Entsprechung zum früheren „Unternehmen mit ausländischem Kapital“ – nicht die Bedeutung des vorherigen Begriffs. Ein „ausländisch beherrschtes Unternehmen“ ist als wirtschaftliches Unternehmen definiert, das einen Gesellschafter oder Anteilseigner hat, der ausländischer Investor ist. Es ist unklar, welches Beteiligungsverhältnis ein Unternehmen als „ausländisch beherrschtes Unternehmen auszeichnet.
Einstweilen wird durch das Investitionsgesetz aus dem Jahr 2014 das Beteiligungsverhältnis über die Zulassung zu Investmentvorhaben ausländischer Investoren bestimmen. Sofern das nicht ausreichend in den Durchführungsbestimmungen dargelegt sein wird, werden Schwierigkeiten bei Investitionsanträgen unvermeidbar zunehmen.
Verbotene und beschränkte Wirtschaftszweige Artikel 6 des Investitionsgesetztes senkt die Zahl der verbotenen Geschäftszweige auf sechs anstelle von 51 im bis 2005 geltenden Investitionsgesetz von. Auch die Anzahl der beschränkten Wirtschaftszweige wurde herabgesetzt, von 386 auf 267. Insbesondere erlaubt das neue Gesetz den Investoren Investitionen in Branchen, in denen das nicht ausdrücklich durch das Gesetz verboten ist. Das ist im Vergleich zum alten Gesetz, das den Investoren Geschäftstätigkeiten und Investitionen nur in ausdrücklich erlaubten Branchen erlaubt hat, eine neue Herangehensweise. Folglich besteht mehr Transparenz und Investoren steht eine größere Bandbreite an Investitionsmöglichkeiten zur Verfügung.
Praktische Umsetzung
Bei Investitionen in Vietnam wird nicht mehr zwischen direkten oder indirekten Investitionen unterschieden, vielmehr werden sie folgendermaßen eingestuft: (i) Gründung eines neuen Unternehmens für ein Investitionsvorhaben, (ii) Investition als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP), (iii) Investition als Kooperationsvertrag und (iv) Kapitaleinlage, Kauf von Anteilen oder Einzahlung von Einlagen in ein Unternehmen.
Neugründungen
Ein interessanter Punk ist die Abschaffung des Investitionsanmeldungsnachweises (IRC) für Investitionsvorhaben inländischer Investoren ohne Rücksicht auf die Investitionssumme. Ferner findet die Zulassung – Investitionsanmeldung und Wertermittlung – nicht mehr zweistufig statt.
Wenn jedoch ausländische Investoren ein Unternehmen in Vietnam gründen möchten, müssen sie anstelle der gleichzeitigen Beantragung von IRC und Unternehmensanmeldung (ERC) nun zwei unterschiedliche Anträge stellen:
für das IRC und das ERC. Das könnte hinsichtlich der Kosten und der Zeit für ausländische Investoren schwieriger sein.
Kapitaleinlage, Beteiligungserwerb
Durch das Investitionsgesetz von 2014 können Kapitaleinlagen folgendermaßen abgewickelt werden: (i) Kapitaleinlage, die zum ersten Mal oder von Aktiengesellschaften ausgegeben werden, (ii) Kapitaleinlagen in Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Partnerschaftsgesellschaften oder (iii) Kapitaleinlagen in Unternehmen, die nicht unter (i) oder (ii) fallen.
Ausländische Investoren, die durch Kapitaleinlagen, Beteiligungs- oder Anteilskäufe investieren, müssen beim lokalen Ministerium für Industrie und Handel anzeigen, wenn sie in Unternehmen, die zu für ausländische Investoren beschränkten Wirtschaftszweige gehören, Kapital einlegen, Beteiligungen oder Anteile kaufen; oder wenn die Kapitaleinlage oder der Beteiligungserwerb im Ergebnis auf einen Anteil von 51 Prozent oder mehr des Stammkapitals abzielt.
Zu solchen Unternehmen zählen auch solche, bei denen ein ausländischer Investor 51 Prozent oder mehr des Stammkapitals hält oder die Mehrheit der Partner ausländische Personen sind (bei Partnergesellschaften); oder Unternehmen, (i) deren Stammkapital zu 51 Prozent oder (ii) ausländische Unternehmen und Investoren, die mehr als 51% des Stammkapitals halten.
Gesellschaftsgesetz 2014
Das Gesellschaftsgesetz 2014 vereinfacht das Verfahren zur Gründung einer Gesellschaft und sieht neue Bestimmungen zur Unternehmensführung und klarere Vorschriften für Konzerne vor.
Bitte wenden Sie Sich an den Autor Oliver Massmann unter omassmann@duanemorris.com; wenn Sie Fragen haben. Interesse an Vietnam: besuchen sie: www.vietnamlaws.xyz; Oliver Massmann ist der Generaldirektor von Duane Morris Vietnam LLC.
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